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OW nur im dienst

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: OW nur im dienst
By Chris (144.41.3.25) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:03:

hallo kollegen,

ist es rechtens, wenn so ein knollenfritze nach seinem feierabend noch ein ticket verteilt, praktisch "nicht im dienst"?

gruesse

By Alberto (212.185.252.137) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 17:49:

Leider ja - denn eine solche Anzeige, die dann zu einer Owi mit Verwarnungsgeld führt, kann jeder ausstellen - immer und überall.

Wir hatten mal in Stuttgart diese "Unsitte", daß sich die Taxifahrer solche Formulare besorgten und dann, immer, wenn jemand auf dem Taxistreifen stand, diesem eiskalt einen Strafzettel ausstellten.

Die haben wir aber dann schnellstens angegriffen und ihnen diesen Zahn gezogen.

Glücklicherweise kommt es immer wieder vor, daß auch Taxis - ganz hinten - am Taxistand stehen und parken.
Das aber dürfen sie auch nicht!

Da hatten wir schon die wildesten Diskussionen, vor allem, wenn die uns dann versuchten, einzukeilen..... das ist Nötigung!!
Man muß sich da eben nur nichts gefallen lassen.

Aber - prinzipiell...anzeigen und aufschreiben kann jeder Jeden!

By Rennfahrer (80.140.62.172) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 18:05:

ich würde liebend gerne Polizeifahrzeugen hin und wieder einen Strafzettel verpassen...
Bei uns in mannheim sind die Strassen in den Quadraten ohnehin eng, wenn die Polizei sich dann mitten in dei Kreuzung stellt, nur um sich das Fressen vom Chinesen oder Italiener zu holen, dann krieg ich zu viel, weil wenn man sich selbst mal kurz so hinstellt, man sofort einen Strafzettel kriegt, oder unfreundlich aufgefordert wird, wegzufahren..

By Ghostrider (217.80.253.201) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 18:08:

@ Rennfahrer: fotografieren und anzeigen!

By Rennfahrer (80.140.62.172) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 18:11:

@ghostrider

*g*

das bringt doch aber eh nichts, bezahlen werden die das auf keinen Fall, aber den Spass wäre es mir trotzdem wert...

By Christoph (144.41.241.55) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 21:06:

@alberto:
wie sieht die beweislast denn da aus? muß ich dann beweisen, daß ich keine OWi begangen habe?
sonst wäre das ja aussage gegen aussage. ich behaupte, stimmt nicht, der andere erklärt das gegenteil...hm, und dann?

gruesse

By Rennfahrer (80.140.62.172) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 23:47:

aussage gegen aussage

*gg*

@Christoph

tipp mal bei "Suche" "Aussage gegen Aussage" ein, oder wenn nichts bei rauskommt nur "Aussage"!

By Alberto (212.185.252.130) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 14:08:

Das ist "der alte Hut"

Die erste "Aussage" ist eine ZEUGEN-Aussage.

Die 2. Aussage ist eine "Schutzbehauptungs-Aussage"

Wer bekommt also Recht?

Der Zeuge, der NICHT lügen darf. (ob er es dennoch tut, ist ganz etwas anderes)

oder der Betroffene, der aber LÜGEN darf? (ob er es tut - ist auch etwas anderes)

By Elch21 (217.230.69.252) on Sonntag, den 6. Oktober, 2002 - 23:51:

wo bekommt man denn solche Formulare her??

Gruß,
Martin

By farendil (217.235.57.243) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 00:02:

@elch:
wie jetzt? martin oder elch21??

was für formulare meinst du denn??

By hui (213.157.1.190) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 07:48:

@elch21martin

Beim Ordnungsamt deiner Wahl ;-)


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