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Parkverbot auf Parkplatz ?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Parkverbot auf Parkplatz ?
By Nudel (141.200.125.99) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 14:35:

Bei uns in der Stadt gibt es eine kurze Parkbucht mit zwei Parkplätzen, die durch eine Linie in der Mitte voneinander getrennt sind.

Ungefähr einen Meter vor und hinter dieser Parkbucht steht jeweils ein Schild "Parkverbot" mit Pfeilen jeweils Richtung Parkbucht. Es befinden sich keinerlei Zusatzschilder an diesen Schildern.

Gelten diese Schilder nun für die Parkbucht oder nur für die kurzen Abschnitte vor bzw. hinter der Parkbucht ?

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:17:

Die schilder bezeichnen anfang und ende der Verbotszonen. Die zonen beginnt am pfosten des 1. schildes und endet an pfosten des zweiten - dazwischen ist alles vebotszonen !

By nixbaer (212.18.0.182) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:47:

Das gilt doch nicht für die Parkbucht! Da müßte ja dann das Zusatzschild "auf dem Seitenstreifen" stehen.

@Nudel:
Ist Parkverbot = eingeschränktes Halteverbot?

@nicole:
Wie ist denn die Grauzone? Muß das Fahrzeug vollständig innerhalb der beiden Pfosten stehen oder reicht es, den größeren Teil des Fahrzeuges innerhalb stehen zu haben?

By Nudel (217.80.122.230) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 21:23:

Mit Parkverbot meine ich das eingeschränkte Halteverbot, also das Schild mit einem Querstrich.

Es ist definitiv kein Schild "auf dem Seitenstreifen" vorhanden.

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 07:24:

@nudel
tja, dann ist das schild doch nicht ganz unsinnig.
heißt halt, daß du nicht länger als die bekannten 3 min halten darfst oder aber eben zum be-und entladen auch länger - auf den parkplätzen.

@nixbaer
das ist tatsächlich ne Grauzonen und wird wohl auch von jeder Verwaltung unterschiedlich ausgelegt werden.
meistens wird jedoch spätestens dann ne Verwarnung fällig, wenn du mit einem Teil der Räder (vorne oder hinten) im Haltverbot stehst.

By Nudel (141.200.125.99) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 10:36:

Warum gelten diese Schilder für die Parkbucht ? Es gibt kein Zusatzschild "auf dem Seitenstreifen", die Schilder stehen direkt an der Straße (nur durch den 10 cm breiten Bordstein von der Gosse getrennt).

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 11:38:

@nudel
könntest du nicht mal en digi-bild machen und hier reinstellen ?

By Nudel (141.200.125.99) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 13:03:

@nicole:

Das geht ohne Digi-Cam leider nicht. Ich versuche es mal mit ASCII-Art:

BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
BBBBBBBPPPPPPPPPPBBBBBBB
BBBBBSBPPPPPPPPPPBSBBBBB
FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFF

B = Bürgersteig
S = Schild
P = Parkbucht
F = Fahrbahn

sämtliche Buchstaben sind 1 m lang und hoch

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 08:50:

@nudel
ich hoffe mal, daß ich deine "Zeichnung" richtig verstehe und du tatsächlich kein schild übersehen hast.
Kannst es sein, daß es bei euch mal extrem helle VT gab, die verscucht haben auf der Fahrbahn vor den Parkbuchten zu parken? Denn die Schilder verbieten ohne Zusatzschild nur das Halten auf der Fahrbahn, haben aber mit dem "Seitenstreifen" nichts zu tun, wenns nicht dasteht!
Also Parken auf dem Seitenstreifen - sprich der Parkbucht - ohne Einschränkung !

By Nudel (141.200.125.99) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 10:10:

Nicole, da könntest Du eventuell Recht haben. Wäre das eigentlich zulässig ? Muss man irgendeinen Abstand einhalten ?

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 13:47:

Zulässig wäre die beschilderung schon, aber unsinnig auch!
Parken , wenn es die benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert ist eh verboten, braucht/ darf (?) nicht extra beschildert werden !
Bedenklich wäre eher die verbleibende restdurchfahrstbreite einzuhalten!


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