Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Privater Parklplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Privater Parklplatz
By alexander (80.131.95.62) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:54:

Hi zusammen :-)

Ich würde meinem Arbeitgeber / meiner Dienststelle gerne eines auswischen und mal publik machen, daß sie mir bis zum Dienstende noch rund 2900 Euro schulden. Deshalb würde ich gerne am Tag der offenen Tür ein Plakat in meinen PKW hängen und diesen taktisch geschickt vor dem Gebäufe auf den Privatparkplätzen meiner Diensstelle platzieren. Diese sind als solche nicht gekennzeichnet - dahger meine Frage: Was klann im schlimmsten fall passieren? Wie schon geasagt: Parkplätze nicht als privat gekennzeichnet, keine Schranke, kein Pfosten - nichts!
Was meint ihr dazu??

Grüßle Alexander

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 14:45:

Wenn es deren Gelände ist, können sie verlangen, dass du das entfernst.
Darüber hinaus verschlechterst du deine Position, falls du wegen der 2900 Flocken vor den Kadi ziehen willst.
Berücksichtige auch, dass dein Zeugnis auch noch bis kurz vorher umgeschrieben werden kann.
Bei den meisten die es sehen, würdest du halt ein aha?! und vergessen ist es, erreichen. Ist bei deiner Zielgruppe jemand bei, der dir aktiv helfen könnte?
Was willst du, deine berechtigte Wut abreagieren, oder dein Ziel erreichen? (Nachvollziehen kann ich recht gut deine Gedanken, glaube ich)

By Ghostrider (217.80.240.97) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 08:18:

@ Alexander: du verschlechterst mit dieser Aktion nur deine Verhandlungsposition. Dein Schild wird niemanden interessieren, aber du lieferst der anderen Seite jede Menge Argumente, dich auflaufen zu lassen.

By farendil (217.235.44.87) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 12:18:

@alexander: wenn da kein verbot da ist, können die erst mal nichts dagegen machen.
um dich zum entfernen aufzufordern, müssen sie dich finden.


aber es kann schon wegen der formulierung prbleme geben.
eine reine tatsachenbeschreibung (die du beweisen können solltest) ist gestattet.

eine interpretation der sachlage jedoch nicht.

By alexander (80.131.73.89) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 12:41:

@farendil
so war das auch gedacht...
das mit dem finden ist leider kein problem - als zivi bin ich im betrieb gut bekannt :-(

hab ja noch die hoffnung, daß ich bis einen tag davor (so ist die frist des bundeasmtes (zufällig) gesetzt worden das mit zustehende geld (anspruch darauf wurde ebenfalls vom bundesamt bestätigt) bekomme... ansonsten auf die frage weer das lesen könnte welche ungerechtigkeit einem da widerfährt: der oberste chef meiner dienststelle - verbandsleiter der region süd, also ein relativ hohes tier...

Grüßle Alexander


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page