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Parken gegen Fahrtrichtung und noch ne Frage

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Parken gegen Fahrtrichtung und noch ne Frage
By Liebesgott (217.1.124.251) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 16:11:

Hallo erstmal,
ich wohne an einer Strasse mit Parkstreifen an einer Seite. jetzt meine Frage, darf ich auf dem Parkstreifen auch gegen die Fahrrichtung parken? Die 2. Frage: Wenn ich an einer Ampel im Rückstau (50m)stehe und dadurch eine andere Strasse blockieren könnte, MUSS ich eine Lücke lassen,so dass andere aus der Strasse rein oder rauskommen können. Oder MUSS ich Autos die aus der Strasse kommen vorlassen.
PS: ich bin auf der Vorfahrtsstrasse und keine Verkehrszeichen vorhanden.
Vielen Dank für Antworten. Bitte auch Quellen (Gesetzte) nennen, wenns geht.

By Ghostrider (80.128.76.191) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 21:15:

@ Liebestod: Entgegen der Fahrtrichtung zu parken ist allgemein verboten. Erlaubt ist das Parken am linken Fahrbahnrand lediglich in Einbahnstraßen (Zeichen 220) und in verkehrsberuhigten Bereichen. Da man dort nur Schrittgeschwindigkeit fährt, besteht laut Gerichtsurteil kein Gefahrenpotenzial (OLG Köln 30.05.1997 AZ: 93 Ss 136/97). Weiterer Sonderfall: Bei rechtsverlegten Staßenbahnschienen.(OLG Köln, DAR1997, 411) Deine anderen Fragen spiegeln leider die typische deutsche Autofahrermentalität wieder: Hauptsache RECHT HABEN und wenig denken. Natürlich gebietet es die gegenseitige Rücksichtnahme, daß du die Einfahrt zu einer Nebenstraße im Stau freiläßt, du als Abbieger würdest das auch so wollen, nicht wahr. Wozu brauchst du dazu irgendwelche Paragraphen? MITDENKEN bitte. Natürlich solltest du dito Autos, die aus der Nebenstraße in die Hauptstraße abbiegen wollen, einfädeln lassen. Unter vernünftigen Leuten passiert das im Reißverschluß. Leute wie du kämpfen, verbissen hinter dem Lenkrad sitzend, um jeden Zentimeter Straße. Nur niemanden reinlassen, jeden Zentimeter verteidigen. Sonst würdest du so peinliche Fragen gar nicht stellen. Bei Stau auf der Autobahn läßt du auch niemanden von der Auffahrt rüberziehen, nicht wahr.

By Liebesgott (217.5.20.31) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 09:35:

@Ghostrider Es ist mir klar das man Leute reinlassen soll und da ich eh nie Eile habe (Student) habe ich auch kein Problem damit. Es ging nur darum, dass ein Bekannter (Rentner) meinte man müsse ihn reinlassen und sich tierisch darüber aufregt wenn man es dann mal nicht macht. Da er immer behauptet er wisse alles noch ganz genau (vor 50 Jahren den Führerschein gemacht) wollte ich nur mal hören ob er wirklich RECHT hat.
Also nicht so aufregen ich dachte du wärst ein ganz ruhiger Typ :)

By Ghostrider (80.128.93.62) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 10:32:

@ Liebesgott: die komplette StVO findest du hier übersichtlich:

http://home.t-online.de/home/bussgeld/stvo.htm

By carter (217.83.0.33) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 14:42:

eigentlich sollte man dieses wissen aus der fs mitbringen, wenn du noch studi bist kann es ja wohl nicht so lange her sein.

By stang66 (62.227.170.108) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 18:33:

@carter
Weisst du, wie lange manche Leute studieren? Da kann die Fuehrerscheinpruefung schon mal 12 Jahre her sein...

SCNR


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