Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Wagen unangemeldet auf öffentlichem Grund

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Wagen unangemeldet auf öffentlichem Grund
By klaus (129.233.115.184) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 15:04:

Hallo,
Ich hab folgendes Problem.
Ich kaufe ein Auto und melde dieses ab. Lasse es aber ersteinmal auf dem Gehsteig vor meinem Haus stehen da ich zu diesem Zeitpunkt keine Garage besitze. Jetzt ruft mich die ehemalige Besitzerin an: sie hätte ein Brief bekommen 50 Euro wegen parken eines nicht angemeldeten Autos auf öffentlichem Grund. Sie schickt eine Kopie des Kaufvertrags hin und bekommt wenig später eine Mahnung. Preis 68 Euro. Sie schickt erneut die Kopie des Kaufvertrags und meldet sich telefonisch. Erklärung der Behörde: Es wäre egal wem das Auto nun gehört. Sie hätte zu zahlen. Obwohl sie das Auto schon vor einem halben Jahr verkauft hat. Jetzt will sie natürlich die Kohle von mir. Ich seh aber nicht ein, eine Strafe zu zahlen, wo es das Amt noch nicht einmal hinbekommt mir eine orbdentliche Rechnung zu schicken.
Die Fragen: Der ex Besitzerin des Autos wurde gesagt, ihr Einspruch wird nicht akzeptiert, da ihr erster Brief nicht angekommen sei.
Wäre sie verpflichtet gewesen ein Einschreiben zu schicken?
Muss sie überhaupt zahlen obwohl eine Ordnungswiedrigkeit mit einem schon vor Monaten verkauften Auto begangen wurde?
Der Witz ist das der Tatbestand in 2 Wochen verjährt (ist doch so bei diesem Fall oder? ... 3 Monate) Können wir die Sache noch so lang rauszögern? ihr wurde für nächsten Freitag eine Frist gesetzt, das Bußgeld zu zahlen.
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
gruß klaus

By blauer bmw (213.68.164.41) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 15:24:

Hast Du das Auto nur abgemeldet oder zuvor den Bezitzwechsel im Kfz-Brief dokumentieren lassen?

By farendil (217.235.43.14) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 02:40:

@klaus: das es ein bußgeld war, kam er per einschreiben. die behörde kann den zugang igres schreibens nachweisen.
die vorbesitzerin den einspruch nicht.

somit ist die vorbesitzerin leider dran, da sie nicht rechtzeitig widersprochen hat.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page