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48 € in Holland fuer falschparken !!!! Kommt man da drumherum ??

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: 48 € in Holland fuer falschparken !!!! Kommt man da drumherum ??
By SvenM (212.127.29.100) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 11:15:

letzen Donnerstag war ich in Venlo. Nachdem wir 1 h lang einen Parkplatz gesucht haben und nun endlich auch eine freie Luecke fanden mussten wir feststellen das man in dieser besagten Luecke Tagestickets fuer 8,95€ ziehen muss!!!
Nun, wir hatten keine 8,95 als Kleingeld zur Verfuegung, sinnigerweise nahm der Automat NUR Kleingeld !!!

So wollten wir in ein Geschaeft um zu wechslen, was sich natuerlich als sehr Zeitintensiv (Frohenleichnahm = mit Deutschen ueberfuelltes Holland) erwiesen hat.
Dann kamen wir nach 20 min anstehen wieder um zu bezahlen und hatten ein Knoellchen ueber 48 € (!!!) am Auto !!!
Nicht das dieser Preis eine Unverschaemtheit ist, es ging auch nicht anders !
Aber 48 € fuer Holland, das tut schon weh !

Naja, wollte Euch mal Fragen ob eine Chance besteht dieses Knoellchen nicht zu bezahlen, ich sehe das naemlich nicht ein. Nur bevor ich jede Zahlung verweigere und hinterher noch mal 49 € bearbeitungsgebuehren am Hintern habe bezahle ich lieber.
Kann ich nicht sagen, ich war nie in Holland, die haben sich vertippt, oder so ?

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 11:24:

ob eine Chance besteht dieses Knoellchen nicht zu bezahlen
indem du einfach nciht zahlst. eintreiben können sie es nämlich nicht....

By Leo (193.194.7.71) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 11:31:

Sei froh, daß es nicht in Amsterdam war. Dort sind mitllerweile so viele private Abschleppunternehmen, daß dein Wagen innerhalb der 20 Minuten sicher nicht mehr dort gestanden hätte. Auch haben die Ordnungshüter dort meist die Kralle dabei. So gehen sie sicher, daß auch der ausländische Tourist sein Ticket brav bezahlt.
Leo

By Roberto (217.233.239.124) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 12:22:

@SvenM:
Hattest du bei dem o.a. Ticket gleich einen deutschen Überweisungsträger an eine deutsche Bank an der Windschutzscheibe ?
Ich glaube, die holländische Polizisten fahren nur umher und halten Ausschau nach Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen. Mir erging es nämlich so ähnlich und werde in Zukunft Holland meiden.

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 12:38:

Tröste Dich, der Schaden beträgt ja "nur" 39,05 € (Du wirst doch die gewechselten 8,95 nicht noch in den Automaten geworfen haben?).

By SvenM (217.185.205.160) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 13:07:

"nur" 39 €, allerdings sind 8,95€ für 30 min Parken auch recht teuer ,)

@Roberto
ja, ich hatte einen Deutschen Überweisungsträger an der Scheibe! Ich fühle mich auch abgezockt, aus diesem Grund will ich ja nicht bezahlen.
Was hat es denn mit der Aussage von farendil auf sich ? Das heisst ich bezahle einfach nicht und bekomme zwar mahnungen und so, aber ärger mit dem Deutschen Gesetz bekomme ich nicht, oder was ?
Was ist denn wenn ich dann mal wieder in Holland bin ? Nicht das die dann meinen Wagen sehen und ihn dann festkrallen !!
Hab mal gehöhrt das Holland und Deutschland 1:1 kooperieren.

By Roberto (217.233.249.152) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 14:03:

@SvenM:
Schaue doch mal im Archiv 2002 unter Geschwindigkeitsverstoß unter der Rubrik "Abzockerei in Holland" nach. Dort kannst du mehr über die Sachbearbeitung zwischen Holland und Deutschland in Erfahrung bringen.

Also, wenn du beabsichtigst -in Kürze- wieder nach Holland zu fahren (natürlich mit dem gleichen amtlichen Kennzeichen) zahle lieber und ärgere dich halt` noch ein bißchen.
Ich tue es auch immer noch.
Tröste dich einfach, daß bei den WM-Berichten nie über Holland geredet wird. *ggg*

By Ghostrider (217.228.236.94) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 11:40:

ich verstehe nicht, warum bei 48 Euro Bußgeld nicht das Spiel der Halterhaftung gespielt wird...ich zahl doch lieber 36 DM als 48 Euro...oder klappt das nicht bei Tickets im Ausland?

http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/halterhaftung.php

By farendil (217.85.231.233) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:33:

@ghostrider: die halterhaftung gilt - ebenso wie die bußgelder, punkte etc. - nur im geltungsbereich der stvo!!

By Roberto (217.233.229.10) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:00:

@ghostrider:

Ich habe vor kurzer Zeit ein Ticket aus Holland von einem Centraal Justitieel Incasso Bureau zugeschickt bekommen.

Auf der Rückseite wird einem gleich folgendes mitgeteilt:

"Gemäß dem niederländischen Gesetz über die verwaltungsrechtliche Wahrung der Verkehrsvorschriften haftet derjenige, auf dessen Namen das amtliche Kennzeichen eingetragen ist, für Verkehrsverstöße, die in den Niederlanden mit einem Fahrzeug, das auf seinen oder ihren Namen eingetragen ist, stattgefunden haben. Es ist dabei nicht von Wichtigkeit, wer der Fahrer war zu dem Zeitpunkt als der Verkehrsverstoß stattgefunden hat."

In Holland ist es also egal ob Fahrer oder Halter.
Andere Länder andere Sitten.

By Ghostrider (217.228.236.94) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 17:46:

@ Roberto: danke für Info!


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