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Österreich: Justizverbrechen gegen Autofahrer

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Österreich: Justizverbrechen gegen Autofahrer
By schlopf (217.82.40.99) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 20:32:

Beim reinen Abzocken deutscher Autofahrer schrecken verfilzte Ämter und Justiz in Innsbruck auch nicht vor Amtsmißbrauch, Beweismittelfälschung und üblen Nazimethoden zurück. Um es vorweg zu nehmen: Für diesen Beitrag übernehme ich die Verantwortung und kann alle Beweise vorlegen. Die Innsbrucker Justiz weiß, daß uns eine erneute Anklage nur nützlich sein kann, will deshalb vertuschen und schweigt.

Es geschah am 28.03.1997 um 16:35 Uhr vor der Innsbrucker Klinik, wo wir in einem eiligen Notfall einen fehlerhaften Parkschein aus dem Automaten zogen, den sofort reklamierten und dennoch einen Strafzettel bekamen. Im Grunde kein Problem, denn das Amt hätte nur unsere Zeit des Klinikaufenthaltes mit dem Parkschein vergleichen und den Automaten überprüfen müssen, wobei auch unsere beiden Aussagen gegen den fehlerhaften Parkschein standen. Nicht so in Innsbruck, wo die Ämter alle Einwände ignorierten und auf unsere Reklamation lediglich die Strafe verdoppelten. Ohne es zu wollen oder zu ahnen, rutschten wir immer weiter in den Abgrund bis zur Haftstrafe ohne Bewährung.

Ein filmreifer Krimi wegen einem fehlerhaften Parkschein? Unmöglich? Dann lesen Sie im folgenden meine aktuelle Strafanzeige vom 27.05.2002 an die Oberstaatsanwaltschaft in Wien. Aus Gründen des Datenschutzes ist hier der Name der Zeugin mit „xxx“ bezeichnet.

Armin Riedel, Lindenstraße 63, D-64347 Griesheim - Tel./Fax 06155-5225 eMail: wingmoth@t-online.de

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Unsere Strafanzeige in Kopie:


Aktenzeichen in Deutschland: 31C06057 / 00
Aktenzeichen in Österreich: Bezirksgericht Innsbruck 8 U 296/98d
Landesgericht Innsbruck II BL 462/99 -- Bezirksgericht Innsbruck JV876 - 30/2000
Mit Verurteilte: Frau xxx


Unter gleichen EU-Gesetzen ist es ein krasser Widerspruch, wenn sich Österreich wie eine „Bananenrepublik“ aufführt, Deutschland dagegen unsere so genannte „Straftat“ als rechtens beurteilt. Unsere Notwehrsituation zwingt uns, trotz Besorgnis von Fremdenverkehrsverbänden weiter in die Weltöffentlichkeit und ins Internet zu gehen bis das Innsbrucker Verbrechen aufgeklärt ist. Der deutschen Generalbundesanwaltschaft gegenüber haben wir das Innsbrucker Willkürverfahren als kriminell begründet und eidesstattlich bekräftigt, woraufhin die unsere Einträge im Strafregister sofort und problemlos wieder gelöscht hat. Nach diesem positiven Verlauf erstatten wir hiermit

S t r a f a n z e i g e

gegen die im Innsbrucker Verfahren verantwortlichen Sachbearbeiter der Ämter und der Justiz wegen Bestechlichkeit, Rechtsbeugung, Beweismittelfälschung, Amtsmißbrauch und übler Nazimethoden gegen unbescholtene EU-Bürger. Die Namen im einzelnen entnehmen Sie den Akten.

B e g r ü n d u n g e n

Die Ursache war, daß der Innsbrucker Stadtmagistrat entgegen seiner Aufklärungspflicht unsere Reklamation eines Parkschein-Zeitfehlers völlig ignorierte und in unverschämtester Weise nur grundlos die Ordnungsstrafe verdoppelte, sogar ein Dreivierteljahr lang die eidesstattliche Aussage der Zeugin xxx zu dem fehlerhaften Parkschein ignorierte. Ursächlich schuldig war der zuständige Sachbearbeiter beim Stadtmagistrat Innsbruck durch vorsätzlichen Amtsmißbrauch. Der Innsbrucker Bürgermeister als Amtschef kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen, denn ihn hatten wir von Anfang an erfolglos informiert und unter Zeugen, die vermitteln wollten, unbürokratische Lösungen vorgeschlagen.

Zunächst vergleiche ich die rechtswidrigen Vorgänge mit normalen, überall geltenden Gesetzesvorgaben: Für eine eilige Notfalluntersuchung in der Innsbrucker Klinik zogen wir vor dieser einen fehlerhaften Parkschein und reklamierten sofort die Ordnungsstrafe, weil wir richtig geparkt, die Zeit nicht überzogen hatten und weitere Verkehrsteilnehmer vor gleichem Schaden bewahren wollten. Wir hatten es nicht nötig, auf diese umständliche Weise der Ordnungsstrafe zu entgehen, denn bekannterweise hätten wir den Strafzettel ohne Folgen nur wegzuwerfen brauchen.

Ab dieser sonst überall problemlosen Reklamation will die Innsbrucker Justiz den Leser der Akten auch noch für dumm verkaufen. Gemäß den Pflichten eines Amtes nämlich vergleicht dieses den Parkscheinfehler mit unserer Aufenthaltszeit in der Klinik, denn die Klinik ist vor Ort. Ein Anruf genügt, zumal wir alle Schweigepflicht aufgehoben hatten. Zwangsläufig mußte der Klinik-Zeitnachweis den Parkscheinfehler bestätigen, wonach die Ordnungsstrafe sofort hinfällig gewesen wäre. Eine diesbezügliche Prüfung war jedoch nicht geschehen, wie alle Aktenvorgänge belegen. So weit der Vergleich mit dem Normalfall, nun zu den Einzelheiten:

Die Kernfragen, welche sich die Innsbrucker Justiz bewußt nie gestellt hat, sind deshalb: Warum prüften die Ämter unsere Reklamation nicht sofort nach? Warum ignorierten sie sogar unsere eidesstattliche Aussage und konstruierten daraus erst nach einem Dreivierteljahr gegen uns ein verbrecherisches Verfahren mit zweifelsohne bestochener Justiz? Und als dieser Plan zu scheitern drohte: Warum schoben sie erst nach fast einem weiteren Jahr einen gefälschten Zeitnachweis der Klinik nach? Warum aber fälschten Ämter und Justiz den Klinik-Zeitausdruck nicht schon bei unserer Reklamation oder legten den wahren Zeitnachweis vor, um die Sache unvergleichbar einfacher zu beenden? In den Akten findet man hierzu alle überzeugenden Erklärungen.

Zum Zeitpunkt unserer Reklamation des fehlerhaften Parkscheins wußten wir noch nicht, welch kriminelles Abzocksystem in Innsbruck herrscht, wovor wir aber bald von unserer ersten Anwältin gewarnt wurden und während unserer anschließenden Öffentlichkeitsarbeit reichlich mehr erfahren sollten. Demzufolge erstattete ich bei der Innsbrucker Justiz Strafanzeige. Als „durchsichtig-plumpe Retourkutsche“ ohne Begründung, wie das auch unser zweiter Anwalt sah, strengte das Amt daraufhin ein manipuliertes Verfahren mit gefälliger Justiz gegen uns an. Erneut mußte sich jeder fragen, warum dieser unangemessen hohe Aufwand, wo es doch immer genügt, wenn Ämter nur nachzuweisen brauchen, ordentlich geprüft zu haben. Die Akten erklären auch das überzeugend.

Die Ämter waren nämlich in Beweisnot, und deren rechtswidriges Verhalten bestätigte sich zunehmend. Deshalb suchten sie einen höchst durchsichtigen Notausstieg und bezeichneten unsere eidesstattliche Aussage, von der sie schon ein Dreivierteljahr lang gewußt, diese aber bewußt ignoriert hatten, kurzerhand und ohne Begründung als „Falschaussage“. Zu spät und deshalb unglaubwürdig! Skandalöserweise überraschte uns daraufhin das gleichgeschaltete Gericht hinterrücks und ohne Anhörung mit zwei fertigen Strafurteilen. Schon im Vorverlauf und dann über den so genannten „(Un)abhängigen Verwaltungssenat“ war deutlich erkennbar, daß die Ämter auch beim Gericht gefällige Unterstützung finden würden, um unbehelligt ihre Amtsmacht mißbrauchen zu können. Auf unseren sofortigen Widerspruch hin folgte ein Verfahren, das nicht nur uns an „Bananenrepubliken“ erinnerte. Die Presse in großer Schlagzeile und ganzseitigem Bericht neben der Witzseite: „Behörden-Irrsinn der Alpenbürokraten“

Für diesen Irrsinn, das Verbrechen an nie auffällig gewordenen deutschen Urlaubern mußte logisches Denken der Innsbrucker Justiz fremd bleiben, um die Ämter mit allen Mitteln zu decken. Als sicher sollte man voraus setzen können, daß es einen wahren Klinikzeitnachweis für den fehlerhaften Parkschein immer gegeben hat, doch wie dieses Willkürverfahren beweist, paßte dieser der Justiz nicht, weil er uns entlastet hätte, sonst hätten es die Ämter schon bei unserer Reklamation viel leichter gehabt, mit Gegenbeweis gut da zu stehen. Schon der bestochene „(Un)abhängige Verwaltungssenat“ konnte in seiner willkürlichen Berufungserkenntnis vom 11.02.98 keinen PC-Ausdruck der Klinik nachweisen, sondern berief sich auf unsere Zeitangaben und drehte die zu Gunsten des Stadtmagistrats hin. Der faule Trick war jedoch sogleich durchschaut, so daß die Ämter weiterhin in Beweisnot blieben und sich erbärmlich in den von uns organisierten und aufgezeichneten Fernsehinterviews blamierten. Hier wortgenaue Ausschnitte, die eindeutig belegen, daß es einen dieser bestochenen Justiz angenehmen Klinikzeitnachweis gegen unsere Aussagen gar nicht geben konnte:

Der Chefredakteur zu uns am Tag nach den Aufnahmen:
„Keiner war von denen da (in den Innsbrucker Ämtern), und die Markgreiter hat ja gar nichts gesagt. Die wollen das aber nicht zurücknehmen. Wir haben immer wieder nach konkreten Argumenten gefragt. Nichts hat die gesagt."

Die Moderatorin in der Fernsehsendung einleitend:
„Beim Magistrat der Stadt Innsbruck kann uns niemand sagen, warum der deutsche Urlauber nicht ernst genommen wird.“

Dann die Sprecherin des Stadtmagistrats Frau Markgreiter mit zittriger Stimme:
„Es wurde im Fall Riedel ein ordentliches Verfahren durchgeführt. Es wurden die Beweismittel, die vorgelegt wurden, geprüft.“
(Anmerkung: Nie legte das Amt einen Beweis für eine Prüfung vor)

Drei Monate später eine weitere Fernsehsendung in einem anderen Kanal, daraus zunächst die alle Urlauber abschreckende Warnung des ADAC:
„Der ADAC wundert sich nicht. Die Innsbrucker Methoden sind hier schon bekannt.“

Darauf die Moderatorin im Fernsehen:
„ Auch Hermann Schimpf tappte in die Parkuhrenfalle...“
(Anmerkung: den Fall hatten wir mit ins Fernsehen gebracht)

Dann der Amtsleiter Martin Jäger zu dem Parkscheinfehler:
„Also, so weit mir der Fall bekannt ist, ist es sicher hier ein Einzelfall, weil wie ich bereits erwähnt habe, weil man solche Zeitdifferenzen an und für sich nicht kennt. Minutenbereiche ja, aber längere Zeitdifferenzen nicht, so daß also der Fall als Einzelfall zu beurteilen ist. In allen technischen Dingen ist ein Fehler möglich, allerdings muß ich sagen, handelt es sich hier um relativ kleinere technische Gebrechen.“

Ganz Österreich blamierende Worte unlogischer Rat- und Hilflosigkeit, aber kein Wort über einen beweiskräftigen Zeitausdruck der Klinik, wobei der Amtsleiter noch bewußt log. Ein Wartungsfachmann nämlich, an gleichem Parkautomaten in Kärnten befragt, sagte zu unserem „Einzelfall“ halbstündigen Parkscheinfehlers „das ist durchaus möglich“ und erklärte verschiedene immer vorkommende Ursachen. Im weiteren sandten wir dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme des Ordnungsamtes aus unserem heimischen Darmstadt zu, worin die möglichen Fehlerursachen an unserem Parkschein amtlich erklärt sind:
„Manipulation von außen (Vandalismus), defektes Druckwerk, defekter Papierabschneider, defekte Papiertransportrollen, Steckenbleiben der Ticketrollen durch andauernd hohe Luftfeuchtigkeit oder durch das Einbringen von Flüssigkeit in das Gerät. Auch kann es möglich sein, daß ein bezahlter Parkschein einem späteren Parkplatzbenutzer zusammen mit dem von ihm bezahlten Ticket ausgeworfen wird.“

Ohne jeden Zweifel kannte das Gericht diese Fehlermöglichkeiten aus Erfahrung, die sich mit unserer eidesstattlichen Aussage decken mußte, aber den Ämtern nicht half. Den wahren Klinik-Zeitnachweis jetzt schon gegen uns nachzufälschen, so weit war diese Justiz noch nicht, obwohl das immer noch der bequemere Weg gewesen wäre, das Verfahren zu Gunsten der Ämter zu beenden. Statt dessen griff die Innsbrucker Richterin zunächst zu einem anderen durchsichtigen Notausstieg früher bewährter Nazimethode, um die Ämter zu decken. Sie schickte uns zur Psychiaterin Frau Dr. Gesine Philippou in Innsbruck. Hierzu sagte die Richterin Sigrid Melichar am 02.02.1999 wörtlich in der Innsbrucker Kronenzeitung:

„Es stimmt, ich habe eine Psychiatrierung angeordnet. Ich kann nämlich nicht ausschließen, daß der Mann ein krankhafter Querulant ist. Wäre dies der Fall, dann konnte er das Unrecht seiner Tat nicht erkennen und das Verfahren würde letztlich sogar mit einem Freispruch für Armin R. enden.“ (Den Artikel faxte uns eine bekannte Fernsehredaktion zu)

Ein deutlich erkennbarer Vertuschungsversuch für ein Verbrechen im Amt, uns mundtot machen zu wollen, wie das in DDR- und Nazizeiten üblich war. Die freundliche Psychiaterin klärte uns sodann gründlich auf. Deren Aussagen, die wir damals sofort nach dem Verhör notiert haben und in der Öffentlichkeit ebenfalls eidesstattlich unterstreichen werden:

„mir ist eh alles egal, ich gehe jetzt in Pension.....ihr habt schon mehr erreicht als Ihr glaubt.... die wollen da raus...wegen dem Medienrummel müssen Sachbearbeiter um ihre Stelle fürchten... die sind am Umdenken, wird vieles anders werden, braucht aber Zeit... da sind Köpfe gerollt... und die haben doch auch Frauen und Kinder...das Problem ist, daß der Stadtmagistrat sein Gesicht verlieren würde, wenn er den Fall einstellt, denn der Tiroler gibt nie auf; das ist die Andreas-Hofer-Mentalität. Ihr könnt deshalb nur noch etwas erreichen, wenn ihr zunächst den Medienrummel ruhen laßt....die Medien haben denen sehr geschadet... laßt den Medienrummel zunächst ruhen womit sich sicherlich eine Lösung ergibt... die möchten die Sache lieber ungeschehen machen.“

So also waren die Dinge wirklich gelaufen, Vertuschen, aber von Recht und Gesetz keine Spur. In aller Öffentlichkeit peinlich dann für die Richterin, daß deren beabsichtigtes „Nazigutachten“ scheiterte und für uns günstig ausfiel, folge dessen es keine rechtliche Beachtung mehr finden durfte, wie der gesamte Faden ab dem Parkschein schon genug bewies. Das Gericht ignorierte in auffälliger Weise sowieso alles, was wir zu unserer Entlastung beigetragen hatten, so auch die Tatsache, daß das Klinikgelände seit 1998 eine Großbaustelle war, wo lange bevor man alte Gebäude abreißt ein aufwendiges Umverlegen von Versorgungsleitungen notwendig ist, deswegen die Parkautomaten zeitweise hätten ausfallen können. Überhaupt hat sich keine Instanz die Grundfrage gestellt, was ein zu Unrecht Angeklagter tun kann, wenn er am Parkautomaten einen fehlerhaften Parkschein gezogen hat, hatten wir doch alles rechtmäßig schon getan. Allein schon bei dieser Frage geben die Akten eindeutig Klarheit darüber, daß alle Instanzen auf Gefälligkeitsbasis bestochen waren.

Merkwürdig auch das Verhalten unseres Anwalts, den wir laufend mit ehrlich nachvollziehbaren Angaben versorgten, die aber bei Gericht dann keine Verwendung fanden. Der Anwalt wollte „seine eigene Strategie“ verfolgen, die wir gleich als zum Scheitern verurteilt sahen. Naheliegendst ist deshalb nicht nur für uns die Frage: Sind zwei Deutsche so unwichtig, weil er auch in Zukunft noch mit dieser Justiz auskommen muß?

Nachdem die Justiz auch mit dem naziartigen Psychiatrierungsversuch den Ämtern nicht helfen konnte, Aussagen der Klinik widersprüchlich waren, machte uns unser Anwalt alle Hoffnung auf einen klaren Sieg. Nach diesem kriminell manipulierten Verfahren konnten wir das nicht glauben, was sich sogleich bestätigte. Die Justiz schob einen eindeutig gefälschten Gefälligkeitsnachweis der Klinik nach, um die Ämter aus der öffentlichen Blamage zu retten. Frage wiederum: Warum erst jetzt und nicht schon viel bequemer zwei Jahre zuvor bei unserer Reklamation oder spätestens als sich die Ämter und diese Justiz in den Medien blamierten? Der Zeitausdruck aus dem Klinik-Rechner war doch immer abrufbar!

Dieser Zeitnachweis war dennoch stümperhaft gefälscht, wies fehlende 9 Minuten zwischen Parkscheinziehen und Behandlungsbeginn aus und konnte deshalb nur unserer Entlastung dienen, weil er unserer wahren eidesstattlichen Aussage nahe lag. Im Zweifel für die Angeklagten? Nein, aber das war nicht mal nötig, denn die Möglichkeiten des geringen Zeitunterschieds hatten wir dem Gericht mit Schreiben vom 24.02.2000 ausführlich beschrieben: z. B. fehlende Eintragung, schlampige Fälschung, oft vorkommende Fehlkonfiguration des PCs, Sommerzeitumstellung. Unglaublich, aber in den Akten nachlesbar: Die Richterin erfand rein willkürlich eine Wartezeit von 30 Minuten gegen 9 zunächst unklare Minuten, um den Gefälligkeitsausdruck zugunsten der Ämter anzupassen. Ebenso willkürlich und unlogisch war die Mutmaßung des Gerichts, ich habe die Zeugin xxx zur Falschaussage angestiftet, woraufhin ich mit doppelter Strafe belegt wurde. Jeder Leser der Akten aber sieht sofort die Wahrheit, daß es nur umgekehrt sein konnte, weil die Zeugin xxx selbst den Parkschein gezogen und mich auf den zu reklamierenden Fehler aufmerksam gemacht hatte.

Beim Bezirksgericht ließen wir uns nur deshalb vom Anwalt vertreten, weil wir in diesem kriminell manipulierten Verfahren weit schlimmere Willküraktionen befürchten mußten. Die spätere „Berufungsverhandlung“, eine reine Abfertigung, zu der wir dann dennoch mit einem deutschen Fernsehteam angereist waren, erinnerte nicht nur uns an schreckliche Filmszenen aus der Nazizeit. Der eine Richter schlief, der andere störte mit lautstarkem Aktensortieren. Es stand alles schon fest, wurde nur abgehakt und absolut nichts geprüft, obwohl wir erneut schriftlich Einzelheiten eingereicht hatten. Wir „würdigten“ das entsprechend deutlich im Fernsehen im noch am selben Abend gesendeten Interview.

Der heutige aktuelle Stand unterstreicht erneut dieses Justizverbrechen. Während die deutsche Bundesstaatsanwaltschaft unseren Strafeintrag sofort wieder löschte, „gesteht“ die Innsbrucker Justiz mittels Schweigen. Warum das so ist, erklärte nicht nur oben genannte Psychiaterin, sondern wird auch aus folgendem sehr deutlich. Während unserer Medien- und Internetaktionen sprach ich kürzlich u. a. mit einem Österreichischen Juristen, der verständlicherweise nicht genannt werden will:

Jurist: „...in Österreich gilt ein "zu Recht" nicht viel, da geht es anders... da herrscht noch immer das Klientelsystem... ich bin auch sehr prominent... hast eine gute Methode gefunden, viel Geld zu verlieren...wär gescheiter, um das Geld mit mir auf Weltreise zu gehn“

Ich: „Von Ihrer Justiz bekommt man nicht einmal eine Antwort auf konkrete Kernfragen.“

Jurist: „Na das ist doch die Österreichische Methode, erprobt seit Jahrhunderten und mit Erfolg... aber ich kann die Geschichte ein paar Journalisten hier empfehlen, denn das ist das einzige, was in diesem Land Sinn macht in solchen Fällen... na sicher, wenn es um Abwehr des befreundeten westlichen Auslands und seiner Bewohner geht, da muß man schon Insider sein... ohne Empfehlung geht nicht viel in diesem Land.“

Ich: „Wenn sich die Justiz vorsätzlich der Beweismittelfälschung bedient (schriftlich und per Videos belegbar!!), sollte der Spaß in Österreich aufhören.“

Jurist: „aber geh... das ist doch hier so an der Tagesordnung, daß es niemanden aufregt“.

Ich: „logo, aber einfach tot schweigen solange es geht, ist auch eine Methode“,

Jurist: „Das nennt man hierzulande nicht totschweigen, sondern verschleppen, und das kann jahrzehntelang so gemacht werden in jedem Fall, ob Unrecht oder Recht“.

Nachdem dieses Justizverbrechen die Zeugin xxx krank gemacht hat, sie deshalb ihre Willkürstrafe bezahlt hat, habe ich meine Strafe zu Recht abgewiesen, besonders auch im Einklang mit der deutschen Bundesstaatsanwaltschaft und der Innsbrucker „Urkunde zu bedingtem Strafnachlaß“. Offenbar weiß die Richterin nicht, was eine Urkunde ist. Diese „Urkunde“, bereits einigen Medien zugeschickt, ist eine Zumutung, weil ich die handschriftliche Änderung ohne richterliche Beglaubigung auch selbst gemacht haben könnte. Darin stimmt die Strafe (9000.- ÖS, ausradiert und geändert) nicht mit dem darin genannten Urteil (18000.- ÖS) überein. Wenn demnach die Strafe 9000.- ÖS ist, die mit 9000.- ÖS erlassen ist, muß ich nichts bezahlen. Trotz wiederholter Reklamationen hat sich das Gericht bis heute nicht dazu geäußert. Verständlich nach einem Verbrechen, das vertuscht werden soll. Den Vorschlag einer Fernsehredaktion, meine Strafe in Innsbruck „mit großem Fernsehaufmarsch“ anzutreten, habe ich abgelehnt. Wir gehen geeignetere Wege, dieses Verbrechen in die Weltöffentlichkeit zu tragen, so lange bis wir voll rehabilitiert sind, wie das bereits bei uns in Deutschland geschehen ist, und wir von Innsbruck Schadensersatz bekommen.

Wir mögen dennoch Land und Leute und möchten wieder unbehelligt gute Bekannte in Österreich besuchen können, die ebenso wenig wie wir eine Willkürjustiz mit Nazimethoden mögen. Gemäß dem Rat medieninteressierter Personen ist unsere heutige Strafanzeige, die wir in Kopien verteilen, ein hierzu notwendiger Schritt, nach der deutschen Bundesstaatsanwaltschaft auch die Reaktion der österreichischen dagegen stellen zu können. Tatsache bleibt, der damalige Parkschein war fehlerhaft, das Verfahren mit kriminellen Methoden willkürlich konstruiert und jede Strafe rechtswidrig.

By farendil (217.235.56.122) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 03:47:

ein langer beitrag mit vielen schlimmen worten, heftigen beschuldigungen, formulierungen nahe der schmerzgenze aber OHNE eine genaue tatsachebeschreibung oder eine erläuterung der anschuldigungen (urkundenfälschung, bestechung etc. ...)

By schlopf (217.82.37.142) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 10:33:

Hallo farendil,

Du hast im Grunde Recht, denn so hatte ich mir das vorher auch überlegt. Das ist unsere schon genug gekürzte zweite Strafanzeige, wobei dem Empfänger die Sache schon bekannt ist, dem Leser dieses Forums natürlich nicht. Ich wollte den Beitrag nicht komplett umschreiben. Dennoch sind darin Deine Fragen beantwortet. Unsere 6 oder 7 Fernsehinterviews und Presseberichte wurden noch mehr gekürzt und dennoch verstanden.

Ich ergänze kurz die Vorgeschichte: Wegen eines falschen Parkscheins und 40 Mark Strafe machen wir keinen Zirkus, es ist aber immer ratsam, den Fehler zu melden, damit nicht andere Verkehrsteilnehmer auch noch zu Schaden kommen. Unsere sofortige telefonische Reklamation stieß auf gelangweilte untätige Wärter, und auf unsere folgende schriftliche bekamen wir nur die Antwort, wir können jetzt noch nicht reklamieren, müssen erst die Strafverfügung abwarten. Die kam dann mit Verdopplung der Strafe ohne unsere Reklamation zu berücksichtigen, und das Amt verhielt sich gegen alle beigefügten Rechtsvorschriften. Als dann noch unsere Innsbrucker Anwältin erklärte, das sei alles so bekannt, daß alle Instanzen bis zum Gericht gleichgeschaltet sind, kein Bürger je eine Chance hat, war für uns das Maß voll.

Wir hatten dennoch nichts zu befürchten, denn gegen den fehlerhaften Parkschein standen die eidesstattliche Erklärung der Zeugin und der abrufbare Zeitnachweis der Klinik. Beides wurde aber beharrlich ignoriert. Erst in Beweisnot erklärten Ämter und Gericht kurzerhand die eidesstattliche Erklärung als strafbare „Falschaussage“ und fälschten zuletzt noch den Zeitnachweis der Klinik. So einfach ist das, Macht zu beweisen.

Gruss schlopf

By waterman (62.180.170.197) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 23:28:

Na dann, viel Glück vorm EUGH!

By schlopf (80.129.108.125) on Sonntag, den 2. Juni, 2002 - 00:00:

Danke, waterman, EUGH haben wir schon hinter uns, fühlt sich nicht zuständig.


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