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Freund im Anhörungsbogen angeben?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Freund im Anhörungsbogen angeben?
By C (145.254.148.231) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 22:05:

Hallo,
bin wahrscheinlich an einer Ampel geblitzt worden,
vielleicht auch der auf der anderen Spur.

Normalerweise bekommt man doch immer erst
den Anhörungsbogen, ohne daß das Foto
überprüft wird, oder?
Wenn man dann einen Freund angibt (zum Glück habe ich einen sehr guten, der Punkte und Fahrverbot
übernehmen würde), der den Verstoß zugibt und
bezahlt, wird das Foto doch nicht mehr überprüft, oder?

Macht man sich damit strafbar?

Oder würdet Ihr die Alberto-Methode empfehlen?

Bin selbst Halter, d.h. Verjährung würde bei Anhörungsbogen-Erhalt unterbrochen.

Habe z.Zt. 6 Punkte, die letzten 3 am 17.10.2002
"erhalten".

Würde ich bei unter 1 Sekunde Fahrverbot bekommen?
Letzter Verstoß war rechts überholen ohne Gefährdung auf der Autobahn.

Oder werden sofort die Daten und das Bild des Halters angefordert?

Danke und Grüße,
C.

By Goose (80.135.111.75) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 22:35:

Macht man sich damit strafbar?

Ja, gemäß

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


Gruß
Goose

By C (192.35.17.11) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 12:56:

Danke, naja, ok, aber das kann ja niemand nachweisen.
Ich wußte nicht mehr genau, wer gefahren ist
und der Freund dachte, er sei es gewesen.
Hat nicht noch jemand hier eine Antwort auf
die anderen Fragen?

By Landy (217.81.159.77) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 13:36:

Bei unter einer Sekunde rot, bekämst du "nur" drei Punkte und ein Bussgeld - kein Fahrverbot.

Da du der Halter bist, wird auf dem AB stehen, wie lange der Verstoß war, also kannst du es dir dann noch überlegen, ob du deinen Kumpel reinschreibst.

Wenn ein Foto dabei sein sollte, dann wäre es aber eher nicht empfehlen, es sei denn, ihr seht euch verdammt ähnlich.

By Alberto (62.224.96.94) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:32:

@Landy
Falsch - gerade, wenn man sich ähnlich sieht, besteht die Gefahr, daß der Richter den Falschen als "Täter" erkennt.

@Goose
Schöne Einschüchterung, die du uns da geschrieben hast! Danke!

Diese, vor allem der zweite Absatz - geht aber ins Leere, wenn sich der "Angebende" schlichtweg "geirrt" hat!!! Das weißt du nur zu genau!

By Goose (217.81.241.48) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 21:46:

@Alberto: Und du solltest wissen, daß der Vorsatz duchaus nachgewiesen bzw. unterstellt werden kann.
Tatsächlich ist die nach dir benannte Methode eine Straftat (und genau danach hat C gefragt)

Bekommt C einen Anhörungsbogen mit Bild, auf dem er selber abgebildet ist und gibt einen Freund an, der ihm noch nicht einmal ähnlich ist, so kann es durchaus sein, daß der ermittelnde Beamte einspannt.
Wer glaubt dir denn bitte, daß du auf einem Bild, auf dem du selber bist, einen Freund erkennst und nicht dich selber?

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.212.28) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:06:

@Goose
Das mit dem Bild - an eine Privatperson - gleich auf dem Bogen mit angedruckt - das habe ich etwas überlesen.... entschuldigung.
Da würde es dann wirklich schwierig.

Nur - wir haben vor kurzem erst wieder ein Bild bekommen - da war das Gesicht wirklich kaum zu erkennen - es war einfach zu klein.

Mag ja sein, daß die Vergrößerung dann anders aussieht... aber, so lange sie so kleine Bildchen draufkopieren, ist nicht mal das Geschlecht zu erkennen... das zweite Bild zeigt dann das Kennzeichen in Großaufnahme... das ist ja sooo wichtig.

Sag mal, Goose, schiebst du gerade nachtdienst?

By Goose (217.81.241.48) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:31:

schiebst du gerade nachtdienst
nein, sitze schlaflos zuhause...

By Alberto (62.158.218.40) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 08:33:

Übrigens, Goose, ich habe es nochmals gelesen... da stand gar nichts von einem guten Bild.(mit dabei)
Vielmehr wurde angenommen, daß die vermutlich ein Bild haben... na - das ist doch der klassische Fall!

By C (192.35.17.11) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 10:37:

@Alberto
Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, daß
gleich ein Bild mitkommt? Bisher habe ich
eigentlich immer erst einen Anhörungsbogen
bekommen, dann das Bild angefordert und dann
gezahlt und die Punkte eingesackt, weil
ich Deine "Methode" noch nicht kannte.
Gruß, C

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 10:40:

@C

Ist von Behörde zu Behörde zu verschieden.

Ich denke aber, je schlechter das Bild, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass keins kommt.

Kommt aber auch wieder darauf an, wie das Bild kommt.
Es gibt ja die AB's wos klein oben draufgedruckt ist, dann AB's (können auch Zeugenbefragungsbögen sein) mit 3-4 Bilder drauf (Kennzeichen, KZ vergrössert, komplettes Auto, Fahrer vergrössert) oder, was ich selbst ncoh nicht gesehen habe, dass ein Foto beigelegt wird.

Wäre interessant, ob die Behörde das manuell ändern kann, wie das Foto versendet wird.

By rennfahrer (80.140.51.14) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 10:42:

upps, sind ja im "Rotlichtforum" *g*...
Naja, bei Blitzkästen sind die Bilder ja meistens recht scharf, bin grad von mobilen Vmax Messgeräten ausgegangen ;)


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