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Rotlichtverstoß, ja oder nein ?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß, ja oder nein ?
By faraday (217.225.217.1) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 16:06:

an einer ganz normalen + Kreuzung möchte ich nach rechts abbiegen. die ampel steht auf Rot, doch bietet die Kreuzung für Rechtsabbieger eine willkommende Abkürzung :

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ist der rote weg bei rot zeigender Ampel ein Rotlichtverstoß ?
bei dem weg handelt es sich um eine parkplatzfläche von einem taxistand und versch. kleineren geschäften. auf beiden seiten ist zur straße hin ein abgesenkter bordstein.

gruss, fara

By rennfahrer (80.140.20.96) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 16:07:

selbst über ne Tankstelle abkürzen ist ein Rotlichtverstoss!

By spsln (145.253.246.208) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 16:11:

@ rennfahrer

das kann ich aber nicht glauben, daß das ein rotlichtverstoss sein soll, mit welcher begründung denn?

wenn ich in die angenommene tankstelle fahre um zu tanken, und mir fällt plötzlich ein, ich will garnicht tanken und fahre weiter, dann ist das doch im leben kein rotlichtverstoss!

mfg stefan

By rennfahrer (80.140.20.96) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 16:14:

@splsn

hab die Urteile im mom nicht da, vielleicht sind sie auf radarfalle.de .
Begründung ist, dass du die Ampel umgehst!
Erklär dem Richter mal, du wolltest auf einmal nicht mehr tanken.

Ist genauso wie auf Parkplätzen im Stau überholen, ist auch illegales rechts-überholen!

By HugoKlein (217.3.145.51) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 19:26:

Also wenn er da lang fahren darf (keine Sperrschilder) dann kann es auch kein Rotlichtverstoß sein, denn der hat die rote Ampel ja nicht überfahren. Es gibt ja auch viele Kreuzungen, an denen man als Rechtsabbieger nicht die Ampel beachten muss, sondern einen leichten Bogen fährt (genau wie auf der Skizze) und dann nur Vorfahrt gewähren muss.

By michael (80.138.160.123) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 20:12:

Es liegt hier nach herrschender Rechtsprechung kein Rotlichtverstoß (im Sinne des § 37 StVO) vor, da der sogenannte "geschützte Kreuzungsbereich" nicht befahren wird.
Es können aber je nach Örtlichkeit andere Ordnungswidrigkeiten in Frage kommen, z.B. ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 oder (wenn die "Abkürzung" entsprechend beschildert ist) § 41 StVO

By Bluey (217.82.84.23) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 23:26:

@rennfahrer

siehe michael's Beitrag. Er hat es völlig korrekt beschrieben! Es ist KEIN Rotlichtverstoß (Tankstelle)! Bzgl. der Ausgangsfrage übrigens auch nicht! Den Fall hatten wir heute gerade mal wieder.

By rennfahrer (80.140.20.96) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 23:28:

@Bluey

Hab das Aktenzeichen "verlegt", da stand aber klipp und klar, wer über eine Tankstelle abkürzt, kann einen Rotlichtverstoss begehen (so habe ich es in Erinnerung), da man aber nichts über die örtlichen Begebenheiten weiss, kann es auch durchaus sein, dass derjenige durch die Tankstelle über den Kreuzungsbereich fahren musste.

By Knipser (217.9.111.209) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 10:26:

@ rennfahrer

Ich hatte auch so was wie Du im Hinterkopf, habe aber auf google.de nichts dergleichen gefunden. Lediglich das typische "Umfahren einer Lichtzeichenanlage unter Benutzung eines Gehwegs" wird in der Rechtsprechung der Obergerichte weitgehend übereinstimmend als sog. Rotlichtverstoß angesehen, vgl. z. B. OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 222/02, Urteil vom 25.04.2002.

Gruß vom Knipser

By faraday (217.81.232.71) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 10:35:

das man ne ampel nicht umfahren darf um direkt hinter der ampel wieder auf die straße zu fahren leuchtet ein ;-)
läßt man den "geschützten" bereich in ruhe, gibs also keine punkte - da bin ih beruhigt.
werde nochmal die "Abkürzung" auf entsprechende gebotsschilder hin untersuchen, bin mir aber sicher dass es dort keine gibt.

ich danke euch !

fara

By NSK (62.8.208.2) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 11:30:

Siehe auch hier:

http://217.175.242.106/cgi-bin/fsk_foren.cgi?msg-25139

By Bluey (80.130.188.63) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 18:07:

@rennfahrer
Wenn jemand so dumm ist zuzugeben, daß er das Tankstellengelände nur aus diesem einen Grund befahren habe, dann mag das stimmen.


Aber vielleicht wird's aus folgendem deutlich (denn danach dürfte es selbst im obigen Fall kein Rotlichtverstoß sein):

Wechsellichtzeichen gelten nur an der Straßenstelle (Kreuzung, Einmündung), an der die LZA angebracht ist, nicht also auch außerhalb des geschützten Bereichs oder an einer erst 20 oder 30 m entfernten oder erst später folgenden weiteren Einmündung. Allerdings reicht der Wirkungsbereich einer LZA weiter als die eigentliche Kreuzungsfläche, da er außer den Schnittflächen der Fahrbahnen noch weitere Straßenteile, wie die in ihm liegenden Fußgängerüberwege und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- und Fußwege sowie die Rand- und Parkstreifen, mit umfaßt; wer also den Ampelbereich bei "Rot" bewußt auf dem Gehweg umfährt, um dahinter bei anhaltendem "Rot" im geschützten Wirkungsbereich der LZA weiterzufahren, verstößt gegen §§ 2 I und 37 in Tateinheit (sogar bei anschließendem Rechtsabbiegen und Weiterfahrt in der Querstraße), nicht aber beim Umfahren des Rotlichts auf einem außerhalb des geschützten Ampelbereichs gelegenen (Park-)Platz oder beim vorherigen Abbiegen ohne Berührung des durch die LZA geschützten Bereichs und anschließendes Weiterfahren hinter dem geschützten Bereich.

Quelle: Mühlhaus/Janiszewski - StVO - Erläuterungen zu § 37



Ich denke, daß hieraus deutlich wird, daß es sich im Ausgangsfall nicht um einen Rotlichtverstoß handelt.

By faraday (217.225.213.54) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 16:16:

@ bluey

danke für die verständlich und sachliche erläuterung! habs mir kopiert ;-)

nice weekend !

fara

By MrMurphy (80.129.176.31) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 17:28:

Ich denke auch, das es sich bei der von faraday beschriebenen Situation um keinen Rotlichtverstoß handelt. Da wird ähnliches gelten wie bei dem Auslassen der Ampel mittels einer Busspur:

"Ein gezieltes Umfahren der Rotlicht zeigenden Verkehrsampel und damit ein Verstoß gegen § 37 II Nr. 1 S. 7 StVO liegt nicht vor, wenn der Führer eines Pkw zwar vor der Ampel auf eine rechts verlaufende Busspur ausweicht und dort an der Signalanlage vorbeifährt, sich aber erst außerhalb des durch das Rotlicht geschützten Bereichs in den fließenden Verkehr wieder einordnet." OLG Düsseldorf 5 Ss (OWi) 119/97 I


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