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Rotlichtverstoß bei Glätte

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß bei Glätte
By Gerd (213.148.152.57) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:18:

Hallo,

wurde diese Nacht innerorts um ca. 1:30 bei Rot geblitzt. Es
war auf jeden Fall unter einer Sekunde Rot, habe noch versucht
zu bremsen, aber bei der spiegelglatten Fahrbahn hatte ich
keine Chance, rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Es wurde erst
der 1., dann der 2. Blitz ausgelöst. Habe die 2.
Induktionssschleife noch mit ca. 15 km/h passiert.

Natürlich hätte ich bei den Witterungsverhältnissen mit
angepaßter Geschwindigkeit fahren müssen, aber nach einer 6,5
stündigen Fahrt + stressigem Wochenende war ich dazu zu müde.
Was kann ich tun, was erwartet mich? Die regulären 50 EUR + 3
Punkte?

Hab schon beim zuständigen Ordnungsamt angerufen, die meinten,
der Film würde frühestens Freitag (also 5 Tage später)
gewechselt, dann könnte ich nochmal nachfragen. Gibt es
bestimmte Fristen, wie oft ein Starenkasten ausgwertet werden
muß? Könnte ich theoretisch jetzt noch hinfahren und den Film
entfernen (was ich natürlich nicht mache, ähem)?

Vielen Dank
Gerd

By rennfahrer (80.140.58.204) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:23:

Natürlich hätte ich bei den Witterungsverhältnissen mit
angepaßter Geschwindigkeit fahren müssen, aber nach einer 6,5
stündigen Fahrt + stressigem Wochenende war ich dazu zu müde.


Also, wenn du DAS als Begründung angibst, kriegst du noch Vorsatz "aufgebrummt", dann wirds richtig teuer!
Auto auf dich zugelassen ??
Such mal nach Verjährung usw. ...

Achja, du musst deine Fahrweise an die Witterungsverhältnisse anpassen, egal, wie lange du schon fährst ;)

By Gerd (213.148.152.57) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:31:

Klar, werd ich natürlich nicht angeben. Daß der
Kreuzungsbereich vereist war, hab ich ja auch erst in dem
Moment mitnekommen, als ich gerutscht bin. Bin halt mit 50
km/h auf die Kreuzung zugefahren, hatte auch vorher in der
Gegend keine vereiste Fahrbahn. Der Kommentar entspringt eher
meiner rückwirkenden Einsicht als einem Vorsatz

MfG
Gerd

By Gerd (213.148.152.57) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:33:

Achso: Auto ist auf mich zugelassen, bin in Flensburg meines
Wissens ohne Eintrag.

By rennfahrer (80.140.58.204) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:43:

Entweder suchen oder laufen !

By Gerd (213.148.152.57) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 13:49:

Laufen? War doch unter ner Sekunde und kein Auto / Fußgänger
weit und breit, also auch keine Gefährdung.

By rennfahrer (80.140.58.204) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 14:16:

nagut, suchen oder zahlen !

By Mr.Eddie (62.225.219.137) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 22:17:

@Gerd
Bau den verdammten Film aus und gut ist. Kann so schwierig nicht sein, höchstens teuer wenn man Dich erwischt.

By HugoHiasl (217.230.89.239) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 22:28:

Hmm...
Und wenn die Stadt ihrer Streu und Räumpflicht nachgekommen wäre, dann wäre Dir das auch nicht passiert. ;-)

By Gerd (213.148.152.57) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 15:36:

@Mr.Eddie
Hab gestern Abend im Hof vom Ordnungsamt alle Autos von schräg
vorn aus 2,50m Höhe fotografiert und den Film gegen den im
Starenkasten ausgetauscht. Meine Kamera kann Datum und Uhrzeit
einblenden. Das wird ein Spaß. ;-))

...so einfach ist's leider nicht. Gibt's außer Verjährung noch
realistische Möglichkeiten? Verliert der Film seine
Beweiskraft, wenn er erst nach 5 Tagen gewechselt wird? Ist
Glätte überhaupt ein Argument?

By Multa (172.185.83.244) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 17:51:

Wie "rennfahrer" oben schon erwähnte, kannst Du das Argument "Glätte" vergessen!Da gibt es auch entsprechende Urteile!

By rennfahrer (80.140.29.84) on Mittwoch, den 18. Dezember, 2002 - 02:57:

@Gerd

Verliert der Film seine
Beweiskraft, wenn er erst nach 5 Tagen gewechselt wird?


Ist nicht dein Ernst, oder ??

Ausser der Verjährung heissts zahlen UND punkten!

By Gerd (217.184.71.99) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 08:15:

Hallo nochmal,

hab jetzt den Anhörungsbogen erhalten. Dort ist von Verkehrsordnungwidrigkeit nach § 24 StVG i.V.m. §49 StVO bzw. § 69a StVZO die Rede. Was heißt das? Qualifizierter Rotlichtverstoß oder nicht?

Auf dem Beweisfoto ist der Fahrer übrigens praktisch nicht zu erkennen, wahrscheinlich durch die beim Rutschen aufgetretene Seitenbewegung des Fahrzeugs. Das Gesicht ist durch den Innenspiegel zur Hälfte verdeckt.

Vielen Dank für die Infos
Gerd

By Gerd (217.184.71.99) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 08:16:

Um genau zu sein, kam der Anhörungsbogen am 10.01.

MfG
Gerd

By Alberto (62.158.218.162) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 09:54:

Wenn das Foto schlecht ist - dann hast du vielleicht Glück... in diesem falle würde ich nicht antworten - und immer komplett die Aussage verweigern!
Dann gibt es auch kein fahrtenbuch - selbst, wenn sie so was androhen wollen!

Der Staat muß dir deine Täterschaft eindeutig beweisen, dazu muß das Bild brauchbar sein.


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