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Nachschulung trotz Buße

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Nachschulung trotz Buße
By Olli (195.93.74.9) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 13:38:

Hallo,
Ich hab da ein Problem:
Ich bin an einer Ampel über rot gefahren und geknipst worden. Nun war der Fall ,dass ich schon am Brensen war, weil ich die gelb Phase schon sah. Nur hinter mir war ein Auto, dass nicht zum stehen gekommen wäre. Also gab ich weiter Gas und fuhr über rot. Ich hab dann auch nicht angehalten weil ich mir nichts weiter gedacht habe. Hinter der Baustelle wurde ich dann rausgewunken.
So weit so gut. Nun kannte mein Vater den sachhbearbeiter bei der Polizei und regelte nun, dass es mit einer Strafe von ca. 69 Euro der Fall gehalten wäre. Heute kam trotz des bezahlen der Strafe ein Schreiben, dass ich noch weitere 30 Euro bezahlen müsse und noch eine Nachschulung machen müsste. Wie kann das sein? Was kann ich da jetzt machen? Ich ahbe die Fotos gesehen. Es war leider nur ich zu sehen.
Die gelb Phase stimmte und die Rot Phase war angeblich schon länger wie eine Sekunde.


Danke

By Ghostrider (217.228.231.67) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 17:13:

@ Olli: Was du da gemacht hast, war ein sog. "qualifizierter Rotlichtverstoss" (als ob ein Rotlichtverstoss qualifiziert sein könnte, aber nun gut.) Zur Ermittlung des genauen Strafmaßes trage deine Daten in den Bussgeldrechner ein. Es gibt einen z. B. auf radarfalle.de.

Was mich erschreckt, ist, dass du wohl rechtzeitig vor der Ampel zum Stehen gekommen wärst, jedoch Gas gabst, um ein Auffahren des Fahrzeugs hinter dir zu vermeiden.

Das ist supergefährlicher Blödsinn und rechtfertigt in meinen Augen durchaus eine Nachschulung.

1. gibt es Fahrer / Fahrzeuge, die besser bremsen, als du denkst, deine Einschätzung kann somit falsch sein

2. trete du nicht in Haftung ein für Fehler anderer. Du bist jetzt der Gelackmeierte. Kosten, Nachschulung, Probezeitverlängerung, Punkte.. der ganze Sch...Wofür??? Dabei bist du noch gut weggekommen, es hätte dich genausogut ein anderes Auto von der Kreuzung räumen können!!!

3. ein Auffahrunfall ins Heck ist nie so gefährlich wie ein Unfall, wenn dir ein anderes Auto in die Seite fährt.

4. Riskiere bitte nie dein Leben für ein bisschen Blech.

5. trittst du hier öffentlich den Nachweis an, dass unsere Herren Ermittlungsbeamten sehr wohl Spezlwirtschaft betreiben, eigentlich keine neue Erkenntnis, aber immerhin.

By michael (80.138.146.146) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 08:06:

@Ghostrider:

Moment, wer spricht hier von einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

mit einer Strafe von ca. 69 Euro der Fall gehalten wäre

Das wären 50 € für den einfachen Rotlichtverstoß (incl. 3 Punkten) und 18 € Gebühren. Käme dann mit 68 € hin.

dass ich noch weitere 30 Euro bezahlen müsse

Das werden vermutlich die Gebühren für die Anordnung zur Nachschulung sein.

By Ghostrider (217.80.255.49) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 10:26:

Die gelb Phase stimmte und die Rot Phase war angeblich schon länger wie eine Sekunde.

(Hervorhebung Ghostrider)

By HugoKlein (217.3.145.91) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 17:39:

@michael

Eine Nachschulung kostet nicht 30, sondern 300 €.

By michael (80.138.159.155) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 12:17:

@HugoKlein:

Ich schrieb: "Das werden vermutlich die Gebühren für die Anordnung zur Nachschulung sein" - was impliziert, daß die Nachschulung selbst nochmals extra kostet.

Habe eben nachgelesen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2 a Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG) einschließlich der Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt: 17,90 €
- zzgl. Zustellgebühren (Postzustellungsurkunde)

@Ghostrider:

Was soll man zu Floskeln à la "Strafe von ca. 69 Euro, "kam trotz des bezahlen der Strafe ein Schreiben, dass ich noch weitere 30 Euro bezahlen müsse", "Rot Phase war angeblich" denn sagen?
Im allgemeinen geht alles aus den entsprechenden Bescheiden hervor - sofern man selbige richtig liest.


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