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Bei Rotlicht geblitzt (unter1. sec.)

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Bei Rotlicht geblitzt (unter1. sec.)
By Sven (145.254.235.172) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 10:36:

Hallo.

ne Frage an euch:

Wurde vor ca. 3 Monaten aufgehalten da ich angeblich bei rot über die Ampel gefahren bin. Nun ich war mir hundertprozent sicher das es nicht rot war!!! Nachdem das meine Sichtweise ist habe ich natürlich die Tat verweigert und gleich eine Zeugenaussage mit zuschicken lassen in der meine Sichtweise bestätigt wird!

Nun steckt heute bei mir im Briefkasten vom Amtsgericht ein Brief das es zur Gerichtsverhandlung kommen wird (Übrigens genau das Datum nach Ablauf meiner Probezeit)!

Habt Ihr noch irgendwelche Tipps wie ich gegen eine Aussage von 2 Polizisten ankomme bzw. wie ich da heil rauskomme????

By MrMurphy (217.81.66.31) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 11:12:

Das ist ein Glücksspiel.

Erst mal mußt du rausbekommen, ob die speziell im Einsatz gegen Rotlichtsünder eingesetzt waren. Das wäre schlecht für dich, weil der Richter dann kaum an deren Aussage zweifeln würde, sondern deinem Zeugen eher ein mögliches Versehen zutrauen würde.

Wenn die beiden Polizisten im normalen Einsatz waren ist es schon mal deutlich unwahrscheinlicher, das dich beide gleicheitig beim Überfahren der Ampel beobachtet haben wollen.

Für die Polizisten ist das Aufnehmen von Anzeigen ihr täglich Brot. Dadurch ist die Chance recht groß, das sie sich nicht mehr aus dem Gedächtnis an den Vorfall erinnern, sondern bei Gericht auf ihre Akten zurückgreifen müssen, was durchaus legitim ist. Durch die Menge der Anzeigen und der damit vorhandenen Unterlagen passiert es aber relaitv häufig, das die als Zeugen geladenen Polizisten zum Prozeß die falschen Akten mitbringen. Damit ist deren Aussage dann geplatzt, weil der Richter deshalb keinen neuen Prozeß ansetzt.

Damit du aus der Sache heil rauskommst, müssen also schon einige Zufälle zusammenspielen. Ob du dich darauf einlassen willst, mußt du selbst entscheiden. Entweder du gewinnst oder du verlierst und bleibst noch zusätzlich auf den Prozeßkosten sitzen

By Goose (80.135.114.125) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 18:42:

@MrMurphy:Durch die Menge der Anzeigen und der damit vorhandenen Unterlagen passiert es aber relaitv häufig, das die als Zeugen geladenen Polizisten zum Prozeß die falschen Akten mitbringen
Wenn ich eine OWi schreibe, so speichere ich diese normalerweise unter dem Namen des Betroffenen ab. Kommt dann ein paar Monate später der Gerichtstermin, so schaue ich nochmal in die gespeicherte Anzeige. Meist kann ich mich vage an den Vorfall erinnern.
Wenn ich mich nicht erinnern kann, so sage ich das auch vor Gericht, weise jedoch gleichzeitig darauf hin, daß die Anzeige definitiv meinen Eindruck zum Tatzeitpunkt wiedergibt. Habe ich also eine Rotlicht-OWi vorgelegt, so habe ich es auch mit absoluter Sicherheit zum Tatzeitpunkt so gesehen.
Das reicht den meisten Richtern vollkommen.

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.213.63) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 09:11:

Leider hat Goose recht... das wird schwierig.

By SvenHeyn (145.254.240.1) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 23:37:

Heißt das dann das ich meinen Schein abdrücken darf da ich ja noch bis zum 08. Januar Probezeit habe?????? Oh neee......wirklich???

By Alberto (62.158.213.180) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 09:01:

Sagen wir mal so....
Das Fahrverbot schlägt erst zu Buche, wenn man mehr als 1 sec. - über Rot gefahren ist.

Nun behauptest du, daß es gerade noch gelb war..
Die Wahrheit könnte nun zwischen gelb und < 1 sec rot liegen!

Da die Polizisten nur ihr "geschultes" Auge eingesetzt haben, wird ihnen der Beweis, daß es weit länger als 1 sec. über rot war, nicht sehr leicht fallen.

Ein guter Anwalt kann da eine OWi - ohne FV heraushandeln, weil man eben diese Zeit nicht nachvollziehen kann.

Merke: Wer kämpft, kann verlieren... wer nicht kämpft, hat schon verloren. Da ist noch was drin.

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 20. Dezember, 2002 - 14:46:

Wenn du merkst, dass der Richter dir nicht wohlgesonnen ist, kannst du noch in der Verhandlung deinen Einspruch zurücknehmen.

Nachschulung gibt es bei jedem Rotlichtverstoß, nicht erst ab 1 Sek.


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