Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Behördenopfer (213.70.37.66) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 09:23: |
Hallo,
ich hab gegen einen Bussgeldbescheid wg. Rotlicht fristgerecht Widerspruch eingelegt (per Fax und per Post). Jetzt habe ich eine Mahnung für das Bussgeld bekommen :-(
Auf Nachfrage erklärte die mahnende Beamtin, dass ihr kein Widerspruch vorliegen würde...
Jetzt meine Fragen:
1. Darf die Behörde schon mahnen, obwohl über den Widerspruch noch nicht entschieden ist und muß ich trotzdem zahlen?
2. Was mache ich, wenn die Behörde meine zahlreichen Widersprüche nicht mehr findet??
(Ich bin übrigens nicht gefahren, hab das aber erst nach dem BuGeBe gemerkt...)
By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 10:02: |
Fax-Sendeprotokoll und Beleg für das Einwurf- oder Vorlageeinschreiben als Kopie beilegen und darauf hinweisen, dass der BG Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, da widerspruchbehaftet.
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