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Rot, aber:... Einspruchsmöglichkeit?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rot, aber:... Einspruchsmöglichkeit?
By thorsten (172.184.159.237) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 10:05:

Hallo!
Ich habe heute Nachricht von der Stadt bekommen: geblitzt beim Überfahren einer roten Ampel.
Ich gebe zu: die Ampel war auf jeden Fall gelb; ich bin rübergefahren, weil es der Verkehrsfluss erforderte und um den anderen Verkehr nicht zu gefährden. Meines Wissens, muss die Ampel min. 1 sek. rot gewesen sein, bevor man den Schehin verliert.Stimmt das? Und: woher weiss ich, wie lange die Ampel rot war? Ich habe noch keine Zahlungsaufforderung, sondern nur einen "Anhörungsbogen". Die §: §37 Abs 2; §49 StVo, §24 StVG, 132BKat.
Was habe ich zu befürchten?
nach 132Bkat wohl 50 EU?
Welche Möglichkeiten habe ich? Ich möchte Einspruch einlegen: denn, wenn ich angehalten haette, wäre mir der LKW hinter mir sicher aufgefahren. Problem: der LKW schaffte es zu stoppen...
worauf kann ich ihn stützen? welche § kann man ggf. angeben? kennt sich hier jemand damit aus?
Danke!!!

By rennfahrer (80.140.35.13) on Donnerstag, den 7. November, 2002 - 11:33:

132BKat
unter 1 sekunde

haette
Hätt der Hund ned gschissn, hätt'ern Hasn erwischt!

By diomega (217.159.1.67) on Freitag, den 8. November, 2002 - 17:27:

ich bin rübergefahren, weil es der Verkehrsfluss erforderte

*lol*

Das mach' ich auch oft.
Hauptsächlich aus Rücksicht auf meinen persönlichen Verkehrsfluss...

By WarumIch (80.132.215.148) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 16:00:

Hallo!
Ich bin vor einiger Zeit über eine rote Ampel gefahren. Noch habe ich keinen Bescheid bekommen, aber das wird denke ich mal nicht mehr lange auf sich warten lassen. Es war am späten Abend. So gegen 22:30Uhr. Mir war übel hatte Kopfschmerzen und ich wollte nur noch nach Hause. Ich hab die Ampel irgendwie übersehen. Erst als der Blitzer losging hab ich's gemerkt. Es gibt in dieser Stadt 2 gottverdammte Rotblitzer und ich rase natürlich voll rein... Das Bußgeld ist ja nicht ganz so dramatisch - man kann's überleben, aber das Fahrverbot würd ich ja doch umgehen wollen. Hat jemand eine Idee wie das gehen könnte? Ich bin beruflich abhängig von meinem Auto...
HILFE!!

By nachts (217.225.203.128) on Mittwoch, den 20. November, 2002 - 15:13:

hallo ich weiss nicht ob ihr mir helfen könnt aber ich frag euch mal
trotzdem, also am wochenende abends war ich mit ein freund unterwegs auf einer
straße was 50kmh erlaubt und ich bin 40 kmh gefahren, die ampel wurde orange und
ich bin über orange gefahren ohne die geschwindigkeit zu erhöhen, dann blitzt
es plötzlich 2 oder 3 mal. keine ahnung wieso. könnt ihr mir helfen. was
passiert wenn ich nicht beweisen kann das es noch orange war. an wen kann ich
mich da wenden. wer mir helfen kann mail mir bitte unter squallgdr@gmx.net

By Fahrer (80.128.224.186) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 17:05:

@nachts

folgender Vorschlag:

Du wartest mal was und vor allem ob da was kommt.
Falls ja meldest Du Dich sofort wieder hier , Abteilung Rotlicht.Vorher keine Aussage oder sonstigen Kontakt zur Behörde.
Keep Cool - wahrscheinlich galt der Blitz einem , der noch später als Du drübergefahren ist.

By nachts (80.129.114.103) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 12:06:

@ Fahrer
ich habe heute ein schreiben bekommen, besser gesagt meine mutter, sie wird gebeten die angaben über mich (weil ich geblitzt worden bin) zu machen und den behörden zu geben. Was soll ich machen.

By dreamduck (129.70.4.50) on Dienstag, den 10. Dezember, 2002 - 07:58:

habe die nachricht bekommen, bei rot über eine ampel gefahren zu sein. angeblich war sie schon 1,01 sek rot, ich bezweifle das allerdings, weil ich gerade im wechsel von gelb auf rot gefahren bin.
hat jemand ne idee was man da machen kann??

Vielen dank!

By Weasel (80.145.110.145) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 00:05:

Möglicherweise stand die Anlage so weit hinter der Ampel, dass Du sie passiert hast, als die Ampel schon eine Sekunde rot war. So 'ne Sekunde vergeht manchmal sehr schnell ...

Ich denke die Anlage wird sich nicht geirrt haben (sonst würde meine Windows-Uhr wohl auch dauernd falsch gehen... )

Übrigens machen Rot-Blitzer meines Wissens immer zwei Bilder, um sicherzugehen, dass Du nicht vielleicht nur ein Stück zuweit vorgefahren bist.

Wenn sie Dich bereits als Fahrer erkannt haben, dann lässt sich da wohl nichts mehr machen.

By MrMurphy (80.129.185.25) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 07:34:

@dreamduck

Offensichtlich haben die bislang nur festgestellt, das deine Mutter nicht gefahren ist. Sie wissen aber noch nicht, wer gefahren ist. Im Prinzip bleiben dir drei Möglichkeiten:

1. Deine Mutter gibt dich an und du akzeptierst die Strafe. Ist natürlich unbefriedigend, wenn die Ampel wirklich noch nicht Rot war.

2. Deine Mutter gibt dich an und du legst Widerspruch ein, weil die Ampel noch nicht Rot war. Wenn die Behörden einen Fehler bei den Meßgeräten entdeckt hätten, wäre der Anhörungsbogen gar nicht losgeschickt worden. Du müßtest in diesem Fall also beweisen, das deren Technik gesponnen hat. Das wird so gut wie unmöglich sein.

3. Deine Mutter regt sich nicht und ihr versucht die Albertomethode. Das heißt, den Fahrer so lange den Behörden vorzuenthalten, bis die Verjährungsfrist von 3 Monaten greift. Die Albertomethode ist hier und in anderen Foren schon oft besprochen worden, deshalb nur der Hinweis darauf. Nur soviel: Deine Mutter sollte sich nicht zu einer Falschaussage hinreißen lassen, wenn ihr das versuchen wollt. Also: Keine Aussage, keiner Polizei die Tür öffnen, nicht zur Wache gehen. Für die Behörden einfach nicht vorhanden sein.

Gleiches gilt für dich, so lange du nicht als Beschuldigter angesprochen wirst. Sobald du als Beschuldigter angesprochen wirst, ist die Verjährung unterbrochen und die Albertomethode geplatzt.


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