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Bei Kreislauf-Problemen Rotlicht überfahren

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Bei Kreislauf-Problemen Rotlicht überfahren
By Rüdi (217.81.47.78) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 05:17:

Hallo Leute!

Neulich habe ich beim Autofahren Kreislauf-Probleme bekommen, die zu erheblichen Bewußtseinsstörungen geführt haben. Dabei habe ich eine Ampel mit Rotlicht und Blitzer überfahren.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Kann ich auf einem Fahrverbots-Verzicht bestehen, weil ich die Ampel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig überfahren habe? Habe ich eventuell sogar überhaupt keine Strafe zu erwarten, weil ich nicht schuldfähig war oder nicht zurechnungsfähig oder so etwas?

Gruß
Rüdi

PS: Da ich erhebliche Bewußtseinsstörungen hatte, war ich natürlich auch nicht in der Lage, das Fahrzeug bewußt anzuhalten.

By hui (213.157.1.190) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 07:41:

Komm bloß nicht mit Kreislaufproblemen, sonst bekommst du gleich eine Einladung zur MPU..

By Goose (80.135.111.160) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 09:08:

Spontan fällt mir da der Gesetzestext vom § 315c StGB ein.

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Lässt sich also gleichzeitig eine konkrete Gefährdung nachweisen, hängst du am Fliegenfänger.

In jedem Fall wird deine körperliche geeignetheit zum Führen von KFZ überprüft.

Gruß
Goose

By Rüdi (80.134.12.196) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 10:05:

Diese Bewußtseinsstörung tritt nicht häufiger auf, sondern war einmalig.
Wenn man jedem, der einmal in seinem Leben Bewußtseinsstörungen hat, sofort den Führerschein abnimmt, dann hätten wir sicherlich eine Menge Autos weniger auf der Straße.

Der Paragraph 315c StGB setzt sicherlich voraus, daß man schon vor Fahrantritt von seiner Nicht-Tauglichkeit gewußt hat. Somit wäre er hier nicht anwendbar.

Gruß
Rüdi

By farendil (217.85.225.212) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 10:25:

@rüdi: wenn du nicht auf die leute hören willst, die es wissen müssen, dann mach nur - wunder dich aber nciht über die reaktion der behörde!

weil ich die Ampel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig überfahren habe?
ja wunderbar! dann gilt der regelsatz laut bußgeldkatalog, denn dieser geht von einer FAHRLÄSSIGEN begehung aus.

By Ghostrider (217.80.248.81) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 10:35:

@ Rüdi: nimm deinen FS, befestige ihn an einem Ziegelstein, schreib auf den Stein "Gruss von Rüdi, Ihr Säcke!" und wirf ihn durch das Fenster der nächsten Polizeiwache. Gleicher Effekt, viel mehr Spass. Weniger Kosten. Die Scheibe ist billiger als Gutachten, Gegengutachten usw.

By Ghostrider (217.80.248.81) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 10:41:

@ Rüdi: und dein ganz persönlicher Aufschrei geht garantiert nicht in der Masse der Gedemütigten unter!

Das bringt dir gute PR, mindestens eine Einladung zu Arabella und Wetten-Dass, gute lokale Presse und die Chance, bei den nächsten Wahlen für den Bundestag zu kandidieren.

By Rüdi (217.227.71.175) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 11:58:

Sorry, ich weiß ja eure guten Ratschläge durchaus zu schätzen...

Kann man so eine MPU auch schon rechtsgültig durchführen, bevor sie offiziell angeordnet wird? Was kostet so eine MPU? Ist so eine MPU immer irgendwie schädlich?

Ich muß leider mal so dumm fragen, weil ich davon absolut keine Ahnung habe.
Im Moment würde ich eine MPU als nicht so schlimm einschätzen, weil ich mich gesundheitlich im allgemeinen eigentlich recht in Ordnung finde. War auch wirklich das erste Mal mit der Bewußtseinsstörung... Nur leider im falschen Zeitpunkt.

Gruß
Rüdi

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 12:08:

rüdi

gehe unbedingt zu einem Arzt und lass das untersuchen, da hängen evtl Menschen-Leben von ab. Wenn du dir nur selber den Hals abfahren würdest, wäre das ja noch egal, aber das kann dir jederzeit auch irgendwo an einer knackevollen Bushaltestelle passieren und dann legtst du einige Unschuldige endgültig flach!! Solange die Ursache für die Erscheinuung nicht exakt ermittelt und zuverlässig therapiert ist, lass die Finger vom Auto oder Bike!!
Mein Vater hatte, als er solche Erscheinungen an sich bemerkte ab dem Zeitpunkt kein Auto mehr angefasst. Er gab mir (damals 14 Jahre) seinen Pappendeckel zur Verwahrung. Es war ein selten schönes Stück: Ein deutscher Fühererschein aus Graukarton in Französischer Sprache "Permis de Conduire" , "..avec Moteur du Verbrennungskraftmaschine"

By Ghostrider (80.128.78.163) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 12:47:

@ Rüdi: Dir ist wirklich nicht klar, welche Kosten bei einer MPU auf dich zukommen und wie hoch das Risiko ist, den FS dauerhaft zu verlieren. Warum willst du denn eine MPU machen? Freiwillig? Zahl halt den Ampelblitz und gut.

Darüber hinaus stimme ich alfa voll und ganz zu.

Aber je länger ich darüber nachdenke, umso mehr glaube ich, dass du tatsächlich eine MPU machen solltest!

By Alberto (62.158.213.247) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 13:17:

Wahnsinn, -schlichter Wahnsinn - körperliche Gebrechen auch noch aktenkundig zu machen....

Mann, hättest du dringend pinkeln müssen, das ginge noch... aber alles andere... viel Spaß bei der PMU - dur wirst danach sicherlich "schlauer" sein.

By diomega (217.159.1.67) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 14:46:

@alberto:

hättest du dringend pinkeln müssen, das ginge noch

ohne Wertung:

Az. 1 Ss 291/96

By Goose (217.225.230.115) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 14:50:

körperliche Gebrechen auch noch aktenkundig zu machen....
Nicht das empfinde ich als puren Wahnsinn.
Wahnsinn ist es, in folgender Situation noch zu fahren: Da ich erhebliche Bewußtseinsstörungen hatte, war ich natürlich auch nicht in der Lage, das Fahrzeug bewußt anzuhalten. Denn wenn man nicht in der Lage ist, das Fahrzeug bewust vor einer Ampel anzuhalten, so kann man es wohl auch nicht bewust vor einem die Fahrbahn querenden Fußgänger anhalten.

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.210.17) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 15:54:

@Goose
Ich unterstelle mal, daß die "erhebliche Bewußtseinsstörung" nur als "Ausrede" gedacht war... deshalb ist diese der blanke "Wahnsinn", weil, wenn sie echt wäre, in der tat genau dein Argument voll greift.

Der wünscht sich hinterher, nie etwas davon erzählt zu haben.

By Goose (217.225.230.115) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 16:19:

@Alberto: Wenn ich Rüdis Postings lese erscheint mir das nicht als Ausrede gedacht, sondern ich habe den Eindruck, daß es tatsächlich so war. Aus diesem Grund scheint das Fahrverbot ja auch so ungerecht für Ihn, weil er ja nichts dazukonnte

@Rüdi: Wie gesagt, so wie ich dich verstehe, ist die Bewustseinsstörung keine Ausrede. In diesem Fall ist es Wahnsinn, wenn du weiterfährst bevor du ausschließen kannst, daß dir sowas nochmal passiert.
Sollte es eine Ausrede sein, so ist es Wahnsinn, sie der Bußgeldstelle aufzutischen, denn das, was dann folgen wird, wird schlimmer sein als das Fahrverbot von einem Monat.

Nochmal zum §315c StGB. Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar. Somit hättest du den 315c (der, wie ich ja schon sagte, eine konkrete Gefährdung voraussetzen muß, also nicht unbedingt auf dich angewendet wird) auch erfüllt, wenn du beim ersten Schwindelgefühl nicht unverzüglich angehalten hättest.

Gruß
Goose

By Rüdi (80.134.23.50) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 11:22:

Danke, Goose, für dein Verständnis.

Also: Es ist keine Ausrede, sondern hat sich genauso zugetragen. EHRLICH !!!
Ich bin deshalb auch gleich anschließend zum Arzt gegangen. Die Problematik der Angelegenheit ist mir schon durchaus bekannt. Der Arzt konnte allerdings bisher nichts nennenswertes feststellen, wir sind jedoch weiterhin mit den Untersuchungen beschäftigt.

Zum Problem der konkreten Gefährdung: Die Kreuzung war frei. Weder Fu0gänger noch ein anderes Auto befanden sich auf der Kreuzung.

Und nun die dumme Frage:
Was kann schlimmer sein als das Fahrverbot von einem Monat? Zumal ich als Selbständiger, der permanent bundesweit unterwegs ist, ohne Führerschein nicht lebensfähig bin.

Gruß
Rüdi

By Goose (80.135.109.117) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 11:35:

@Rüdi:Was kann schlimmer sein als das Fahrverbot von einem Monat?

Um diese Frage zu beantworten, reicht ein Blick in den § 3 StVG

[Entziehung der Fahrerlaubnis]
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs.7 und 8 gilt entsprechend.

(2) - (6) [...]


Allerdings endet mein Verständnis an dem Punkt, wo man nach so einem Vorfall noch weiterfährt, obwohl man noch nicht den Grund für diese Bewustseinsstörung gefunden hat und somit nicht ausschließen kann, daß soetwas nochmal vorkommt.

Zumal ich als Selbständiger, der permanent bundesweit unterwegs ist, ohne Führerschein nicht lebensfähig bin.
Hier trifft dich sicherlich ein hartes Einzelschicksal, jedoch bin ich der Meinung, daß hier das Recht der Allgemeinheit überwiegt, daß eben solche Gefahren, wie sie im Moment noch durch dich ausgehen können, unterbunden werden.
(und da du ja augenscheinlich noch weiter fährst, geht das ja nur durch den Entzug der FE)

Gruß
Goose

By Rüdi (80.134.14.231) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 15:47:

Würde dieses nicht aber als Konsequenz zur Folge haben, daß z.B. jedem, der einen Herzinfarkt erleidet, ebenfalls der FE abgenommen werden müßte?

By Goose (80.135.109.117) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 15:53:

Fraglich ist, wie hoch die Chance besteht, daß sich der Vorfall wiederholt. Natürlich ist es nie völlig auszuschließen, daß man aufgrund plötzlich eintretender körperlicher Gebrechen unerwartet nicht mehr in der Lage ist, sein KFZ zu führen. Kommt es aufgrund eines solchen Vorfalles (Infarkt, epileptischer Anfall, Asthma-Anfall etc) zu einem Unfall, den ich aufnehme, so bin ich gem. § 2(12) StVG verpflichtet, die FS-Stelle zu informieren, diese wird dannin jedem Fall weitere Schritte unternehmen. Läßt sich dann nicht ausschließen, daß soetwas nochmal vorkommt, so wird der FS entzogen.

Gruß
Goose

By Alberto (62.158.218.197) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 10:24:

Was Goose da schreibt, ist korrekt. Darum.... geh lieber 4 Wochen zu Fuß und halt den Mund - alles andere könnte viel schlimmer werden.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 13:46:

@alberto und rüdi

Zustimmung zu Albertos und Gooses Empfehlung, aber verbunden mit der Empfehlung dringend einen Mediziner aufzusuchen!! Sowas kann man heute gut diagnostizieren und therapieren! Früher war das ja noch anders, aber heute kann man -so wie mir gesagt- sowas sauber einstellen und stabilisieren.

By HugoHiasl (62.159.123.27) on Montag, den 9. Dezember, 2002 - 16:30:

@Rüdi

Außerdem hat schon so mancher Herzinfarkt als Bewußtseinsstörung begonnen. Damit würde ich auch nicht spaßen.


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