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Ist Rot gleich Rot ?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Ist Rot gleich Rot ?
By diomega (217.159.1.68) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 16:24:

Wird bei der Ahndung von Rotlichtverstössen eigentlich unterschieden, ob die Ampel mit hoher Geschwindigkeit und ohne vorheriges Abbremsen bzw. sogar mit vorherigem Beschleunigen überfahren wurde, oder ob sich der Rotlichtsünder langsam vorgetastet hat um zu versuchen, eine Gefährdung Dritter zu minimieren?

By traffic (172.178.201.35) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 19:32:

Wie soll denn das gehen? Dazu bräuchten sie ja Videoaufzeichnungen statt Starenkästen. Mit deren 2 Fotos läßt sich in dieser Hinsicht nicht viel anfangen.

By diomega (149.225.160.246) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 23:56:

Ja. Videoaufzeichnungen oder Zeugen (auf welcher Seite auch immer). Ist doch nicht ausgeschlossen, oder?

By diomega (149.225.56.121) on Freitag, den 16. August, 2002 - 01:54:

Ich stelle mir beispielsweise folgenden Fall vor:

Ich stehe nachts mit dem Auto an einer roten Ampel an einer kleineren Kreuzung. Während des Wartens frage ich mich, warum ich hier eigentlich warte, wo doch fast kein Verkehr mehr ist. Langsam überfahre ich die Haltelinie und die rote Ampel, schaue direkt an der Kreuzung nochmal in Ruhe nach rechts und links und überfahre die Kreuzung dann zügig... Nur war mir leider die Zivilstreife nicht aufgefallen, die jetzt plötzlich hinter mir ist...

Im Gegensatz dazu folgende Variante:

Gleicher Ort, gleiche Zeit. Ich fahre so mit 45-50 km/h auf die noch grüne Ampel zu. Als ich sehe, dass die Ampel auf gelb springt, beschleunige ich, merke aber schnell, dass das nicht mehr reichen wird. Trotzdem entscheide ich mich zu hoffen, dass schon nichts schiefgehen wird und überfahre die Ampel so ungefähr nach 1.5 - 2 Sekunden Rot mit 50-60 km/h... Es geht auch nichts schief. Ausser dass ich diese Zivilstreife übersehen haben muss, die jetzt hinter mir ist...

By bebu (217.199.76.1) on Freitag, den 16. August, 2002 - 06:04:

@diomega
Und was sollen diese Fragen?
Kindskram!!

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:22:

@bebu: Und was soll dieser Kommentar??

@diomega: Link hier!

Es wird bereits unterschieden, jedoch ist eine Gefährdung natürlich schwer zu beweisen (es sei denn, man sieht den Querverkehr auf dem Foto...)

Grobi

By diomega (217.159.1.67) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:30:

@bebu:

Und was sollen diese Fragen?

Soweit ich weiss, wird bei der Ahndung des Überfahrens von Stopschildern unterschieden, ob eine Gefährdung stattgefunden hat oder nicht. Wahrscheinlich ist das bei roten Ampeln genauso. Ich finde die beiden beschriebenen Arten aber zusätzlich dazu so eklatant unterschiedlich in ihrem Gefahrenpotential, dass ich denke, hier müsste in Bezug auf die Bussgeldhöhe unterschieden werden, soweit möglich. Meine Frage ist deshalb, ob das vielleicht bereits der Fall ist.
Wäre es der Fall, wäre eine konkrete Anwendungsmöglichkeit z.B. wenn du wegen Rot geblitzt wurdest und z.B einen Bekannten der zufällig hinter Dir gefahren ist, als Zeugen benennst, der ein Verhalten entsprechend der zuerst beschriebenen Variante bezeugt.

Kindskram!!

Danke. Kann Kinder und ihren Kram gut leiden :)

By diomega (217.159.1.68) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:59:

@grobi:

Danke für die Antwort.
Es wird wohl zwischen Fällen mit konkreter Gefährdung und Nichtgefährdung unterschieden. Ich denke nur, dass noch darüberhinaus zwischen den beiden von mir beschriebenen Varianten unterschieden werden müsste, auch bei Nichtgefährdung in beiden Fällen: Denn bei Variante zwei findet eine Nichtgefährdung ja eher zufällig statt. Während ich in Variante 1 aktiv versuche eine Gefährdung auszuschliessen (was bis zu einem gewissen Punkt ja auch möglich ist).
Aber dem Bussgeldkatalog ist da nicht direkt eine Unterscheidung zu entnehmen. Oder ist die Tatsache, dass ich in Variante 2 die Frage von Gefährdung oder Nichtgefährdung weitestgehend dem Zufall überlasse bereits eine Gefährdung im Sinne des Gesetzes?

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:17:

@diomega: die Frage von Gefährdung oder Nichtgefährdung weitestgehend dem Zufall überlasse bereits eine Gefährdung im Sinne des Gesetzes? @goose hat in einem anderen Thread geschrieben, daß eine konkrete Gefährdung vorliegen muß, d.h. ein anderer VT muß wegen meiner Rotfahrt scharf bremsen o.ä.
Das billigend in Kauf nehmen ist nicht strafbar...

Grobi

By traffic (172.179.58.74) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:25:

@diomega: Eine Gefährdung liegt beim Rotverstoß nach z.B. 30 Sekunden Rotphase auch dann nicht vor, wenn weder ein Autofahrer noch ein Fußgänger behindert wurde oder bremsen mußte. Trotzdem gibt es danach ein Fahrverbot. Von daher verstehe ich deine Fallunterscheidungen nicht.

By diomega (217.159.1.67) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:31:

@grobi:

hmm. schön für den, der billigend in Kauf nimmt. Aber meiner Ansicht nach ungerecht genüber dem, der Vorsicht walten lässt. Nun ja. Da kann man wohl nichts machen...

By diomega (217.159.1.67) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:39:

@traffic:

Ich weiss eigentlich nicht, wie ich es noch erklären soll. Grobi scheint ja verstanden zu haben was ich meine...

Vielleicht hilft ein überzogener Vergleich weiter:

Wird eigentlich eine Geschwindigkeitsübertretung härter geahndet, wenn der Fahrer dabei nachweislich beide Augen fest gschlossen gehalten hat aber niemand konkret gefährdet wurde?

(Diese Frage war nicht ernst gemeint, sondern soll Dir nur deutlich machen, was ich im Fall der roten Ampel mit der Unterscheidung meinte: Der Geschwindigkeitssünder mit offenen Augen entspricht hierbei meinem Rotlichtsünder in Variante 1, der mit geschlossenen Augen dem in Variante 2. Ich hoffe ich hab Dich jetzt nicht noch mehr verwirrt ;) )

By traffic (172.179.183.168) on Samstag, den 17. August, 2002 - 14:10:

@diomega: Ich sage doch nur, daß deine Unterscheidung meiner Meinung nach rechtlich nicht relevant ist. Aber diesbezüglich gibt es hier im Forum auch einige Experten, vielleicht wissen die mehr.

By farendil (217.225.251.167) on Samstag, den 17. August, 2002 - 14:40:

@diomega: es wird prinzipiell davon ausgegangen, daß KEINE gefährdung vorliegt, also genau so beim drüberrauschen als auch beim vortasten.

nur wenn KONKRETE anhaltspunkte für eine gefährdung vorliegen, so wird dies dem vk vorgeworfen.

By diomega (217.159.1.67) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:09:

Nun gut. Dann möchte ich nur noch zum Abschluss dieses Threads dazu aufrufen, sich gegebenenfalls immer für das Vortasten zu entscheiden. Also: statt im letzten Moment noch zu beschleunigen, lieber kurz anhalten und die rote Ampel vorsichtig passieren. Dabei verliert man zwar ca. 10-15 Sekunden an Zeit gegenüber dem Durchrauschen, es ist aber wesentlich ungefährlicher, man hat genug Zeit sich noch nach Streifenwagen und Starenkästen umzusehen und immer noch einen ordentlichen Zeitvorteil gegenüber dem Abwarten der gesamten Rotphase.

Viel sicherer und begrüssenswerter ist es natürlich gar nicht über rote Ampeln zu fahren.
Denn dies soll kein Aufruf zum Übertreten irgendwelcher gesetzlichen Regelungen sein. Aber die Realität sieht bekanntlich anders aus.

p.s: Wer lernen möchte, wie man eine rote Ampel mit möglichst hoher Risikominimierung überfährt, sollte sich zu Informationszwecken an einen Radfahrer seines Vertrauens wenden ;)


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