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Firmenwagen - Verlobter - Rote Ampel

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Firmenwagen - Verlobter - Rote Ampel
By Helfershelferin (213.6.102.119) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 20:04:

Hallo zusammen.

was kann ich einem Freund raten, der mich in der folgenden Angelegenheit nach Rat fragte:

Seine Verlobte hat einen Firmenwagen, mit dem ER (sie war wohl Beifahrerin) geblitzt wurde. Die Rotzeit nach Abzug der Toleranz lag bei 1,1 sec. Nun hat die Firma einen Zeugenbefragungsbogen erhalten. Diesen hat sie IHR als übliche Fahrerin hausintern weitergeleitet. Wichtig ist wohl noch zu wissen, dass sowohl SIE als Mitarbeiterin, als auch ER als berechtigter Fahrer (wohl wegen der Versicherung) bei der Firma notiert sind.

Jetzt dürfte es doch wohl am geschicktesten sein, wenn die Firma SIE als diejenige Person angibt, der das Fahrzeug überlassen wurde.
1. stimmt dies,
2. ist wohl nur so zu vermeiden, dass die örtliche Polizei in der Firma auftaucht und den Fahrer selbst ermitteln will? Dann würde die Firma vielleicht beide als "berechtigte" Fahrer benennen, und die Polizei hätte sofort seine Angaben?! Außerdem ist es ihr eh' nicht recht, wenn überhaupt die Polizei bei der Firma auftaucht, denn peinlich kann soetwas ja in jedem Fall werden.

Danach müsste dann die Verlobte einen Anhörungsbogen erhalten, bei dem sie dann mit der Alberto-Methode auf Zeit spielen könnte??

Liege ich mit meinem Rat richtig?? Wie sollen die beiden ansonsten reagieren?? Ich freue mich und bin dankbar über hilfreiche Antworten!!

By farendil (217.225.243.136) on Montag, den 12. August, 2002 - 12:31:

also nur ein paar grundsätzliche sachen:
1: firmen geb in aller regel alle daten zu dem/dem fahrern problemlos raus.
um das zu verhindern muss man entweder dafür sorgen, dass man den bogen solber ausdfüllt und die dann NICHT MEHR bei der firma nachfragen oder aber mit dem/den verabtwortlichen für den fuhrpark reden.

2: verlobte haben aussageverweigerungsrecht. wohnen die verlobten zusammen, soist aber eine identifizierung über das einwohnermeldeamt oder die nachbarschaftsbefragung möglich.

3. behöden forschen nach, solange sie glauben den tatsächlichen fahrer nciht zu haben und eine chance sehen, den zu finden,

By Helfershelferin (194.25.15.11) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:23:

HAAAAAAAAAAAAAALLO .... (rufindenWald) ...

Hat sonst noch wer Tipps??? Wäre superdankbar!!

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:57:

@hel....
farendil hat doch alles genau beschrieben.

was für tips sollen denn noch kommen?

By jojo (217.85.38.42) on Freitag, den 16. August, 2002 - 17:49:

Hallo zusammen, also mich haben Sie auch mal mit meinem Firmen RS4 erwischt... den Anhöre Bogen den die Firma bekommt muß mit deinem Namen an die Privatadresse geschickt werden (so ist die Firma nämlich raus und kein Bulle kommt) Wenn dann der Brief bei dir zu Hause ist, machst du von deinem Recht gebraucht das du Familienangehörige nicht belasten brauchst um den Familienfrieden nicht zu gefährden. Die drohen dann mal mit einem Fahrtenbuch aber ich habe auch keines und war deutlich zu schnell....

By traffic (172.179.183.168) on Samstag, den 17. August, 2002 - 14:19:

@helfersheleferin: Die Firma ist nicht verpflichtet, ermittlungstechnisch tätig zu werden, d.h, sie kann den AB in den Schredder befördern. Fahrtenbuch droht nur, wenn die Befragung innerhalb von 14 Tagen nach der Tat stattfand. Die Polizei kann man übrigens am Empfang abwimmeln; am besten macht man dabei keine Aussagen zu vorgehaltenen Fotos. Allerdings kann die Polizei sich außerhalb des Firmengeländes nach der Person auf dem Foto umschauen, also Vorsicht in diesem Fall...

By Helfershelferin (213.7.29.63) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 11:39:

@ traffic: Woher stammt die Regel "Fahrtenbuch droht nur, wenn die Befragung innerhalb von 14 Tagen nach der Tat stattfand."?? Ist das nicht eine reine Ermessensentscheidung der Behörde?? Außerdem habe ich irgendwo mal aufgeschnappt, dass es Verstöße gäbe bei denen bei Nichtermittlung des Fahrers es grundsätzlich schon aufgrund des Verstoßes verhältnismäßig sei ein Fahrtenbuch aufzuerlegen, und ein Rotlichtverstoß gehöre dazu?! Wenn Deine Aussage stimmt dürfte es zumindest kein Fahrtenbuch mehr geben ...

By traffic (172.185.248.116) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 12:21:

@Helfershelerin: Es muß ein gewisser zeitlicher Bezug zwischen dem vorgeworfenen Vergehen und der Inkenntnissetzung des Angehörten bestehen. Man geht also davon aus, daß man sich innerhalb von 14 Tagen noch erinnern könnte, wer tatsächlich gefahren ist, anschließend nicht mehr.

By helfershelferin (194.25.15.11) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 09:42:

@traffic: Okay. Würde die Behörde der Firma denn nicht gleichwohl einen Vorwurf machen können, wenn die Firma denjenigen, an den das Fahrzeug üblicherweise überlassen wurde, nicht benennt?? Nach meinem Kenntnisstand wollte die Firma erstmal das Foto anfordern. Danach stellt sich die Frage ob die Firma den Namen der Mitarbeiterin benennen sollte um ein Fahrtenbuch zu umgehen, oder ob die Firma nur angibt, dass man den Fahrer im Unternehmen nicht ermitteln konnte ...

By Helfershelferin (213.7.32.233) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 15:11:

Wichtige Fragen!!

Das Photo soll wohl sehr deutlich sein und man erkennt dass der Fahrer ein Mann ist. Außerdem hat die Firma schon ausgesagt dass es wohl niemand aus dem Unternehmen sei.

Wenn die Verlobte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht wird man vermutlich schnell auf ihren Zukünftigen kommen, da beide zusammen wohnen. Daher folgende Fragen:

1. Kann Sie gegenüber der Polizei oder der Behörde auch gar nichts sagen?? Also auch nicht dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht?? Oder kann sie sogar andeuten, dass sie nichts sage, um ihre persönliche Situation nicht zu gefährden (was auch immer damit gemeint wäre, bspw. könnte es ja dann ein Lover sein ...)??

2. Muss die Firma noch mit einem Fahrtenbuch rechnen?? Immerhin hat sie ja schon geholfen und sogar die Mitarbeiterin angegeben, der das KFZ überlassen wurde.

3. Welche Fundstellen/Entscheidungen sind empfehlenswert um etwas zur Verhältnismäßigkeit eines Fahrtenbuches nachzulesen??

4. Wäre das sog. "Alberto-Prinzip" für die Verlobte irgendwie strafrechtlich relevant? Was wäre bspw. wenn sie irrtümlicherweise ihren zukünftigen Schwager angeben würde???

By Alberto (62.158.213.145) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 18:10:

Nachdem du uns so dringend darum gebeten hast.... versuche ich es einmal..

1. Schlecht ist, daß die Firma schon die Bilder kennt (sonst wüßtest du ja nicht, daß die gut sind)
2. Daraufhin hat die Firma folgerichtig gesagt: Es sei wahrscheinlich kein Firmenmitglied gefahren (stimmt ja wohl auch).

Nun bekamt die Person, der das Fahrzeug berechtigterweise überlassen wurde - und zwar zur vollen Privatnutzung - d.h. sie konnte fahren lassen, wen sie wollte - den leeren Anhörungsbogen.

Nun liegt der "schwarze Peter" bei ihr - und das ist auch gut so, weil man nun die Firma aus dem weiteren verfahren heraushalten kann - ihr also auch kein Fahrtenbuch mehr androhen kann.

Denn - die Firma hat das einzig richtige getan.... den AB an die richtige Person weitergegeben, die als einzige zur Aufklärung der tat (alle anderen waren nicht dabei) beitragen kann.


So - diese Person hat nun offiziell die Fotos noch nicht gesehen (hoffe ich mal).

Somit ist sie immer noch der Meinung, daß sie an diesem besagten tage sich nicht wohlgefühlt hatte (meinetwegen war sie sturzbesoffen) - und hat sich von einer anderen Person ihres Vertrauens heimfahren lassen.

So weit so gut.

Da sie aber "irrtümlicherweise" glaubt, dies sei ihr Schwager gewesen (also nicht der wahre Täter) - gibt sie auch diesen an, denn sie kann sich noch genau erinnern, daß innerhalb dieses besagten zeitraumes sie sich mal aus obigem Grund von ihrem Schwager hat heimfahren lassen. Also - das ist für sie fast sonnenklar, - der muß es gewesen sein.

Der Schwager - der ist ein oberflächlicher und gutmütiger Tollpatsch - der glaubt im ersten Moment auch, daß es bei dieser besagten fahrt war. Leider irrt er sich....

Was passiert nun?

Wenn sie den "Schwager" fressen, bekommt er einen neuen Anhörungsbogen - und gibt zunächst seine Personalien an und kreuzt auch an, daß er die tat zugibt (er ist eben etwas oberflächlich).

Wenn das klappt, dann bekommt er ohne weitere Maßnahme einen Bußgeldbescheid.

Nun wird es Ernst... er wacht auf - sieht in seinem terminkalender nach - und entdeckt, daß er an diesem tage gar nicht unterwegs war.

Das aber glaubt er nicht so ganz... vielmehr denkt er, die Behörde habe sich im Datum geirrt (das tun die zwar nie, - aber das muß er nicht wissen).

Er schreibt also als Begründung nur hin, - auf seinen termingerechten EINSPRUCH....


1. Ich wurde von meinem Anwalt aufgefordert, diesen Einspruch so zu formulieren. Dieser ist derzeit im Urlaub, aber er wird anschließend sofort die Akten anfordern...

2. Einem Verfahren - ohne Hauptverhandlung - wird zunächst widersprochen.

So - dann geht alles seinen gang - am Schluß war es der Schwager ja nicht... was er anhand des Fotos immer beweisen kann. Und - für den echten Fahrer, - der ja nie im Spiel war - ist alles verjährt!

reicht das?

By Helfershelferin (213.7.29.248) on Freitag, den 6. September, 2002 - 12:00:

Ja, allerbesten Dank!


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