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Verfahrenseinstellungsgebühr...

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Verfahrenseinstellungsgebühr...
By EMC (194.196.182.35) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 12:51:

...wie hoch ist diese? Und reicht es, wenn man einen Scheck in dieser Höhe beilegt (bin angeblich bei Rot gefahren, nicht geblitzt, aber ein PHM hat mich angeschwärzt - hat sogar aufgeschrieben, dass ich mich mit meinem Beifahrer angeregt unterhalten habe). Div. Juristen rieten mir nun die Verfahrenseinstellungsgebühr zu bezahlen, da alles andere teurer wäre (Fahrtenbuch oder auch Verfahren).

Was meint ihr?

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 13:27:

welche verfahrenseinstellungsgebühr??
keine ahnung, was du willst!
schreib doch mal bitter ganz in ruhe und ganz genau was bis jetzt passiert ist.

By EMC (194.196.182.35) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 14:30:

Rotlicht
kein Blitz
nur 1 Zeuge (PHM)
bisher nur AB bekommen
angerufen bei Bussgeldstelle: dort sagte man mir, der PHM hätte gesehen, wie ich angeregt mit meinem Beifahrer gequatscht habe und dabei bei Rot über Ampel gefahren bin.

Auf meinen Hinweis, dass sich auch mal ein PHM irren könnte (z.B. war Ampel für Linksabbieger rot, oder falsche Perspektive), sagte man mir: Der hat keinen Anlass so etwas zu tun. Ich müsste so oder so bezahlen (auch bei Fahrtenbuch).

Da habe ich einen Jurastudenten angerufen, der meinte, dass die in so einem unsicheren Fall auch Ruhe geben, wenn man die Kosten der Verfahrenseinstellung per Scheck beilegen würde. Stimmt das und wie hoch sind diese (ca. 18€ = 36 DM????)

By oxxs (194.120.84.9) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 14:51:

wie jetzt ?!
Einfach `n paar Öre auf die Bußgeldstelle schicken und hoffen dass sie ruhe geben...?!

gestern kam Good Fellas im Fernseh, da habens die schweren Jungs auch so gemacht, den cops einfach ein paar dollar zugesteckt....und gut war

kann ich mir echt nicht vorstellen...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 15:00:

Das ist kein unsicherer Fall,das ist ganz klar: Wenn das ein Asphaltförster gesehen hat/haben will, geht das seinen Gang mit BG Bescheid etc. Was dein Jurastudent sagt, ist Verdauungsendprodukt.
Wenn, dann könnte höchstens der Richter deinen (deines Anwalts) Ausführungen Glauben schenken und die Sache einstellen und das würde dich dann nichts kosten. Aber was man so hört und liest, glauben die Richter den Förstern meist so ziemlich blind.

By EMC (194.196.182.35) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 15:10:

Also soll man in dem Fall dann doch auf Fahrtenbuch setzen (immerhin existiert ja kein Foto)? Insofern sollte ich dann wohl ggf. in den AB schreiben "Um den verantwortlichen Fahrer ausfindig zu machen, benötige ich z.B. ein Foto". Da man mir das ja aber nicht zusenden kann, muss ich dann wohl ein Fahrtenbuch führen (für wie lange eigentlich) und die 50€ abdrücken (Verwaltungsaufwand).

Gruss und Danke

P.S.: noch Hinweise???

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 15:32:

@EMC

Woher weiss besagter PHM eigentlich, dass DU gefahren bist?

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 19:13:

@emc: sehe ich das richtig, daß du nucht angehalten wurdest, d.h. kein fahrer bislang gefundehn wurde?

By Greatblackbird (213.6.68.42) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 20:53:

@EMC

Insofern sollte ich dann wohl ggf. in den AB schreiben "Um den verantwortlichen Fahrer ausfindig zu machen, benötige ich z.B. ein Foto".

Das kannst Du Dir jetzt auch sparen. Mit Deinem Anruf hast Du Dich schon als Fahrer geoutet. Anstatt bei dem Studenten hättest Du Dich lieber gleich hier im Forum melden sollen. Wenn Du nicht angehalten wurdest, warum reagierst Du denn auf sowas?

Da man mir das ja aber nicht zusenden kann, muss ich dann wohl ein Fahrtenbuch führen

So einfach geht das nun auch wieder nicht. Gegen sowas kann man immer noch vorgehen, wenn es soweit kommen sollte.

By EMC (194.196.182.35) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 10:58:

@betroffener, @farendil

ich wurde nicht angehalten - und daher wissen die ja auch nicht, dass ich gefahren bin (im o.g. telefonat wurde ich ja gerade deshalb aufgefordert, den fahrer zu benennen.).

@greatblackbird

ich habe mich nicht als fahrer geoutet - ich habe doch nur auf den AB reagiert (mit unverständnis) und nochmals nachgefragt.

irgendwie muss ich doch reagieren - ansonsten machen die doch sowieso was die wollen (wurde mir telefonisch angekündigt).

daher dachte ich, dass es sinnvoll ist, mit der polizei zu kooperieren und "bei aussagekräftigem foto mitzuhelfen, den fahrer zu ermitteln". das exisitiert ja nicht - was soll ich nun in den augen der polizei noch tun?

ich habe übrigens die idee mit der einstellgebühr fallen gelassen - mal sehen was daraus wird. und doch frage ich mich immer wieder, warum einem polizisten mehr glauben geschenkt wird als 2 zeugen (ich hatte ja angeblich einen beifahrer im auto) - auch ein polizist kann sich mal irren... und ob unsere ordnungshüter nicht wichtigere aufgaben haben, als an kreuzungen auf minimale verfehlungen zu reagieren (hier in berlin werden extrem viele straftaten nicht aufgeklärt - man sagt, die polizei wäre nicht entsprechend ausgestattet). und eigentlich bin ich immernoch ernsthaft davon überzeugt, dass nicht bei rot über die kreuzung gefahren bin....

danke nochmals für den beistand - gruss
EMC

By farendil (217.225.255.112) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 12:16:

@emc: irgendwie muss ich doch reagieren
wer sagt das?
und wenn die sagen, spring von der brücke, machst du das dann auch?

ansonsten machen die doch sowieso was die wollen
sollen sie daoch.
du machst danna auch was du willst - und das ist danbn garantiert etwas anderes, als das was die wollen, das du tust...

(wurde mir telefonisch angekündigt).
dann hätte ich denen telefonisch angekündigt, daß sie mich in diesem falle gerne am a... (bend besuchen könne)

und jetzt reagier gar nciht! den fehler anzurufen hast du schon gemacht.
läßt du dich jetzt nciht weiter einwickeln und handelst ncith wieder voreilig, so hast DU gewonnen.

@gb:
Gegen sowas kann man immer noch vorgehen, wenn es soweit kommen sollte.
schon richtig - nur kann man sich gleich in eine ausgangsposition bringen, die das weitgehend verhindert und wenn doch, dann beste karten zum abschmettern bietet...

By emc (194.196.182.35) on Freitag, den 16. August, 2002 - 11:57:

Habe jetzt den Bußgeldbescheid erhalten: 68,13€ und 3 Punkte OHNE!!! Fahrverbot. Schon merkwürdig. Bin am überlegen, ob ich Einspruch einlegen sollte. Anscheinend sind die sich da wirklich nícht ganz sicher...

Was meint Ihr? Gruß EMC

By traffic (172.178.80.243) on Freitag, den 16. August, 2002 - 12:25:

@emc: Klar, Einspruch einlegen. Wie wollen sie dir nachweisen, daß du gefahren bist?

By farendil (217.235.41.93) on Samstag, den 17. August, 2002 - 11:26:

EINSPRUCH! eventuell mit der begründung, daß du gerne ein beweisfoto sehen möchtest, bevor du angaben machst.

By emc (194.196.182.35) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 11:07:

Jetzt hat der Amtsrichter geschrieben - er empfiehlt mir, den Einspruch zurückzunehmen (kaum Aussicht auf Erfolg - nur weitere Kosten für mich). Bin jetzt am Überlegen...

Gruß
EMC

By farendil (217.85.224.214) on Freitag, den 4. Oktober, 2002 - 11:27:

@emc: was bist du am überlegen??
gibt es IRGEND einen beweis dafür, daß DU gefahren bist?
hast du das an irgend einer stelle erwähnt??

was hast du denen denn alles geschrieben? (genauer wortlaut!!)

By Daniel (195.243.131.130) on Samstag, den 5. Oktober, 2002 - 17:40:

@farendil

du weißt doch genau, das der Polizist emc identifiieren wird.
(Selbst wenn er "den Glöckner" hinschickt)

By farendil (217.225.245.188) on Samstag, den 5. Oktober, 2002 - 18:27:

@daniel: nö, das seh ich nicht so!
dazu will ich zuerst mal in der akte eine personenbeschreibung sehen!
zweitens eine genaue position des standorts, von wo der polizist das gesehen hat.


nein, wenn es um solche sahen geht, ob der beschuldigte nun einen gutr um hatte oder ein handy am ohr - da siehsts wirklich schlecht aus!

hier aber könnte der beschuldigte nach der aussage des beamten immer noch ein wasserdichtes alibi und viellciht sogar einen völlig anders aussehenden täter präsentieren.
und dann steht für den polizisten eine falschaussage im raum!!!

By EMC (194.196.182.35) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 16:24:

Ok. Ich habe heute mit der zuständigen AmtsrichterIN telefoniert. Sie sagte mir wörtlich: 'Ich habe diese Argumente bereits 100mal gehört. Jeder Autofahrer versucht sich herauszuwinden. Daher schenke ich dem Polizisten mehr Glauben als Ihnen. Auch wenn er keinen Beweis hat....'

Da ich kein Alibi habe - habe ich bereits jetzt meinen Einspruch zurückgezogen (mir wurde mit deutlichen Mehrkosten gedroht). Und sie meinte: "3 Punkte sind doch schneller weg, als Sie denken. Ich habe mir Ihre Akte angesehen. Sie hatten doch noch NIE einen Eintrag...".

Blöde Argumentation - aber was soll ich gegen die Richterin machen. 68€ und 3 Punkte: geht ja noch. Auch wenn es ungerechtfertigt ist. Ich sehe es als eine 'Steuer' an. Der Staat muss sich ja irgendwie refinanzieren. Schließlich muss dieser Polizist ja auch bezahlt werden. Es gibt ja genügend Schufte im Straßenverkehr, die er ausfindig machen muss.

Trotzdem Danke Leute - habt mir zwischendurch echt Mut gemacht... ...auch wenn ich jetzt den Glauben an unsere Justiz auch noch verloren habe. Mir wurde von einem Bekannten (bei der Polizei) mitgeteilt, dass hier in Berlin jede noch so kleine Möglichkeit auszunutzen sei, Geld vom Bürger einzufordern (auch wie in meinem Fall - mit dubiosen und unrichtigen Aussagen). So ist das halt. Immerhin, ich habe noch krassere Beispiele gehört.

Noch was: Als ich die Richterin fragte, was ich machen sollte, wenn ich wieder zu Unrecht beschuldigt werde - sagte sie: Pech gehabt - ohne Gegenbeweis - EINFACH ZAHLEN.

Gruß
EMC

By farendil (217.85.225.212) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 16:42:

emc: schön blöd! wenn du zuviel geld hast - warum verschenkst du es nicht??

aber so ist es eben immer wieder:
die meisten lassen sich einschüchtern - selbst wenn sie - wie hier die besten karten haben!


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