Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Rotlicht per Schleichweg "umfahren", 4 Wochen Pause?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rotlicht per Schleichweg "umfahren", 4 Wochen Pause?
By nochnbierchen (195.158.141.19) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 11:16:

Hi,

ist mir gerade passiert.
Doppelte Rechtsabbiegerspur der Hauptstrasse hat ROT. Ich ordne mich vorher in eine kleinere Rechtsabbiegerspur ein, die mit einem Rechtspfeil meine eigentliche Fahrtrichtung eigentlich verbietet. Ich biege trotzdem links ab und fahre dann bei einer grünen Ampel in meine eigentliche Fahrtrichtung, während die Kollegen auf der Doppelrechtsspur immer noch ROT haben.

Polizei sagt, ich hätte durch den "Schleichweg" die rote Ampel umgangen, das zählt genau wie ein Rotlichtverstoß >1 Sekunde.

Das falsche Abbiegen hätte ich akzeptiert aber einen Rotlichtverstoß, obwohl ich GRÜN hatte?

By farendil (217.235.55.116) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 11:43:

hmm, ich werd nicht ganz schlau, wie du gefahren bist..

By Polizist (217.4.1.105) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 14:46:

Ich verstehs zwar auch nicht ganz wie du gefahren bist, aber das mit dem Rotlicht kann schon sein. Da gibt es AFAIK Urteile dazu.
Wenn ich das Rotlich der LZA für meine Fahrtrichtung dadurch umgehe, dass ich mich anders einordne und dann an der dortigen grün zeigenden LZA falsch abbiege, kann das als Rotlichfahrt gewertet werden.
Hintergrund ist der, dass durch das Rotlicht für deine Fahrtrichtung ja mögliche gefährliche Begegnungen im Kreuzungsbereich unterbunden werden sollen. Behaupt ich jetzt mal.
Ähnliches Beispiel: Man umgeht die Rot zeigende Ampel, indem man über das daneben liegende Grundstück einer Tanke, Supermarkt oder sonstwas fährt und an der anderen Seite wieder einfährt.

By Greatblackbird (172.178.222.70) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 16:33:

@Polizist

Man umgeht die Rot zeigende Ampel, indem man über das daneben liegende Grundstück einer Tanke, Supermarkt oder sonstwas fährt und an der anderen Seite wieder einfährt.

Das ist aber dann kein Rotlichtverstoß. Da der Weg meist über ein Privatgrundstück führt, ist das nicht einmal ein Verkehrsverstoß.

By Bluey (217.225.28.248) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 16:56:

@nachnbierchen

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, d.h. Du bist anders, als Du Dich eingeordnet hattest, weiter gefahren und die Richtung, für die Du Dich eingeordnet hattest, hatte immer noch Rotlicht, dann ist es definitiv ein Rotlichtverstoß!

§ 37 StVO
Erläuterungen zu Abs. 2 Nr. 4

Eine gesonderte Ampelregelung für den Linksabbieger gilt für alle Fahrstreifen; der Kraftf., der, bei für ihn grünem Ampellicht für den Geradeausverkehr, einen Fahrstreifenwechsel auf der Kreuzung vornimmt und entgegen dem Rotlicht des Ampelpfeils nach links abbiegt, verstößt gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 (KG in VRS 73, 75), und gegen § 41 Abs. 3 Nr. 5 Satz 3.

Einen Rotlichtverstoß begeht auch derjenige, der auf einer mit einem Linksabbiegepfeil versehenen Fahrspur bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, diese dann aber geradeausfahrend passiert hat, obwohl da für Geradeausfahrer geltende Lichtzeichen beim Erreichen der Haltelinie Rotlicht zeigte (OLG Hamm v. 17. 2. 1998 in DAR 1998, 244).

Gleiches gilt für den, der bei Grün in die Geradeausspur einfährt und dann auf den durch Rotlicht gesperrten Linksabbiegefahrstreifen wechselt (BayObLG vom 27. 6. 2000 in NZV 2000, 422 und in NZV 2001, 386).

Aber auch die „umgekehrte“ Fahrweise führt zum Rotlichtverstoß. So handelt ein Kraftfahrer ordnungswidrig im Sinne des § 37 StVO, wenn er auf einem markierten Linksabbiegefahrstreifen in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Ampel Rot zeigt und er anschließend in Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfährt (BGH in NZV 1998, 119).



@Greatblackbird
Stimmt!

By Bierchen (195.158.141.19) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 17:45:

Im Prinzip hab ich das Rotlicht statt über eine Privateinfahr durch eine VORHER ABKNICKENDE Spur umfahren.

Ist halt schwierig ohne Skizze. Hab aber vom ADAC schon gute Tipps. Entscheidend ist, ob man sich einen Vorteil dadurch verschaffen wollte, dann gibts wohl 4 Wochen Entzug.

By Polizist (217.3.255.226) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 18:20:

@Großer schwarzer Vogel: Kannst recht haben. Nur Privatgrund kann auch "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum" sein, weshalb dort grundsätzlich auch Verstöße nach der StVO möglich sind (Tanke ist Privatgrund genauso wie Parkplatz vom Aldi).

Das mit dem Rotlicht und der Grundstücksumfahrung hab ich mal irgendwo aufgeschnappt. Fundiert belegen kann ich es dir leider nicht.

Aber Kollege bluey hat das ja auch schon erledigt.

By Bluey (217.225.25.173) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 18:40:

@Polizist
War bis vor kurzem auch mein Kenntnisstand und hatte einen "Tankstellenflitzer". Hab's aber lieber noch einmal nachgelesen und tatsächlich... *g* leider Pech gehabt!
Schau doch mal im PolFHa bei den Erläuterungen zu § 37 StVO (Abs 2.1 ROT) nach. Dort steht auch der Fall mit der Tankstelle.


Mit kollegialem Gruß
Bluey

By farendil (217.235.55.116) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 20:19:

@polizist: Kannst recht haben. Nur Privatgrund kann auch "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum" sein, weshalb dort grundsätzlich auch Verstöße nach der StVO möglich sind
genau DAS ist es!

es sei denn - wie bierchen schrieb - man verschafft sich dadurch keinen vorteil...


@bierchen: bitte EINEN benutzernamen verwenden und dabei bleiben...


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page