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Nachschulung

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Nachschulung
By hammel (217.84.17.48) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 20:33:

Mich würde mal interessieren, ab wann eine Nachschulung bei einem Rotlichtverstoß fällig wird und wieviel der Spaß dann kosten soll.

By Rennfahrer (80.140.52.224) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 20:35:

ab schon 1 Punkt gibts ne Nachschulung !

-->Über rot fahren gibt Punkte (mind. 1) !

= Über rot fahren bringt eine Nachschulung mit sich !

By Bluey (80.130.185.214) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 22:44:

Die Kosten dafür sind regional unterschiedlich. Aber im Schnitt dürftest Du mit ca. 200 bis 250 € rechnen können.

By carter (80.131.151.195) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 09:12:

bissl wenig, meinst du nicht auch.
ich wuerde sagen 250 € - 300 €

By Bluey (80.130.176.60) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 15:22:

Hm.... oder so *g*
Ich wollte aber auch nicht zu hoch greifen, zumal regionale Unterschiede mitunter doch recht heftig ausfallen.
Abgesehen davon habe ich da keine Erfahrungswerte, sondern muß da auf Aussagen von Betroffenen zurückgreifen ;-)

By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:11:

@rennfahrer: falsch! nicht jeder punktebehaftete verstoß ist automatisch eine nachschulung!
es gibt A und B verstöße. die einen fuehren sofort zur NS, die anderen erst beim 2. mal.

ampel und geschwindigkeit jedoch sind sofort (also sobald es punkte gibt) nachschulungspflichtig.

By Rennfahrer (80.140.58.63) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:16:

ach ja, aber wer wird schon wegen einem B-Verstoss erwischt ?


Als A-Verstöße gelten:

Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus


Damits jetzt auch jeder weiss ;)

By hammel (217.84.31.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 21:36:

hab gelesen dass es durchschnittlich 200€ sind.
Und immer zwischen 150 und 400€
Jetzt würde mich interessieren wie es da in bayern ausschaut.
Man weiß ja inzwischen, dass die bayern immer alles noch ein Stückchen anders machen.

Und danke nochmal für´s posten
Ihr habt mir schon ein stückchen weitergeholfen

By farendil (217.85.237.112) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 10:20:

@hammel: das hat nix mit baern, hamburgern oder saarländern zu tun, sonder mit der fahrschule.
jeder darf seinen preis frei festlegen.

wenns dich interessier, kalappere also alle fahrschulen deiner weiteren umgebung ab, die die berechtigung dazu besitzen (infos beim fahrlehrerverband) und frage nach den kosten.


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