Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

70-80 km/h über Rot

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: 70-80 km/h über Rot
By Michi (217.2.170.57) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:34:

hallo Leute,

folgender Fall:

- Bin am letzten Sonntag gemütlich durch Ingolstadt gefahrn. Hatte ne schöne "Grüne Welle". Doch eine Ampel wollte nich so wie ich. Ich kam um die Kurve und sah grad Orange.
Naja. Da bin ich dann aufs Gas. Als ich auf Höhe der Ampel war sah ich kurz noch Rot war dann aber schon drüber.

Zu meinem Glück wurden bei diese Aktion noch zwei schöne Fotos von mir geschossen.

Zum Zeitpunkt des Blitzes hatte ich etwa 70-80 km/h drauf.

Jetzt meine Frage:

- Seht Ihr eine Chance das ich meinen Schein nicht 1 Monat abgeben muss?
- Wenn nein, warum?
- Wie wird die überhöhte Geschwindigkeit eingerechnet in die Strafe?
- Was denkt Ihr wie die Strafe ausfallen wird?

Zur Info:

- Ich hab noch keine Punkte
- Ich bin Ortsfremd in Ingolstadt
- Bin nicht mehr in der Probezeit (6 Jahre unfallfrei)

Für ein Statement wär ich euch sehr dankbar.

Gruß
Michi

By michi (217.2.170.57) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 22:43:

ich bins nochma

hatte noch ne frage vergessen.

- Wie is das mit der doppelten Strafe? Ist es grundsätzlich möglich, als "Ersttäter" anstatt 1 Monat Fahrverbot die doppelte Geldbuße zu zahlen?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 08:50:

Ich bin nicht sicher, dass die die überhöhte Geschwindigkeit bebussgelden, zumindest war es dann in Tateinheit.
Wenn du Glück gehabt hast, meint es war unter 1 Sekunde Rot und damit kein qualifizierter Rotlichtverstoss, gibt es kein Führerscheinparkhaus, sondern nur Flocken abdrücken.
Wenn du keine Punkte hast, ist es möglich auf ein Fahrverbot zu verzichten, ob es im Einzelfall aber auch gemacht wird, kommt darauf an.

By farendil (217.85.225.38) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 10:07:

@michi: "grundsätzlich" geht da gar ncihts! wenn, dann nur wenn du eine außergewöhnliche häte nachweisen kannst.
(etwas nachteile sind nicht nur normal, sondern gewollt - es SOLL ja wehtun)

ansonsten schließe ich mich alfa an - erst mal warten, was die dir vorwerfen...

dann noch mal melden.

By Ghostrider (80.128.83.68) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 22:57:

@ all: Frage: wie hätten die denn die Geschwindigkeit messen können? Dieser Doppelblitz kommt m. E. aus einer stationären Anlage, die bei Rot auslöst. Zielobjekte sind rein die Rotlichtsünder. Habe bei solchen Anlagen nie ein Radarsignal erhalten. Induktionsschleife?

By indy (195.226.96.178) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 12:10:

Bei Rotlichtüberwachungsanlagen gibt es zwei Arten.

Bei der einen liegt eine Induktionsschleife hinter der Haltelinie und beim Überfahren dieser werden zwei Blitze im Abstand von AFAIK 0,5 s ausgelöst.
Bei der zweiten Variante liegt eine Schleife hinter der Haltelinie und eine in Kreuzungsmitte, d.h. wenn man nur zu spät zum Stehen kommt oder aufgrund eines Grünpfeiles nach rechts abbiegt, blitzt es nur einmal. Und aus der zeitlichen Differenz der beiden Blitze, wenn man über beide Schleifen fährt, kann man dann die Geschwindigkeit errechnen.

Welche der beiden Arten in Deutschland häufiger ist,... keine Ahnung.

By farendil (217.225.246.150) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 13:40:

@indy: die 2 schleifen variante ist die neuere. trotzdem werden auch noch heute 1-schleifige anlagen neu aufgebaut.

ich denke, es wird wohl regional unterschieldich sein...

By Nachtheidi (217.224.167.216) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 05:47:

>>>> Bei der zweiten Variante liegt eine Schleife hinter der Haltelinie und eine in Kreuzungsmitte, d.h. wenn man nur zu spät zum Stehen kommt oder aufgrund eines Grünpfeiles nach rechts abbiegt, blitzt es nur einmal. Und aus der zeitlichen Differenz der beiden Blitze, wenn man über beide Schleifen fährt, kann man dann die Geschwindigkeit errechnen.

>>>>>>>>>>>


bekommt man dann tatsächlich eine strafe für rotlich UND geschwindigkeitsübertretung???

By Alberto (62.158.218.134) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 12:07:

Theoretisch - nein!
Denn es gilt bei Tateinheit immer nur die höchste Strafe!

Diese Dinger sind aber natürlich dazu geeignet, nachzuweisen, daß´man z.B. bei "gelb" noch mächstig Gas gegeben hat, um dann letztendlich doch bei Rot drüber zu fahren.
Das wiederum könnte als "vorsätzlich" angesehen werden - und die Strafe dementsprechend erhöhen!

Wir haben in BW einige dieser Kombi-Geräte.

Doch - sie messen die Geschwindigkeit nur, wenn man auch bei rot drübergefahren ist. Vorher nicht!!!

By Sarah (217.81.145.221) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 19:56:

Versteh ich nicht, wenn doch ein grüner Pfeil da ist, warum blitzt es?????

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 20:00:

@sarah: wo steht denn bitte was vom grünen pfeil??

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:21:

wenn man nur zu spät zum Stehen kommt oder aufgrund eines Grünpfeiles nach rechts abbiegt,
indys posting 13. juni 12:10

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:34:

@bb: danke. dann versteh ich allerdings sarahs frage noch weniger...

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:49:

Troeste Dich ich auch nicht!

By indy (195.226.96.180) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 23:59:

@Sarah
Ich kenne ehrlich gesagt auch nur eine solche Anlage, wollte die Möglichkeit aber nicht ausklammern. In Waldheim/Sachsen ist so eine Konstruktion. Eine Ampel mit Rotlichtblitzer, zwei Schleifen (also eine nach der Haltelinie, eine in der Mitte). Es gibt hier aber einen grünen Rechtsabbiegerpfeil. Wenn man nun diesen Rechtsabbiegerpfeil bei Rot ausnutzt, fährt man nur über die erste Schleife, nicht aber über die zweite. Es blitzt also nur einmal, und die wissen, dass Du - ganz legal - nach rechts abgebogen bist, da nur ein Photo vorhanden.
@farendil und Billy Bob: Alle Klarheiten beseitigt?:)

By farendil (217.235.44.55) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 00:08:

@indy: MIR war das schon lange klar (und ich denke bb auch) - ich verstehe aber immer noch nicht, was sarah noch will...

By indy (195.226.96.180) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 00:13:

Öh, ich denke mal, sie konnte sich die Konstruktion einfach nicht vorstellen. Is ja auch selten.

By quattro (141.7.4.3) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 10:33:

Gibt es Blitzer, die auf Rotlicht und bei grün auf überhöhte Geschwindgkeit reagieren? Beispiel könnte sein B27 zwischen Neckarsulm und Heilbronn
Kreuzung zur Karl-Wüst-Straße im 70-Bereich?

By andy2 (193.158.141.118) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 10:37:

Ja,gibt es. Wo erfährst Du unter radarfalle.de!

By BlueScreen (145.254.254.207) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 20:48:

Soweit ich weiss, wird immer das schwerste Vergehen bestraft auch wenn man z.b. 4 mal an einem Tag geblitzt wird, zählt nur das schwerste Vergehen.

By farendil (217.225.253.156) on Freitag, den 2. August, 2002 - 00:29:

@bs: falsch! da ssind dann 4 einzelne taten! - es sei denn, es sit direkt auf einer strecke. ändern sich dann aber die limits sind es wieder getrennte vergehen.


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