Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Eine Rein Theoretische Frage :)

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Eine Rein Theoretische Frage :)
By LuKe (212.185.229.132) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 20:37:

Nunja mir ist im Dienst als Zivi im Dienstwagen(sichbar vorne gekennzeichnet) folgendes passiert:
ich bin bei "zähflüssigen Verkehr" von ner fest angebrachten rotlicht Kamera Geblitzt worden! (war wohl noch irgendwie auf dem Induktionsband as ich angerollt bin [gehr dort leicht bergab] und dann auch über den 2ten Induktions Streifen ( mit ca 3-5 kmh) und hab so 2 Fotos geerntet)

Naja ich denke/hoffe das ger nix mehr kommt da das ganze am 18.3 passiert ist
Nur für den fall DASS hätte ich ne frage ! der BuGeBe würde erst paar tage in der internen Post die Runde machen und dann schliesslich bei mir im Fach landen....
könnte ich das Ding dann einfach durch den Schredder jagen ohne das die Verjährung unterbrochen wird ? denn ich denke es wäre durchaus machbar das das Ding einfach in der internen Post verschwindet und dann mit ein bisschen Glück müsste es doch am 18.6 verjährt sein oder ?

Vielen Dank im Vorraus für jegliche Hilfe

Ps kennt sich jmand vonn euch mit der Technik dieser Anlagen aus ? Die konkrete Frage wäre hierzu würde die schleife auch auslösen wenn ich nur mit den Hinterräder drüber gefahren wäre oder braucht sie 2 Kotakte

By farendil (217.85.226.231) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 23:49:

gab es zwei schleifen oder eine?

ein bugbe geht immer an eine person. die zustellung unterbricht die verjährung, wobei für selbige das ausstellungsdatum maßgebend ist, wenn nicht zwischen zustellung und ausstellung mehr als 14 tage liegen...

By LuKe (212.204.101.186) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 11:47:

2 schleifen

ok dann hab ich mit dem Begriff "BuGeBe" vertan
dann würde wohl erst eine Art Anhörungsbogen kommen der an die Dienststelle (den Halter des Wagens) adressiert ist

könnte ich diesen, wenn er dann über die interne Post an mich gelangen würde, schreddern ?

grüsse und Dank

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 22:01:

Ja, könntest Du. Aber dann wird die Dienststelle wahrscheinlich Besuch von unseren grünen Freunden bekommen und es wird ein Foto herumgezeigt. Hiergegen kannst Du die Leute "impfen", denn niemand ist zu einer Aussage verpflichtet. Du mußt dann nur aufpassen, daß sie Dich nicht zufällig sehen.

By blauer bmw (192.35.17.20) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 22:52:

@Greatblackbird

Es ist doch interessant zu sehen, wie viele Gestaltungsmöglichkeiten sich bei der Verjährung bieten, wenn man sich erst näher damit befasst.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:09:

@luke: toll! du bist also bei dunkelrot (3-5 km/h) in die kreuzung eingefahren!

as ich angerollt bin
bist also mal eben angerollt, so quer über die kreuzung...??

By LuKe (212.185.228.115) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 22:17:

soviel Sarkasmus brauchst du gar nicht benutzen um klarzustellen das es eine blöde Situation war...

ich war mit dem Auto im Stau gestanden (hinter der Linie zwar aber ich hätte die Ampelanlage theoretisch noch sehen können/müssen)
-naja da hab ich im Atlas nach einer Strasse gesucht und bin als ich bemerkt habe (leicht geblendet) das mein Vordermann anrollt ebenfalls von der Bremse gegangen (es geht an dieser Stelle leicht bergab)
Es versteht sich für mich von selbst das dies keinen Polizisten interessieren würde... und auch wie die schuldlage ist..aber im Stress kann sowas einfach mal passieren

mal davon abgesehen das es keinen Kreuzung war sondern eine 2 Spurige Strasse in die eine kleine Altstadt-strasse einbuchtet bei der eine Ampelanlage die Vorfahrt regelt und da die Strasse bergab führt auch noch ein festinstallierter Rotlichblitzer angebracht ist!

Und zu allem Überfluss befindet sich diese Stelle auf meinem Arbeitsweg...dh ich kannte den Blitzer und passiere Ihn täglich 3-5 mal ..


Das wahre Problem für mich ist halt gewesen das ich nicht weiss ob es Dunkelrot Dunkeldunkelrot oder Gelbrot war...dh auch nicht einschätzen kann ob im Falle des Falles ein qualifizierter Rotlichtverstoss geahndet würde

By farendil (217.225.243.60) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 00:39:

auf jeden fall ist es definitiv ein echter rotlichtverstoß.

was micht stört, ist daß du nicht gleich alles zugibst! die 2. schleife ist eben auf der kreuzung und definitiv ein stück hinter der schnittkante der querstraße.
da ist eben nix mit mal leicht anrollen!

versteh mich nicht falsch: fehler macht jeder. und jeder ist irgendwann auf den anderen angewiesen, damit es nicht kallt. nur sollte man dazu stehen - zumal dir hier nix passiert, außer daß du diejenigen die dir helfen wollen, eben NICHT verärgerst, weil sie dir nciht alles aus der nase ziehen müssen....

worum geht es dir?
die punkte? (konto voll/probezeit??)
das geld?
oder das optionale fahrverbot?

würde deine firma eventuell bei diversen tricks mitspielen?

By Alberto (62.158.210.92) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 17:45:

Sag mal, farendil... darf ich nicht, wenn ich bei grün in eine Kreuzung eingefahren bin - und dann ein Stau plötzlich kommt, auch die Kreuzung - vorsichtig wieder verlassen, obwohl es hinter mir bereits rot sein müßte?

Ich habe das mal so gelernt... Kreuzung vorsichtig frei machen... deswegen auch die 2. Schleife... denn die erste hat er gar nicht überfahren - da war er schon - ohne Kontakt - bei grün drüber.

Wenn er dann noch umsichtig die Seitenstraße beobachtet hat - und dann eben die Kreizung freigemacht hat, dann müßte dies mit einer kleinen Owi abgehen...

By farendil (217.235.56.122) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 18:44:

@alberto: du darfst gar nicht in die kruezung einfahren, wenn du eventuell dort "hängenbleiben" würdest.

nun fragt sich, was ist, wenn man sagt, daß man es nciht vorhersehen konnte. (der richter hat da sicher seine eigene meinung dazu *g*)


deswegen auch die 2. Schleife... denn die erste hat er gar nicht überfahren - da war er schon - ohne Kontakt - bei grün drüber.
versteh ich nicht.
wieso sollte er nicht über die erste bei rot gefahren sein? es hat zweimal geblitzt...

By Alberto (62.224.96.87) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 17:21:

Ja - es blitzt schon 2 x - aber es ist dann immer das selbe Bild - nämlich das Auto in der Kreuzung...

Normalerweise zeigen die Fotos...1. Bild: Einfahren in die Kreuzung - 2. Bild: Mittendrin sein und eben durchfahren.

Stehe ich aber - nach der ersten Schleife - und bin vorher bei grün eingefahren, dann blitzt es zwar auch, aber man sieht mich nur "die Kreuzung frei machen!" - das ist schon ein Unterschied.

Natürlich darf man nicht einfahren, wenn ein Stau ist... aber angenommen, mein Vordermann bremst plötzlich ab, - dann muß ich stehen bleiben - mitten in der Kreuzung (passiert ab und zu bei Fahrschulen - ohne Automatik - die würgen dann nochmals ab - und dann? - stehe ich dahinter... ich muß aber freimachen und fahre dann trotz Querverkehrs vorsichtig los - dabei könnte ich geblitzt werden - theoretisch werde ich aber gar nicht, und wenn, dann nur für das ungeschickte Nichtvorhersehen bestraft - was ist das dann? eine Owi 10 Euro?

So ähnlich könnte es ja abgelaufen sein.

Und - da die Polizei nicht als zeuge dabei war - müssen sie auch Möglichkeiten in Betracht ziehen, die eben nicht eindeutig durch ihre "Vollautomaten" dargestellt werden.

Das ist, wie bei der Abstandsmessung - eine Momentaufnahme - ohne Video, das exakt den Ablauf darstellt - ist wertlos.

By carter (217.227.157.214) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 23:11:

@alberto

also ich versteh hier nicht, wieso soll es denn bei grün blitzen (1.Schleife)?

By LuKe (217.80.82.125) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 07:51:

Hi nochmals zur klärung
Ich stand "ungefähr" bei der ersten Schleife
dh ca auf höhe der Ampel kann allerdings nicht beurteilen ob ich sie einsehen konnte da ich sie in diesem Augenblick einfach net wargenommen habe.....es kann also sein das sie eine Minute Rot war oder auch 1 sekunde (kann ich nicht beurteilen da kein Qwerverkehr vorhanden war, denn wie gesagt T Kreuzung auf die eine kleine STrasse von links einbiegt)
ergo ein qualifizierter Verstoss ?

@farendil
ja Hauptärgerniss wären Punkte da noch 2 Monate Probezeit
,und ich wollte mir nichts aus der Nase ziehen lassen, mein erstes Posting war wohl einfach ein wenig zu ungenau und ich dachte nicht das die "persönlichen" Ursachen eine Rolle spielen (da diese ja wohl als Standartausreden gelten dürften)

Grüsse LuKe

By Alberto (62.158.211.135) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 16:17:

@carter
Es blitzt natürlich n i c h t bei "grün", sondern du fährst auf die Schleife 1 - bei grün - dann bleibst du stehen, weil ein Stau ist - mittlerweile wurde hinter dir "rot" - dein Fahrzeugheck gibt aber noch so viel Blech ab, daß die erste Schleife aktiviert wird - daraufhin wird auch die Zweite scharf, die dann 2 Fotos auslöst, deren Sinn ist, dich beim Einfahren in die Kreuzung und nochmal beim Durchfahren zu fotografieren.

Das aber genau tust du ja nicht, denn beide Bilder zeigen nur das Durchfahren.... das läßt drauf schließen, daß du noch bei "grün" eingefahren sein mußt.

Das wiederum stellt keinen "qualifizierten Rotlichtversoß" dar, weil du kein Rotlicht überfahren hast, sondern ein Grünlicht.

Lediglich dann die Kreuzung freizumachen, das ist dein Vergehen... du hättest es auch vorher sehen können und rechtzeitig anhalten und eben nicht mehr einfahren können - aber das ist nur ein geringer OWi-Verstoß.

By LuKe (212.185.228.4) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 16:16:

naja jetzt ist anscheinend (gerüchten des Verwaltungszivis zufolge) beim Halter (der Verwaltungsstelle der Dienststelle) "ETWAS"(das wo auch draufsteht das ein Frontfoto vorhanden ist...ich weiss nicht was da alles kommen kann aber ein BuGeBe ists bestimmt nicht da sie gegen mich ja noch nicht ermitteln können[erst nach abgleich des Fahrtenbuches kommt ja mein Name ins Spiel]) bezüglich eines Rotlicht-verstosses gekommen
und das am letzten tag der Verjährung dem 18.6
naja bisher weiss ich offiziell noch nichts davon
24.6 (das wird dann mit den Fahrtenbuch verglichen und soll danach an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet werden!)

aber nun hab ich folgendes Problem: ich würde gerne Wissen ob folgende aussage stimmt :
Für dienstfahrzeuge eines Städtischen Trägers gilt eine bestimmte Dienstwagenregelung auf Grund derer ich mich nicht auf die Verjährung "verlassen sollte"

Gibt es eine solche regelung ??

ich dachte die Verjährung wird erst unterbrochen wenn ich als Fahrer weiss das gegen mich ermittelt wird bzw. wenn gegen mich als Fahrer ermittelt wird?!!

Vielen Dank im Vorraus

By farendil (217.235.40.186) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 17:21:

@luke: woher hast du den unsinn? die verjährung gilt so oder so.

wenn sie deinen namen innerhalb von 3 monaten nicht haben, bist du aus dem schneider.

By Bluey (217.82.80.223) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 18:52:

Erläuterungen zu § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO

Grün – Beachte § 11 Abs. 1. Vgl. § 2 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Satz 3

Wer bei Grün als Abbieger in die Kreuzung eingefahren und dann im Kreuzungsbereich aufgehalten worden ist, darf auch noch nach Wechsel des Lichtzeichens weiterfahren und die Kreuzung räumen.

Das gilt nicht für VT, die zwar bei Grünlicht die LZA passiert haben, aber noch vor dem Kreuzungsbereich aufgehalten worden sind (OLG Köln in VRS 72, 212).


Und man befindet sich noch NICHT im Kreuzungsbereich, wenn man nur gerade mal den Ampelmast passiert hat und dadurch nicht mehr sehen kann, ob rot oder grün angezeigt wird.

By LuKe (217.80.82.20) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:01:

@farendil
hat der der den Autopool verwaltet behauptet ...

aber ich dachtes mir fast schon :) wird, falls der Rotlichtverstoss der meinige war :) , wohl Torschlusspanik bei den "grünen" gewesen sein :)

@Bluey

bei den Urteilen bei Radarfalle.de hab ich leider verschiedene ansichten von Richtern entdeckt... und da ich in CSU-Hochheitsgebiet wohne bin ich immer etwas skeptisch bei "Auslegungssachen" ;)

Grüsse und Danke
LuKe

By Bluey (217.82.80.223) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 22:27:

@luke
das ist nicht irgendein Urteil eines kleinen Amtsgerichts, sondern ein OLG-Urteil. Das hat schon etwas mehr Gewicht!
Zum anderen ist dies ein Auszug aus dem Polizeifachhandbuch der Polizei-NRW. Also gilt das zumindest für ganz NRW.

Da es sich bei der StVO um den Bundesteil dieses Fachbuches handelt und die StVO auch für alle anderen Bundesländer gleichermaßen gilt, dürfte dies auch in den entspr. Ausgaben der anderen Bundesländer stehen (ich weise aber darauf hin, daß ich die anderen Ausgaben nicht kenne!).


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page