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Erst bei Gelb, dann bei Rot dann angehalten!!!

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Erst bei Gelb, dann bei Rot dann angehalten!!!
By Gordon (213.61.41.192) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 22:07:

Bin heute in Dresden bei rot über eine Ampel gefahren! Und an der nächsten bei gelb, danach wurde ich dann von einem Polizeiwagen gestoppt und die Beamten sagten mir das ich mit zwei Bußgeldverfahren zu rechnen hätte einmal wegen gelb und einmal wegen rot!
Nun zu meinen Fragen: Ist es ein Verstoß wenn man bei gelb über eine Ampel fährt (und wenn ja was kostet dieser)?
Die zweite Frage ziehlt auf die berühmte eine Sekunden regel ab. Gibt es ein Gerichtsurteil das folgenden Sachverhalt bestätigt?:

Wird das Rotlicht (fahrlässig) überfahren, ist entscheidend, ob ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt – d.h. das Rotlicht
passiert wurde, nachdem bereits seit mehr als einer Sekunde die Rotlichtphase begonnen hat. Wichtig ist dabei, wie das Zeitmoment erfaßt wird. Soweit aufgrund von Schätzungen der Verstoß zur Anzeige kommt, ist entscheidend, ob der Rotlichtverstoß gezielt oder nur beiläufig beobachtet wird. Wird – nicht gezielt – die Anzeige rekonstruiert und sind die beobachtenden Polizeibeamten darauf angewiesen, sowohl die Entfernung als auch die gefahrene Geschwindigkeit zu schätzen, rechtfertigt dies nicht die Feststellung einer groben Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers. Auch die allgemeine Feststellung, die Ampel habe bereits
„ca. 2 Sekunden" oder „ziemlich lange" Rotlicht gehabt, rechtfertigt nicht die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
Beobachten jedoch Polizeibeamte gezielt eine Lichtzeichenanlage, ist das im Beginn des Rotlichts einsetzende Zählen: 21, 22, ... durch den Polizeibeamten ein geeignetes Mittel zur Erfassung der bereits abgelaufenen Rotlichtzeit. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung des Rotlichtverstoßes ist das Überfahren der Haltelinie – und nur wenn eine solche nicht vorhanden ist, gilt der „geschützte Bereich" der Kreuzung als maßgebend für die Berechnung.

By dagegen (217.5.19.32) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 22:30:

Also das mit gelb ist ja lächerlich.
Dass du einen Rotlichtverstoß über 1 Sek. "berechnet" bekommst, halte ich bei der zufälligen Beobachtung auch für sehr unwahrscheinlich. Ansonsten hier die Sätze:

Rot über 1 Sek: 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat
Rot bis 1 Sek: 50 Euro, 3 Punkte.

"Sie beachteten nicht das Gelblicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können." 10 Euro, sonst nichts.

By 1 (80.128.229.13) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 15:29:

Wir kennen doch die diese Methoden.
Viele von den Grünen Wichteln spielen sich gerne auf (Forum-Polizisten natürlich ausdrücklich ausgenommen***G***)

Erst mal abwarten WAS da kommt.
Ich bin ziemlich sicher dass da "ROT BIS 1 Sekunde" dabei rauskommt.

viele Grüsse
PS:
Was fällt diesen Spinnern als nächstes ein?
Sie sind am Tag mit offenem Schiebedach gefahren und haben so den nachfolgenden Verkehr gestört?
Dümmer gehts nimmer !

By Bluey (80.130.170.167) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 21:13:

@Gordon
Streng genommen ist es auch ein Verstoß, wenn man bei Gelb die Ampel passiert (kleines VG). Habe ich aber noch nie geahndet und auch noch nie einen Kollegen erlebt, der das machen wollte bzw. gemacht hat.

Neu ist mir auch, daß selbst bei gezielter Rotlichtüberwachung die Zählmethode 21...22...etc. zulässig/anerkannt sein soll! Habe bislang immer das Gegenteil gehört und gelesen.
Was ich aber schon vor Gericht erlebt habe ist, daß jemand ca. 30Meter Rotlicht "begangen" hat (i.g.O., normales Verkehrsaufkommen, Geschw. max. <= 50km/h) und der Richter daraus geschlossen hat, daß die Rotlichtphase bereits länger als 1 Sek. betragen haben mußte.

By farendil (217.85.236.38) on Samstag, den 15. Juni, 2002 - 13:02:

@bluey: Habe ich aber noch nie geahndet und auch noch nie einen Kollegen erlebt, der das machen wollte bzw. gemacht hat.
wird hier in dd gemacht.
allerdings nur bei der videoaufzeichnung. ist der wagen gerade so bei rot rüber, daß man es (auf dem kleinen fahrzeugmonitor vor ort) nicht genau erkennen kann, obs denn nun ein rotlichtverstoß war, so gibt man an den anhalteposten weiter: bei gelb, obwohl anhalten gefahrlos möglich


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