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Rote Ampel...Führer unbekannt....

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rote Ampel...Führer unbekannt....
By Kati (217.4.80.96) on Freitag, den 26. April, 2002 - 19:15:

Als ich am 20.1. bei Nässe über eine rote Ampel fuhr, 1,8sek. kam ca. 2Wochen später der Bescheid. Ich äußerte mich,dass ich nicht der Fahrer zu diesem Zeitpunkt war, jedoch das Auto auf mich gemeldet ist. Ich gab hierbei außerdem an,dass ich zum Zeitpunkt bei einem Freund auf ner Party war,der es mir auch schriftlich bestätigte. Nach ca. 4Wochen kam das 2.Schreiben, ich müsse 150Euro, 1Monat Führerschein und 4Punkte kassieren. Wie soll ich mich nun verhalten? Mein Einspruch wurde abgelehnt. Ich bin noch in der Probezeit und benötige den Führerschein beruflich. Bitte habt ihr ein Tipp oder Vorschlag was ich tun soll?
MfG
Kati

By dagegen (217.5.19.33) on Freitag, den 26. April, 2002 - 19:45:

Kannst du die Worte "Bescheid" und "2. Schreiben" mal durch "Anhörungsbogen" und "Bußgeldbescheid" ersetzen?
Wenn du selbst gefahren bist, hat man nach deinen Angaben wahrscheinlich das Bild verglichen und festgestellt, dass du doch gefahren bist.
Was heißt "Einspruch wurde abgelehnt" ? Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht das zum Amtsgericht.

By farendil (217.85.239.156) on Samstag, den 27. April, 2002 - 11:45:

@kati: du bist also tatsächlich gefahren, ja?

By Chris (144.41.3.26) on Samstag, den 27. April, 2002 - 18:32:

man hätte sich geschickteer anstellen können. es liegt auf der hand, daß das foto mit deinem passfoto abgeglichen wurde. insofern bist du wohl identifiziert. ich würde mir auf jedenfall das foto zuschicken lassen, vielleicht versucht die behörde mal ins blaue, dich zu belangen (unsauberes foto..?). wäre ja nicht das erste mal.
wie sieht dein punktekonto aus?

Cghris

By farendil (217.225.246.70) on Samstag, den 27. April, 2002 - 18:42:

@chris: wie sieht dein punktekonto aus? schlaue frage wenn es um die nachschulung bei der probezeit geht!

fast alle punkteverstöße führen bei ersten mal zur NS, die anderen beim 2.verstoß....

By Chris (144.41.3.23) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 16:06:

@farendil: mit deinem 2. satz relativierst du den ersten...die frage ist somit in der tat schlau.

es würde aber weiterhelfen, wenn du mir kurz beantworten könntest, inwieweit man in der probezeit über den erlass eines fahrverbotes verhandelt kann.

gruss,
Chris

By farendil (217.235.46.107) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 22:01:

@chris: neine, mein zweiter satz sagt nur aus, daß es zwar möglich ist, in der probezeit punkte zu haben ohne bereits an der ns teilgenommen zu haben, dann aber:
1:nur sehr wenige punkte (ich glaube max. 2)
2:nur von einem einzigen verstoß
3:es können keine einschlägigen punkte sein, die der verhandlung der umwandlung eines fb entgegenstehen
4:das nur sehr selten der fall ist

wenn du mir kurz beantworten könntest, inwieweit man in der probezeit über den erlass eines fahrverbotes verhandelt kann.
die probezeit hat damit nix zu tun! es gelten hierfür genau die gleichen regeln (und die gelichen ausnahmen) wie für die betroffenen, die nicht mehr in der probezeit sind!


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