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Rotlichtverstoß und angehalten

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß und angehalten
By Rothaut (213.6.187.131) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 23:24:

Heute bin ich kurz vor rot noch über die Ampel "gehuscht".

Vor mir fuhr ein Fahrzeug, das zuerst langsamer wurde und dann bei gelb die Ampel überquerte. Bei mir war es sozusagen orange.

Dabei bin ich von der an der Ampel wartenden Streife gesehen und dummerweise auch angehalten worden. Die standen also im 90-Grad Winkel zu meiner Fahrstraße. Ist so eine Beobachtung überhaupt haltbar (zB vor Gericht)?

Meine Daten wurden aufgenommen, den Verstoß habe ich nicht zugegeben und die Unterschrift verweigert.

Der Polizist erklärte mir irgendetwas von einer Fahrzeuglänge und kündigte ein Bußgeld von 120,00 sowie Punkte an. Ich weiss es nicht mehr genau, wahrscheinlich war es ganz kurz rot.
Die Polizei hatte angeblich gesehen, wie ich kurz vom Gas gegangen bin, vielleicht kann man sagen, dass eine Vollbremsung wegen des nachfolgenden Verkehrs unverhältnismäßig war und ich eigentlich nicht davon ausgegangen bin, dass das vordere Fahrzeug grundlos seine Fahrt verlangsamt, so dass ich es nicht mehr schaffe.


Meine Fragen:
1. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Vorfall aus der Welt zu räumen. Freundlichkeit meinerseits hat nicht geholfen.
Die Polizei war zu zweit, ich habe eine Zeugin
2. Kann man das Verfahren bis zur Verjährung hinauszögern?
3. Droht mir ein Fahrverbot?

Auf jeden Fall habe ich für die 120,00 eine bessere Verwendung.

Bitte helft mir, vielen Dank!

By Goose (80.135.108.105) on Montag, den 22. April, 2002 - 00:27:

In jedem Fall kann ich dir alle drei Fragen mit "nein" beantworten.

Ich kenne die Örtlichkeit nicht. Treffen beide Straßen im 90°-Winkel aufeinander oder besteht von der Halteposition der Kollegen eine direkte Sicht auf deine Ampel?
Ich kann dir natürlich nur sagen, wie ich es halte, aber ich werde eine Anzeige nur vorlegen, wenn ich mir absolut sicher bin. Ich gehe davon aus, daß es meine Kollegen auch so handhaben. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einer Gerichtsverhandlung. Wenn ich dann dort sagen muß, daß ich mir nicht sicher war, ob schon rot oder noch gelb leuchtete, mache ich mich lächerlich, das will ich jedoch vermeiden. Da ich auch keine Falschaussage (egal ob uneidlich oder Meineid) machen will, halte ich es darum so wie oben geschildert.
Nun kannst du deine Zeugin ja unter diesen Gesichtspunkten fragen, ob und wenn welche Aussage sie machen kann und will.

Das Verfahren hinauszuzögern ist sinnlos, da deine Personalien bekannt sind.

Ein Fahrverbot droht dir nur bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (über eine sek. Rotlicht)
Um herauszufinden, was die Kollegen dir vorwerfen, müßtest du bitte die 120.-- konkretisieren.
Die Regelsätze betragen beim einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sek.) 100.-- DM + Bearbeitungsgebühren, also 136,-- DM,
beim qualifizierten Rotlichtverstoß (über einer sek)kostet es 250.-- DM+ 36 .--DM Gebühren, also 286 DM (die genauen Euro-Sätze müßten dann halbiert werden)

Meinte der Kollege also 120 DM, so wirft er dir wohl einen einfachen Verstoß vor (wobei er wohl, um sich die Erklärung zu sparen, die Bearbeitungsgebühr mit einrechnete), also kein Fahrverbot
Meinte der Kollege 120 €, so schreibt er einen qualifizierten Verstoß (halte ich aber bei deiner Schilderung für unwahrscheinlich), dann gibt es einen Monat Fahrverbot.

Gruß
Goose

By Rothaut (80.128.83.248) on Montag, den 22. April, 2002 - 15:04:

Danke, für die Hilfe,
hier einige Anmerkungen:

Die beiden Staßen treffen ziemlich genau im 90 Grad Winkel aufeinander.
Man kann also meine Ampel nicht genau sehen (nur durch die "Schlitze" des Sichtschutzes)

Ob EUR oder DM habe ich nicht gefragt.

Das Ganze war wohl im Rahmen einer Schulung einer "Neuen", vielleicht nur ein bißchen Säbelrasseln.

Meine Beifahrerin hat das auch nicht genau gesehen, ich schätze mal die Ampel ist kurz vor mir umgesprungen.

Kann man sich dadurch "rausreden", dass man nicht davon ausgegangen ist, dass das vordere Fahrezug seine Fahrt unvorhersehbar verlangsamt und dass eine Vollbremsung den nachfolgenden Verkehr unnötig gefährdet hätte?

Wenn man die Sache etwas verzögert, zB Widerpsruch mit nachgereichter Begründung, Klageerhebung ist das doch alles soo lange her, dass sich kein Mensch mehr genau erinnern kann?!

Bitte um Hilfe

By Goose (217.225.233.171) on Montag, den 22. April, 2002 - 15:21:

Gerade, wenn ich mit neuen Kollegen rausfahr, will ich denen doch zeigen, wie man professionell arbeitet. Da hat man keinen Profilierungsbedarf, bzw., wenn man diesen hat, ist man im falschen Job. Also halte ich "Säbelrasseln" für unwahrscheinlich.

Die Ausrede ist denkbar schlecht. Es ist immer möglich, vor einer LZA rechtzeitig zu halten oder, wenn du beim Phasenwechsel schon sehr dicht dran bist, ohne zu beschleunigen noch bei Gelb drüberzukommen.

Kann ich mich bei der Verhandlung nicht mehr an den Sachverhalt erinnern (und das kommt doch öfter vor) dann teile ich dem Richter dieses mit, betone jedoch daß das, was in der Anzeige steht, mit absoluter Sicherheit meiner Wahrnehmung bei Tatbeobachtung entsprach.
Versuche, es hinauszuzögern, viel Erfolgsaussicht sehe ich nicht.

Gruß
Goose

By Rothaut (80.128.93.142) on Montag, den 20. Mai, 2002 - 21:11:

Hallo,

mittlerweile kam der Bußgeldbescheid.
Es waren ca. 120 € und 3 Pkte.

In der Begründung heißt es :"1 Fahrzeuglänge vor Rot".
Meine Recherchen haben ergeben, dass man zwar vom
Sichtpunkt der Beamten die Haltelinie so gerade
noch sehen kann, aber nicht mehr 1 Fahrzeuglänge.

Hat der Einspruch Aussicht auf Erfolg?
Eine Fahrzeuglänge war es wirklich nicht...

By Bluey (217.82.94.7) on Montag, den 20. Mai, 2002 - 21:21:

I.d.R. ist das eine Circa-Angabe, d.h. der Abstand wird geschätzt. Ausschlaggebend ist, daß das Fzg. zum Zeitpunkt des Rotlichtes noch vor der Haltlinie war. Ob nun z.B. 4 Meter (ca. eine Fzg.-länge) oder 2 ist unerheblich.

Fraglich ist auch, ob die Örtlichkeit zum Tatzeitpunkt exakt die gleiche war. Vielleicht war die Sicht durch weniger Bewuchs besser als heute??!!

By farendil (217.235.48.92) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 00:27:

@rothaut: 120 EUR??? hast du voreintragunegn in Flensburg?

By Rothaut (80.128.76.17) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 15:15:

nein, bisher keine Eintragungen,
irgendwann hatte ich mal einen Punkt.
Dieser sollte aber zwischenzeitlich gelöscht sein.

By farendil (217.85.233.139) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 20:20:

ähem, der regelsatz liegt bei 50 EUR. kannst du mal näheres erklären? wird dir noch was anderes vorgeworfen (vorsatz, gefährdung etc.??)

ode rhast du eine tbn-nr??

By Rothaut (217.80.240.195) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 10:50:

@farendil: TBN 043701 C2

macht dann 50,00 € zzgl. Verfahrenskosten

By Rothaut (217.80.240.195) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 11:23:

fehler gesehen - ich rechne halt noch in dm - sorry

By farendil (217.85.226.231) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 18:33:

@rothaut: nun, das ist ja normal. fragt sich, ob ein einspruch sinn macht, wenn die eine ganze fahrzeuglänge angeben...


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