Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

2. Anhörungsbogen an mich

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: 2. Anhörungsbogen an mich
By H. Dach (217.231.214.117) on Freitag, den 29. März, 2002 - 23:02:

Hallo,
ich bin Mitte Januar in Berlin geblitzt worden, Verstoß gegen 132BKAT. Also einfacher Rotlichtverstoß. Das FAhrzeug war auf meinen Vater angemeldet, der erste Anhörungsbogen war an ihn adressiert (ihnen wird vorgeworfen...). Er hat den Verstoß für mich übernommen, und jetzt, über 2 Monate später, kam ein zweiter Anhörungsbogen an mich adressiert(nicht ganz richtig adressiert, aber der Postbote kennt mich ja), indem mir der Verstoß vorgeworfen wird (Bilder mit Ausweisbildern von der Meldestelle verglichen?). Wie sollte ich am besten verfahren? Brief ignorieren? Ich will auf keinen Fall an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen.

By H. Dach (217.231.214.117) on Freitag, den 29. März, 2002 - 23:08:

Achja, was ich noch sagen wollte: es steht nicht im Brief, wie lange die Ampel schon auf rot war, und es war auch kein Foto bei.

By MW (80.135.76.239) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 20:22:

Ui, ich befürchte, es sieht dann eher schlecht aus. Denn zum einen ist die Behörde von selbst drauf gekommen, dass es sich dabei wohl nicht um Deinen Vater handelt. Sie lassen sich dann vom Einwohnermeldeamt die Passfotos der Personalausweisanträge zuschicken und vergleichen die dann mit den Bildern die Ihnen vorliegen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben sie dich als Fahrer vermutet (und tun das noch immer). Deswegen befürchte ich, dass Du auf diesem Wege nicht mehr daraufs kommst, denn nötigenfalls laden sie Dich (da es ja jetzt einen Beschuldigten gibt) vor um einen Vergleich erhalten zu können. Und da kannst Du dann wenig machen. Sieht wohl nicht gut aus.

Zum anderen muss Dein Vater nun befürchten, dass ein Strafverfahren auf ihn zukommen kann, wegen der von ihm getätigten Falschaussage ($ 153 StgB).

Mehr kann ich Dir dazu auch erstmal nicht sagen.
Sorry, trotzdem viel Glück


MW

By farendil (217.85.229.243) on Dienstag, den 16. April, 2002 - 22:10:

@mw: wegen der von ihm getätigten Falschaussage ($ 153 StgB).
falsch!!!

der vater war beschuldigter und durfte lügen.

eine lüge ist nur strafbar, wenn man ZEUGE ist UND WISSENTLICH die unwahrheit sagt.

als beschuldigter darf man alles sagen, nur eines nicht:
WISSENTLICH einen anderen beschuldigen, der UNSCHULDIG ist.

By Dach (217.231.224.130) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 21:23:

Und kenn ich es nicht zu meinem Vorteil ausnutzen, dass der Anhörungsbogen nicht richtig adressiert war( d.h. ohne meinen Nachnamen)?

By farendil (217.235.54.4) on Sonntag, den 21. April, 2002 - 21:50:

@dach: war der nachname weggelassen oder wie? mach doch mal ein beispiel an einem phantasienamen, wie schwer der fehler in der adressierung war.

By H. Dach (217.231.227.30) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 15:27:

Statt des Familiennamens wurde mein zweiter Vorname geschrieben.

Beispiel:
Wäre mein Name Johanna Julia Schäfer, Julia also der zweite Vorname, würde da stehen

Frau Johanna Julia
Julia
Immergrünstr. 12

12345 Stadt

By dagegen (217.5.19.25) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 17:43:

So ein Brief würde bei mir nie ankommen. Hier wird alles zurückgeschickt, was nicht an der Tür steht.
Früher im Studentenwohnheim hat der Postbote sogar alle Briefe mit der Adresse, die er nicht zustellen konnte, einfach oben auf die Briefkästen gelegt (*unglaublich*), da verschwindet so einiges.
Also ich würde sagen, ohne Nachname keine Verjährungsunterbrechnung. D.h. wenn jetzt bald 3 Monate seit der Tat für dich um sind --> wegwerfen und ignorieren und dann bei BuGeBe auf Verjährung berufen

By H Dach (217.231.227.30) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:20:

Sind ja schon über 3 Monate um!

By farendil (217.85.239.130) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 09:31:

@h dach: also in diesem fall würde ich sagen, könnte es sein, daß die verjährung gegen dich nciht unterbrochen ist.

dumm nur, daß du den anhörungsbogen aufgemacht hast. als unzustellbar zurück wäre besser...
egal, daß du ihn bekommen hast können die nicht beweisen.


so, jetzt einfach nix machen und warten.
kommt ein einschreiben, daß wieder so falsch adressiert ist, dannn dafür sorgen, daß es als "empfänger unbekannt" zurückgeht. auf keinen fall als "annahme verweigert".

kommt etwas anderes, dann noch mal melden.

By H. Dach (212.144.12.91) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 19:03:

Jetzt kam ein zweiter Brief von meiner Polizeidirektion an mich, richtig adressiert. Darin steht geschrieben, dass mir die Möglichkeit gegeben wird, mich zum Tatvorwurf auf dem Revier zu äussern um für mich sprechende Beweise vorzulegen. Außerdem war noch ein zweiter Zettel angefügt, indem mit Fahrtenbuch und Pass/Ausweisbilder als Identifikationshilfe gedroht werden.

By farendil (217.225.241.155) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 20:29:

@dach: hmm, nun gibt es zwei möglichkeiten:
a: du forderst die akte an, da deiner meinung nach verjährung eingetreten ist.
nur fürchte ich, wird sich die behörde darauf berudfen, das der a-bogen verjährungsunterbrechend war...
b: du tust erst mal gar nichts.

auf JEDEN fall gilt:
nicht hingehen! einen vorteil bringt es ncith, einen nachteil schon eher - die versuchen dich zu identifizieren!

letzteres scheint denen noch nicht geglückt zu sein, sonst käme der quatsch mit dem bildvergleich nicht.
das mit dem fahrtenbuch ist erst recht blödsinn - das kann nur deinem vater auferlegt werden, nicht dir. aber in dieser situation? sehr unwahrscheinlich...

By 1 (80.128.229.13) on Freitag, den 14. Juni, 2002 - 15:21:

genau wie fahrendil sagt...

...und kann sein dass die Trachtengruppe bei Euch auftaucht also keinem die Tür aufmachen!

Alles in Allem sieht es doch ganz gut aus , die Behörde weiss nämlich immer noch nicht WER gefahren ist, sonst würden sie die Grünen nicht zur Ermittlung des Fahrers heranziehen **GGG***

By Dach (217.224.221.110) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 15:20:

Ein Befreundeter hat Akteneinsicht vorgenommen und festgestellt, daß bestimmte Blätter in der Akte, die die Verjährung bewirken würden, umnummeriert wurden weil 3 Blätter fehlen und eins nachträglich hinzugefügt wurde. Er meint aber, daß Verjährung nicht eingetreten ist. Außerdem soll ich wohl eindeutig zweifelsfrei zu identifizieren gwesen sein (durch Paßbild von der Meldestelle). Deshalb wird das Bußgeldbescheid (was noch aufm Postamt liegt) rechtskräftig werden. Irgendeine Idee?

By Greatblackbird (172.185.153.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:25:

daß bestimmte Blätter in der Akte, die die Verjährung bewirken würden, umnummeriert wurden weil 3 Blätter fehlen und eins nachträglich hinzugefügt wurde.

Hab`ich`s doch gewußt! Es wird also doch praktiziert!

@Dach

Ich denke, das ist jetzt wirklich ein Fall für einen guten Verkehrsrechtsanwalt. Ich denke auch, daß die Verjährung nicht unterbrochen wurde, gerade, weil die Blätter der Akte nummeriert sind.

Bei mir war es mal so, daß die Anhörungsverfügung auf die freie Hälfte der Anfrage beim Einwohnermeldeamt geschrieben wurde. Der A-Bogen wurde zurückdatiert, beweisen konnte man es nicht. Es ist allein schon unüblich, die Verfügung nicht auf ein separates Blatt zu schreiben, aber hier hatte man keine andere Chance, die Seiten waren ja nummeriert. In Deinem Fall hätte man ja einen Beweis.

By Bluey (80.130.190.96) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 19:10:

@farendil

eine lüge ist nur strafbar, wenn man ZEUGE ist UND WISSENTLICH die unwahrheit sagt

Leider nicht ganz richtig. Wenn jemand als Zeuge fahrlässig (also auch ggf. unbewußt / unwissentlich) eine Falschaussage macht, kann auch das bestraft werden!

By farendil (217.225.241.200) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 20:56:

@bluey: fahrlässig unter bestimmten umständen schon - das ist aber nciht einfach.

(also auch ggf. unbewußt / unwissentlich)
sorry, aber da skann ich SO nciht stehen lassen.

es reicht ja nicht mal, daß er es hätte besser wissen können...

By h Dach (217.230.214.214) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 14:02:

HAbe das Bußgeldbescheid abgeholt. Datum der Niederlegung war 1 Juli, auf dem Bußgeldbescheid selber steht aber das Datum 27. Mai. Ist das auch normal?

By Greatblackbird (172.179.238.35) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 14:16:

@h Dach

Datum der Niederlegung war 1 Juli, auf dem Bußgeldbescheid selber steht aber das Datum 27. Mai. Ist das auch normal?

Nein, das ist keinesfalls normal. In diesem Fall zählt nicht das Datum des Erlasses des BG, sondern das Datum der Zustellung als verjährungsunterbrechend. Jetzt ist die Frage: liegen zwischen Ausstellung des an Dich adressierten Anhörungsbogens und dem Zustellungsdatum des BG mehr als 3 Monate?

By farendil (217.235.49.192) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 14:29:

@hdach: die sache sieht ganz böse aus... hier würde ich sofort einen GUTEN, ENGAGIERTEN spezialisten einschalten.

wenn deine angaben auch nur annhähernd stimmen, sollte man den ordnungsamt-leuten gleich noch den staatsanwalt wegen urkundenfälschung auf den ahls hetzen!

auf jeden fall scheint die behörde gewillt, dich unbedingt und vor allem mit ALLEN mitteln dranzukriegen....

By Greatblackbird (172.178.147.85) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 17:02:

@farendil

die sache sieht ganz böse aus...

Sorry, aber was sieht denn hier böse aus? Es könnte doch sein, daß es verjährt ist. Dazu bräuchte man doch keinen Spezialisten, oder was verstehe ich da jetzt wieder falsch?

By farendil (217.235.49.192) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 17:57:

@gb: die behörde wird sich daruf berufen, daß es nciht verjährt ist. - ode rmeinst du, die andern die seitenzahler der akte um dann zu sagen: na gut, es ist verjährt??

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 20:56:

@farendil

die behörde wird sich daruf berufen, daß es nciht verjährt ist

Mit welcher Begründung?

H.Dach schreibt oben : Er hat den Verstoß für mich übernommen, und jetzt, über 2 Monate später, kam ein zweiter Anhörungsbogen an mich adressiert

Das war Ende März. Die Verjährung war erstmal unterbrochen, die unterbrechende Verfügungsanordnung muß also vor diesem Datum gewesen sein. Mit Zustellung 1. Juli erhält er den Bußgeldbescheid. Zwischen Erlaß und Zustellung liegen mehr als 2 Wochen, also würde die Zustellung die Verjährung unterbrechen, nicht der Erlaß. Zwischen Anhörungsverfügung und Zustellung des BG liegen mehr als 3 Monate, damit ist es verjährt!

ode rmeinst du, die andern die seitenzahler der akte um dann zu sagen: na gut, es ist verjährt??

Gerade weil hier augenscheinlich eine Dokumentenverfälschung vorliegt, wäre es nur im Sinne der Behörde, das Verfahren einzustellen, um die Verfälschung zu vertuschen.

By farendil (217.235.49.192) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 22:13:

@gb: die fälschen doch nicht um dann keinen nutzen daraus zu ziehen...

. Zwischen Anhörungsverfügung und Zustellung des BG liegen mehr als 3 Monate, damit ist es verjährt!
nun, schließlich wollte die polizei auch mal was von ihm. hier leigt der verdacht nahe, daß eine weitere verjährungsunterbrechende maßnahme stattgefunden haben könnte.

ABER: ohne die akte - mit allen merkmalen - brauchen wir uns nicht zu streiten.

deshalb sollte die auch ein anwalt in augenschein nehme.

By Hubert (217.85.170.187) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 01:22:

@H.Dach
Ein Befreundeter hat Akteneinsicht vorgenommen und festgestellt

Das habe ich nicht ganz verstanden. Wie ist denn ein Befreundeter in der Lage, Akteneinsicht zu bekommen. Ist er jetzt selber Polizist und hat es einfach getan, oder wie ging das ab?

By Greatblackbird (213.7.140.126) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 18:22:

@Hubert

Das kann der Betroffene beantragen und schreiben, daß er einen Bekannten vorbeischickt, der sich damit auskennt und er selbst keine Zeit hat. Du kannst ja bei der Polizei auch für jemand anderen das Foto einsehen. Dürfte also kein Problem sein.

By Dach (217.81.96.77) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 00:26:

Nein, der Bekannte ist Anwalt. Er meint es ist nicht verjährt und ich solle den Einspruch zuürckziehen, denn die Behörde würde nen Prozeß gewinnen.

By Grobi (217.85.41.107) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 00:59:

@dach: Das ist kein Anwalt, sondern eine Krücke!!
Wenn er schon umnummerierte Schreiben in der Akte findet, dann sollten sofort sämtliche Alarmglocken schrillen! Such dir einen richtigen Anwalt (Verkehrsrecht!) und laß es notfalls zum Prozeß kommen! (Einen Einspruch kannst du ohne zusätzliche Kosten noch in der Verhandlung zurückziehen!)

Grobi

By Dach (217.81.96.77) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 04:07:

Was kostet sowas? Leider bin ich als Schüler immer knapp bei Kasse, und Rechtsschutz haben wir auch nicht. Das kostet doch schon ein Vermögen, wenn sich ein Anwalt die Akten auch nur ansieht.

By Dach (217.230.214.5) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 00:43:

Kann jemand einen Verkehrsrechtsanwalt in Berlin empfehlen?

By klausk (80.142.105.29) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 09:51:

Hallo Dach,
ja, kann ich. me, darf ich hier Werbung machen oder nur per eMail?

Grüße
Klaus

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 12:08:

@klausk

Per eMail ist besser. Wer weiß, ob jemand von der Gegenseite hier mitliest und nicht mitlesen sollte.....

By hd (217.224.211.130) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 01:51:

h.dach@web.de

By HeinzHeizer (80.133.162.113) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 16:09:

hi, muß auch mal was sagen. Der Vater kann wegen einer Falschaussage meines Erachtens nicht belangt werden, höchstens kann ihm ein mangelhaftes Erinnerungsvermögen vorgeworfen werden. Wenn er vielleicht viel unterwegs ist und am Tag so über einige dutzend Ampeln fährt...

Um einem größeren Ärger zu entgehen und weil es ihm vorgeworfen wurde, hat er halt erstmal gesagt, das er es wahrscheinlich war (gibt die Tat zu). Daran ist doch ansich nix strafbares. Wenn jetzt morgen zu mir einer käme und mir sagen würde, ich hätte vor einem Montag in der Unistraße die Fußgängerampel bei Rot überquert (was ich ständig tue *g*), würde ich auch sagen jo kann schon sein, geb ich die Tat halt zu...

By HD (217.224.220.180) on Freitag, den 23. August, 2002 - 18:32:

So Freunde,
es ist der Brief vom Amtsgericht eingetrödelt, Ende nächste Woche hab ich die Verhandlung. Rettende Einfälle? War das Schreiben von der Polizei zwischen dem Anhögrungsbogen und dem Bußgeldbescheid nun verjährungsunterbrechend?

By farendil (217.85.235.131) on Freitag, den 23. August, 2002 - 18:47:

@hd: sag mal, ale helfen dir und du fragst noch mal nach!
wird das ne abm?

alle tipps hast du schon bekommen. - offensichtlich sogar eine empfehlung für einen anwalt...

By Ralf (80.148.10.252) on Freitag, den 22. November, 2002 - 12:10:

Schade, jetzt brechen die Meldungen ab.
Ich stoße jetzt erst auf diese Seite.
Was ist denn bei der Verhandlung herausgekommen?

By h Dach (217.230.204.69) on Samstag, den 23. November, 2002 - 01:10:

Eigentlich wollt ich noch ein Dankeschön an alle schreiben (Prozeß endete nämlich mit Freispruch), aber der Thread war zu weit unten also hab ichs damals gelassen. Jetzt wo er wieder oben is spielts ja keine Rolle mehr, also nochmal : DANKESCHÖN AN ALLE DIE MIR GEHOLFEN HABEN! Ohne euch hätte ich auf den inkompetenten Anwalt gehört und den BGB akzeptiert, mit all seinen Konsequenzen!

By Mr. Sansiro (217.82.59.52) on Sonntag, den 24. November, 2002 - 03:05:

Da muß ich doch noch mal nachfragen:
Was war die genaue Urteilsbegründung?
Und wie wurde die Tatsache mit den Änderungen in der Akte seitens der Behörde dargestellt bzw. beurteilt?

By dach (217.224.214.251) on Montag, den 25. November, 2002 - 22:28:

BEgründung: Freispruch aufgrund Verjährung. DA zwischen Zustelldatum des BGB und der ERSTEN (nur die erste Anhöhrung wirk verjährungshemmend)mehr als 3 Monate lagen war der BGB ungültig. Genau wie es Greatblackbird gesschrieben hatte. Auf die Umdatierung bin ich dann vor GEricht gar nicht erst eingegangen.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 11:49:

war auch richtig, vor Gericht nur sagen, was unbedingt nötig ist das Ziel zu errreichen! Jede weitere Information stellt ein Risiko dar.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page