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Anhörungsbogen - was tun ?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Anhörungsbogen - was tun ?
By Mad Dog (193.159.90.233) on Freitag, den 15. März, 2002 - 12:16:

Hi,
am 16.02.02 ist meine Freundin (wohnt in einer anderen Stadt) mit mir als Beifahrer in meinem Firmenwagen bei Rot geblitzt worden. Jetzt erhielt ich einen Anhörungsbogen mit dem Zusatzvermerk "Bitte teilen Sie uns den Fahrzeugführer mit". Was mache ich jetzt am besten um die Sache abzuwehren und meine Freundin nicht zum 4 Wochen-Fußgänger zu machen ?

By farendil (217.85.230.204) on Freitag, den 15. März, 2002 - 12:27:

kann die polizei deine freundin namentlich an deiner adresse identifizieren?? (z.b. durch nachfragen bei den nachbarn)

ist das fahrzeug auf die firma zugelassen?
an wen ist der a-bogen gerichtet?

By Mad Dog (193.159.90.233) on Freitag, den 15. März, 2002 - 12:54:

-Identifizierung nicht möglich
-Fz ist auf die Firma zugelassen (mir persönlich zugeteilt)
-A-bogen ging zuerst an die Firma , die haben ihn zurückgeschickt und meine Adresse angegeben, jetzt kam der A-Bogen direkt zu mir

By Greatblackbird (172.185.246.167) on Freitag, den 15. März, 2002 - 13:04:

die haben ihn zurückgeschickt und meine Adresse angegeben

Immer dasselbe. Warum kapieren Firmen denn nicht, daß sie bei der Aufklärung nicht behilflich sein müssen? Naja, ist ja noch nicht zu spät und auch etwas vorteilhaft...

Auch Du baruchst keine weiteren Angaben machen. Ignoriere einfach den Anhörungsbogen und warte ab, was passiert. Sollte die Polizei bei Dir klingeln, dann grundsätzlich die Aussage verweigern. Wenn sie Dich als Zeugen vernehmen wollen, dann sage, daß Du Zeugenaussagen nur vor dem Staatsanwalt oder dem Richter machst in Anwesenheit Deines Anwaltes. Das ist Dein gutes Recht. Dann müssen sie unverrichteter Dinge wieder abziehen. Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Fahrtenbuchauflage hat keine rechtliche Grundlage, da Deine Firma Deine Daten herausgegeben hat und somit bei der Aufklärung ausreichend behilflich war.

By Alberto (62.158.212.46) on Freitag, den 15. März, 2002 - 17:32:

Perfekt. - GB - andererseits könnte man ja eine andere Freundin - versehentlich - oder gar die eigene Schwester - versehentlich angeben - dann wäre die Beruhigung noch größer.
Sie ermitteln dann einfach nicht weiter, weil sie ja haben, was sie haben wollten.

Dann, wenn der BuGeBe gegen die falsche Person kommt - einfach Einspruch einlegen - mit der Begründung, man sei nun doch nicht gefahren.
Da kommt nie mehr was, weil die genau wissen, daß es verjährt ist.

Wir machen das immer so, weil das mit der Aussagverweigerung ist eben so eine Sache....
Die wissen ja, daß der Zeuge es nicht war, weil ja eine Frau auf dem Foto ist.

Dann fühlen sie sich zumindest etwas verarscht, weil sie nun umsonst haben kommen müssen.

Das kann mal dazu führen, daß man selbst auf so eine Art "schwarze Liste" kommt.

Besser ist es, wenn man die Polizei aus diesem ganzen Verfahrens-Prozess heraushält, in dem man den Schriftwechsel mit den jeweiligen Bußgeldstellen "am Köcheln" hält.

In diesem falle muß die Polizei nie ermitteln, denn am Schluß - nach mehr als 3 Monaten - da bekommen sie auch keinen Auftrag mehr, irgendjemanden zu ermitteln.

Das ist wesentlich friedlicher - und fällt kaum auf!!
Nur so ein Tipp.


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