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Gelbphase: Bitte Tipps für die Gerichtsverhandlung !!

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Gelbphase: Bitte Tipps für die Gerichtsverhandlung !!
By Marco (62.156.63.30) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 01:29:

Meine Verhandlung ist in einer Woche (Die Ankündigugn kam heute) es ist also etwas eilig.

Dauer der Rotlichtphase bei überfahren der
Haltlinie 0,67 sek.; Gelbphase: 3,03 sek.

Habe geschrieben, das die Gelbphase zu kurz war und das ich nicht gebremst habe um einen Auffahrunfall auszuschliessen.
Wie rechne ich aus ob ich stark bremsen musste? Wie definiere ich eine starke Bremsung? Kann ich von Geschwindigkeiten über 50 km/h ausgehen?
Es handelte sich um eine 4-spurige Durchgangsstrasse. Welche Gelbphase ist dort üblich? Gibt es Vorschriften?
Gibt es Kommentare von welchen Meßmethoden der Gesetzgeber beim Erstellen des Bußgeldkataloges ausgegangen ist? Gibt es Anordnungen nur an Unfallschwerpunkten zu blitzen (und nicht am Sonntagmorgen)? Bringt es Vorteile für mich das die miesen ----- bis heute nicht auf meine Äußerungen eingegangen sind?

Jo, das sind so im groben die Gedanken, die ich mir so zu meiner Verteidigung gemacht habe. Für Ideen und Hinweise (Urteile, Internetseiten, ...) wäre ich sehr dankbar. und wie gesagt es eilt!

Auch wenn ihr nichts zu dem einen oder anderen Punkt wisst, wünscht mir Glück, vielleicht gibts dann bald ein Grundsatzurteil mehr, auch wenn ich nicht wirklich dran glaube...

By devil (80.131.202.234) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 09:54:

Kann ich von Geschwindigkeiten über 50 km/h ausgehen?
Wenn 50 erlaubt war nicht.
Und ein Starenkasten hat das Recht zu jeder Tageszeit zu blitzen.
Zu den anderen Sachen kann ich nicht viel sagen, aber ich denke dass 3 Sekunden Gelbphase genügen!

Ansonsten viel Glück!

By farendil (217.225.242.242) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 13:10:

@devil: 3 sekunden genügen nur bei (zugelassener) Vmax bis 50 km/h.

@marco:
1:was willst du in der verhandlung erreichen?

2: auffahrunfall: war jemand dicht hinter dir (muß ja auf dem foto mit drauf sein)

3: unfallschwerpunkt: das gibt es erstens nur bei geschwindigkeitsverstößen, zum anderen ist es immer eine gefährdung, bei rot zu fahren.


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