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Strafe bei Rotlichtverstoß

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Strafe bei Rotlichtverstoß
By token (172.177.200.153) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 15:11:

Ich bin bei Rot über eine Ampel gefahren und wurde geblitzt. Das gute Foto habe ich erhalten und einen Anhörungsbogen. Ein paar Wochen später erhielt ich den Bußgeldbescheid nach § 37 ABS 2 STVO Bewissmittel Foto. Ich musste eine Geldbuße von 50 €bezahlen. Seither sind 4 Wochen vergangen.
War dies denn nun alles? Ich dachte immer bei Rot über die Ampel gibt Fahrverbot und eine Menge Punkte?

By devil (217.83.186.53) on Sonntag, den 24. Februar, 2002 - 15:15:

50 Euro? Also unter 1 sec. Dann bekommst Du 3 Punkte!
Fahrverbot gibt es bloß bei über einer Sekunde oder Gefährdung anderer.

By token (172.178.130.148) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:33:

Wo kann ich meinen Punktestand abrufen?

By farendil (217.225.244.21) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:38:

@token: in flensburg!
eine vorformulierte anfrage findest du auf der homepage.

By devil (217.227.105.173) on Montag, den 25. Februar, 2002 - 17:41:

Du kannst in Flensburg anrufen. Dort erfährst Du dann welche Formalitäten nötig sind um Auskunft zu erreichen. Das müssten Name, Adresse Geburtsort- und datum, und eine vom Gemeindeamt beglaubigte Unterschrift sein. Außerdem Kopie des Personalausweises. Vielleicht findest Du weitere Informationen auf www.kba.de

By Gerry (62.159.132.130) on Dienstag, den 26. Februar, 2002 - 13:26:

@devil:
und eine vom Gemeindeamt beglaubigte Unterschrift

Nein, mittlerweile genügt eine Kopie des Ausweises


Gerry

By token (172.176.119.37) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 10:59:

Hi devil
Wie kommst du darauf das nur eine Kopie des Ausweis genügt?
Sind sonst noch Kosten und Aufwand zu beachten?

By devil (80.131.210.168) on Sonntag, den 3. März, 2002 - 15:07:

@ token:
Gerry hat dies behauptet, ich nicht.
Aber es stimmt: auf der Homepage der KBA steht fast wörtlich Wir benötigen 1) Ihre Personendaten und 2) Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift oder die Ablichtung des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes.
Und wenn Du Farendils Rat befolgst, also die vorformulierte Anfrage auf der Homepage von Radarfalle.de anklickst kommst Du genau auf diese Seite.

By token (172.179.66.160) on Dienstag, den 5. März, 2002 - 18:13:

Danke


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