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Verjährung Rotlichtverstoss?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Verjährung Rotlichtverstoss?
By alter Sack (217.231.115.195) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 18:58:

Hi!

Ich habe da noch mal ein Frage zur Verjährung.
Ich bin am 23.9.2001 in Berlin Lichterfelde über ein Rote Ampel gefahren und wurde dabei von einer festinstallierten Camera geblitzt.
Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Sie hat nach ca. 2 Monaten einen Anhörungsbogen bekommen und vier potentielle Fahren angegeben(unteranderem mich!).
Heute am 4.1.02 habe ich Post von der Bussgeldstelle bekommen, indem mir der Verstoss vorgeworfen wird.
Die anderen von ihr angegebenen Personen haben keine Post bekommen.
Muss der Bulle wohl das Foto von meinem Ausweis benutzt haben, oder was?

Ist der Vorfall nicht schon verjährt?
Wie sollte ich jetzt am geschicktesten Vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruss
alter Sack

By Greatblackbird (213.6.74.41) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 19:06:

Heute am 4.1.02 habe ich Post von der Bussgeldstelle bekommen

Was hast Du bekommen und welches Datum steht auf dem Schreiben (Ausstellungsdatum)?

Woher weißt Du denn heute schon, daß Du morgen ein Schreiben bekommst :)?

By alter Sack (217.231.115.195) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 19:16:

Sorry :)

Natürlich habe ich es heute am 3.1.02 bekommen.
Datiert ist es vom 28.12.01

Gruss
alter Sack

By traffic (149.225.38.71) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 20:42:

@GB: Die HDI-Versicherung hat mal Anfang Dezember des Vorjahres Rechnungen, die auf den 2.1. des Folgejahres datierten, verschickt;-) Bei Infopost habe ich das auch schon gesehen.

By Greatblackbird (145.254.152.116) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 00:08:

@alter_Sack

Und was war es jetzt für ein Schreiben?
Ein Anhörungsbogen? Ein Bußgeldbescheid?

Wenn der Verstoß am 23.09.01 war und es ein Anhörungsbogen ist, dann hast Du Glück. Mit Ablauf des 22.12.01 war es verjährt.

Ist es ein Bußgeldbescheid (wird mit Urkunde zugestellt), dann solltest Du Einspruch einlegen und von einem Anwalt die Ermittlungsakte anfordern lassen. Wenn daraus hervorgeht, daß vorher kein Anhörungsbogen an Dich versendet wurde, dann ist es ebenfalls verjährt.

By alter Sack (213.7.60.68) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 09:47:

@Greatgblackbird

Es wurde ohne Urkunde zugestellt, also ein Anhörungsbogen? In dem Schrieb steht auch noch nichts von irgendeiner Strage, die ich zu zahlen habe.

in dem Schreiben steht:
Ich bin als Fahrer benannt worden und soll mich zu der Sache äußern. Geben sie den Verstoss zu? Ja oder Nein. Wenn nicht habe ich den Status eines Zeugen.


Gruss
alter Sack

By farendil (217.235.48.189) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 10:28:

@alter sack: einfach nicht darauf reagieren. wenn noch was kommt, einspruch einlegen - die sache ist verjährt.

By alter Sack (217.81.100.228) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 10:33:

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruss
alter Sack

By klausk (217.5.100.7) on Samstag, den 5. Januar, 2002 - 08:32:

Hallo alter Sack,
meinst Du den Blitzer am Wolfensteindamm Richtung A104? Der blitzt doch nur von hinten?! Oder kamst Du aus Schöneberg?

Grüße
Klaus

By Grobi (217.228.98.110) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 00:18:

@GBB: "Wenn daraus hervorgeht, daß vorher kein Anhörungsbogen an Dich versendet wurde, dann ist es ebenfalls verjährt." Ist das wirklich so? Ich ging davon aus, daß der A-Bogen die Verjährung nicht unterbricht, weil er ja nicht per Einschreiben kommt! Meine das hier im Forum gelesen zu haben!

Grobi

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 11:12:

@grobi: aber klar unter bricht die AUSSTELLUNG des a-bogens schon die verjährung.

By Greatblackbird (145.254.146.47) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 13:00:

@Grobi
Wenn es anders wäre, dann wären ja fast sämtliche Verfahren verjährt.
Die Verjährung wird nicht erst durch die Ausstellung des A-Bogens unterbrochen. Allein die Verfügung eines Sachbearbeiters zur Ausstellung, also allein der Vermerk in der Ermittlungsakte (Datum und Handzeichen) unterbricht schon die Verjährung. Das gilt übrigens auch bei einem Bußgeldbescheid. Tatsächlich wirkt aber die Ankunft des Schreibens bei einem Betroffenen als verjährungsunterbrechend, wenn der Postweg nachweislich länger als 2 Wochen andauert. Dann kann es auch schonmal vorkommen, daß ein A-Bogen nach der Verjährungsfrist ankommt und es dann auch wirklich verjährt ist.

By Grobi (80.135.18.124) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 14:58:

@farendil + GBB: Aha, warum wird der BG-Bescheid dann als Einschreiben geschickt? Das Geld könnten die sich doch sparen!
Heute morgen! war übrigens wieder ein Cop bei mir (meiner Freundin wurde gesagt, ich solle morgen zu Revier kommen...). Unterbricht das die Verjährung?

Grobi

By Greatblackbird (145.254.144.201) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 15:53:

@Grobi
Das Geld könnten die sich doch sparen!

Eben nicht! Die Behörde braucht einen Nachweis, daß der ermittelte Fahrer rechtzeitig von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat und das geht eben nur durch eine Postzustellungsurkunde (kein Einschreiben!). Diesen Nachweis hat sie durch den Anhörungsbogen nicht.

Heute morgen! war übrigens wieder ein Cop bei mir (meiner Freundin wurde gesagt, ich solle morgen zu Revier kommen...). Unterbricht das die Verjährung?

Die Verjährung wird dadurch nicht unterbrochen, wenn Du nicht bekannt gibst, daß Deine Freundin Dir von dem Besuch erzählt hat. Daher solltest Du keinesfalls auf das Revier gehen.


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