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Angeblich bei rot gefahren, Beifahrer und ich sahen gelb

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Angeblich bei rot gefahren, Beifahrer und ich sahen gelb
By Flori (217.5.114.149) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 01:52:

Bin vor einer Stunde über einer Gelbe Ampel gefahren. Kurz darauf wurde ich von einer Streife die wohl hinter mir gefahren ist angehalten und mir wurde gesagt das ich die Ampel bei rot überquert hätte. Nun war ich jedoch mit meinem Beifahrer (ebenfalls Führerscheininhaber) einen Meinung das die Ampel noch gelb zeigte. Bei den Polizisten gab ich dann an, den Verstoss nicht zuzugeben und mich schriftlich zu äussern. Das Problem ist das das Polizeiauto mit 3 Polizisten besetzt waren, die meiner Meinung mindestens 20m hinter mir waren und soweit ich weiss keine spezielle Rotlichtüberwachung gemacht haben. Ich würde nun gern wissen was ich zu meiner Verteidigung vorbringen könnte. Ich möchte klarstellen das es mir weiss Gott nicht darum geht auf 0DM Bußgeld zu kommen, jedoch würde ich mir wünschen eine Lösung zu finden, die nicht gleich eine Nachschulung zur Folge hätte, da ich noch in der Probezeit bin. Also sagt mir bitte meine Aussichten und die beste Vorgehensweise. Danke im Vorraus!

By mkaub (172.176.52.69) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 17:11:

Haben die Polizisten irgendwelche Abgaben gemacht - wie lange es schon rot war ? Denn beim Nachfahren muessten die schon 21... gezaehlt haben um einen qualifizierten Rotlichtverstoss bweisen zu koennen . Interessant waehre auch zu ueberlegen ob die strasse nicht mit glaette ueberzogen war , so dass man die Haltelinie nicht mehr eindeutig sehen konnte , denn bei Rotlichtverstoessen kommt es darauf an , wann man mit den Hinterraedern die haltelinie ueberquert .
Aber auch bei einem nicht-qualifizierten Rotlichtverstoss der einen Tatbestant nach Katalog A darstellt musst du mit einer Nachschulung rechnen . Lediglich der Monat Fahrverbot bleibt dir erspart .

By Greatblackbird (213.7.144.158) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 18:25:

@mkaub

wann man mit den Hinterraedern die haltelinie ueberquert .

Woher hast Du das denn? Maßgebend ist, wann in den geschützten Kreuzungebereich eingefahren wird.

By mkaub (172.176.52.69) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 18:42:

@GreatblackBird
ja richtig - das hab ich mich geirrt

By Goose (62.134.120.73) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 18:42:

Auch das ist so nicht richtig. Geahndet wird ein Rotlichtverstoß, wenn das Fahrzeug erst nach Wechsel auf Rotlicht über die Haltelinie fährt. Das bedeutet für mich, daß ich ein Fahrzeug anhalte, wenn ich deutlich erkenne, daß die Vorderachse bei Wechsel auf Rotlicht die Haltelinie noch nicht überquert hat.

Gruß
Goose

By Greatblackbird (213.7.144.158) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 18:50:

@Goose
Das ist ja auch richtig. Der geschützte Bereich wäre ja nur von Bedeutung, wenn beim Überqueren der Haltelinie noch gelb war.

By farendil (217.225.254.103) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 11:20:

@gb: goose hat recht - in der ahndungspraxis wird es meines wissens immer so gemacht, wie goose beschrieben hat.
alles andere ist nur von bedeutung, wenn du bei grün über die haltelinie fährst, anhälst
(-halten mußt) und später wieder losfährst, wenn inzwischen für dich unsichtbar rot ist.

@mkaub: . Interessant waehre auch zu ueberlegen ob die strasse nicht mit glaette ueberzogen war , so dass man die Haltelinie nicht mehr eindeutig sehen konnte ,
bist du verrückt???
bei so einer argumentation brauchst du dich nicht zu wundern, wenn man ganz schnell in richtung vorsatz geht...


@flori: warte ab, was kommt.
hast du eine rechtsschutz??

By mkaub (172.184.170.14) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 15:27:

@farendil

Ich meine doch fuer die polizisten nicht ausreichend sichtbar - so das bei der feststellung wie lange es schon rot war nicht bewiesen kann dass dies ueber 1 Sec. war

By farendil (217.225.254.103) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 18:01:

@mkaub: also anzeuigen "von der straße" eines qualifizierten (also über 1s) rotlichtverstoßes sind extrem selten. sie kommen eigentlich nur bei wirklich krassen rotfahrten vor.


nur das nützt nix, der vorwurf des einfachen rotlichtverstoßes kostet auch schon 100,- 3punke und 36,- bearbeitungsgebühr sowie für flori eine nachschulung.

aus diesem grund müßte man vom vorwurf des rotlichts ganz weg kommen. und genau das ist nicht einfach.

By flori (212.185.249.55) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 21:24:

Hmm hab heute post bekommen, scheint nur nen einfacher rotlichtverstoss zu sein. hab dann ne darlegung geschrieben wie ich die sache sehe, und das die gar net hätten erkennen können wann ich über die haltelinie war, weil polizisten wohl so 15-20m hinter mir waren, dazu noch rechts von mir da ich in der linksabbiegerspur war. hab denen ausserdem noch vorgerechnet das ich erst auf der kreuzung zustehen gekommen wäre. hab da noch ne idee also die strasse is mit 30kmh ausgeschildert aber an der kreuzung hängt nen 50kmh schild und ich glaube nu das die gelbphase kürzer als 3 sek ist. meint ihr ich könnte darüber was machen??

By flori (212.185.249.55) on Mittwoch, den 16. Januar, 2002 - 21:24:

axo sorry natürlich ersteinmal danke an alle die geantwortet haben!


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