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Rechts überholen auf der Autobahn


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Hi,

heute morgen hatte ich es mal wieder:

Offenbacher auf der linken Spur, rechte Spur frei, viel weiter vorne ein LKW rechts.

Ich habe dann kurz mit Lichthupe auf mich aufmerksam gemacht - keine Reaktion.

Nochmal - immer noch nichts - daraufhin habe ich dann bequem rechts überholt,

d.h. ohne ihn zum Bremsen zu zwingen oder zu dicht an den LKW zu kommen.

Er hat mir daraufhin einen Vogel gezeigt (bzw. Scheibenwischergeste).

Deshalb wird er mich sicher nicht anzeigen. :-)

 

Nun aber zur Frage: Wenn ich nur neben ihn gefahren wäre, also auf gleiche Höhe,

wäre das doch kein Überholen, oder?

Ein Arbeitskollege meint, daß ich, wenn ich rechts neben ihn fahre und er dann rechts

rüberzieht und es zum Unfall kommt, ich Schuld hätte und das auch schon rechts überholen wäre.

Stimmt das?

 

Was für eine Strafe gibt es eigentlich für Behinderung, d.h. wenn der links fahrende einfach nicht

Platz macht? Wenn so jemand einen anzeigt, bekommt er doch auch eine Strafe, oder?

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Überholende 3 Points und 50 Euro bekommt. Das sollte

der Provozierer eigentlich auch bekommen. :-(

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@ Chris

 

Der Vorgang des Rechtsüberholen ist erst vollzogen, wenn du vor dem Überholten wieder nach links einscherst. Erst dafür kannst du bestraft werden. Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, könntest du eine Mitschuld bekommen.

 

Tipp: Im dich vor Anzeigen zu schützen, solltest du den Überholten nicht anschauen, sondern eher dein Gesicht hinter der B-Säule verstecken, dann wird eine Anzeige schwer.

 

Wer ständig links fährt wird auch bestraft, wie weiß ich nicht genau, ich glaube es gibt nur einen Punkt.

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@Landy

 

Der Vorgang des Rechtsüberholen ist erst vollzogen, wenn du vor dem Überholten wieder nach links einscherst. Erst dafür kannst du bestraft werden

Irgendwie konnte ich das jetzt nicht ganz glauben und habe noch einmal nachgelesen (Mühlhaus/Janiszewski). Danach gilt Deine Definition lediglich für Fahrbahnen mit je einem Richtungsfahrstreifen.

 

Zitat:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gehört das Wiedereinordnen vor dem überholten Fz nicht zum Überholen; dieses ist beendet, wenn der Überholende den Überholten so weit hinter sich gelassen hat, daß er sich ohne Gefährdung vor diesem einordnen könnte.

 

...

 

Ein Kf, der im Stau zwischen den wartenden Fz-Schlangen nach vorn fährt, überholt verbotswidrig rechts, soweit nicht die Voraussetzungen des § 7 I-III vorliegen.

Auch hier steht nichts von Wiedereinscheren!

 

Ich konnte beim besten Willen nirgendwo finden, daß ein VT zwingend wieder auf den anderen Fahrstreifen einscheren muß, damit der Überholvorgang beendet ist. Aber vielleicht hast Du ja eine andere Quelle??!!

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Die Problematik mit links blockieren und dem daraus resultierenden rechts überholen liegt in der Regelung beider Verstöße. Rechts überholen kostet € 50,- und mit etwas Phantasie und Neid des Schleichers wird leicht eine Straftat daraus. :D Die linke Spur zu blockieren kostet hingegen nur € 10,- und zieht selbst bei bösartiger Nötigung und Gefährdung keine weiteren Konsequenzen nach sich. :D

 

Würde man aber das Strafmaß für die beiden Vergehen vertauschen.... Ohh glaubt mir, die "bösen Drängler" und "rücksichtslosen Raser" würden mit einem mal aus Statistik und Medien verschwinden. Videowagen hätten ein völlig neues Betätigungsfeld und Oberlehrer müssten sich plötzlich warm anziehen. Das "Rechtsfahrgebot" würde in einem gänzlich neuen Glanz erscheinen und eine völlig neue Bedeutung zugemessen bekommen.

 

Naja, aber ein reibungsloser Verfkehrsfluss auf der AB ist wohl ein Wunschtraum, solange es Oberlehrer und Linksspurblockierer gibt... Solange es dieses krasse Mißverhältnis in der Bemessung beider Vergehen gibt, bleibt leider nur eine Lösung.

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Linksblockieren bzw. unnötiges Linksfahren kostet sehr wohl deutlich mehr als 10 € (den genauen Satz hab ich im mom nicht im kopf). Das ist sogar eine Anzeige!

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Linksblockieren bzw. unnötiges Linksfahren kostet sehr wohl deutlich mehr als 10 € (den genauen Satz hab ich im mom nicht im kopf). Das ist sogar eine Anzeige!

Na da bin ich aber gespannt. Schau es bitte mal nach, ich konnte nur die € 10,- finden.

 

Wie, Bluey, erklärst du dir dann die Überwachung der o.g. Vergehen? Du weißt selbst sehr genau das es bei Beachtung des Rechtsfahrgebotes aller VTs keine Drängler geben kann. In der Realität werden aber nur die "bösen Drängler" mit "ihrem" Verstoß belangt. Das Verursacherprinzip ist hier nicht existent. Ich selber hatte die Situation auch schon: Uralter 3er BMW, augenscheinlich schon sehr lange ohne TÜV mit 2 abgerissenen Typen darin schleicht vor mir her - ganz links. AB 3-Spurig, komplett frei auf allen drei Spuren bis zum Horizont. Hinter mir - sehr dicht (<1 Wagenlänge) - eine blaue E-Klasse. Vor mir der schrottreife BMW - ständig langsamer werdend und auf meine Erinnerung via Lichthupe aus ordentlichem Abstand mit aprupten, unberechenbaren Bremsmanövern reagierend. Ich entzog mich der Gefahrensituation durch den Fahrspurwechsel nach rechts und beschleunigte voll - es gab keine andere Möglichkeit. Die E-Klasse zog hinterher. Der BMW fuhr weiter seelenruhig ganz links mit <120km/h - auf einer freien, unlimitierten Autobahn. Ich wurde anschließend von der E-Klasse, die sich als Videowagen herausstellte, angehalten und durfte einen sehr hohen, dreistelligen Betrag bezahlen. Wie sich dieser Betrag errechnete bleibt bis heute rätselhaft. Der Verursacher kam ungeschoren davon. Mein Verstoß erschien "lukerativer" (o-Ton der Beamten im Videowagen), schließlich saß ich in einer S-Klasse. Auf meine Frage hin, warum der Verursacher nicht zur Rechenschaft gezogen wird blieb man mir die Antwort schuldig.

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@Chris: Beim Überholen - wie Landy schon sagte - auf keinen Fall Blickkontakt suchen und: Handfläche seitlich vors Gesicht halten, damit er auch nicht dein Profil erkennen kann.

 

Dann ist die Wahrscheinlicheit, dass er dich identifizieren kann, doch sehr gering!

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meines Wissen maximal 1 Punkt damals 80 DM bei Linksfahren mit Blockieren/Nötigung. Eine vergleichbare Straftat wie ein Rechtsüberholer mit "Gefährdung" kann ein Linksblockierer nicht ausführen, leider :D .

Die "nichtgefährdenden" Linksblockierer dienen sogar wie im Fall von netghost zu effektiveren Umsatzspitzen in der Tageskasse :D .

 

@bluey: ich habe ein Fall vorliegen, bei dem explizit auf das Wiedereinscheren (BAB, linksblockierendes Videofahrzeug wurde überholt) in Tatfolgen/Bemerkungen eingegangen wird. Somit ist der Überholvorgang hieb- und stichfest abgeschlossen. StVG §24, StVO 49, StVO § 5 Abs. 1, BKat. Nr. 17 :lol: . :huh:

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Was netghost hier schildert ist vor einigen Jahren mir auch passiert, nur hatten die noch ein bitte folgen Schid angemacht und sind mit demonstrativen 60 km/h bis zum nächsten Parkplatz etliche km´weiter. Alle LKW sind zum überholen raus, PKWs wurden weggedrängt etc.

Vom Beobachten her kann ich auch bestätigen, dass nie die Blockierer, sondern in aller Regel die Überholer gefimt werdenl. Bei so einem Blockierer (80 auf dreispuriger AB) bin ich parallel daneben, und habe mal neugirig mir die Vögel anschauen wollen. Tja der Beifahrer hatte schon die rote Kelle in der Hand und vom Gerümpel auf dem Armaturenbrett sah man, dass das Videowagenjäger waren, die sich Kunden "gemacht" haben.

Es gibt halt Menschlein, die nur ordentlich arbeiten können, wenn sie überwacht werden.

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@Netghost

 

Nun, es ist dir aber bestimmt auch klar, das man ein Vergehen nicht damit begründen kann, das es aus dem Vergehen eines Vorgängers begründet ist...kannst du mir folgen ? ;) Und wenn dann dein Vergehen, in diesem Falle rechts überholen (höheres Gefährdungspotential) schwerwiegender ist, als das des "Verursachers", ist es klar, das du zur Verantwortung gezogen wirst.

 

Aber by the way...ich hätte es genauso gemacht... :)

 

CU

Grisu

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@NetGhost

 

Ich habe hier leider nur den "alten" Tatbestandskatalog vorliegen. Danach:

 

Sie benutzten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten dadruch einen anderen Verkehrsteilnehmer.

 

80,- DM (dürften jetzt 40,- € sein) und 1 Pkt.

 

Ich schaue es aber kommende Woche noch mal im aktuellen TB-Katalog nach.

 

In der Realität werden aber nur die "bösen Drängler" mit "ihrem" Verstoß belangt. Das Verursacherprinzip ist hier nicht existent.

War leider bislang überwiegend so. Aber nach meinen Informationen setzt mittlerweile ein Umdenken ein. Es soll insbes. auch gezielt auf notorische Linksfahrer geachtet werden.

 

Auf jeden Fall ist das Rechtsüberholen (a.g.O.!!) der höherwertige/-rangige Verstoß im Vergleich zum Linksfahren mit Behinderung! Deshalb haben die Kollegen auch Dich herausgewunken.

BTW: ich kann Deinen Groll aber sehr gut verstehen.

 

 

@ m3_

Klar. Wenn er wieder einschert, so ist es natürlich hieb und stichfest. Was besseres kann den Kollegen auch gar nicht passieren ;)

Ich sagte ja lediglich, daß das nicht unbedingt sein muß!

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@klausk: Bußgeld wurde hier bezahlt, es gab keine Gerichtsentscheidung. Warum das Aktenzeichen? Bei Bedarf über pm...

 

@bluey: klar, so ist es mega hieb- und stichfest. Die Frage ist, warum man das Videofahrzeug so überholen konnte?

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Guest Michael
Ich habe hier leider nur den "alten" Tatbestandskatalog vorliegen.

tsss... der neue ist übrigens schon seit über einem Jahr gültig und in Kraft ;)

 

Man kann den aktuellen TBKat übrigens auch runterladen: TBKat im PDF-Format (Vorsicht, Dateigröße > 1 MB)

 

Zum Thema:

TBNR 102672: "Sie verstießen auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot

und behinderten dadurch andere. § 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 4.2 BKat; § 19 OWiG" - 40 € Bußgeld und 1 Punkt

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@Michael: Siehst du, passt doch alles noch.

 

Aber auch wenn der neue TBK bereits seit einem Jahr in Kraft ist, so bin ich immer noch mit dem alten bewaffnet (da die Dienststelle nicht in der Lage ist, mir einen neuen zu geben, die einzigen, die wir haben, liegen beim DGL auf der Karre und an den Rechnern).

 

Aber was soll`s. Die DM-Beträge halbieren (bzw. aus 75DM 35 Euro machen) kann sogar ein Polizist ;)

 

Gruß

Goose

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An Bluey!

nachdem ihr euch scheinbar nicht einig seid was rechts ueberholen betrifft{Auf Autobahnen} moechte ich Dich jetzt mal fragen." Wenn ich mich auf der Rechten Fahrspur befinde,vorausgesetzt es sind 2 spuren und die linke ist durch einen langsameren befahren,darf ich dann wenn ich keinen spurwechsen unternehme,auf meiner spur weiterfahren,oder muss ich meine geschwindigkeit verringen,um den links fahrenden nicht rechts zu ueberholen?Da ich mich im April auf Germanys Autobahnen begebe waere ich dankbar wenn Du es mir in plain Deutsch schreiben wuerdest da ich mit der Gestzesschreiberei in Deutsch einige schwierigkeiten habe,scheine aber nicht der einzige zu sein :P

Thanks Billy Bob

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@Billy Bob

 

Grundsätzlich darfst Du NICHT an ihm vorbeifahren bzw. ihn überholen. Es sei denn, er fährt erst an Dir vorbei und muß aufgrund des vor ihm befindlichen Verkehrs seine Geschw. wieder derart reduzieren, daß Du bei gleichbleibender Geschw. schneller bist als er. Dann mußt Du Deine eigene Geschw. nicht reduzieren.

 

Ich werde Dir morgen den entspr. Passus aus den Erläuterungen (ist auch plain Deutsch! :-) ) zitieren. Wird vielleicht noch etwas deutlicher. Bin jetzt aber zu müde!

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Das ist genau die Situation, die ich auch oft erlebe. Ich fahre auf der rechten Spur und sehe weit vor mir einen PKW. Langsam komme ich naeher und sehe, dass der andere auf dem Fahrstreifen links von mir in der Mitte faehrt. Fahre ich mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiter, dann ziehe ich rechts an dem anderen vorbei. Also bleibt mir nur

a) Gas wegnehmen und langsamer fahren, damit es kein rechts ueberholen wird

B) zwei Spuren nach links gehen, links vorbeifahren, dann vor dem anderen wieder zwei Spuren nach rechts wechseln.

 

Wenn moeglich, entscheide ich mich meist fuer B) - und das tue ich dann recht "demonstrativ". Aber oft ist links Verkehr, so dass dies nicht geht. Was dann? Muss ich wirklich meine Geschwindigkeit verringern, nur um ein Vorbeifahren zu verhindern?

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Und wie sieht es bei folgendem Fall aus, den ich am Dienstag hatte: 3 Fahrspuren in einer Richtung, 1 Auto auf der linken Spur (wo sonst :D) mit ca. 130, mittlere Spur frei, ich auf der rechten Spur mit ca. 150. Bis zum Horizont alles frei...

 

Ist das auch rechts überholen? Auf der Spur links von mir ist ja keiner gewesen :P

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@BillyBob

 

Sö. Begeben wir uns mal ans zitieren :P :

 

...

Zum Begriff des Überholens gehört weder ein Fahrstreifenwechsel noch daß der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht. Auch wer mit gleichbleibender Geschwindigkeit - etwa auf dem rechten Fahrstreifen der AB - an langsameren Benutzern des linken vorbeizieht, überholt diese (Bay 63, 222 = VRS 26, 387; Ce VM 63, 121; Fra VM 62, 23), ...

 

...

Bayern (63, 222 = VRS 26, 387) und der BGH (VRS 35, 141) erachten das Überholen zutreffend als einen rein tatsächlichen Vorgang, der auch ohne das Bewußtsein, einen anderen zu überholen, durchgeführt werden kann. Danach überholt z.B. derjenige rechts, der mit gleichbleibender Geschwindigkeit an einem links Fahrenden vorbeizieht, dessen Fahrgeschwindigkeit - z.B. an einer Bergstrecke - zurückfällt, auch wenn es ihm nicht darauf ankommt, vor diesen zu gelangen, ja selbst dann, wenn er das Vorziehen vor den links Fahrenden gar nicht bemerkt.

Ein solches Rechtsüberholen, das namentlich auf der AB besonders gefährlich ist, soll durch das Verbot des Rechtsüberholens gerade vermieden werden, auch wenn der rechts Fahrende dadurch gezwungen wird, seine eigene höhere Geschwindigkeit zu vermindern (BGHSt 12, 258, 262; Ce VM 63, 121; Mühlhaus DAR 68, 171).

 

Hm... das war jetzt vielleicht doch mehr Amtsdeutsch als gewünscht, aber ich denke, daß es trotzdem recht deutlich wird.

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@ Bluey

thanks!

muss mich dann aber sehr in acht nehmen da ich diese gefaehrlichen manoever taeglich auf unseren Highways mache!!!Bis jetzt ist allerdings noch nichts passiert.

auch wenn der rechts Fahrende dadurch gezwungen wird, seine eigene höhere Geschwindigkeit zu vermindern

Macht wohl keinen sinn,aber ich werde mich daran halten,bin ja Gast in Deutschland! Auch wenn es mir schwer faellt ,you know. macht der gewohnheit

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dat ist ja so geil

rein tatsächlichen Vorgang, der auch ohne das Bewußtsein

genau so kann man sich bewegen, ohne Bewußtsein. :P:D;););)

 

@bluey: Gibt es so schöne Texte auch über Nicht-Rechtsfahrgeboteinhalter, natürlich als reinen Vorgang, also auch ohne Bewußtsein?

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Das ist ja mein Lieblingsthema....

 

@NetGhost

 

Das mit der blauen E-Klasse - machst du sicher niemals mehr!

"Jeder, der hinter dir aufschließt - ist ein potenzieller Video-Wagen."

 

@alle

 

Rechts überholen auf der rechten von 3 Spuren, wenn einer auf der ganz linken fährt und auf der Mittelspur niemand ist - das ist erlaubt!!!!

Habe ich schon - bewußt im Beisein eines Video-Wagens praktiziert.

Ich sah hinter mir den ProVida -Wagen und habe genau dieses gemacht... ordentlich geblinkt - zur Mitte gefahren, wieder ordentlich geblinkt - nach rechts gefahren - und... mit Vollgas weit vorbei - dann wieder zur Mitte - und dann wieder nach links.

 

Die haben dann den Linksblockierer angehalten - ich habe auch angehalten, denn ich wollte es wirklich wissen. Die haben den ganz schön zur Sau gemacht... was er allerdings zahlen mußte, weiß ich nicht, - ich vermute mal diese 80 DM und 1 Punkt.

 

Sind es aber nur 2 Spuren... dann rolle ich immer so ganz harmlos rechts auf fast gleiche Höhe, denn... Überholen ist es erst, wenn ich tatsächlich um eine Fahrzeuglänge vorbei bin... dann lasse ich mich wieder zurückfallen usw.. - irgendwann stockt es links, weil ja 2/3 der Leute nach links reindrücken.. das muß zwangsläufig zum Stocken kommen - dann aber sind wir auch im Bereich von 80 - 120 kmh - und da wiederum... darf die rechte Kolonne schneller laufen, als die linke (+ 20 kmh)

 

Man muß eben nicht jedes mal mitbremsen, wenn es links stockt!

Im Extremfall: Links Stillstand - dann ist es grob verkehrsgefährdend, wenn ich rechts ohne Grund auch anhalten würde!

 

Also - ihr müßt nur aufpassen, daß ihr nicht vorher die Lichthupe gebt... erst dann wird der Blockierer auf euch aufmerksam... holt möglicherweise eine Kamera raus - zeigt seiner "Mutti" mal, was er doch für ein toller Hecht ist - und versucht, euch anzuzeigen...

 

Laßt ihn einfach weiter schlafen - nicht aufwecken! Vorbeifahren und gut ist es.

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Über die Sinnhaftigkeit so mancher weltfremder Verkehrsregeln darf man mit unseren Asphaltförstern nicht diskutieren, haben sie doch keinen Einfluss auf deren Zustandekommen oder Novellierung. Auch sind sie üblicherweise -was positiv ist- loyal ihrem Brötchenspender gegenüber.

Ihr wertvoller Beitrag besteht ja hauptsächlich darin, über die existierenden Regeln zu informieren und deren für juristische Laien oft in unverständlicher Fachsprache gehaltenen Inhalt zu übersetzten und die Praxis des Vollzugs zu erläutern.

Meint, wenn einer einen guten Job macht, kann er auch darüber reden. :P

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Ist das schön, mal mit BillyBob einer Meinung zu sein:

Macht wohl keinen sinn

 

Das ist leider der Schwachsinn, der in D um sich greift. Um bloß nicht rechts zu überholen, muß ich, obwohl ich alles richtig mache, meine Geschwindigkeit herabsetzen...*kopfschüttel*

Dabei hätte gerade die Justiz es in der Hand gehabt, diesen Schwachsin aufzuweichen...

 

Grobi

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Guest omega79

also ich find rechtsüberholen klasse!

nicht weil es irgendwie verboten ist und es dadurch cool wird oder so ... ist einfach praktisch!

 

man sollte das in de erlauben!!!

 

jeder der damit nicht umgehn kann sollte sein lappen abgeben!

denn normal schaut jeder vor dem spurwechsel (egal ob nach links oder rechts) in die spiegel und über die schulter ...

ich zumindest hab keine probs mit rechtsüberholern.

 

den einzigen sinn des verbots sehe ich darin geld zu verdienen

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hier ein Bildbeispiel von Alberto's erwähnten Fall: dreispurige, offene BAB, im Rückspiegel stapelt sich eine unglaubliche Kolonne auf der linken Spur, die mittlere Spur ist total frei.

Vor dem Linksblockierer - also neben mir alles frei - auch weiter vorne.

 

@bluey&Co: nein, ich habe nicht auf der ganz rechten Spur "überholt", sondern telefoniert, selbstverständlich paragraphengerecht über Freisprecheintrichtung :):ph34t: B) , also ein Vorgang ohne Bewußtsein :ph34t:;)

post-2-1045279257.jpg

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