Guest Gast_Bob Posted April 8, 2004 Report Share Posted April 8, 2004 Die komische Schrift der seit einiger Zeit eingeführten EU-Kennzeichen dient der elektr. Kennzeichenerkennung. Mit den (unter dem Vorwand der Maut-Erhebung) installierten Kameras unter Brücken werden die Kennzeichen gescannt. Big Brother is watching you... Also, ich dachte mir, man könnte mit einem Edding die komischen Lücken in den Buchstaben füllen und z. B. die waagrechten Striche bei dem "E" gleichlang machen. Dann wäre das Kennzeichen nicht mehr (oder nicht mehr so gut) per Scanner lesbar. Ist das eigentlich verboten? Big Brother sähe dies sicher gar nicht gerne... Bob Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 8, 2004 Report Share Posted April 8, 2004 § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) (1) Wer in rechtswidriger Absicht 1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist. Das dürfte deine Frage beantworten. Es ist eine Straftat. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Bob Posted April 8, 2004 Report Share Posted April 8, 2004 Ziff. 3 setzt aber voraus, daß die "Erkennbarkeit beeinträchtigt" wird. Ich würde mit dem Edding die Erkennbarkeit (für das menschliche Auge) jedoch verbessern, indem ich normale Buchstaben aus den "Krüppeln mache. Allerdings, die Erkennbarkeit für Scanner wäre beeinträchtigt, aber ob das auch unter § 22 StVG fällt? Bob Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted April 8, 2004 Report Share Posted April 8, 2004 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seinerErkennbarkeit beeinträchtigt,wird So rein vom gesunden Menschenverstand her würde ich den Edding da direkt mit reininterpretieren wollen ... lass es lieber, bringt nix. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted April 9, 2004 Report Share Posted April 9, 2004 Elektronisch abgelesen wird doch nach meinem Wissensstand noch gar nicht. Zudem ist die Mustererkennung inzwischen so gut, da wird die Ablesung immer noch zuverlässig sein, wenn das Auge die Zeichen ebenfalls erkennen kann (Korrelationsverfahren etc.). Sinnlos. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 9, 2004 Report Share Posted April 9, 2004 @GastBob: Eine Anti-Blitzfolie oder Klarlack beeinträchtigt die Erkennbarkeit auch nicht für das menschliche Auge, jedoch liegt auch in diesen Fällen klar ein Kennzeichenmißbrauch vor. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Tekko Posted April 9, 2004 Report Share Posted April 9, 2004 Ziff. 3 setzt aber voraus, daß die "Erkennbarkeit beeinträchtigt" wird. Ich würde mit dem Edding die Erkennbarkeit (für das menschliche Auge) jedoch verbessern, indem ich normale Buchstaben aus den "Krüppeln mache. IMHO ist das falsch.Damit soll allg. eine Verwechslungsgefahr der Zeichen herabgesetzt werden. Demzufolge würdest du mit einer Änderung die Erkennbarkeit beeinträchtigen. Quote Link to post Share on other sites
spooky 0 Posted April 17, 2004 Report Share Posted April 17, 2004 Die Buchstaben sind außerdem so gestaltet, daß man Veränderungen erkennen kann. Bei D und P geht der Bogenstrich über den senkrechten hinaus, kann man also kein B draus machen. O ist eierig, also kein Q oder 0 draus machbar. Bei E und F ist der Mittelstrich unterschiedlich hoch. http://www.kennzeichen.org/schild1.htm#fes Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted April 19, 2004 Report Share Posted April 19, 2004 Der eigentliche Grund dieser hässlichen Kennzeichen war doch, dass die Buchstaben und Zahlen nicht mehr so leicht "mit einem Strich" austauschen kann. Aus einer 6 kann man heute halt keine 8 mehr machen, jedenfalls nicht sichtbar. Gruß Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 19, 2004 Report Share Posted April 19, 2004 @Pferdestehler:Natürlich wird das Kennzeichen heute schon elektronisch abgelesen: Beispiel1: Trollcollect-Mautsystem: Kennzeichen jedes Fahrzeugs wird aufgenommen und ausgewertet.Beispiel2: Nicht legale, automatische, probeweise Kennzeichenüberprüfungen in Bayern und Thüringen. Quote Link to post Share on other sites
Flitzeber 1 Posted April 28, 2004 Report Share Posted April 28, 2004 (edited) Aber wenn man nun besondere Scanner einbauen würde die die Buchstaben und Nummern auf dem Kennzeichen anhand ihrer Reliefstruktur erkennen könnten dann würdest du mit deinem Eddingan aufsitzen.Allerdings werden das wohl ganz normale reine Bildscanner sein.Das andere wäre viel zu teuer und zu aufwändig.Aber das System an sich funktioniert.Nur die OBUs tun nich gescheit.Irgendwo ist mal ein Pferd unter einer Mautbrücke durchgelaufen,wurde dannn korrekt registriert als ''2 Achsen,nicht mautpflichtig''.Die ''komische Schrift'' dient nicht der elertromnische Erkenneung sondern schlicht und einfach der minimierten Manipulierbarkeit.mfg Edited April 28, 2004 by Flitzeber Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 28, 2004 Report Share Posted April 28, 2004 @Flitzeber: Genauer gesagt, die OBU-Software läuft nicht, die Hardware schon.Bei der Kennzeichenerfassung wäre Relieferkennung viel zu aufwendig; im Prinzip läuft da eine normale Schrifterkennung ab. Soweit mir bekannt, wurde die für die Kennzeichen verwendete Schrift gerade im Hinblick auf die automatisierte Auswertung optimiert. Mit dem menschlichen Auge lassen sich meiner Meinung nach die alten Kennzeichen beser ablesen. Quote Link to post Share on other sites
RSR 0 Posted April 28, 2004 Report Share Posted April 28, 2004 Ich wuerde da in jedem Fall die Finger von lassen, wenn Du dich nicht strafbar machen willst. An Goose Aussage gibt es wohl nichts herumzudeuteln. Die Gesetze hierueber sind mehr als eindeutig. Und mit so einer Sch... wird man ziemlich schnell gestellt. Quote Link to post Share on other sites
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