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Ändern der neuen EU-Kennzeichen mit Edding?


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Guest Gast_Bob

Die komische Schrift der seit einiger Zeit eingeführten EU-Kennzeichen dient der elektr. Kennzeichenerkennung. Mit den (unter dem Vorwand der Maut-Erhebung) installierten Kameras unter Brücken werden die Kennzeichen gescannt. Big Brother is watching you...

 

Also, ich dachte mir, man könnte mit einem Edding die komischen Lücken in den Buchstaben füllen und z. B. die waagrechten Striche bei dem "E" gleichlang machen. Dann wäre das Kennzeichen nicht mehr (oder nicht mehr so gut) per Scanner lesbar. Ist das eigentlich verboten?

 

Big Brother sähe dies sicher gar nicht gerne...

 

 

Bob

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§ 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch)

 

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches

Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen

versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung

hervorzurufen,

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als

der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung

versieht,

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner

Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

 

Das dürfte deine Frage beantworten. Es ist eine Straftat.

 

Gruß

Goose

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Guest Gast_Bob

Ziff. 3 setzt aber voraus, daß die "Erkennbarkeit beeinträchtigt" wird. Ich würde mit dem Edding die Erkennbarkeit (für das menschliche Auge) jedoch verbessern, indem ich normale Buchstaben aus den "Krüppeln mache.

 

Allerdings, die Erkennbarkeit für Scanner wäre beeinträchtigt, aber ob das auch unter § 22 StVG fällt?

 

Bob

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3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner

Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird

 

So rein vom gesunden Menschenverstand her würde ich den Edding da direkt mit reininterpretieren wollen ... lass es lieber, bringt nix.

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Guest Pferdestehler

Elektronisch abgelesen wird doch nach meinem Wissensstand noch gar nicht. Zudem ist die Mustererkennung inzwischen so gut, da wird die Ablesung immer noch zuverlässig sein, wenn das Auge die Zeichen ebenfalls erkennen kann (Korrelationsverfahren etc.).

 

Sinnlos.

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@GastBob: Eine Anti-Blitzfolie oder Klarlack beeinträchtigt die Erkennbarkeit auch nicht für das menschliche Auge, jedoch liegt auch in diesen Fällen klar ein Kennzeichenmißbrauch vor.

 

Gruß

Goose

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Guest Tekko
Ziff. 3 setzt aber voraus, daß die "Erkennbarkeit beeinträchtigt" wird. Ich würde mit dem Edding die Erkennbarkeit (für das menschliche Auge) jedoch verbessern, indem ich normale Buchstaben aus den "Krüppeln mache.

IMHO ist das falsch.

Damit soll allg. eine Verwechslungsgefahr der Zeichen herabgesetzt werden. Demzufolge würdest du mit einer Änderung die Erkennbarkeit beeinträchtigen.

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  • 2 weeks later...

Der eigentliche Grund dieser hässlichen Kennzeichen war doch, dass die Buchstaben und Zahlen nicht mehr so leicht "mit einem Strich" austauschen kann. Aus einer 6 kann man heute halt keine 8 mehr machen, jedenfalls nicht sichtbar.

 

Gruß

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@Pferdestehler:

Natürlich wird das Kennzeichen heute schon elektronisch abgelesen:

 

Beispiel1: Trollcollect-Mautsystem: Kennzeichen jedes Fahrzeugs wird aufgenommen und ausgewertet.

Beispiel2: Nicht legale, automatische, probeweise Kennzeichenüberprüfungen in Bayern und Thüringen.

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  • 2 weeks later...

Aber wenn man nun besondere Scanner einbauen würde die die Buchstaben und Nummern auf dem Kennzeichen anhand ihrer Reliefstruktur erkennen könnten dann würdest du mit deinem Eddingan aufsitzen.

Allerdings werden das wohl ganz normale reine Bildscanner sein.Das andere wäre viel zu teuer und zu aufwändig.

Aber das System an sich funktioniert.Nur die OBUs tun nich gescheit.

Irgendwo ist mal ein Pferd unter einer Mautbrücke durchgelaufen,

wurde dannn korrekt registriert als ''2 Achsen,nicht mautpflichtig''.

Die ''komische Schrift'' dient nicht der elertromnische Erkenneung sondern schlicht und einfach der minimierten Manipulierbarkeit.

mfg

Edited by Flitzeber
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@Flitzeber: Genauer gesagt, die OBU-Software läuft nicht, die Hardware schon.

Bei der Kennzeichenerfassung wäre Relieferkennung viel zu aufwendig; im Prinzip läuft da eine normale Schrifterkennung ab. Soweit mir bekannt, wurde die für die Kennzeichen verwendete Schrift gerade im Hinblick auf die automatisierte Auswertung optimiert. Mit dem menschlichen Auge lassen sich meiner Meinung nach die alten Kennzeichen beser ablesen.

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Ich wuerde da in jedem Fall die Finger von lassen, wenn Du dich nicht strafbar machen willst. An Goose Aussage gibt es wohl nichts herumzudeuteln. Die Gesetze hierueber sind mehr als eindeutig. Und mit so einer Sch... wird man ziemlich schnell gestellt. :vogelzeig:

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