Guest - PILZE - Posted March 25, 2004 Report Share Posted March 25, 2004 Hallo 1 Monate Fahrverbot, 4 Punkte, 150 Euro Strafe. Das ist die Quittung meines Fahrstils: Verkehrsordnungswidrigkeit Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 213 km/hden erforderlichen Abstand von 106.5 m zum vorausfahrendenFahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 3 m und damit wenigerals 1/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunstenberücksichtigt. (schon erstaunlich dass mein Passat Var. TDI überhaupt die 210 km/h Marke erreicht. ) Ich habe weder Einsicht noch die die Absicht, etwas daran zu ändern. Lässt sich trotzdem um die Strafe - zumidest das Fahrverbot - herumkommen? Ich kenne mich im Rechtswesen nicht aus, daher bitte ich hier um Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
lew 0 Posted March 25, 2004 Report Share Posted March 25, 2004 3m bei dieser Geschwindigkeit! Erzähl mal wie es dazu kam. Meines Wissens kann man das Fahrverbot umgehen, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Wenn du zB den job verlieren würdest, wenn du keinen FS hast...........Dann mußt du aber auch die doppelte Strafe zahlen. mfg lew Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted March 25, 2004 Report Share Posted March 25, 2004 Also mich beschleicht so eine Ahnung... Don't feed the trolls? Ich habe weder Einsicht noch die die Absicht, etwas daran zu ändern. Lässt sich trotzdem um die Strafe - zumidest das Fahrverbot - herumkommen?So sicherheitsresistent ist doch hoffentlich niemand. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted March 25, 2004 Report Share Posted March 25, 2004 Also mich beschleicht so eine Ahnung... Don't feed the trolls? *Schäufelchen auspack* Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Tja, vielleicht solltest Du argumentieren, dass Du ja gar nicht schuld bist an dem geringen Abstand, sondern der bloed Links- oder Mittelspurschleicher da vor Dir.... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Sag doch einfach, du wurdest abgeschleppt und ihr habt nur vergessen die Warnblinkanlage anzustellen. Quote Link to post Share on other sites
Gast0904 0 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Dummerweise darfst du auf einer Autobahn bzw. Schnellstraße die Autobahnstatus geniesst (Doppelte Mitteltrennung, mind. 2-spurig, usw.) nicht abgeschleppt werden darf. Quote Link to post Share on other sites
Hans Wurst 0 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Doch, bis zur nächsten Ausfahrt schon. Quote Link to post Share on other sites
Gast0904 0 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Doch, bis zur nächsten Ausfahrt schon. Aber ganz bestimmt NICHT mit 210 km/h (wahrscheinlich linke Spur). Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Da kommt mir eine Frage: Was ist teurer?Mit 210 km/h abschleppen oder der Abstandsverstoß? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 da es anscheinend nicht richtig rüber kam, also dann noch einmal die fehlenden Zeichen. Quote Link to post Share on other sites
lew 0 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Hey Leute! Ich war jetzt einige Zeit nicht im Forum aktiv, deswegen macht mir die Entwicklung des Forums zu schaffen.Früher wurde schnell ein Rat gesprochen (auch wenn das Vergehen noch so schlimm war), doch heute wird einfach nur Blödsinn reingeschrieben. Das Forum ist zu einem regelrechten Chat geworden. Von den 10 Antworten die ich heute las, war bloß eine informativ! Und zwar meine Das Forum war mal klasse, informativ, ratgebend und so.....bitte seht zu dass es wieder so wird. mfg lew Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2004 Report Share Posted March 26, 2004 Was soll man da noch helfen, wenn schon im Eingangsposting alles gesagt ist und der rest mittels der Suche herauszubekommen ist. Ferner klingt der Beitrag eher unglaubwürdig. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.