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GPS-Daten (Tripcomputer) zur Bestrafung hinzuziehen ?


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Hi Forum,

hatte am Wochenende mal eine interessante Frage im Kreise der Motorradfahrer mit Garmin gestellt, die keiner so richtig beantworten konnte:

 

Angenommen ein Biker fährt von zu Hause los, resettet seinen Garmin samt Tripcomputer und hat gleich darauf einen Unfall. Wo dieser passiert ist und wer ihn verursacht hat, sein mal dahingestellt, denn das ist für die Fragestellung nicht so wichtig.

 

Für die, die nicht wissen, welche Daten ein Garmin GPS mit Tripcomputer speichert:

 

- gefahrene Strecke (sehr genau)

- Durchschnittsgeschwindigkeit gefahren

- Durchschnittsgeschwindigkeit mit Pausen

- bisher gefahrene Höchstgeschwindigkeit

- uvm.

 

Nun sei weiter angenommen, der Biker liegt bewußtlos am Boden wenn die Polizei eintrifft. Diese Beamten finden den Garmin und schauen nach, weil sie sich auskennen. Dürfen die darin befindlichen Daten für die Rekonstruktion des Unfallhergangs sowohl strafrechtlich als auch versicherungsrechtlich verwendet werden ?

 

Noch ein Hinweis: Der Gramin zeigt jedes Mal beim Starten einen Spruch an der so ähnlich lautet wie:"Die Daten sind nur Näherungswerte und dürfen nicht als Referenz verwendet werden". Damit sichert sich Garmin wohl ab, wenn jemand in der Sahara verlohren geht.

 

Was mein ihr dazu ? Was sagen die Anwälte und Scheriffs hier im Forum ?

Leo

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Ich würde dieses Gerät bei einer Unfallaufnahme sicherlich je nach Schwere des Unfalles mit einbeziehen (wenn ich es bedienen könnte <_< )

Eine Bewertung der Glaubwürdigkeit dieser Angaben überlasse ich dann dem Richter.

 

Gruß

Goose

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Eine gutes Thema.

Erinnert mich an den Unfalldatenschreiber.

 

Und da, Goose, kriegste gleich eins auf die Finger, wenn Du die Daten des Grätes verwenden willst.

Genau wie beim Unfalldatenschreiber braucht sich der Fahrer nicht selbst zu belasten mit den Daten.

Von daher ist wohl eine Einverständnis des Verunglückten vorher einzuholen.

Also erst guckt der Fahrer oder eventuell sein Anwalt, aber nicht die Polizei!

 

Gruß - Theo.

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Danke für die Antworten, vor allem von Theo_R, denn genauso denke ich auch. Und selbst wenn die Daten von der Polizei ausgewertet werden, darf ein Richter sie nicht verwenden. Ich wollte nur etwas mehr Rechtssicherheit in der Sache.

Leo

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@Theo R: Du kannst ja gerne versuchen, mir eins auf die Finger zu geben, aber geh dann besser in Deckung vor meiner Reaktion :(:B):

 

Wie gesagt, es ist immer abhängig von der Unfallart.

Bei einem Ampel-Auffahrunfall würde ich das nicht machen, im gesetzten Beispiel (schwerer Kradunfall unklare Ursache, augenscheinlich schwere Verletzungen, ggf. hoher Schaden) stehen evtl. diverse Straftaten im Raum. Dei schweren Unfällen (schwerstverletzte oder getötete) stelle ich auch grundsätzlich erst mal die Fahrzeuge sicher, genauso würde ich auch mit dem GPS-Gerät verfahren (Rechtsgrundlage hier ist der § 94 StPO, befugt bin ich aufgrund der Gefahr im Verzug regelmäßig durch den § 98 StPO. Da bei einer Beschlagnahme durch die Polizei binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung eingeholt werden muß, kann sich dieser dann auch über ein evtl. Beweisverwertungsverbot den Kopf zerbrechen. )

 

Gruß

Goose

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  • 2 months later...

Is zwar schon wat älter, aber das würde mich nun doch noch mal genauer interressieren.

 

@Goose

Das Du mir Kontra gibst, wenn ich Dir auf die Finger gebe, is ja wohl das Mindeste :P Sonst Weichei :)

 

Das bei schweren Unfällen das FZ sicher gestellt wird, is auch klar,

Aber was is nun mit GPS-Daten?

Beim Unfalldatenschreiber kenne ich es so, das sich der Verursache nicht noch selbst belasten muß.

Daher, die Daten müssen von Sachverständigen z.B. dem Anwalt genannt werden, und der kann dann sagen, ob die Daten verwendet werden dürfen oder nicht.

Und das man mir per GPS-Track machweist, das ich die letzten 356 km permantent zu schnell war, kann ja wohl nicht sein.

Also sicherstellen, ok, aber auswerten nicht.

 

Ich hoffe, das Du oder jemand anderes hier mal aufklärende Hinweise geben könnt.

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