Guest Guest Posted February 3, 2004 Report Share Posted February 3, 2004 Tach allerseits! Bin vor 2 Wochen auf der B-14 geblitzt worden. 133 statt erlaubten . Laut Gesetz blüht mir das Aufbauseminar sowie 3 Punkte und eine Verlängerung der Probezeit. Der Bußgeldbescheid kam heute per Post. Jetzt werde ich darauf hingewiesen dass das Foto mit meinem Pass- oder Perso-Foto verglichen werden kann. Theoretisch wäre das für mich von Vorteil da ich in meinem Pass noch ein "Kinderfoto" habe und keine Brille trage. Das Bild auf meinem Führerschein ist allerdings aktuell. Welches Bild wird denn nun tatsächlich zum vergleich herangezogen? Ich möchte, wenn es geht, diese Strafe umgehen, von mir aus Führ ich dann in Zukunft auch ein Fahrtenbuch... Aber nun zur eigentlichen Frage: Wird meine A beschr. Fahrerlaubnis, die ich gleichzeitig mit der B-Fahrerlaubnis erhalten habe, ebenfalls um zwei Jahre verlängert so dass ich erst in 4 Jahren ungedrosselt fahren darf, oder hat die Strafe darauf keine Auswirkung? Danke für eure Antworten... wenn denn welche kommen. Quote Link to post Share on other sites
k4ktus 0 Posted February 3, 2004 Report Share Posted February 3, 2004 -hat das keinen Einfluss darauf abwann du brennen darfst. -würd ich an deiner stelle erst mal ein bischen stöbern, du findest sehr schnell welche möglichkeiten und deren gefahr es gibt das ganze zu "vermeiden" Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 3, 2004 Report Share Posted February 3, 2004 -hat das keinen Einfluss darauf abwann du brennen darfst. -würd ich an deiner stelle erst mal ein bischen stöbern, du findest sehr schnell welche möglichkeiten und deren gefahr es gibt das ganze zu "vermeiden" kannst du mir nen Link o. Ä. geben, oder meinst du ich soll hier im Forum stöbern?Da ich aus B-W komme kann ich den "Trick-17 mit anschleichen" für Ossis aus dem pdf aus dem anderen Thread leider nicht anwenden. Quote Link to post Share on other sites
k4ktus 0 Posted February 3, 2004 Report Share Posted February 3, 2004 such einfach mal nach Alberto Methode, oder guck dir ältere Posts in diesem forum an Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Also wie ich das jetzt verstanden habe, füllt mein Vater den AB aus, vergisst zu unterschreiben und nimmt dann entweder die Strafe auf sich oder legt ohne Begründung einspruch ein... Wenn er die Strafe auf sich nimmt ist die Sache doch vom Tisch, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Also wie ich das jetzt verstanden habe, füllt mein Vater den AB aus, vergisst zu unterschreiben und nimmt dann entweder die Strafe auf sich oder legt ohne Begründung einspruch ein... Wenn er die Strafe auf sich nimmt ist die Sache doch vom Tisch, oder? Wer ist Halter des Fahrzeugs? Hat der Halter einen AB (Anhörungsbogen) oder einen ZB (Zeugenfragebogen) erhalten? Ich glaube nämlich kaum, dass eine Behörde innerhalb von nur zwei Wochen mit einem Bussgeldbescheid aufwartet. Auch würde dort nicht darauf hingewiesen, dass ein Bildabgleich vorgenommen werden kann. Also, WAS genau hat der Halter des Fahrzeugs erhalten? Und zweite wichtige Frage: Liegt dem Schriftstück ein Bild bei? Viele Grüsse Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Halter bin ich. Schriftstück ist ein AB ohne Bild. ich zitiere: Ihnen wird zur last gelegt am XX um XX usw. usf. weiter unten dann: "Hinweis: Wenn sie sich nicht äußern wollen, kann das Foto mit Ihrem im Pass- oder Personalausweisregister Hinterlegten Foto verglichen werden.Beweismittel: FotoGemessen mit Lichtschranke blabla" Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Da kein Bild vorliegt, könnte es durchaus sein, dass sich jemand, der zufällig den AB sieht, meint, sich daran erinnern zu können, dass du ihm dein Auto am besagten Tag geliehen hattest. Irren ist schliesslich menschlich und nicht strafbar. Noch besser wäre es natürlich, wenn dieser Jemand auch noch ungefähr in deinem Alter wäre und natürlich vom selben Geschlecht . Dieser Jemand könnte nun mit der Behörde in Kontakt treten und sich vehement über die üblen Abzockmethoden beklagen. Gerne natürlich auch schriftlich, denn dann weiss die Behörde - oder glaubt zu wissen -, bei wem es sich um den tatsächlichen Übeltäter handelt. Wie gesagt, das alles ist natürlich nur ein bedauerlicher IRRTUM, aber ohne Bild.....Tja, kann passieren Schau dich mal ein wenig in den Beiträgen der letzten Tage um. Genau dieses Thema wurde schon öfters behandelt. Viele Grüsse Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Ich glaube nicht das einer meiner Kumpels da mitmachen würde, zumal die ja alle selbst noch in der Probezeit stecken. Ist das Risiko zu groß dass der schwindel aufliegt wenn mein Dad einspringt? Ein Bild gibts doch. Bin ja geblitzdingst worden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Natürlich existiert ein Bild, aber eben dieses Bild liegt dir nicht vor, also könnte es durchaus sein, dass es zu dem oben beschriebenen - bedauerlichen - Irrtum kommen könnte. Wenn keiner deiner Kumpels sich irren könnte, sieht die Sache natürlich schon ein wenig mau aus, denn dem Behördenmenschen könnte auffallen, dass das Geburtsdatum des vermeindlichen Übeltäters (dein Dad) so gar nicht zu dem vorliegenden Foto passen will. In diesem Fall dürfte es in jedem Fall unangenehme Rückfragen geben; es sei denn, der Behördenmensch ist faul und glücklich, seine Vorgabe erfüllt zu haben. Hast du wirklich keinen Kumpel, der dafür bekannt ist, sich öfters mal in der Uhrzeit oder dem Tag zu täuschen? Viele Grüsse Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
Guest Rückfrage Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Folgende Rückfrage: Wieso nimmt nicht einfach der Halter die 3 Punkte auf sich? Wenn der Halter einen AB bekommen hat können sie doch nicht ohne weiteres erkennen wer gefahren ist, oder? Ich meine- wenn sie hätten erkennen können dass es eindeutig nicht der Halter ist hätten sie ihm doch den Zeugenbefragungsbogen geschickt, oder? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Folgende Rückfrage: Wieso nimmt nicht einfach der Halter die 3 Punkte auf sich? Wenn der Halter einen AB bekommen hat können sie doch nicht ohne weiteres erkennen wer gefahren ist, oder? In diesem Fall sind der Halter und der Betroffene dieselbe Person . Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 hm, das is natürlich schlecht....Dann gibts wohl nur einen weg....Du kennst ihn.... btw: Frage an die Experten: Sagen wir es kommt der AB an den Halter, der allerdings nicht der fahrer ist. Der Halter gibt aber an der Fahrer zu sein und räumt den Verstoss ein. Gibt es einen Grund wieso ein solches Vorgehen, theoretisch, nicht durchgehen sollte? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 btw: Frage an die Experten: Sagen wir es kommt der AB an den Halter, der allerdings nicht der fahrer ist. Der Halter gibt aber an der Fahrer zu sein und räumt den Verstoss ein. Gibt es einen Grund wieso ein solches Vorgehen, theoretisch, nicht durchgehen sollte?Ja, wenn z.B. der Halter knapp 100 Jahre alt ist, auf dem Foto aber ein Milchbubi zu sehen ist. Oder aber, weil das Geschlecht nicht stimmt Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Nein, mal im Ernst...Geschlecht ist klar. Aber kann man bei Fahrern des gleichen Geschlechts erwarten dass, wenn der Verstoß bereits zugegeben wurde, immer noch ein Passbildabgleich o.ä. statt findet? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Die Wege der Behörde(n) sind unergründlich. Sicherlich mag es solche geben, die mit den gemachten Angaben zufrieden sind und sich auf ihr nächstes Opfer stürzen, aber womöglich gibt es noch hochmotivierte und dynamische Behördenmenschen, die alles ganz genau machen wollen und alle Angaben x-fach überprüfen, ehe sie das Risiko eingehen, am Ende die A....-Karte in der Hand zu halten. Es gibt kein Patentrezept; und auch keine Patentantwort. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Hast wohl recht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Meint ihr ich hätte ne chance wenn mein Dad den AB jetzt beantwortet???# Das macht mich Fertig... ich hab die Kohle für das Seminar nicht... Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Ich kann dir beim besten Willen nicht sagen, ob du eine Chance hast oder nicht. Ehrlich nicht. Du solltest dir jedoch im Vorfeld folgende Frage stellen: Ist es schlimmer, wenn dir dein Dad wegen der Sache den Kopf abreisst, oder aber wenn das vor Gericht der Richter macht, falls etwas schiefgeht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Verdammt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Meint ihr ich hätte ne chance wenn mein Dad den AB jetzt beantwortet???# Das macht mich Fertig... ich hab die Kohle für das Seminar nicht... also ich muss auch sagen. Du als Halter solltest keine falschen Verdächtigungen aussprechen wenns schon so weit gekommen ist. Dann wohl eher auf dich nehmen. Wenn z.b. ein Halter sich selbst beschuldigt obwohl er nicht gefahren ist, ist es nicht strafbar. Wenn aber du jemand anders beschuldigt ist es strafbar. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Und wenn mein Vater sich selbst beschuldigt? bzw. er gibt an er sei gefahren, vergisst aber zu unterschreiben? Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Siehe oben: [...]Die Wege der Behörde(n) sind unergründlich. Sicherlich mag es solche geben, die mit den gemachten Angaben zufrieden sind und sich auf ihr nächstes Opfer stürzen, aber womöglich gibt es noch hochmotivierte und dynamische Behördenmenschen, die alles ganz genau machen wollen und alle Angaben x-fach überprüfen, ehe sie das Risiko eingehen, am Ende die A....-Karte in der Hand zu halten. Es gibt kein Patentrezept; und auch keine Patentantwort. [...] Das kann funktionieren, muss es aber nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 Ich denke Schelm hat recht. Wenn dein vater den AB unterschreibt bist du rechtlich IMHO zumindest ausm schneider. Schwierig wird es aber trotzdem...Kommt dann ganz drauf an wie gut das Photo ist....Besser wäre es halt anders herum: Er ist halter, du fahrer...Dann wäre die chance IMHO realistisch, denn so gut sind die meisten Aufnahmen dann doch nicht dass man zwei sich ähnlich sehende Menschen zweifelsfrei auseinanderhalten kann....Und Hauptsache einer ist mal gestraft.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 ich lass mir das nochmal durch den kopf gehen. Gibt es ne möglichkeit das Foto unverbindlich anzusehen Mit welchen Rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen falls das schiefgeht?? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 By the way -> ...aber womöglich gibt es noch hochmotivierte und dynamische Behördenmenschen, die alles ganz genau machen wollen und alle Angaben x-fach überprüfen... -> ich dachte die sind ausgestorben Quote Link to post Share on other sites
k4ktus 0 Posted February 4, 2004 Report Share Posted February 4, 2004 -sobald du das Foto siehst , kannst du dich kaum mehr irren.-passiert dem ErSaFA normal nichts den man kann nicht dafür bestraft werden wenn er etwas nicht wahres zugibt. -Also foto lieber nicht anfordern.-Hättest du etwas mehr gesucht, hättest du unter Anderem gefunden, das die ganze Sache knapp an der Illigalität vorbeigeht bzw. eine Straftat , was oft nur ein zwei falsche Wörter ausmachen, ist-wird es Zeit deinen AB wegzuschicken(wenn du nen Alberto versuchst), den die Behördenmenschen haben (leider) nen Kalender in ihrer Stube Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 6, 2004 Report Share Posted February 6, 2004 Werde das ding morgen in den Postkasten werfen. werde bis heut abend nochmal drüber nachdenke ob alberto oder nicht... ab wann wird es denn illegal? Ich als halter habe nicht vor jemand anderes zu beschuldigen... die Frage ist was passiert wenn mein Dad sich selbst beschuldigt. Kann schon verstehen dass ihr hier nicht unbedingt aus dem nähkästchen plaudern wollt aber ich bin für jede nützliche korrekte info dankbar. Ihr könnt mir auch mailen... nlpx@gmx.net So, und jetzt meld ich mich hier mal an... das wird mir langsam zu blöd als Gast unterwegs zu sein. Quote Link to post Share on other sites
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