Guest mark Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 hallo,ich finde hier leider keinen button, um ein neues topic zu eröffnen, also schreib ich mein problem mal hier rein, würd mich über antworten freuen!hatte heut ein "zusammentreffen" mit nem radfahrer an einer kreuzung!ich war links-abbieger, der radfahrer kam von rechts und bog mit hohem tempo (mind. 20km/h) auf den fußgägnerüberweg, welchen ich in dem moment kreuzte!die ampel des fußgängerüberwegs hatte im symbol einen fußgänger und einen radfahrer. der unfallbeteiligte behauptete, deshalb dürfe er über die kreuzung fahren und müsse das rad nicht schieben - stimmt das?außerdem würde mich interessieren, ob es ein geschwindigkeitslimit gibt, mit dem er die kreuzung hätte überqueren dürfen?ich mein, sonst kann ja jeder mit 30 den radweg runter fahren und dann unvermittelt auf eine kreuzung einbiegen, wenn die ampel grad grün ist...danke schon mal für die hilfe! Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 @mark: Ich verstehe die beschriebene Situation nicht ganz. Der Radfahrer kam von rechts und ist dann auf einen Fußgängerüberweg "gebogen". Welchen? Hat er die Kreuzung zunächst geradeaus überquert und ist dann hinter der Kreuzung über den Fussgängerüberweg sozusagen nach links abgebogen? Und die Fussgänger dort hatten Grün? Dann hätte er doch "von rechts kommend" vor der Kreuzung rot haben müssen, oder nicht? Irgendwie noch unklar... Nur eins: Eine absolute km/h Beschränkung für Radfahrer innerorts gibt es immer nur dann, wenn eine explizite (ausgeschilderte) Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Nicht mal die generellen 50km/h innerorts gelten für Radfahrer. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Nicht mal die generellen 50km/h innerorts gelten für Radfahrer. Für mich gelten sie auch nicht! Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 @NetGhost: Zum Radfahren bekehrt worden? Gruß,diomega p.s: Die 50km/h Geschichte ist sowieso eher theoretischer Natur: Hab zu Weihnachten überraschenderweise einen Fahrradcomputer geschenkt bekommen - wie kam meine Freundin nur darauf mir sowas zu schenken . 50km/h hab ich bisher noch nicht geschafft im nahezu gefällelosen Berlin. 44.5 km/h ist bislang vMax. Mit einem Rennrad mag das zwar anders aussehen. Es ist aber sicher eine vernachlässigbar geringe Anzahl von Personen, die in der Lage wären mit eiinem auch noch so tollen Rad mehr als 100m weit Geschwindigkeiten über 50km/h zu halten. Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Nachtrag @mark: Kombinierte Fussgänger/Radfahrerampeln kommen eigentlich nur im Zusammenhang mit Kreuzungen querenden Radwegen vor. Geschoben werden muss in diesem Fall natürlich nicht. Nichtsdestotrotz habe ich nach Deiner Beschreibung das Gefühl, dass (auch?) der Radfahrer bei Eurem Zusammentreffen irgendwas ziemlich falsch gemacht hat. Aber wie gesagt: Bitte versuch die Situation doch nochmal ausführlicher und klarer zu beschreiben. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
Guest Mark Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 also erstmal ganz herzlichen dank für das schnelle feedback... ich versuchs, genauer zu beschreiben:es handelte sich um eine kreuzung mit vier straßen. neben jeder der straßen ist ein radweg, welcher über abgesenkten bortstein auf die straße führt. sprich jede der vier straßen wurde von einer fußgängerampel "geschnitten".die fahrtrouten versuch ich mal an hand von himmelsrichtungen zu beschreiben:der radfahrer kam von osten und wollte nach süden, kreuzte also die straße, welche von norden nach süden führt, geradeaus und bog dann auf den radweg nach süden ab (welche die straße, die von osten nach westen führt, kreuzt).ich kam von süden und wollte nach westen, also auf die straße, welche von osten nach westen führt, einbiegen, welche den radweg kreuzte auf den er einbog. seine ampel war grün, meine auch.ich hab ihn auch kommen sehen, er fuhr aber sehr schnell über den radweg, welcher die straße, welche von norden nach süden führt, kreuzt und somit ging ich davon aus, daß er wohl seine fahrt geradeaus fortsetzen würde und bog in die kreuzung ein. anders als erwartet bog der radfahrer dann (direkt vor mir) links über die straße ab (ohne handzeichen, was ja auf jeden fal erforderlich gewesen wäre - oder?). Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 @marc: seine ampel war grün, meine auch Er kam von Osten und Du von Süden und Ihr hattet beide Grün?! Ich nehme an Du meinst die Fußgänger/Radfahrerampel des Überwegs, auf den der Radfahrer abgebogen ist. Wenn die Grün war müsste aber doch die Ampel, die er zunächst von Osten kommend geradeaus überquert hat, Rot gewesen sein oder nicht? (Ansonsten hab ichs jetzt verstanden.) Und klar: Vor dem Abbiegen müssen Radfahrer Handzeichen geben. Für mich sieht das momentan so aus: Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 diomega, du musst dich irren. Der Radfahrer hat bestimmt 100% Regelkonform gehandelt. Es ist bestimmt der Autofahrer schuld... Überleg' doch mal. Die Engel auf 2 Rädern können doch gar keine Regelverstöße begehen... Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 diomega, du musst dich irren. Der Radfahrer hat bestimmt 100% Regelkonform gehandelt. Es ist bestimmt der Autofahrer schuld... Überleg' doch mal. Die Engel auf 2 Rädern können doch gar keine Regelverstöße begehen... Tja Netghost, das nennt man diffenzierte Betrachtungsweise. Eine willkommene Erfrischung zu dem sonst üblichen Kastendenken. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Für mich sieht das momentan so aus: Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. So verstehe ich das auch. (Darf ich vor diesem Hintergrund niederträchtig grinsend an unsere Selektionsdebatte erinnern... ?) MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 (Darf ich vor diesem Hintergrund niederträchtig grinsend an unsere Selektionsdebatte erinnern... ?)Erinnern kannst Du natürlich gern an alles mögliche. Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft deshalb trotzdem nicht beginnen, jeden im Forum beschrieben Unfall (ob Rad oder Kfz) mit "Selektions-Zynismus" zu kommentieren: Zumindest wenn es zu Personenschäden gekommen ist - und nur in solchen Fällen könnte ja die Geschichte mit der "natürlichen Selektion" greifen - halte ich solche Äußerungen für geschmacklos bis widerwärtig, argumentativ vollkommen wertlos innerhalb einer Diskussion und von daher absolut überflüssig. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
Guest Tobias Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Hi, ich hab nochwas von wegen, Radfahrer könne eh nicht schneller...Wenn es nicht gerade ein Rentner oder Dreigangfahrrad ist, sindeingige Radfahrer sehr wohl in der Lage 50 auf Ebenem und 80-90 km/hberab zu fahren. Auch ohne Rennrad.Bei uns (Schwarzwald) wurde letztes Jahr ein Radler innerorts mit 80 km/hgeblitzt und wurde per Zeitung und Bild gesucht...Generell gibt es in Deutschland zum Glück keine Geschwindigkeitsbegrenzungfür Radler. Anders in Spanien, wo 40 das limit sind. (die armen)soweit mal dazu, mfg Tobi<>< Ps.: ich fände ja angebracht Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 @tobias: Ich bleibe dabei: Die Zahl derer, die in der Lage sind mit einem Fahrrad auf einer ebenen oder sogar leicht abfallenden Strecke>100m ein Tempo>50km/h zu halten ist vernachlässigbar gering. (Ich würde sagen, Du hast keinen Fahrradcomputer oder er ist etwas "vorteilhaft" eingestellt. ). Von "können eh nicht" hatte allerdings auch niemand geredet: Stundenweltrekord mit konventionellem Rennrad auf der Bahn: 49,441 km, mit vollverkleidetem Liegerad auf Teststrecke: 82,751 km Aber schon richtig: Am Berg sieht das deutlich anders aus. Aber es gibt andere Paragraphen der StVO, die es einem Radfahrer in den meisten Situationen innerorts verbieten würden mit 90 den Berg runterzurollen: §3 Geschwindigkeit(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.[...] Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
Guest Tobias Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Und wo steht, dass Radfahrer von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommensind?Ich war immer der Meinung, das gilt für alle Verkehrsteilnehmer..Nur haben Radfahrer den Vorteil, kein Nummernschild zu haben.(Wurde im Verkehrsberuhgten Bereich auch schon geblitzt...) Sein Fahrzeug "beherrschen" ist so ne sache.... nicht nur bei Radlern. Und natürlich hab ich nen Tacho, und der ist geeicht, und nicht vorteilhaft eingestellt. Aber mehr als 50 ist auf der Ebenen auf Dauerauch bei mir nich drin Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 @tobias: Und wo steht, dass Radfahrer von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommensind?Ich war immer der Meinung, das gilt für alle Verkehrsteilnehmer.. Explizite Geschwindigkeitsbegrenzungen mittels Schild gelten laut StVO für Fahrzeuge. Die generellen 50km/h innerorts - sozusagen ausgeschildert durch Ortsschild - aber für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad ist allerdings kein Kraftfahrzeug. Somit werden Radfahrer nicht von dieser Regelung ausgenommen, sondern andersherum nicht einbezogen. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
Master Of Psychos 42 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 Anders in Spanien, wo 40 das limit sind. (die armen)Echt? Dann hab ich ja schon übelste Tempoverstöße dort begangen (natürlich im Gefälle) Quote Link to post Share on other sites
Tobias 0 Posted January 7, 2004 Report Share Posted January 7, 2004 ich les gerade auf adfc.de, das Gesetz wurde2002 teilweise aufgehoben, man darf jetztan den Bergen, wo man auf der Straße fahren muss, so schnell fahren wie man will.Ich empfehle feiwillig: Quote Link to post Share on other sites
Guest mark Posted January 8, 2004 Report Share Posted January 8, 2004 hallo und erstmal danke an alles feedback, was ich bekommen hab!ich denke, daß gerade das fehlen an einem handzeichen mich auf jeden fall entlastet, ich kann ja nicht davon ausgehen, daß jeder radfahrer, der aufm radweg parallel zur straße fährt, auf einmal links abbiegt um die straße zu überqueren... Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Wenn ich die Beschreibungen mit den Himmelsrichtungen verstanden habe, hat der Radfahrer den Überweg, den du beim Abbiegen queren musstest, bei grün überquert. Also nix mit Rotlichtverstoß. Bleiben für den Radfahrer an Verkehrsverstößen das fehlende Handzeichen und mangelnde "allgemeine Vorsicht" übrig. Für dich bleibt es dennoch bei einer fahrlässigen Körperverletzung, einer Vorfahrtsmissachtung und der Haftung für den entstandenen Schaden (abzüglich eines eher geringen Mitverschuldens). Quote Link to post Share on other sites
LacGarda 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Der Rotlichtverstoss war vorher, bei Ueberquerung der N/S-Strasse (hoffe, ich hab's richtig verstanden) Quote Link to post Share on other sites
Guest Böser Bube Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Dafür kannst du ihn anzeigen, wenn's Spaß macht. Aber mit dem Unfall hat das ursächlich nichts zu tun. Also entlastet das den Autofahrer nicht! Quote Link to post Share on other sites
Stefan 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 @marc: seine ampel war grün, meine auch Er kam von Osten und Du von Süden und Ihr hattet beide Grün?! Ich nehme an Du meinst die Fußgänger/Radfahrerampel des Überwegs, auf den der Radfahrer abgebogen ist. Wenn die Grün war müsste aber doch die Ampel, die er zunächst von Osten kommend geradeaus überquert hat, Rot gewesen sein oder nicht? (Ansonsten hab ichs jetzt verstanden.) Und klar: Vor dem Abbiegen müssen Radfahrer Handzeichen geben. Für mich sieht das momentan so aus: Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. Gruß,diomega Die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des OST-WEST Radweges kann allerdings sehr wohl Grün gewesen sein, nämlich dann wenn die SÜD-NORD-Strasse rot hatte und nur die SÜD-WEST-Abbiege-Ampel auf Grün war. Außerdem weiß ich, daß ich in den 33 Jahren, die ich Radfahren kann noch niemals nicht ohne Handzeichen abgebogen bin!!! Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Ein indirekt links abbiegender Radfahrer aus Osten ist mit einem linksabbiegenden PKW (aus Süden) kollidiert.Der PKW ist bei Grün abgebogen Ich sehe zwei nach meinem Rechtsempfinden zwei Möglichkeiten:1. Der Fahrradfahrer ist bei Rot über eine der beiden Ampeln,damit war das ganze Abbiegemanöver falsch, Radfahrer ist Schuld2. Beide Radfahramplen waren grün:Falsche Ampelschaltung liegt vor: Zwei Linksabbieger die grün habenkreuzen sich, Ampelbetreiber ist Schuld Quote Link to post Share on other sites
Guest Böser Bube Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Pack dein Rechtsempfinden in die Kiste: es ist nicht so! Ein erhebliches Mitverschulden trifft den Radfahrer bestenfalls, wenn die Ampel für den Übergang, auf dem es zum Unfall kam, rot war. Dann hätte der Autofahrer evtl. damit rechnen können, dass der Radfahrer die Straße nicht überquert. Da die Ampel aber grün war, kann er vorher 74 rote Ampeln überfahren und verkehrt durch 20 Einbahnstraßen gefahren sein und dabei eine Million Fußgänger behindert haben: er ist nicht schuld! Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des OST-WEST Radweges kann allerdings sehr wohl Grün gewesen sein, nämlich dann wenn die SÜD-NORD-Strasse rot hatte und nur die SÜD-WEST-Abbiege-Ampel auf Grün war.!!! Dann widerum hätte aber die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des NORD-SÜD Radweges rot sein müssen. Oder nicht Außerdem weiß ich, daß ich in den 33 Jahren, die ich Radfahren kann noch niemals nicht ohne Handzeichen abgebogen bin!!! Ist die doppelte Verneinung beabsichtigt? Gruß,diomega (der schon so manches mal ohne Handzeichen abgebogen ist. z.B auf der Linksabbierspur) p.s: @Böser Bube hat glaube ich nicht ganz Unrecht in Bezug auf einen eventuell vorangegangenen Rotlichtverstoß an der gleichen Kreuzung. Mark schrieb ja: "ich hab ihn auch kommen sehen". Die Sache mit dem fehlenden Handzeichen bleibt dennoch. Obwohl ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man auf dem Rad mit den von Mark geschätzen 20km/h "plötzlich" eine 90 Grad-Richtungsänderung vollziehen kann. Quote Link to post Share on other sites
Stefan 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Natürlich war die doppelte Verneinung beabsichtigt, oder würdest Du in einem solchen Falle zugeben, die Hand die ganze Zeit fest am Lenker gehabt zu haben??? Fakt ist doch denke ich mal, daß der Rad-Fahrer durch seine Grüne Rad-/Fuß-Ampel eindeutig die Vorfahrt hatte, wie er dorthin gekommen ist ist IMHO nicht so wichtig, zur Not beruft er sich einfach auf §1 Quote Link to post Share on other sites
Master Of Psychos 42 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Obwohl ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man auf dem Rad mit den von Mark geschätzen 20km/h "plötzlich" eine 90 Grad-Richtungsänderung vollziehen kann.Nicht? Ich schon. Beispiel: Voll in die Rücktrittbremse steigen, Radl bricht nach rechts aus und gibt im Effekt eine Richtungsaänderung nach links. Oder auf rutschigem Untergrund unter Last vom Dritten in den Zweiten zurückschalten (bei Dreigang), gibt auch ne schöne Heckschleuder, vor allem wenn hinten stark beladen Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Natürlich war die doppelte Verneinung beabsichtigt Du verwirrst mich: Du hast also noch nie in Deinem Radfahrerleben ein Handzeichen gegeben? Warum nicht? Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Da die Ampel aber grün war, kann er vorher 74 rote Ampeln überfahren Die Ampeln an der Kreuzung sind aber miteinander gekoppelt und verhindern i. A. solche Abbiegemanöver.Aber ohne genaue Ortskenntnis ist es schwierig, die Sache zu beurteilen.Außerdem ist es schwierig, nachzuweisen, wie der Radfahrer gefahren ist Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Der Beitragseröffner sollte vielleicht einmal eine Skizze mit Paint machen und hier veröffentlichen, dazu muß er sich, sofern er es noch nicht ist, anmelden. Die Sache dürfte dann klarer werden. Quote Link to post Share on other sites
Tobias 0 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 Obwohl ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man auf dem Rad mit den von Mark geschätzen 20km/h "plötzlich" eine 90 Grad-Richtungsänderung vollziehen kann. ich kann mir das gut vorstellen, zb. beim Abbiegen.und das geht auch mit mfg Tobi Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 9, 2004 Report Share Posted January 9, 2004 So habe mal wirklich schnell eine Skizze gemacht (bin kein Künstler ). Kommt die hin oder ist die falsch. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Das Grün auf dem Radweg gilt nur zum Überqueren der Geradeausspur. Zum Linksabbiegen muß zuerst die Geradeausspur, und anschließend noch die Querstraße überquert werden, da auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt. Quote Link to post Share on other sites
Master Of Psychos 42 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Na, da sind meine Skizzen aber doch etwas übersichtlicher Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Das mit den Handzeichen stimmt nicht. Richtig ist, dass Rdafhrer, wie alle anderen VT auch, ihre Abbiegeabsicht deutlich erkennbar machen müssen. mfg, pgs Quote Link to post Share on other sites
diomega 0 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Zum Linksabbiegen muß zuerst die Geradeausspur, und anschließend noch die Querstraße überquert werden, da auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt. Dies gilt allerdings ausschließlich in solchen Fällen, in denen a) der Radweg auf dem man an die Kreuzung kommt benutzungspflichtig ist und b) eine gesonderte Radverkehrsführung für (radfahrende) Linksabbieger existiert In allen anderen Fällen kann wahlweise auch die Fahrbahn genutzt werden. Gruß,diomega Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 10, 2004 Report Share Posted January 10, 2004 Dann sollte die Ampel aber kein feindliches grün anzeigen. Quote Link to post Share on other sites
Guest mark Posted January 17, 2004 Report Share Posted January 17, 2004 hallo!also erstmal danke die skizze! sie stimmt auch fast:meine fahrtroute stimmt, die des radfahrers aber nicht ganz: er hat nämlich zuerst die straße überquert und ist dann links über den radweg, auf diesem haben sich unsere wege gekreuzt, nicht mitten auf der kreuzung.danke auf jeden fall noch mal für eure einschätzungen! Quote Link to post Share on other sites
Master Of Psychos 42 Posted January 18, 2004 Report Share Posted January 18, 2004 Wieso machst du nicht selber eine schöne, detailierte Skizze, aus der wir eindeutig die Situation erkennen können? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 18, 2004 Report Share Posted January 18, 2004 So noch ein Versuch mit abgeänderter Skizze Quote Link to post Share on other sites
Guest mark Posted February 9, 2004 Report Share Posted February 9, 2004 die skizze trifft den sachverhalt genau! Quote Link to post Share on other sites
t_cramer 0 Posted February 16, 2004 Report Share Posted February 16, 2004 das gilt überall!radfahrer in sicht bedeutet: absolut vorsichtig fahren, jederzeit bremsbereit sein, sich nie darauf verlassen, dass der tatsächlich dorthin fährt, wohin sein vorderrad zeigt. so wie bei kleinstkindern ohne erwachsene aufsicht am straßenrand! Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_mark Posted February 29, 2004 Report Share Posted February 29, 2004 aber wenn der radfahrer deutlich erkennbar kein kleinkind mehr ist und damit wohl geistig fähig sein sollte, die möglichen konsequenzen eines fehlverhaltens im straßenverkehr einzuschätzen, außerdem die regeln (daß man einen richtungswechsel nun mal anzeigen muß) auch kennen sollte, SOLLTE man doch auch davon ausgehen können, daß dieser mensch fähig ist, sich der situation entsprechend RICHTIG zu verhalten Quote Link to post Share on other sites
t_cramer 0 Posted February 29, 2004 Report Share Posted February 29, 2004 SOLLTE man doch auch davon ausgehen können, daß dieser mensch fähig ist, sich der situation entsprechend RICHTIG zu verhalten wie du schon schreibst SOLLTE...sollte heißt im juristischen sprachgebrauch "muss, wenn dem nicht zwingende gründe entgegenstehen"...ein zwingender grund ist, dass radfahrer nunmal zu oft demonstrieren, dass ihnen verantwortungsbewusstsein im verkehrsgerechten miteinander fehlt. ergo muss man sich beim zusammentreffen mit einem radfahrer so verhalten, als befände sich ein 3 jähriger ohne leine in der nähe! Quote Link to post Share on other sites
Guest Radfahrer Posted February 29, 2004 Report Share Posted February 29, 2004 Was schließen wir aus dem ganzen? Radwege sind Unsinn! Hätte der Radfahrer von Anfang an die Fahrbahn benutzt dann hätte sich die uneindeutige Situation nicht ergeben können. Quote Link to post Share on other sites
Tobias 0 Posted March 1, 2004 Report Share Posted March 1, 2004 Aber die 5 km vorher hätte sich jeder über den blöden Radler aufgeregt,der da mit 35 km/h rumtrödelt, obwohl erlaubt sind! Übrigens sind nicht alle Radfahrer so schlimm, wie das hier geradedargestellt wird!! Außerdem wart ihr BEIDE linksabbieger, und ich hab mal in derFahrschule gelernt, dass man beim linksabbiegen immer vorsichtig fahren muss. Hätten nicht beide anhalten müssen? Wie siehts da eigentlich mit rechts vor links aus?Hatte deine Ampel eigentlich nen grünen Pfeil drin, oder war die vollgrün? mfg Tobi einräder sind die kleinsten räder Quote Link to post Share on other sites
Tobias 0 Posted March 1, 2004 Report Share Posted March 1, 2004 ps: war die 2. Ampel des Radfahrers auch grün? Quote Link to post Share on other sites
t_cramer 0 Posted March 1, 2004 Report Share Posted March 1, 2004 Übrigens sind nicht alle Radfahrer so schlimm, wie das hier geradedargestellt wird!! da hast du allerdings recht. es sind nur ca. 95%, die sich nicht an die stvo zu halten brauchen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Radfahrer Posted March 1, 2004 Report Share Posted March 1, 2004 da hast du allerdings recht. es sind nur ca. 95%, die sich nicht an die stvo zu halten brauchen.Vergleicht man dies mit den 99% der Autofahrer die sich nicht an die StVO (Geschwindigkeitsbegrenzungen) halten, kommen die Radfahrer ja demzufolge recht gut weg. Also sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Regeln sind kein Selbstzweck. Und unangemessene (manchmal auch die angemessenen) Regeln werden von allen Gruppen missachtet. Quote Link to post Share on other sites
t_cramer 0 Posted March 1, 2004 Report Share Posted March 1, 2004 ich beziehe mich bei den 95% etwa auf missachtungen von radfahrern bei stopschildern, rotlicht, vorfahrt, einbahnstraßen...über kavaliersdelikte rede ich garnicht! Quote Link to post Share on other sites
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