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radfahrer-ampel?


Guest mark

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hallo,

ich finde hier leider keinen button, um ein neues topic zu eröffnen, also schreib ich mein problem mal hier rein, würd mich über antworten freuen!

hatte heut ein "zusammentreffen" mit nem radfahrer an einer kreuzung!

ich war links-abbieger, der radfahrer kam von rechts und bog mit hohem tempo (mind. 20km/h) auf den fußgägnerüberweg, welchen ich in dem moment kreuzte!

die ampel des fußgängerüberwegs hatte im symbol einen fußgänger und einen radfahrer. der unfallbeteiligte behauptete, deshalb dürfe er über die kreuzung fahren und müsse das rad nicht schieben - stimmt das?

außerdem würde mich interessieren, ob es ein geschwindigkeitslimit gibt, mit dem er die kreuzung hätte überqueren dürfen?

ich mein, sonst kann ja jeder mit 30 den radweg runter fahren und dann unvermittelt auf eine kreuzung einbiegen, wenn die ampel grad grün ist...

danke schon mal für die hilfe!

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@mark:

 

Ich verstehe die beschriebene Situation nicht ganz. Der Radfahrer kam von rechts und ist dann auf einen Fußgängerüberweg "gebogen". Welchen? Hat er die Kreuzung zunächst geradeaus überquert und ist dann hinter der Kreuzung über den Fussgängerüberweg sozusagen nach links abgebogen? Und die Fussgänger dort hatten Grün? Dann hätte er doch "von rechts kommend" vor der Kreuzung rot haben müssen, oder nicht?

 

Irgendwie noch unklar...

 

Nur eins: Eine absolute km/h Beschränkung für Radfahrer innerorts gibt es immer nur dann, wenn eine explizite (ausgeschilderte) Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Nicht mal die generellen 50km/h innerorts gelten für Radfahrer.

 

Gruß,

diomega

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@NetGhost:

 

Zum Radfahren bekehrt worden? :):heul:

 

Gruß,

diomega

 

p.s: Die 50km/h Geschichte ist sowieso eher theoretischer Natur: Hab zu Weihnachten überraschenderweise einen Fahrradcomputer geschenkt bekommen - wie kam meine Freundin nur darauf mir sowas zu schenken :):heul: . 50km/h hab ich bisher noch nicht geschafft im nahezu gefällelosen Berlin. 44.5 km/h ist bislang vMax. Mit einem Rennrad mag das zwar anders aussehen. Es ist aber sicher eine vernachlässigbar geringe Anzahl von Personen, die in der Lage wären mit eiinem auch noch so tollen Rad mehr als 100m weit Geschwindigkeiten über 50km/h zu halten.

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Nachtrag @mark:

 

Kombinierte Fussgänger/Radfahrerampeln kommen eigentlich nur im Zusammenhang mit Kreuzungen querenden Radwegen vor. Geschoben werden muss in diesem Fall natürlich nicht.

 

Nichtsdestotrotz habe ich nach Deiner Beschreibung das Gefühl, dass (auch?) der Radfahrer bei Eurem Zusammentreffen irgendwas ziemlich falsch gemacht hat. Aber wie gesagt: Bitte versuch die Situation doch nochmal ausführlicher und klarer zu beschreiben.

 

Gruß,

diomega

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also erstmal ganz herzlichen dank für das schnelle feedback... ich versuchs, genauer zu beschreiben:

es handelte sich um eine kreuzung mit vier straßen. neben jeder der straßen ist ein radweg, welcher über abgesenkten bortstein auf die straße führt. sprich jede der vier straßen wurde von einer fußgängerampel "geschnitten".

die fahrtrouten versuch ich mal an hand von himmelsrichtungen zu beschreiben:

der radfahrer kam von osten und wollte nach süden, kreuzte also die straße, welche von norden nach süden führt, geradeaus und bog dann auf den radweg nach süden ab (welche die straße, die von osten nach westen führt, kreuzt).

ich kam von süden und wollte nach westen, also auf die straße, welche von osten nach westen führt, einbiegen, welche den radweg kreuzte auf den er einbog. seine ampel war grün, meine auch.

ich hab ihn auch kommen sehen, er fuhr aber sehr schnell über den radweg, welcher die straße, welche von norden nach süden führt, kreuzt und somit ging ich davon aus, daß er wohl seine fahrt geradeaus fortsetzen würde und bog in die kreuzung ein. anders als erwartet bog der radfahrer dann (direkt vor mir) links über die straße ab (ohne handzeichen, was ja auf jeden fal erforderlich gewesen wäre - oder?).

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@marc:

 

seine ampel war grün, meine auch

 

Er kam von Osten und Du von Süden und Ihr hattet beide Grün?! Ich nehme an Du meinst die Fußgänger/Radfahrerampel des Überwegs, auf den der Radfahrer abgebogen ist. Wenn die Grün war müsste aber doch die Ampel, die er zunächst von Osten kommend geradeaus überquert hat, Rot gewesen sein oder nicht?

 

(Ansonsten hab ichs jetzt verstanden.)

 

Und klar: Vor dem Abbiegen müssen Radfahrer Handzeichen geben.

 

Für mich sieht das momentan so aus:

 

Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. :)

 

Gruß,

diomega

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:)

 

diomega, du musst dich irren. Der Radfahrer hat bestimmt 100% Regelkonform gehandelt. Es ist bestimmt der Autofahrer schuld... Überleg' doch mal. Die Engel auf 2 Rädern können doch gar keine Regelverstöße begehen...

Tja Netghost, das nennt man diffenzierte Betrachtungsweise. Eine willkommene Erfrischung zu dem sonst üblichen Kastendenken. :)

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Für mich sieht das momentan so aus:

 

Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. :)

So verstehe ich das auch.

 

(Darf ich vor diesem Hintergrund niederträchtig grinsend an unsere Selektionsdebatte erinnern... :) ?)

 

 

MfG

 

Kaimann

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(Darf ich vor diesem Hintergrund niederträchtig grinsend an unsere Selektionsdebatte erinnern... :) ?)

Erinnern kannst Du natürlich gern an alles mögliche.

 

Ich für meinen Teil werde auch in Zukunft deshalb trotzdem nicht beginnen, jeden im Forum beschrieben Unfall (ob Rad oder Kfz) mit "Selektions-Zynismus" zu kommentieren:

 

Zumindest wenn es zu Personenschäden gekommen ist - und nur in solchen Fällen könnte ja die Geschichte mit der "natürlichen Selektion" greifen - halte ich solche Äußerungen für geschmacklos bis widerwärtig, argumentativ vollkommen wertlos innerhalb einer Diskussion und von daher absolut überflüssig.

 

Gruß,

diomega

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Guest Tobias

Hi, ich hab nochwas von wegen, Radfahrer könne eh nicht schneller...

Wenn es nicht gerade ein Rentner oder Dreigangfahrrad ist, sind

eingige Radfahrer sehr wohl in der Lage 50 auf Ebenem und 80-90 km/h

berab zu fahren. Auch ohne Rennrad.

Bei uns (Schwarzwald) wurde letztes Jahr ein Radler innerorts mit 80 km/h

geblitzt und wurde per Zeitung und Bild gesucht...

Generell gibt es in Deutschland zum Glück keine Geschwindigkeitsbegrenzung

für Radler. Anders in Spanien, wo 40 das limit sind. (die armen)

soweit mal dazu,

mfg Tobi

<><

 

Ps.: ich fände ja :) angebracht :)

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@tobias:

 

Ich bleibe dabei: Die Zahl derer, die in der Lage sind mit einem Fahrrad auf einer ebenen oder sogar leicht abfallenden Strecke>100m ein Tempo>50km/h zu halten ist vernachlässigbar gering. (Ich würde sagen, Du hast keinen Fahrradcomputer oder er ist etwas "vorteilhaft" eingestellt. :) ).

 

Von "können eh nicht" hatte allerdings auch niemand geredet: Stundenweltrekord mit konventionellem Rennrad auf der Bahn: 49,441 km, mit vollverkleidetem Liegerad auf Teststrecke: 82,751 km

 

Aber schon richtig: Am Berg sieht das deutlich anders aus. Aber es gibt andere Paragraphen der StVO, die es einem Radfahrer in den meisten Situationen innerorts verbieten würden mit 90 den Berg runterzurollen:

 

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...]Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.[...]

 

Gruß,

diomega

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Guest Tobias

Und wo steht, dass Radfahrer von

Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen

sind?

Ich war immer der Meinung, das gilt für alle

Verkehrsteilnehmer..

Nur haben Radfahrer den Vorteil, kein

Nummernschild zu haben.

(Wurde im Verkehrsberuhgten Bereich auch

schon geblitzt...) :)

 

Sein Fahrzeug "beherrschen" ist so ne

sache.... nicht nur bei Radlern. :heul:

 

Und natürlich hab ich nen Tacho, und der

ist geeicht, und nicht vorteilhaft eingestellt.

 

Aber mehr als 50 ist auf der Ebenen auf Dauer

auch bei mir nich drin :)

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@tobias:

 

Und wo steht, dass Radfahrer von

Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen

sind?

Ich war immer der Meinung, das gilt für alle

Verkehrsteilnehmer..

 

Explizite Geschwindigkeitsbegrenzungen mittels Schild gelten laut StVO für Fahrzeuge. Die generellen 50km/h innerorts - sozusagen ausgeschildert durch Ortsschild - aber für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad ist allerdings kein Kraftfahrzeug. Somit werden Radfahrer nicht von dieser Regelung ausgenommen, sondern andersherum nicht einbezogen.

 

Gruß,

diomega

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hallo und erstmal danke an alles feedback, was ich bekommen hab!

ich denke, daß gerade das fehlen an einem handzeichen mich auf jeden fall entlastet, ich kann ja nicht davon ausgehen, daß jeder radfahrer, der aufm radweg parallel zur straße fährt, auf einmal links abbiegt um die straße zu überqueren...

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Wenn ich die Beschreibungen mit den Himmelsrichtungen verstanden habe, hat der Radfahrer den Überweg, den du beim Abbiegen queren musstest, bei grün überquert. Also nix mit Rotlichtverstoß. Bleiben für den Radfahrer an Verkehrsverstößen das fehlende Handzeichen und mangelnde "allgemeine Vorsicht" übrig. Für dich bleibt es dennoch bei einer fahrlässigen Körperverletzung, einer Vorfahrtsmissachtung und der Haftung für den entstandenen Schaden (abzüglich eines eher geringen Mitverschuldens).

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@marc:

 

seine ampel war grün, meine auch

 

Er kam von Osten und Du von Süden und Ihr hattet beide Grün?! Ich nehme an Du meinst die Fußgänger/Radfahrerampel des Überwegs, auf den der Radfahrer abgebogen ist. Wenn die Grün war müsste aber doch die Ampel, die er zunächst von Osten kommend geradeaus überquert hat, Rot gewesen sein oder nicht?

 

(Ansonsten hab ichs jetzt verstanden.)

 

Und klar: Vor dem Abbiegen müssen Radfahrer Handzeichen geben.

 

Für mich sieht das momentan so aus:

 

Radfahrer hat Rotlichtverstoß begangen und anschliessend vor dem Abbiegen kein Handzeichen gegeben. Beides dürfte bei der Klärung der Schuldfrage nicht ganz irrelevant sein. :lol:

 

Gruß,

diomega

Die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des OST-WEST Radweges kann allerdings sehr wohl Grün gewesen sein, nämlich dann wenn die SÜD-NORD-Strasse rot hatte und nur die SÜD-WEST-Abbiege-Ampel auf Grün war.

 

 

Außerdem weiß ich, daß ich in den 33 Jahren, die ich Radfahren kann noch niemals nicht ohne Handzeichen abgebogen bin!!!

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Ein indirekt links abbiegender Radfahrer aus Osten ist mit einem links

abbiegenden PKW (aus Süden) kollidiert.

Der PKW ist bei Grün abgebogen

 

Ich sehe zwei nach meinem Rechtsempfinden zwei Möglichkeiten:

1. Der Fahrradfahrer ist bei Rot über eine der beiden Ampeln,

damit war das ganze Abbiegemanöver falsch, Radfahrer ist Schuld

2. Beide Radfahramplen waren grün:

Falsche Ampelschaltung liegt vor: Zwei Linksabbieger die grün haben

kreuzen sich, Ampelbetreiber ist Schuld

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Guest Böser Bube

Pack dein Rechtsempfinden in die Kiste: es ist nicht so! Ein erhebliches Mitverschulden trifft den Radfahrer bestenfalls, wenn die Ampel für den Übergang, auf dem es zum Unfall kam, rot war. Dann hätte der Autofahrer evtl. damit rechnen können, dass der Radfahrer die Straße nicht überquert. Da die Ampel aber grün war, kann er vorher 74 rote Ampeln überfahren und verkehrt durch 20 Einbahnstraßen gefahren sein und dabei eine Million Fußgänger behindert haben: er ist nicht schuld!

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Die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des OST-WEST Radweges kann allerdings sehr wohl Grün gewesen sein, nämlich dann wenn die SÜD-NORD-Strasse rot hatte und nur die SÜD-WEST-Abbiege-Ampel auf Grün war.!!!

 

Dann widerum hätte aber die Fußgänger/Radfahrer-Ampel des NORD-SÜD Radweges rot sein müssen. Oder nicht :lol:

 

Außerdem weiß ich, daß ich in den 33 Jahren, die ich Radfahren kann noch niemals nicht ohne Handzeichen abgebogen bin!!!

 

Ist die doppelte Verneinung beabsichtigt?

 

Gruß,

diomega (der schon so manches mal ohne Handzeichen abgebogen ist. z.B auf der Linksabbierspur)

 

p.s: @Böser Bube hat glaube ich nicht ganz Unrecht in Bezug auf einen eventuell vorangegangenen Rotlichtverstoß an der gleichen Kreuzung. Mark schrieb ja: "ich hab ihn auch kommen sehen". Die Sache mit dem fehlenden Handzeichen bleibt dennoch. Obwohl ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man auf dem Rad mit den von Mark geschätzen 20km/h "plötzlich" eine 90 Grad-Richtungsänderung vollziehen kann.

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Natürlich war die doppelte Verneinung beabsichtigt, oder würdest Du in einem solchen Falle zugeben, die Hand die ganze Zeit fest am Lenker gehabt zu haben???

 

 

Fakt ist doch denke ich mal, daß der Rad-Fahrer durch seine Grüne Rad-/Fuß-Ampel eindeutig die Vorfahrt hatte, wie er dorthin gekommen ist ist IMHO nicht so wichtig, zur Not beruft er sich einfach auf §1

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Obwohl ich mir nicht richtig vorstellen kann, wie man auf dem Rad mit den von Mark geschätzen 20km/h "plötzlich" eine 90 Grad-Richtungsänderung vollziehen kann.

Nicht? Ich schon. Beispiel: Voll in die Rücktrittbremse steigen, Radl bricht nach rechts aus und gibt im Effekt eine Richtungsaänderung nach links. Oder auf rutschigem Untergrund unter Last vom Dritten in den Zweiten zurückschalten (bei Dreigang), gibt auch ne schöne Heckschleuder, vor allem wenn hinten stark beladen :lol:

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Zum Linksabbiegen muß zuerst die Geradeausspur, und anschließend noch die Querstraße überquert werden, da auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt.

Dies gilt allerdings ausschließlich in solchen Fällen, in denen

 

a) der Radweg auf dem man an die Kreuzung kommt benutzungspflichtig ist

 

und b) eine gesonderte Radverkehrsführung für (radfahrende) Linksabbieger existiert

 

In allen anderen Fällen kann wahlweise auch die Fahrbahn genutzt werden.

 

Gruß,

diomega

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hallo!

also erstmal danke die skizze! sie stimmt auch fast:

meine fahrtroute stimmt, die des radfahrers aber nicht ganz: er hat nämlich zuerst die straße überquert und ist dann links über den radweg, auf diesem haben sich unsere wege gekreuzt, nicht mitten auf der kreuzung.

danke auf jeden fall noch mal für eure einschätzungen!

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  • 4 weeks later...
  • 2 weeks later...
Guest Gast_mark

aber wenn der radfahrer deutlich erkennbar kein kleinkind mehr ist und damit wohl geistig fähig sein sollte, die möglichen konsequenzen eines fehlverhaltens im straßenverkehr einzuschätzen, außerdem die regeln (daß man einen richtungswechsel nun mal anzeigen muß) auch kennen sollte, SOLLTE man doch auch davon ausgehen können, daß dieser mensch fähig ist, sich der situation entsprechend RICHTIG zu verhalten

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SOLLTE man doch auch davon ausgehen können, daß dieser mensch fähig ist, sich der situation entsprechend RICHTIG zu verhalten

 

wie du schon schreibst SOLLTE...sollte heißt im juristischen sprachgebrauch "muss, wenn dem nicht zwingende gründe entgegenstehen"...

ein zwingender grund ist, dass radfahrer nunmal zu oft demonstrieren, dass ihnen verantwortungsbewusstsein im verkehrsgerechten miteinander fehlt. ergo muss man sich beim zusammentreffen mit einem radfahrer so verhalten, als befände sich ein 3 jähriger ohne leine in der nähe!

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Aber die 5 km vorher hätte sich jeder über den blöden Radler aufgeregt,

der da mit 35 km/h rumtrödelt, obwohl :geil: erlaubt sind!

 

Übrigens sind nicht alle Radfahrer so schlimm, wie das hier gerade

dargestellt wird!! :vogelzeig:

 

Außerdem wart ihr BEIDE linksabbieger, und ich hab mal in der

Fahrschule gelernt, dass man beim linksabbiegen immer vorsichtig

fahren muss. Hätten nicht beide anhalten müssen?

Wie siehts da eigentlich mit rechts vor links aus?

Hatte deine Ampel eigentlich nen grünen Pfeil drin, oder war die

vollgrün?

 

mfg Tobi

 

 

 

 

einräder sind die kleinsten räder

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Guest Radfahrer
da hast du allerdings recht. es sind nur ca. 95%, die sich nicht an die stvo zu halten brauchen.

Vergleicht man dies mit den 99% der Autofahrer die sich nicht an die StVO (Geschwindigkeitsbegrenzungen) halten, kommen die Radfahrer ja demzufolge recht gut weg. :vogelzeig:

 

Also sei mal nicht päpstlicher als der Papst. Regeln sind kein Selbstzweck. Und unangemessene (manchmal auch die angemessenen) Regeln werden von allen Gruppen missachtet.

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