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geblitzt - Bescheid 1 Woche vor Verjährung bekommen ...


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Guest Nazareth

Hallo Zusammen...und ein frohes neues Jahr !!!!

 

Ich würde am 21.09.2003 mit dem Wagen eines ehemaligen Freundes geblitz. Und zwar mit 127 abzüglich aller Tolernazenzen in einer :D er Zone.

 

Also sind das 27 km/h zu viel und dafür würde ich 3 Punkte bekommen. Nun habe ich ihn gebeten keine Ausage zu machen, so dass ich nicht diese blöden Punkte bekommen. Leider kam es nun so, dass er sich in meine Freundin verliebt hat und mir diese ausspannen wollte. Gelizeitig hat er wohl Agressionen gegen mich bekommen und hat sich gedacht, dass er mir nun einen kleinen reinwürgt. Er hat auf jeden Fall den Bescheid ausgefüllt und kurze Zeit später bekam ich Post mit einem kleinen netten Foto von mir am 15.12.03. Diese Datum ist auch auf dem Bescheid eingetragen.

 

Soweit ich weiss ist es so, dass dieser Bescheid nach 3 Monaten verjährt ist. Nun fehlen mir jedoch genau 7 Tage, dass ich diesen Bescheid in den Mülleimer werfen darf. Diese blöde Woche muss man doch noch irgendwie strecken können.

Was kann ich da tun...??? Gibt es gewisse Tricks oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die 3 Punkte inklusive Bussgeln an mich nehmen..????

Nun habe ich bisher nicht darauf reagiert und bin mir auch nicht sicher was ich am betsen machen soll. Nun drängt leider die Zeit, nicht dass die Grünen-Helfen :rolleyes: bei mir morgen auf der Matte stehen.

 

Besten Dank schon mal im Vorraus für Eure Hilfe.

Viele Grüße

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Guest rennfahrer²
Nun fehlen mir jedoch genau 7 Tage, dass ich diesen Bescheid in den Mülleimer werfen darf. Diese blöde Woche muss man doch noch irgendwie strecken können.

Darfst du. Die Verjährung ist und bleibt aber unterbrochen.

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Ich gehe davon aus, dass Du einen Anhörungsbogen mit Datum 15.12.2003 erhalten hast. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung und die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Verjährung ist nun in Deinem Fall am 15.03.2004.

 

Natürlich kannst Du das Schreiben in den Müll werfen und keine Angaben zur Sache machen. Die Behörde muss dann den Fahrer ermitteln, ohne dass Du Dich äußerst. Dazu könnte sie ein Passbild beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes anfordern und es mit dem Messbild vergleichen oder jemanden vom Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst bzw. die Polizei zur Fahrerfeststellung bei Dir vorbeischicken. Die Bußgeldbehörde könnte den Bußgeldbescheid auch aufgrund der Angaben Deines ehemaligen (!) Freundes festsetzen (i.d.R. dann, wenn er Dich definitiv als Fahrer angegeben hat - nicht nur als z. B. gelegentlichen Nutzer des Fahrzeuges).

 

Da du als Betroffener bereits "im Spiel" bist, ist die Chance relavtiv gering aus der Sache rauszukommen.

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Guest
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