Guest Gast_Martin Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 Hallo, auf meinem Weg zur Arbeit morgens, umgehe ich häufig eine rote Ampel indem ich anstatt rechts abzubiegen einfach "schräg über einen Parkplatz fahre. Neulich wurde ein Kollege, der das auch immer macht, von der Polizei angehalten und wurde aufgefordert dieses zu unterlassen, da es nächstes Mal Strafe kostet. Ich hab mir überlegt, wenn die mich anhalten, zu sagen, daß ich einkaufen wollte, aber dann erst im vorbeifahren gesehen habe, daß das Geschäft noch geschlossen ist. Meint ihr das diese Ausrede funktioniert, und falls nicht, wie teuer könnte es dann für mich werden? Danke für Antworten und ein frohes neues Jahr! Martin Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 "Strafbar" ist das sicherlich nicht; allerhöchstens ein Verwarnungsdelikt mit ca. 10 Euro. Ich meine, ein ähnlicher Fall wäre schon einmal im Forum diskutiert worden. Versuche es mal mit der Suchfunktion. Quote Link to post Share on other sites
Salo 0 Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 abkürzen über eine ampel oder über einen parkplatz wird wie ein rotlichtverstoß geahndet - bedeutet, dass es def. eine straßtat darstellt. ich such aber noch mal die quelle raus. Quote Link to post Share on other sites
Salo 0 Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 http://www.radarforum.de/messages/11/6835.html und http://mitglied.lycos.de/bikerpage/Recht/Rotlicht.htm ganz unten auf der seite Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 Ist ein Rotlichtverstoß und damit eine Ordnungswidrigkeit. 50 Euro und 3 Punkte oder 125 und 4 und einen Monat. Ist denn der qualifizierte bei soner Aktion drin? Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted January 2, 2004 Report Share Posted January 2, 2004 @ salo: Das sehe ich aber anders!Zum einen wurde meiner Meinung nach, im ersten von dir angegben Link das Thema eher so beendet, dass es kein Rotlichtverstoß ist. Michael hatte es dort eigentlich ganz klar beantwortet. Und im zweiten Link steht ein Satz ganz unten auf der Seite. Der stellt für mich grad mal ne starke Behauptung dar aber noch lange kein Beweis. Zumal dort 0 Quellen zu angegeben wurden. abkürzen über eine ampel oder über einen parkplatz wird wie ein rotlichtverstoß geahndet - bedeutet, dass es def. eine straßtat darstellt. ich such aber noch mal die quelle raus. Eine Rotfahrt ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit!!! Wäre ja noch schöner! Und wie gesagt, ich sehe das Abkürzen über einen Parkplatz oder eine Tankstelle nicht als Rotfahrt und würde es auch nicht als solche ahnden. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Salo 0 Posted January 3, 2004 Report Share Posted January 3, 2004 na ja, ich schrieb ja auch straßtat... aber hast schon recht, ist natürlich quatsch. ich entnahm aus der quelle, dass ein unterschied zwischen einer befahrbaren straße und einer tankstelle, die ansonsten nur mit einem ganz bestimmten ziel besucht, gemacht wird (ergo: konsum zu betreiben, laut schröder wirtschaft anzukurbeln) und nicht um vorsätzlich und offensichtlich einer LZA zu umgehen. kann mir schon vorstellen, das derjenige, der es zu offensichtlich macht (ohne ersichtliche geschwindigkeitsverminderung) probleme bekommen kann. Quote Link to post Share on other sites
Salo 0 Posted January 3, 2004 Report Share Posted January 3, 2004 vielleicht wird der unterschied ja hier deutlich, meine damit recht zu haben?! http://www.theis-heukrodt-bauer.de/Fachgeb...rotlichtve.html "Problematisch sind auch so genannte Umfahrungsfälle. Davon spricht man, wenn über Parkplätze oder Tankstellen eine rote Ampel umgangen wird. Hier gilt die Faustregel: Es handelt sich um einen Rotlichtverstoß, wenn der Kraftfahrer nach der Abkürzung noch im Kreuzungsbereich bei anhaltendem Rot wieder in die zuvor befahrene Straße einbiegt. Fährt er jedoch außerhalb des Kreuzungsbereichs in eine Querstraße ein, liegt in der Regel keine Rotlichtverletzung vor. Eine solche ist jedoch meist zu bejahen, wenn zum Umfahren der Ampel Rad- oder Gehwege benutzt werden." Quote Link to post Share on other sites
Salo 0 Posted January 3, 2004 Report Share Posted January 3, 2004 okay, hab's verstanden... ein rotlichverstoß ist es aber dann, wenn man die tankstelle wie eine art bushaltestelle ansieht und man nach dem umfahren wieder auf die zuvorbefahrenden straße einbiegt. sprich: dieselbe fahrtrichtung beibehält Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Martin Posted January 3, 2004 Report Share Posted January 3, 2004 Sehr schön, danke für die Infos, dann mache ich das in Zukunft weiterhin, zumindest so lange keine :cop01:s in Sicht sind (will ja schließlich nicht unnötig provozieren). Wenn ich dann doch mal die Polizei übersehe und angehalten werde, lass ich es angesichts der Ausführungen hier und in dem alten Thread notfalls auch auf einen Prozess drauf ankommen, einen Monat Fahrverbot wären für sowas ganz schön übertrieben. Martin Quote Link to post Share on other sites
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