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3,73 s Rot und Video


Guest Rotfahrer

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Guest Rotfahrer

Hallo,

 

"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase

dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Messpunkt wurde3,73 Sekunden nach dem Umschalten auf Rot überfahren.

§ 37 Abs. 2 , § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

 

VIDEO-NR.: DISTA XX/2003

 

Beweismittel: Video /

Zeugen : 2 Beamte namentlich genannt"

 

Soll ich dagegen Einspruch einlegen?

Als Fahrer bin ich lt. Fahrtenbuch definitiv bekannt.

Zwei Kolegen im Fahrzeug können sich an nichts erinnern.

Wenn es sich nicht lohnt, mit dem Einspruch, dann laufe ich lieber über die Weihnachtszeit

hinweg - Und nicht, wenn ich wieder arbeiten muss.

 

Danke für schnelle Hilfe.

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Guest rennfahrer²
Wenn es sich nicht lohnt, mit dem Einspruch, dann laufe ich lieber über die Weihnachtszeit

hinweg - Und nicht, wenn ich wieder arbeiten muss.

Aber bestimmt nicht diese Weihnachtszeit, oder ist das schon ein BuGeBe ??

 

Klar kannste Einspruch einlegen, was erhoffst du dir dadurch ??

 

Fraglich ist natürlich was für ein Video vorhanden ist und ob man dich erkennen kann, ob du als Fahrer im Fahrtenbuch eingetragen bist ist erst mal nebensächlich.

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Hallo

 

hier hast du ein paar Fotos von dem Meßgerät

 

Fotos

 

Standen allerdings in Richtung Jena am Krankenhaus.

 

Also dieses Jahr Weihnachten wird es wohl nichts. Wenn es dein erstes FV innerhalb der letzten zwei Jahre war, kannst du dir es innerhalb von vier Monaten aussuchen wann du es nimmst. Die Rechtskraft kann man weiterhin zur Verlängerung der Frist hinauszögern.

 

Ist das Fahrtenbuch wegen dem Finanzamt oder von der Polizei/Behörde verordnet.

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Hi !

 

Also - den Bildern nach zu urteilen, ist das eher eine Geschwindigkeitsüberwachung.

Da Du aber eine Anzeige wegen Rotlich bekommen hast, glaube ich eher, daß da eine Videokamera auf die Ampel und die Haltlinie gerichtet war. Und nachdem das mit 3,73 sek angegebn wird, denke ich, das Du wenig, oder besser gesagt Null Chancen gast, da (auch wenn die beiden Zeigen nicht sagen könnten) ja immer noch der Videobeweis da ist, und Fahrverbot gibts ab 1 Sek Rotlicht. Da bst Du mit 3,73 Sek zu deutlich drüber - Auch der mildeste Richter wird Dir da wohl nix nützen.

 

Mein Rat: Nimm Dir so zwischen Jan. und April 2004 mal 4 Wochen Urlaub, oder (wenn Du später Urlaub nehmen willst) lege Einspruch ein und zögere das ganze so bis zur Verhandlung raus - kannst dann bei der Verhandlung den Einspruch zurücknehmen und dann deinen Schein abgeben, oder vielleicht noch mit dem Richter ausmachen, das Du ihn in ein paar Wochen abgibst. So kommst Du bis in den Sommer.

 

Gruß

 

Hico

:ph34t:

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Wenn es sich nicht lohnt, mit dem Einspruch, dann laufe ich lieber über die Weihnachtszeit

hinweg - Und nicht, wenn ich wieder arbeiten muss.

Aber bestimmt nicht diese Weihnachtszeit, oder ist das schon ein BuGeBe ??

 

Klar kannste Einspruch einlegen, was erhoffst du dir dadurch ??

 

Fraglich ist natürlich was für ein Video vorhanden ist und ob man dich erkennen kann, ob du als Fahrer im Fahrtenbuch eingetragen bist ist erst mal nebensächlich.

"Das Rechtsfahrgebot dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Tempolimits nicht!"

 

Das ist ja wohl nicht Dein ernst ???

 

LOL :vogelzeig:

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Die dargestellten Bilder von Apolda waren zu 100 % eine Ampelüberwachung. Ferner Handy und Gurt. Dies wurde durch die Polizei im Nachhinein bestätigt.

 

Ferner ist dies ja nur ein Beispiel aus Apolda und nicht die vom Beitragseröffner erwähnte Ampel.

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Guest Pferdestehler
...

"Das Rechtsfahrgebot dient der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, Tempolimits nicht!"

 

Das ist ja wohl nicht Dein ernst ???

 

LOL ;)

Das ist ganz sicher sein ernst.

Zwar eine sehr extreme Sichtweise, aber die ist mir eindeutig lieber als auf das Tempolimit bestehende Vogelzeiger. Got it?

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  • 4 weeks later...
Guest Gast_Hico
das ist mein voller Ernst.

 

Den Vogel kannste deiner Mami zeigen, die hat dich scheinbar nicht richtig erzogen! ;)

Na Rennfahrer - nicht beleidigt sein :cop01:

Willst also Rennfahrer werden wenn Du groß bist - schön !

Aber schreib doch lieber in einem anderen Forum - teletubbies-forum oder so.

 

Solltest Du doch erwachsen sein (körperlich jedenfalls) dann kannst Du mich getrost ignorieren.

Jemand der so eine Heulsuse ist und dann auch noch die Muttis ins Spiel bringt ist nicht ernst zu nehmen.

 

Das gilt übrigends auch für unseren kleinen Pferdestehler.

 

Wenn Ihr mal erwachsen seid, werdert Ihr hoffentlich nie den Führerschein bekommen - Nachwuchsraser !

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