Guest 2fast Posted December 5, 2003 Report Share Posted December 5, 2003 Hallo zusammen! Möchte mal wissen, ob ich da ohne Schaden wieder raus komme.... Bin am 22.11.03 mit 21 km/h bei erlaubten 120 km/h geblitzt worden.Da das Fahrzeug auf meine Vater zugelassen ist, hat dieser Mitte November einen Anhörungsbogen bekommen und seine Angaben innerhalb einer Woche wieder zurückgeschickt. Dabei hat er lediglich angegeben, dass er nicht der verantwortliche Fahrzeugführer ist.Am gestrigen 04.12.03 habe ich dann (wie die auf mich gekommen sind würde ich auch gerne mal wissen...) einen Anhörungsbogen bekommen in dem ich Stellung nehmen soll... Kann mir jemand nen intelligenten Ratschlag geben, was ich da jetzt reinschreiben soll??? Ob ich die Sache zugeben soll?Was passiert denn wenn ich keine weiteren Angaben mache zu der Sache? Droht dann u. U. eine höhere Strafe?Zu erwähnen ist vielleicht, dass ich bei meinen Eltern noch gemeldet bin und der Bogen dahin gekommen ist. Wohne zur Zeit aber nich wirklich da... Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted December 5, 2003 Report Share Posted December 5, 2003 kannst eigentlich nicht mehr viel machen, weil man sich im familiären Umfeld deines Vaters umgesehen, dabei der Verdacht schnell auf den Sohn fiel und der Abgleich mit dem Passbild beim EWA vorgenommen wurde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 6, 2003 Report Share Posted December 6, 2003 Irgendwie paßt was nicht. Blitz am 21.11.2003Ab an Halter Mitte November Wie geht denn das? Das Tatdatum muß falsch sein. Und 100 km/h zu langsam fahren macht man auch nicht. So mal Spaß beiseide:Ich nehme einmal an du warst 21 km/h zu schnell.Ermittelt wurdest du wohl durch einen Bildabgleich beim EMA-ihr habt ja geradezu hierfür die Vorlage gegeben-halt Pech.Der AB an dich hat die Verjährung unterbrochen und raus kommen wirst du nur sehr schwer da sie dich ja selber (die Behörde) gefunden hat. Also wohl oder übel zahlen. Ein Meßfehler ist eher unwahrscheinlich.Höhe und Folgen findest du per Suche und BGrechner. Quote Link to post Share on other sites
Guest 2fast Posted December 6, 2003 Report Share Posted December 6, 2003 sorry wegen der Fehler. zur Richtigstellung: bin am 22.10.2003 geblitzt worden und war 21 km/h zu schnell nach Toleranzabzug. @Gast225: wieso haben wir wen die Vorlage geliefert? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 6, 2003 Report Share Posted December 6, 2003 Wer nicht mithilft will idR jemanden aus dem näheren Umfeld der Familie oder Familienangehörige schützen, daher braucht man nur die betreffenden Personen im EMA mit dem Blitzbild vergleichen. Zu 99,9 Prozent hat man dann den Übertäter.Man verleiht seinen Wagen ja schließlich nicht an wildfremde Personen. Quote Link to post Share on other sites
Guest 2fast Posted December 6, 2003 Report Share Posted December 6, 2003 und was könnte passieren, wenn ich auf den anhörungsbogen erstmal nich antworte? bin ja zur zeit nich an der anschrift anzutreffen, an die der bogen geschickt worden ist. ist die verjährungsfrist generell unterbrogen oder beginnt die mit zustellung des anhörungsbogens wieder von neuem? Quote Link to post Share on other sites
Jesse_X 0 Posted December 6, 2003 Report Share Posted December 6, 2003 1. Da die Behörde scheinbar sowieso schon Foto und Personalien von Dir hat (also weiß, dass Du der Fahrer bist), wird sie irgendwann den Bußgeldbescheid erlassen. Das kann sie auch ohne dass Du Dich äußerst. 2. Die Behörde kann zur Ermittlung Deines Aufenthaltsortes das Verfahren vorläufig einstellen. Die Verjährung wird dadurch unterbrochen und beginnt von neuem. Das kann sie solange machen, bis Dein Aufenthaltsort ermittelt wurde. Verjährung wäre dann frühestens in zwei Jahren (siehe § 33 Abs. 3 OWiG). 3. Wenn keine verjährungsunterbrechenden Gründe vorliegen (wie beispielsw. in Nr. 2), ist Verjährung in Deinem Fall: Datum des Anhörbogens + 3 Monate Quote Link to post Share on other sites
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