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Radarwarner günstig ersteigern bei Ebay?


Guest Kosmono

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Guest Pferdestehler

1) Warum verkauft er/sie es? Entweder Schrott oder funktioniert einfach nicht, wie erwartet.

2) Warum wird die Erkennung von Türöffnern angegeben? Weil die massig Fehlalarme erzeugen, je schlechter das Gerät, umso mehr.

3) Radarwarner ist nicht gleich gute Radarerkennung. Eine Menge Dreck am Markt, nur wenige empfehlenswerte.

4) Verkauf und Kauf ist sittenwidrig, daher keinerlei Garantien oder Reklamationen.

5) Qualität kostet. Auf jeden Fall mehr als einen Euro.

6) Ebay löscht solche Auktionen regelmäßig, diese wird sicher auch das reguläre Ende nicht erleben. Siehe Punkt 4.

7) Einen billigen Weg zu einem guten Warner gibt es nicht. Außerdem sollte man sich gut informieren, damit man richtig kauft.

8) Kauf ist Vertrauenssache, siehe Punkt 4. Testzeitraum sollte möglich sein mit Rückgaberecht. Keine Internetkäufe oder Beratungen per Telefon akzeptieren. Zumeist Betrüger.

 

uswusf...

 

Schreibt einer, der sich wirklich mit der Materie auskennt und selbst viele Federn ließ, bis alles lief.

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Guest Michael
1) Warum verkauft er/sie es?

Naja, unter Umständen ist dem bisherigen Eigentümer des RW die Sache "zu heiß" geworden mit den mind. 75 € Bußgeld, 4 Punkten und dem Einstampfen des Geräts.

Da käme ein Verticken doch im Endeffekt billiger.

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Guest Pferdestehler

@Micha

 

Nimm's mir nicht übel. Für jemanden mit nahezu keinen Punkten und einem genügend dicken Konto dürfte das Argument verschwindend geringe Wirkung zeigen. 4 Punkte, kann man problemlos erstmal zweimal schlucken. 75 Euronen noch viel leichter. Einziehung des Gerätes: na dann sollte man immer noch ein zweites in der Schublade haben.

Anyway, seit vier Jahren keine allgemeine Verkehrskontrolle mehr. Und das Ding kann man so gut ablegen, falls mal die Kelle kommt, fliegt das Ding in den Hosenschlitz, und da dürfen sie nicht so ohne weiteres ran... :D

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Guest Michael

@Pferdestehler:

 

Nimm's mir nicht übel.
Nö, warum denn? :D

 

Für jemanden mit nahezu keinen Punkten und einem genügend dicken Konto dürfte das Argument verschwindend geringe Wirkung zeigen. 4 Punkte, kann man problemlos erstmal zweimal schlucken.

 

Mag sein, nur wird ein nicht unwesentlicher Teil der RW-Besitzer eben über ein bereits angeschwollenes Punktekonto verfügen.

 

75 Euronen noch viel leichter.
Jo, im Verhältnis zum Anschaffungspreis des RW schon.

 

Ich schrieb übrigens absichtlich

mind. 75 € Bußgeld
,

weil dies der Regelsatz für eine Fahrlässigkeitstat ist...

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Guest Pferdestehler

@Micha

Fahrlässigkeitstat
ist es doch immer, der Spruch "das habe ich aber nicht gewußt" sollte jedem immer auf den Lippen liegen. Und das Gegenteil dürfte schwer zu beweisen sein.
angeschwollenes Punktekonto
daher sollte man den Warner früh genug anschaffen, am besten ohne Punkte. Zumindest sollte man imho unter 5 bleiben, damit ein weiterer grober Verstoß oder das Abnehmen des Warners nicht zu bösen Folgen führen kann. Falls doch, zwei Jahre etwas Ruhe einkehren lassen und dann geht das Spiel wieder mit 0 Punkten weiter.

Das Leben ist hart, man muß sich immer nehmen, was man kriegen kann. Die Cops schenken einem ja auch nichts. Jedenfalls immer seltener... :D

 

[Edit: OHNE Punkte und MIT Warner sind die Chancen für weitere Punkte erheblich geringer, das ist Fakt, werde ich aber hier nicht belegen ;) ]

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Guest Michael
Fahrlässigkeitstat
ist es doch immer, der Spruch "das habe ich aber nicht gewußt" sollte jedem immer auf den Lippen liegen. Und das Gegenteil dürfte schwer zu beweisen sein.

ähm... Dir ist aber der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bekannt, oder?

 

Und jemand, der sich so ein Teil ins Auto macht, tut das mit Sicherheit nicht, weil diese Blackbox so hübsch aussieht. Und schwupps haben wir schonmal einen dolus eventualis (nämlich das billigend-Inkaufnehmen)...

 

By the way:

Weil

6) Ebay löscht solche Auktionen regelmäßig

geben die Verkäufer gerne ihre Telefonnummer in der Artikelbeschreibung an. Ist dann natürlich ganz interessant, dort mal anzurufen à la "Ich wohne bei Ihnen in der Nähe und würde mir das Teil mal gerne anschauen bzw. gegen Barzahlung mitnehmen"; alternativ halt stinknormal für die Frage-an-Verkäufer-Funktion per eMail... :D

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Guest Michael
Gibt es eine Quelle für diese (IMHO haltlose) Behauptung?

Mir nix bekannt, aber für die Einrede der Haltlosigkeit existiert wohl auch keine Quelle. Oder?

 

Ich reiche die Frage aber gerne an die Kollegen weiter: Existieren Erfahrungswerte dahingehend, inwieweit die (ehemaligen, nach Sicherstellung) RW-Besitzer bereits einschlägige Voreintragungen im VZR haben?

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6) Ebay löscht solche Auktionen regelmäßig

geben die Verkäufer gerne ihre Telefonnummer in der Artikelbeschreibung an. Ist dann natürlich ganz interessant, dort mal anzurufen à la "Ich wohne bei Ihnen in der Nähe und würde mir das Teil mal gerne anschauen bzw. gegen Barzahlung mitnehmen"; alternativ halt stinknormal für die Frage-an-Verkäufer-Funktion per eMail... :D

Und dann? Weder Besitz noch Handel sind strafbar! Was willst du machen? Dem Verkäufer drohen? Mit welcher rechtlichen Handhabe willst du gegen ihn vorgehen?

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Guest Michael
Und dann? Weder Besitz noch Handel sind strafbar? Was willst du machen? Dem Verkäufer drohen?

Nicht so kurzsichtig denken... da man ja lt. @Pferdestehler ein Zweit- bzw. funktionierendes Gerät haben soll, empfiehlt sich die Überprüfung des Fahrzeuges des Kandidaten... schaden kann's nie.

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Guest Pferdestehler

Na jetzt wird es doch interessant. ;)

Dir ist aber der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bekannt, oder?
jo, genau, und dafür gibt es dann den Paragraphen §23 Absatz 1b StVO, welcher genau dieses abdeckt. Die Dummheit inklusive. Weiteres kann da nicht kommen. Daß das einigen sicher nicht weit genug geht und in Fällen sonst unbelasteter Autofahrer total gegen die Wand läuft, schert mich wenig. Diese Gesetz hat für mich sogar viel Positives: die Sensibilität solchen geräten gegenüber ist immens gesunken, weil vor allem in Familienkutschen kaum vermutet.
geben die Verkäufer gerne ihre Telefonnummer in der Artikelbeschreibung an. Ist dann natürlich ganz interessant, dort mal anzurufen à la "Ich wohne bei Ihnen in der Nähe und würde mir das Teil mal gerne anschauen bzw. gegen Barzahlung mitnehmen"; alternativ halt stinknormal für die Frage-an-Verkäufer-Funktion per eMail...  :D
und was willst Du denn machen? Anschauen? Kaufen? Wieder unverrichteter Dinge nach Hause fahren? Ich würde Dir das Teil gerne zeigen. Außerhalb des eigenen Fahrzeuges, das dürfte klar sein. Testen? Gerne, in Deinem Wagen. Was soll sonst passieren?
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Und dann? Weder Besitz noch Handel sind strafbar? Was willst du machen? Dem Verkäufer drohen?

Nicht so kurzsichtig denken... da man ja lt. @Pferdestehler ein Zweit- bzw. funktionierendes Gerät haben soll, empfiehlt sich die Überprüfung des Fahrzeuges des Kandidaten... schaden kann's nie.

Aha. Du willst also wie ein gemeiner Denunziant den Verkäufer an die Polizei verpfeifen? Wie willst du die Polizisten überzeugen aufgrund der äußerst fragwürdigen Rechtslage das Fahrzeug des Verkäufers zu durchsuchen?

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Guest Pferdestehler

Das ist ja noch gemeiner. Mein KFZ steht eventuell auf einem Privatgrundstück, da könnten die Cops sich den Warner sogar in Aktion ansehen und nichts machen. Und sollte mich einer beim Rausfahren abpassen wollen, so schnell kann mich keiner anhalten, daß das Teil nicht noch wegwandert. Na und wenn, der zweite ist morgen wieder drin. Oder in zwei Jahren...

Ärgerlich, aber solche Ausnahmen gibt es...

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@Michael

Nicht so kurzsichtig denken... da man ja lt. @Pferdestehler ein Zweit- bzw. funktionierendes Gerät haben soll, empfiehlt sich die Überprüfung des Fahrzeuges des Kandidaten... schaden kann's nie.
Auch die gründlichste Überprüfung Deines eigenen Fzgs, und das am besten öfters und ohne Voranmeldung! Denn warum sonst sollte jemand, der sich öffentlich im Fernsehen kritisch über die Verkehrsüberwachung geäußert hat, einen Radarwarner kaufen wollen? ;):D

 

MfG

 

Thomas

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Guest Pferdestehler

Noch ein lustiger Aspekt: Durch die veränderte Gesetzgebung kann es den Cops eigentlich ganz egal sein, wenn einzelne ohne erwischt zu werden damit rumfahren. Die breite Masse wird immer noch erwischt und kann gemolken werden. Das funktioniert natürlich nur, solange nicht persönliche Dinge in's Spiel kommen, z.B. übersteigerter Ehrgeiz oder Säuerniss... :D [Edit oder gekränkter Stolz :rolleyes: ]

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Guest Michael
Du willst also wie ein gemeiner Denunziant den Verkäufer an die Polizei verpfeifen?

Habe ich absolut kein Problem mit. Du?

 

Wie willst du die Polizisten überzeugen aufgrund der äußerst fragwürdigen Rechtslage das Fahrzeug des Verkäufers zu durchsuchen?

 

Da ist eigentlich nix fraglich.

 

Ganz einfach:

Das betriebsbereite Mitführen eines RW stellt eine Gefahr für die öSuO dar (VGH Mannheim, Az. 1 S 1925/01) und - Achtung, jetzt wird's länderspezifisch - gemäß § 30 PolG BaWü gilt:

"Die Polizei kann eine Sache (= Auto) durchsuchen, wenn [...] Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf."

 

Und daß ein RW sichergestellt/beschlagnahmt werden darf, willst du doch nicht etwa abstreiten?!

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Guest Michael
Auch die gründlichste Überprüfung Deines eigenen Fzgs, und das am besten öfters und ohne Voranmeldung! Denn warum sonst sollte jemand, der sich öffentlich im Fernsehen kritisch über die Verkehrsüberwachung geäußert hat, einen Radarwarner kaufen wollen? ;):D

Bittesehr, gerne.

Auch damit habe ich kein Problem, zumal ich auch nie einen RW besessen habe noch besitze noch besitzen werde.

Ich brauch's einfach nicht. So einfach isses.

 

PS: Wenn die Argumente ausgehen, wird man unsachlich, gelle?! Wie wär's, wenn du dich an einer sinnvollen rechtlichen Debatte beteiligen würdest?

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Guest Michael
Und wenn das Auto auf Privatgrund steht, entfällt der Beschlagnahmegrund, da es sich dort um keinerlei "Mitnahme" handelt...

So what?

Wartet man halt ab, bis sich derjenige auf öffentlichem Verkehrsraum bewegt...

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Guest Pferdestehler

@Micha

 

Heute, 17 Uhr, da fahre ich die Potsdamer Chaussee von Wannsee kommend Richtung Zehlendorf-Eiche. Also ich bin da schon vielen Cops begegnet, aber anhalten wollte mich da seit '97 keiner mehr :D

Und für den Bedarf: Kontakt Direktion 4, die haben dann einiges zu tun, wenn sie ausgerechnet mich haben wollen.

Ich muß Dich da enttäuschen, man wird nicht unbedingt erwischt. Es geht auch anders...

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Du willst also wie ein gemeiner Denunziant den Verkäufer an die Polizei verpfeifen?

Habe ich absolut kein Problem mit. Du?

So wie ich deinen Character bis jetzt einschätze, war mir das sonnenklar, dass du ohne mit der Wimper zu zucken alles und jeden verpfeifen würdest. Ich habe da andere Wertevorstellungen, vor allem was Zusammenhalt und Ehre betrifft. Ich könnte es nicht mit mir vereinbaren, ein Denunziant zu sein.

 

Und daß ein RW sichergestellt/beschlagnahmt werden darf, willst du doch nicht etwa abstreiten?!

 

Ein betriebsbereit mitgeführter Radarwarner darf beschlagnahmt werden, das ist richtig! Allerdings ist der Passus "betriebsbereit mitgeführt" rechtlich nicht formuliert. Ähnlich verhält es sich beim "wirksamen Kopierschutz", um nur ein Beipiel zu nennen.

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Guest Michael

Kommt noch irgendwas stichhaltiges zur Rechtslage (vor allem: mit Quellen!) oder nur noch heiße Luft von Leuten, die den rechtlichen Hintergrund nicht verstehen oder nicht verstehen/wahrhaben wollen?

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Kommt noch irgendwas stichhaltiges zur Rechtslage (vor allem: mit Quellen!) oder nur noch heiße Luft von Leuten, die den rechtlichen Hintergrund nicht verstehen oder nicht verstehen/wahrhaben wollen?

Ja, das frage ich mich bei dir auch. Wo ist denn "betriebsbereit mitgeführt" definiert?

Warum weichst du unangenehmen Fragen immer aus?

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Guest Pferdestehler

@Micha

 

Du kannst nie alles und jeden mit Gesetzen packen, es gibt immer Ausnahmen. Und diese sind dann halt nicht mit Paragraphen belegbar, aber genauso real. In diesem Fall eine Quelle zu verlangen, ich weiß nicht wofür? Jeder, der mit so einem Teil jeden Tag auf die Straße fährt, ist eine lebendige Quelle, aber er wird Dir das kaum verwertbar nachweisen, wäre schön dumm, oder?

 

[Edit:

Was bitte verstehe ich denn an den rechtlichen Hintergründen nicht? Ich verstehe die wohl sehr gut, aber setze mich darüber hinweg bzw. umgehe diese auf legalem oder nicht legalem Weg, daß heißt aber nicht, daß ich da was nicht kapiere.]

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Guest Michael

@NetGhost:

Du hast bisher keine einzige Quelle für deine Thesen benannt...

 

Wo ist denn "betriebsbereit mitgeführt" definiert?
Was gibt's da zu definieren? Betriebsbereit ist eben betriebsbereit, funktionstüchtig; oder - um's mit den Worten vom VG Hannover, Az. 10 A 5723/00 auszudrücken:

"ein Radarwarngerät, das entweder sich in einem BETRIEBSBEREITEN Zustand befindet oder sofort in einen solchen Zustand versetzt werden kann".

 

Jetzt, wo bleiben deine Quellen?

 

Warum weichst du unangenehmen Fragen immer aus?

 

Welche blieb unbeantwortet?

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Guest Michael
Was bitte verstehe ich denn an den rechtlichen Hintergründen nicht? Ich verstehe die wohl sehr gut

Damit meinte ich eher die Herren @NetGhost und @ts1, die hier an meinem angeblich ach so miesen Charakter herummäkeln, anstatt bei der Sache, nämlich der Rechtslage zu bleiben. Diese Fakten sind den Herren offensichtlich unbequem, so daß sie sich genötigt fühlen, sich auf persönliche Angriffe herabzulassen. Dies ist alles andere als eine sachliche Diskussion.

 

Ihr dürft euch gerne hier weiter verbal kloppen, weiter im Trüben rumstochern - das ist mir wurscht, der rechtliche Standpunkt ist m.E. zu Genüge geklärt, wurde des weiteren auch in der Vergangenheit schon mehrfach hier im Forum erörtert.

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@Michael

Auch die gründlichste Überprüfung Deines eigenen Fzgs, und das am besten öfters und ohne Voranmeldung! Denn warum sonst sollte jemand, der sich öffentlich im Fernsehen kritisch über die Verkehrsüberwachung geäußert hat, einen Radarwarner kaufen wollen?
Bittesehr, gerne....

PS: Wenn die Argumente ausgehen, wird man unsachlich, gelle?! Wie wär's, wenn du dich an einer sinnvollen rechtlichen Debatte beteiligen würdest?

Wer hat denn mit dem "verpfeifen" bei entsprechenden verräterischen Inseraten angefangen?
Du willst also wie ein gemeiner Denunziant den Verkäufer an die Polizei verpfeifen?
Habe ich absolut kein Problem mit. Du?
Und ich habe kein prinzipielles Problem damit, den Kaufinteressenten zu verpfeifen (*). Du denn?
Damit meinte ich eher die Herren @NetGhost und @ts1, die hier an meinem angeblich ach so miesen Charakter herummäkeln, anstatt bei der Sache, nämlich der Rechtslage zu bleiben
Was habe ich über Deinen "ach so miesen Charakter" gesagt? Nee, das sind Deine eigenen Worte! Jetzt erzähl mir doch einmal klipp und klar, warum ich Dich nicht anzeigen dürfte. Rechtsgrundlage bitte!

 

(*) wegen solchen Kleinkram habe ich noch nie jemanden angezeigt. Aber kategorisch ausschließen kann ich es nicht.

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael
Jetzt erzähl mir doch einmal klipp und klar, warum ich Dich nicht anzeigen dürfte. Rechtsgrundlage bitte!

Wo habe ich das bitteschön behauptet?

Selbstverständlich darfst du mich anzeigen; es gibt keine dem entgegenstehende Rechtslage.

 

Und eine andere Antwort bist Du uns auch noch schuldig: wie man die Punkte berechnet, wenn die Summe der Einzelverstößte >=40 Euro ergibt. Her mit den Rechtsgrundlagen!

 

Gerne, obwohl ich sie bereits nannte.

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs 3 Nr. 3 StVG in Verbindung mit Anlage 13 zur FeV und die genauen Punktzahlen je Verstoß findest du im Tatbestandskatalog.

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[...] Diese Fakten sind den Herren offensichtlich unbequem, so daß sie sich genötigt fühlen, sich auf persönliche Angriffe herabzulassen.

 

[...] der rechtliche Standpunkt ist m.E. zu Genüge geklärt, wurde des weiteren auch in der Vergangenheit schon mehrfach hier im Forum erörtert.

Die Rechtslage ist eben nicht geklärt! Auch in deiner Quelle (Hannover, Az. 10 A 5723/00) wird nicht mal ansatzweise auf eine Definition von "betriebsbereit" eingegangen.

 

Wieder einmal muß ich dir erklären, dass es sich bei den von mir getätigten Aussagen nicht um persönliche Angriffe handelt. Du hast mich gefragt, ob ich mit dem denunzieren ein Problem hätte, ich habe dir die Frage beantwortet und dargelegt, aus welchen Gründen ich Denunziation ablehne.

 

Welche blieb unbeantwortet?

 

Jung, was hast Du nur erlebt, um so umzukippen?

 

Gibt es eine Quelle für diese (IMHO haltlose) Behauptung [dass Radarwarner-Benutzer "vorbelastet" sind]?

 

Und dann? Weder Besitz noch Handel sind strafbar! Was willst du machen? Dem Verkäufer drohen? Mit welcher rechtlichen Handhabe willst du gegen ihn vorgehen?

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Guest Pferdestehler

@Micha

 

In Deinen Links finde ich aber keinerlei Hinweis darauf, daß VGs addiert werden und dann eine Punktevergabe nach der Gesamtsumme erfolgt. Interessiert mich schon seit das Thema hier hochkam, gibt es da mehr zu? Habe da nämlich nie was von gehört, aber das heißt ja nix.

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Guest Michael
Die Rechtslage ist eben nicht geklärt! Auch in deiner Quelle (Hannover, Az. 10 A 5723/00) wird nicht mal ansatzweise auf eine Definition von "betriebsbereit" eingegangen.

Dann

a) definiere du doch mal "betriebsbereit" und "nicht betriebsbereit"

b) warte ab, was die Rechtsprechung künftig hergibt. Zum § 23 Abs 1b StVO gibt es noch keine Rechtsprechung, da der Absatz ja relativ neu ist.

 

Jung, was hast Du nur erlebt, um so umzukippen?
a) gehört das nicht in diesen Thread

b) ist das eine längere Geschichte

c) geht es eigentlich auch niemanden etwas an, ist meine Privatangelegenheit

d) habe ich mich darüber gegenüber niemandem zu rechtfertigen

 

Gibt es eine Quelle für diese (IMHO haltlose) Behauptung [dass Radarwarner-Benutzer "vorbelastet" sind]?

 

Ich habe keine Quelle zur Hand, habe aber die Frage weitergereicht.

 

Und dann? Weder Besitz noch Handel sind strafbar! Was willst du machen? Dem Verkäufer drohen? Mit welcher rechtlichen Handhabe willst du gegen ihn vorgehen?

 

Habe ich bereits beantwortet; wenn du magst, ersetze in meinen Ausführungen das Wort "man" durch das Wort "ich".

 

BTW: Ich vermisse immer noch Quellen für deine Behauptungen.

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Guest Michael
In Deinen Links finde ich aber keinerlei Hinweis darauf, daß VGs addiert werden und dann eine Punktevergabe nach der Gesamtsumme erfolgt.

Die Addition der Verwarnungsgelder ergibt sich aus § 20 OWiG; die Anzahl der Punkte richtet sich nicht nach dem (Gesamt-)Bußgeld, sondern nach der Art der einzelnen Verstöße.

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@Michael

Rechtsgrundlage ist § 28 Abs 3 Nr. 3 StVG in Verbindung mit Anlage 13 zur FeV und die genauen Punktzahlen je Verstoß findest du im Tatbestandskatalog.
Entsprechend kommt man damit auch schon bei an sich relativ geringen Verstößen auch recht flott in den Genuß einer Eintragung im VZR: ... 25 € + 15 € = 40 € -> Punkt in Flensburg! (§ 28 Abs 3 Nr 3 StVG)
Die Punktzahlen für den ganzen Kleinkram (< 40 Euro) ist Null. Und nun addiere ein paar Nullen. Was kommt dann raus?

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael
Die Punktzahlen für den ganzen Kleinkram (< 40 Euro) ist Null. Und nun addiere ein paar Nullen. Was kommt dann raus?

Du irrst. Wirf einen Blick in den offiziellen TBKat (Link habe ich ja gegeben) und schau dir zusätzlich zu den einzelnen Tatbeständen auch mal das Abkürzungsverzeichnis an.

 

Ein Beispiel:

336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld

des Fahrers fehlte.

§ 36 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

(B - 1) 5,00

 

Wenn es - in Verbindung mit anderen OWi in TM - zu einer Gesamtbuße >= 40 € kommt, dann liegt bei dem Tatbestand Nr. 336000 für die Probezeitler ein B-Verstoß vor und es wird 1 Punkt fällig.

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Die Rechtslage ist eben nicht geklärt! Auch in deiner Quelle (Hannover, Az. 10 A 5723/00) wird nicht mal ansatzweise auf eine Definition von "betriebsbereit" eingegangen.

Dann

a) definiere du doch mal "betriebsbereit" und "nicht betriebsbereit"

Betriebsbereit ist mE nach ein in Fahrtrichtung sinnvoll angebrachter Radarwarner, der an das Bordnetz des Fahrzeuges angeschlossen, jedoch nicht eingeschaltet ist.

 

Nicht betriebsbereit ist ein Radarwarner, wenn er sich sonstwo im Fahrzeug befindet und keine Verbindung zum bordeigenen Stromnetz besteht.

 

Fakt ist und bleibt bis auf weiteres, dass die äußerst schwammige Gesetzesformulierung Radarwarner betreffend eine Einladung zur Rechtsbeugung darstellt, da der Beamte selbst entscheiden muss, ob und wann ein Gerät betriebsbereit ist.

 

a) gehört das nicht in diesen Thread

b) ist das eine längere Geschichte

c) geht es eigentlich auch niemanden etwas an, ist meine Privatangelegenheit

d) habe ich mich darüber gegenüber niemandem zu rechtfertigen

 

Nanu, warum so aggressiv? :D Selbsverständlich musst du dich nicht rechtfertigen, aber die "Geschichte" zu kennen, die zu deiner vollständigen Richtungsänderung geführt hat, würdeallen Mitgliedern des Radarforums sicherlich helfen, deine teilweise sehr extremen Ansichten zu verstehen.

 

BTW: Ich vermisse immer noch Quellen für deine Behauptungen.

 

Quelle

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Guest Michael
Fakt ist und bleibt bis auf weiteres, dass die äußerst schwammige Gesetzesformulierung Radarwarner betreffend eine Einladung zur Rechtsbeugung darstellt, da der Beamte selbst entscheiden muss, ob und wann ein Gerät betriebsbereit ist.

Nö, gegen die Maßnahme hat der Betroffene ja sein Recht auf Rechtsmittel (Widerspruch im Verwaltungsverfahren - Beschlagnahme/Sicherstellung - oder Einspruch im OWi-Verfahren).

 

Selbsverständlich musst du dich nicht rechtfertigen, aber die "Geschichte" zu kennen, die zu deiner vollständigen Richtungsänderung geführt hat, würdeallen Mitgliedern des Radarforums sicherlich helfen, deine teilweise sehr extremen Ansichten zu verstehen.
Jep, vielleicht. Aber wie gesagt nicht hier in diesem Thread, da off-topic.

 

 

ähm... Dein Userprofil ist deine Quelle?! :D

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Fakt ist und bleibt bis auf weiteres, dass die äußerst schwammige Gesetzesformulierung Radarwarner betreffend eine Einladung zur Rechtsbeugung darstellt, da der Beamte selbst entscheiden muss, ob und wann ein Gerät betriebsbereit ist.

Nö, gegen die Maßnahme hat der Betroffene ja sein Recht auf Rechtsmittel (Widerspruch im Verwaltungsverfahren - Beschlagnahme/Sicherstellung - oder Einspruch im OWi-Verfahren).

;) Der war gut. Du weisst doch selbst wie das ausgeht. Hier noch von der Möglichkeit der Rechtsmitel zu sprechen ist schon arglistig. Außer erhöhten Kosten für den Antragsteller wird es nichts geben, daher sind defakto keine Rechtsmittel möglich.

 

ähm... Dein Userprofil ist deine Quelle?!  :D

Die Quelle bin ich!

 

Noch offene Fragen:

 

Warum so aggressiv?

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@Michael

Die Punktzahlen für den ganzen Kleinkram (< 40 Euro) ist Null. Und nun addiere ein paar Nullen. Was kommt dann raus? 
Du irrst. Wirf einen Blick in den offiziellen TBKat (Link habe ich ja gegeben) und schau dir zusätzlich zu den einzelnen Tatbeständen auch mal das Abkürzungsverzeichnis an.
Dort steht bei (FaP-Pkt) "Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe ..." Das ist für mich aber unzutreffend. Gelten diese plötzlich auftauchenden Punkte also ausschließlich für den Spezialfall Probezeitler!?

 

MfG

 

Thomas

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Guest Michael
:D Der war gut. Du weisst doch selbst wie das ausgeht. Hier noch von der Möglichkeit der Rechtsmitel zu sprechen ist schon arglistig. Außer erhöhten Kosten für den Antragsteller wird es nichts geben, daher sind defakto keine Rechtsmittel möglich.

Nunja, das ist deine Meinung, die sei dir belassen.

Was würdest du als Alternative vorschlagen? Ellenlange Debatte vor Ort mit dem kontrollierenden Beamten vielleicht?

 

Die Quelle bin ich!
wuaha... ;):100::120: Ich glaub, so nen guten Joke hatte ich heute noch nicht...

 

Unter einer Quelle versteht man (meine Wenigkeit mit eingeschlossen, aber nicht ausschließlich ich) hier in so einem Fall einen Gesetzestext, ein Gerichtsurteil, einen Fachzeitschriftenaufsatz oder dergleichen; aber mit Sicherheit keine irgendwann mal geäußerten Vermutungen oder Behauptungen - schon gar nicht, wenn sie von einem selber stammen.

 

Noch offene Fragen:

Warum so aggressiv?

 

Empfandest du das als aggressiv? Kam vielleicht so rüber, gebe ich zu, aber war durchaus noch eine relativ milde Form.

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Guest Michael
Gelten diese plötzlich auftauchenden Punkte also ausschließlich für den Spezialfall Probezeitler!?

Nö, die ausgewiesenen Punktzahlen gelten für alle.

 

Muß man so lesen:

Spalte 1: FaP (A- oder B-Verstoß)

Spalte 2: Punkte

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Unter einer Quelle versteht man (meine Wenigkeit mit eingeschlossen, aber nicht ausschließlich ich) hier in so einem Fall einen Gesetzestext, ein Gerichtsurteil, einen Fachzeitschriftenaufsatz oder dergleichen; aber mit Sicherheit keine irgendwann mal geäußerten Vermutungen oder Behauptungen - schon gar nicht, wenn sie von einem selber stammen.

Nicht dass wir uns hier mißverstehen. Nenn mir bitte nochmals die einzelnen Punkte, für die du eine Quellenangabe haben möchtest.

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Irgendwie find ich es süß wie sich hier ein paar ausleben :100:

Da stellt einer irgendeine Behauptung auf und wird nach deren Quelle gefragt. Statt diese Frage zu beantworten fragt er nach einer Quelle für die Gegenbehauptung. Man beantwortet eine Frage üblicherweise nicht mit einer Gegenfrage.

 

/Ironie an

Achja, der Papst ist schwul!

Quelle?

Nenn du mir ne Quelle für das Gegenteil!

/Ironie aus

:D

 

Und dann kommt das große Verwundern wenn man gewisse Facetten seiner Persönlichkeit preis gibt

QUOTE (NetGhost @ 02.12.2003, 13:22)

Du willst also wie ein gemeiner Denunziant den Verkäufer an die Polizei verpfeifen?

 

Habe ich absolut kein Problem mit. Du?

und diese dann kritisiert werden. Ein unkritisches Verhalten solchen, speziell in diesem Fall, Untugenden gegenüber kann und wird hier keiner ernsthaft erwarten können.

Teilweise begründete Einwände oder Nachfragen gegen diese Einstellung werden als persönliche Angriffe abgetan um somit der Beantwortung zu entgehen.

 

Und wer solche Behauptungen aufstellt oder Verhaltensweisen an den Tag legen will

QUOTE (Pferdestehler @ 02.12.2003, 13:39)

Und wenn das Auto auf Privatgrund steht, entfällt der Beschlagnahmegrund, da es sich dort um keinerlei "Mitnahme" handelt... 

 

So what?

Wartet man halt ab, bis sich derjenige auf öffentlichem Verkehrsraum bewegt...

hat offensichtlich die Prioritäten falsch gesetzt.

 

Die Polizei hat wohl nichts anderes zu tun als auf die Anrufe des müBü zu warten:

"Herr Wachtmeister, ich kenn da einen, der hat nen Radarwarner gekauft und wird ihn sicher auch demnächst einsetzen. Derzeit steht sein Fahrzeug aber noch in seiner Garage."

 

"Selbstverständlich Herr Bürger, wir werden sofort eine Streif losschicken, die vor dem Gelände abwartet bis dieser Mensch losfährt - anschließend werden wir ihn selbstverständlich anzeigen". ;)

 

Hallo?! Aufwachen! Willkommen in der Realität. Wir haben weiß Gott anderes zu tun...

 

Sollte hier jetzt der Eindruck entstanden sein, dass ich RW gegenüber eine eher liberale Einstellung haben, so täuscht dies. Nur haben wir in unsere Verein anders zu tun als gezielt auf Typen anzusitzen, die eventuell demnächst ordnungswidrig handeln.

Wenn mir einer bei einer normalen Kontrolle verkommt, wird er selbstverständlich sein Päckle bekommen.

 

@Net Ghost:

Ich könnte es nicht mit mir vereinbaren, ein Denunziant zu sein.

Speziell in diesem Fall gebe ich dir ausnahmsweise mal recht. Und ich würde auch niemanden anzeigen, weil er seinen Winterreifenbebber nicht im Auto hat...

 

So und jetzt streitet euch schön weiter über mein Schäufele und dein Schäufele. Ist lustig zu zu schauen. :120:

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Guest Pferdestehler
"Herr Wachtmeister, ich kenn da einen, der hat nen Radarwarner gekauft und wird ihn sicher auch demnächst einsetzen. Derzeit steht sein Fahrzeug aber noch in seiner Garage."
ich mach das ja extrem selten, aber hier. *abrofl* Der war richtig gut... Genauso hatte ich mir das aber auch vorgestellt. Mal sehen, um 17 Uhr ist sicher eine gaze Horde Deiner Kollegen in Berlin-Wannsee unterwegs, fahnden alle nach mir, da ein nicht-anonymer Anruf sie von meinem staatsfeindlichen Verhalten informiert hat. :D

@Micha, nicht falsch verstehen, das ist lustig, vollkommen losgelöst von irgendwelchen konkreten Personen hier ;)

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anmerkung am rande ;)

beim einseitensenor nuetzt der warner garnichts :D

 

gruss wanges

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Will noch mal kurz auf das Thema "betriebsbereit" zurück kommen.

Ich hatte es schon mal in nem ähnlichen Thread geäußert.

 

Find ich bei ner Verkehrskontrolle oder sonstigen Maßnahmen einen Radarwarner im Auto, wird er von mir grundsätzlich beschlagnahmt, wenn er nicht augenscheinlich wirklich "kaputt" ist.

Ob "betriebsbereit" oder nicht, üblasse ich anderen.

 

Der Bürger kriegt sein Beschlagnahme-Protokoll. Sollte es sich später herrausstellen, es war nicht betriebsbereit, kriegt er es natürlich wieder.

Die Frage über die Betriebsbereitschaft können sich dann Leute stellen, die dafür wesentlich besser bezahlt werden.

 

mfg matze

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