Guest heiko Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Hallo zusammen. Ich hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Problem weiter helfen oder zumindest einen Tipp geben: Im September wurde ich davei "erwischt", wie ich bei 131 km/h anstelle des erforderlichen Mindestabstands von 65m nur einen gemessen Abstand von 17,9m, d.h. <3/10 des halben Tachowertes. Bei dem Wagen handelt es sich um einen Firmenwagen. Der Fahrer des Wagen hat (noch) keine Angaben zur Person gemacht, die den Wagen gefahren hat. Hier meine Fragen: -Weiß jemand ob der Tatbestand schon ausreicht, mir den Führerschein zeitweise zu entziehen oder komme ich mit einem blauen Auge davon?-Wenn der Halter nun sich weigert, denn Namen des Fahrers zu nennen bzw. sich nicht nicht mehr errinnern kann, wer den Wagen zum angegebenen Zeitpunkt gefahren hat, wird er dann sofort mit einem Fahrtenbuch belegt oder wird das erst angedroht und kommt im Wiederholungsfall zum Einsatz?-Wenn ich schließlich doch als Fahrer identifiziert werden sollte und ein Fahrverbot bekomme: kann ich mir aussuchen, wann ich es "absitze"? Habe sowas gehört, daß das nicht mehr möglich ist!? Ich hoffe wirklich das Ihr mir kurzfristig ein paar Tipps gegeben könnt, das Schreiben muß so oder so nämlich in den nächsten Tagen raus! Vielen Dank im vorraus! Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Unter 2<10 gibts erst 1 Monat Fahrverbot. Wie stehst du zu der Firma ? Wenn der Halter nun sich weigert, denn Namen des Fahrers zu nennen Wieso Halter und nicht Firma ??Wie groß ist die Firma ? Wenn ich schließlich doch als Fahrer identifiziert werden sollte und ein Fahrverbot bekomme: kann ich mir aussuchen, wann ich es "absitze"? Habe sowas gehört, daß das nicht mehr möglich ist!?Unter 3<10 gibts kein Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Ab 130 km/h weniger als 3/10 Abstand:Bußgeld 75 Euro und 3 Punkte, kein Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Guest heiko Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Hallo Rennfahrer! Erstmal danke für die rasche Antwort! Ich bin ja erstmal beruhigt, daß ich wohl nicht mit einem Fahrverbot rechnen muß. Das ist das wichtigste. Ich habe zu diesem Zeitpunkt als Praktikant in der Fa. gearbeitet, arbeite jetzt aber nicht mehr dort. Der Firmenwagen wird nur durch einen Fahrer gefahren, der zunächst von der Polizei angeschrieben wurde. Er hat bereits angegeben das er nicht gefahren sei und wurde jetzt aufgefordert, den Fahrer zu dem Zeitpunkt zu nennen. Das ist noch nicht passiert, er würde die Aussage eventl. auch verweigern, wenn er dafür nicht sofort ein Fahrtenbuch oder sowas aufgebrummt bekäme!? Die Firma hat schon >50 Mitarbeiter. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Schon wieder alles falsch gemacht! Wieso bekommt er überhaupt nen AB ?? Ist das ne GbR ? Keine GmbH ? Er hätte den AB wegschmeißen sollen, er wars ja schließlich nicht; dass selbiger überhaupt zugegangen ist kann niemand beweisen! Jetzt soll er einfach nicht mehr antworten, Fahrtenbuch kanns theoretisch zwar eins geben, praktisch glaube ich aber kaum. Quote Link to post Share on other sites
Guest heiko Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 stimmt, so hätte man es machen können. aber die fahrerdaten wurden leider bereits übermittelt. jetzt muß dieser sich erstmal entlasten. aber das wichtigste für mich: kein fahrverbot! Quote Link to post Share on other sites
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