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Abzocke oder Verwaltungsersparnis ?


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Ich befürworte das auf jeden Fall. Vor allem, nachdem zuletzt die Verwarngelder aufgestockt wurden und danach zum Teil durch die Obergrenze von 55 € im Bußgeldbereich landeten. Unnötige Verwaltungskosten waren die Folge. 150 € fände ich jetzt etwas zu hoch, aber 80 bis 100 € durchaus sinnvoll.

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Abzocke war ja eher der sinnbefreite Aufschlag in den letzten Jahren (Gesamt 98,50 für lächerliche +16kmh).

Ich mutmaße dass das der ein oder anderen Abkassierzentrale den Rest gibt, deswegen ja auch das Rumgeheule mit der Frist (3 Monate)

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/falschparker-koennen-unbesorgt-sein-berlin-bekommt-neue-parkzonen-doch-die-bussgeldstelle-kommt-nicht-hinterher-li.10009178

Modern wäre da doch mal eine Koppelung Paypal/KK Autorisierung/Lastschrift an das Kennzeichen, im Gegenzug 30 oder gar 50% Rabatt wie andernorts üblich:whistle:

 

 

 

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Modern wäre ja schon , wenn alle Behörden auf das Verwarngeld einen QR-Code für die Banking-App bzw. PayPal drucken würden. Das reduziert meiner Meinung nach auch die Bürokratie, da weniger Tippfehler und bessere Zuordnung der Einzahlungen.

ansonsten gerne Anhebung der Grenze, bin da ganz bei Bluey.

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vor 4 Stunden schrieb KlausK:

Modern wäre ja schon , wenn alle Behörden auf das Verwarngeld einen QR-Code für die Banking-App bzw. PayPal drucken würden. 

Ich habe glücklicherweise nicht den Überblick, aber bei „meinen“ Knöllchen war in letzter Zeit immer ein QR Code dabei.

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vor 19 Stunden schrieb Heintz:

für lächerliche +16kmh

Wenn  man da die 3 km Toleranz rückrechnet und die (günstig) 3 km Tacho Voreilung ebenfalls, landet man bei gutmütigen 72 Km/h die da innerorts auf der Uhr waren.   Fast 50% zu viel find ich nicht lächerlich. Die EU-Richtlinie 75/443/EWG erlaubt sogar 4 km Abweichung. 

 

Der Focus stellt das im Übrigen so dar, als sei das schon beschlossene Sache. Das ist so aber gar nicht.  In dem entsprechenden Beschlusspapier heißt es:  

"Zu diesem Zweck soll geprüft werden, ob die Obergrenze für Verwarnungsgelder nach  . . . . auf 150 Euro angehoben werden kann."

Das ist ja nicht mit der Anhebung der "Bestrafungssätze" verbunden.  Es wird also damit nichts teurer, nur die Zahlart und -Stelle wird anders.

Da würde den Kommunen viel Geld weg brechen. Heutzutage landen die Bußgelder nämlich bei den Kommunen und die Verwarngelder bleiben bei den Polizeibehörden. Da fielen ja künftig viel Bußgelder weg. Da freuen sich die Kommunen . . . ach nee, die Polizeien. Und nach wie vor müsste man mit der Verwarnung einverstanden sein. Angst um seinen Rechtsweg braucht man wohl nicht zu haben. Hoffe ich.

In dem Papier heißt es aber auch:

 "Gegebenenfalls erforderliche Folgeanpassungen im Straßenverkehrsrecht werden vorgenommen" 

Und das macht mir viel mehr Sorge. Da könnte es nämlich um die Aufweichung und Heraufsetzung der "Punkteverteilung" gehen.  Wundern würd mich das in diesem Weichei- und Kuschel- und Gutmenschenstaat nicht.  

 

Für den Interessierten zum Lesen:

Regierungspapier zur Staatsmodernisierung

 

Frohes und gesundes neues Jahr

 

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vor 14 Stunden schrieb rth:

Ich habe glücklicherweise nicht den Überblick, aber bei „meinen“ Knöllchen war in letzter Zeit immer ein QR Code dabei.

Mal sehen, ich werde demnächst mal wieder was aus Brandenburg bekommen, ca. 10 drüber bei erlaubten 120 auf dem dreispurigen Berliner Ring am 1. Weihnachtsfeiertag.

Aus Landkreisen in Grenznähe (Schwarzwald, Trier, ...) kenne ich das so, aber im Landesinneren noch nicht.

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50% hören sich viel an...... 25 km/h hingegen wenig....... je nachdem, wie die Politik (oder auch andere Verantwortliche) argumentieren wollen, wird entweder in Prozent angegeben oder die absolute Zahl. Wie ich schonmal schrieb: ein bekanntes Muster, mit dem sich allerdings offensichtlich nicht wenige Menschen beeindrucken und auch beeinflussen lassen.

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  • 4 weeks later...
vor 3 Stunden schrieb KlausK:

@rthTicket ist da: netto 131 bei erlaubten 120 auf der BAB 10 am 25.12.25, macht dann 40€, ohne QR-Code oder auch nur Fotos.

Das ist allzu schnell passiert - nur wenige Sekunden nicht aufmerksam reichen. Und es lohnt sich nicht, dagegen vorzugehen. 

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vor 2 Stunden schrieb Zöllner:

Das ist allzu schnell passiert - nur wenige Sekunden nicht aufmerksam reichen. Und es lohnt sich nicht, dagegen vorzugehen. 

Stimmt!
Nur, wenn es nichts kostet ist es uninteressant. Regeln ohne Konsequenzen sind überflüssig. Warum sollte man sich um Regeln scheren?

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vor 7 Minuten schrieb rth:

Stimmt!
Nur, wenn es nichts kostet ist es uninteressant. Regeln ohne Konsequenzen sind überflüssig. Warum sollte man sich um Regeln scheren?

Zweifellos.

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vor 19 Stunden schrieb Zöllner:

Das ist allzu schnell passiert - nur wenige Sekunden nicht aufmerksam reichen. Und es lohnt sich nicht, dagegen vorzugehen. 

Das ist aber nett ausgedrückt. Stimmt, hatte ich auch nicht vor, Zeit und Energie zu Schade.

Ich bleibe weiter ein Befürworter für Bestrafung nach prozentualer Überschreitung.

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Am 31.12.2025 um 13:29 schrieb Bluey:

Ich befürworte das auf jeden Fall. Vor allem, nachdem zuletzt die Verwarngelder aufgestockt wurden und danach zum Teil durch die Obergrenze von 55 € im Bußgeldbereich landeten. Unnötige Verwaltungskosten waren die Folge. 150 € fände ich jetzt etwas zu hoch, aber 80 bis 100 € durchaus sinnvoll.

@bluey: Das hört sich wie auf dem Basar an, wobei Du eigentlich schon richtig liegst. Bisher und seit Ewigkeiten war m. W. die Bußgeldschwelle doch mit der Punkteahndung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gekoppelt, also ab netto +21 km/h. Derzeit nach der StVO-Novelle 1nun 00 Euro außerorts, innerorts 115 Euro. Es muß ja früher auch irgendwelche Regeln und Begründungen gegeben haben. Nach der StVO-Novelle hatten wir ja hier die Nichtanpassung der 55 Euro-Grenze diskutiert (Verdopplung der unteren Ränge, theoretisch auch Verdopplung auf 110 Euro, etc.). Entweder hatte da jemand gepennt oder es war gewollt. Nun sind offensichtlich ein paar Interessengruppen aufgewacht. Die Bußgeldstellen sind überlastet und den Kommunen wird vermeintlich zustehendes Geld abgezwackt. Warum sollte nun ein städtischer Knöllchenschreiber (m/w/d) noch "hochwertige" Tickets > 55 Euro beim Parken mit Behinderung / mit Gefährdung ausstellen bzw. Ehrgeiz entwickeln, wenn die Einnahme nicht in die Kasse seines Arbeitgebers fließt? 

Oder man nimmt den höchsten Strafsatz von 70 Euro bei bis netto +20 km/h plus 5 Euro = 75 Euro, damit die Kommune wie früher alles aus der Kleinvieh-Massenabzocke kassieren darf. Die "mittleren" und "schwereren" Sachen gehen wie gehabt ans Land.

Ist auch die Frage, wo jetzt die 150 Euro herkommen. Vielleicht ist schon die nächste Bußgeldkatalog-Verdopplung-Tiefensee-3.0 eingepreist:schreck:?

Auch klar, daß durch die zusätzlichen Bußgeldgebühreneinnahmen die Bußgeldstellen wie die Jungfrau zum Kind plötzlich in deren selbstherrlichen Schattenwirtschaft mit Vorsatzunterstellungen und Wiederholungstäter-/Beharrlichkeitsabzocke nun durch die Bußgeldgebührenabzocke ein weiterer Einnahmentopf überquillt:doofwinkt:.

:nolimit:

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Am 1.1.2026 um 09:34 schrieb Sobbel:

@sobbel: Ich zitiere hieraus den Pkt. 68, Hervorhebung von mir:

Zitat

Obergrenze für Verwarnungsgelder: Geringfügige Ordnungswidrigkeiten sollen wieder häufiger bürokratiearm mittels Verwarnungsgel des statt durch Geldbuße im Rahmen eines aufwendigeren Bußgeldverfahrens geahndet werden können. Zu diesem Zweck soll geprüft werden], ob die Obergrenze für Verwarnungsgelder nach § 56 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (derzeit 55 Euro) auf 150 Euro ange hoben werden kann. Gegebenenfalls erforderliche Folgeanpassungen im Straßenverkehrsrecht werden vorgenommen.

Ist die Frage, welcher Landesminister (m/w/d) da was mit welchem Background und mit welchem Interesse in dieser Besprechung am 4.12.25 geblubbert hat. Natürlich kann es bei Hardliner-Cops Albträume geben, wenn das Flenspunkte-Schema nach oben verschoben werden würde:rolleyes:. Würde auch die Bürokratie beim KBA/Flensburg sowie den Vielfahrer, die Gutachter, RA und RSV entlasten:P:lol:

:nolimit:

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Im Gespräch ist m.W.n. lediglich, die gebührenfreie Grenze soweit anzuheben, daß die ehemals oberen Verwarngelder direkt kassiert werden können. Die sind aber trotz der Geführen nach wie vor punktefrei. Nirgendwo konnte ich etwas dazu lesen, daß punktebewehrte Verstöße aufgeweicht werden sollen. Das würde mich auch arg wundern.

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  • 2 weeks later...

@Heintz: War ein Paradebeispiel wie wieder irgendeine gierige Bußgeldstelle:doofwinkt: sich vorsätzlich noch weiter aus dem Vorsatzsatzunterstellungsgenster lehnt:fool:, um erstens solange vorsätzlich massenhaft pauschal noch fetter abzukassieren bis sich ein VT gerichtlich wehrt. Zum Glück war hier kein "Schleicher (m/w/d)"-Gesinnungsgericht zuständig und hat der Behörde die Leviten gelesen:smack:, weil bekannterweise die Übertragung von %-Werten auf die ganze Bandbreite Schwachsinn ist. Zeigt sich schön bei :ruh:-Messung. Ebenso bei der Abstandsahndnung mit  "halber Tacho". 

Und zweitens wird eine "gefestigte Rechtsprechung" anvisiert, an der sich dann die ganzen anderen Bußgeldstellen ergötzen. 

Hier noch das besagte Urteil:

AG Landstuhl
Entscheidungsdatum:    07.08.2025
Aktenzeichen:    2 OWi 4211 Js 8201/25

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001616701

Und wenn innerorts in dem Straßenzug mit drei aufeinanderfolgende :30: zwischendrin Einmündungen und Kreuzungen sind, dann wäre das schon echte Dummheit oder bewußt vorsätzliche Rechtswidrigkeit!

:nolimit:

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Am 2.2.2026 um 16:47 schrieb Bluey:

 Nirgendwo konnte ich etwas dazu lesen, daß punktebewehrte Verstöße aufgeweicht werden sollen. Das würde mich auch arg wundern.

@bluey: Würde mich auch wundern, @sobbel schiebt doch diese Panik, s. o., wobei im "Kampf gegen Schnellfahrer" sicherlich kein Schmusekurs gefahren wird. Nur wenn die AfD den nächsten Verkehrsminister stellen sollte, dann könnte in der Verkehrsüberwachung mal richtig aufgeräumt werden:whistling:.

:nolimit:

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