m3_ 510 Posted December 18, 2025 Report Share Posted December 18, 2025 Themen bei TOP58 "647/25 Entwurf eines Fünftes Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" sind u. a. "gewerblicher" Punktehandel, Digital-Führerschein, Haltergebührenerhöhung, Parkplatzüberwachung durch Scan-Fahrzeuge, usw. sowie das ewige Rumpopel-Thema "Längere Verfolgungsverjährung". Hierzu aus der Drucksache 647/25 die Begründung, welche schon ein krasses Gejammere sowie ein Armutszeugnis ist: "Begründung: Eine angemessene Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist würde den erheblichen Druck von den Bußgeldbehörden nehmen und der Realität in der täglichen Sachbearbeitung besser entsprechen. Die Bearbeitungszeiten für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; nicht zuletzt aufgrund gestiegener Anforderungen an die Ermittlungsarbeit sowie einer damit einhergehend spürbaren Zunahme an Fällen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den Einsatz moderner, präziserer Erfassungs- und Überwachungstechniken zurückzuführen, die eine intensivere Verfolgung ermöglichen, aber zugleich mit einem erhöhten Auswertungs- und Dokumentationsaufwand verbunden sind. Ein besonderer Aufwand ergibt sich beispielsweise bei der Fahrerermittlung. Hier stoßen die zuständigen Behörden regelmäßig an zeitliche Grenzen. Nicht aufgrund Untätigkeit, sondern weil die Bearbeitung aufgrund der gestiegenen Komplexität (z. B. Erkennbarkeit auf Bildern, technische Bildaufbereitung, aufwendige Halteranfragen) deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als früher. Diese Schritte sind nötig, um dem Schuldprinzip gerecht zu werden und zugleich den Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren zu genügen. Hinzu kommt eine seit Jahren angespannte Personalsituation in vielen Bußgeldstellen. Hohe Fluktuation, schwierige Nachwuchsgewinnung sowie krankheitsbedingte Ausfälle führen zu spürbaren Verzögerungen in der Verfahrensabwicklung – selbst bei hoher Motivation der Mitarbeitenden. Die geltenden Verjährungsfristen lassen in der Praxis häufig nicht genug Raum für eine sachgerechte Bearbeitung komplexerer Fälle; gerade jene würden jedoch zu einem verkehrserzieherischen Effekt führen. Zudem bestehen keinerlei zeitliche Spielräume, um organisatorisch beispielsweise auf besondere (oft nur vorübergehende) Belastungsphasen wie etwa Haupturlaubszeit, Phasen mit vielen Ausfällen etc. steuernd einwirken zu können. Es ist auch mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/3237 vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte angemessen, aufgrund dortiger festgelegter Verjährungsfristen, den deutschen Behörden höhere Verjährungsfristen einzuräumen, da der Aufwand und die Zunahme an Fällen weiter steigen wird. Darüber hinaus würde eine Verlängerung der Verjährungsfrist einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass in den letzten Jahren insbesondere in urbanen Räumen und auf Landstraßen ein Wiederanstieg von besonders gefährlichem Fahrverhalten wie beispielsweise extremem Rasen zu beobachten ist. Täter handeln zunehmend mit dem Bewusstsein, dass die Verfolgung solcher Taten an Fristen scheitert; gerade dann, wenn die Fahrerermittlung erschwert ist. Eine realistische und angemessene Verlängerung der Frist würde hier gezielt gegensteuern und die abschreckende Wirkung der Verkehrsüberwachung insgesamt stärken. Damit würde zugleich dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes stärker Rechnung getragen. Eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist ist daher sachgerecht, praktikabel und notwendig. Sie würde den Behörden ermöglichen, ihre Maßnahmen zur Fahrerermittlung – insbesondere mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden technischen Mitteln – gezielter, sorgfältiger und rechtsstaatlich fundierter durchzuführen. Gleichzeitig würde sie die Durchsetzbarkeit bestehender Verkehrsregeln erhöhen und das Vertrauen in die Konsequenz staatlichen Handelns stärken." Wie kann im Digitalverkehrsüberwachungszeitalter "deutlich mehr Zeit" benötigt werden, "als früher"? Und die Haupturlaubszeit fällt doch nicht plötzlich vom Himmel, die gibt es schon seit Dekaden! Es gibt in der freien Wirtschaft zig Unternehmen, die Saisongeschäfte steuern sowie Belastungsspitzen abfedern können. Klar, vom Himmel fallen dafür laufend und unbegrenzt neue Stationärblitzer und Blitzanhänger. Dagegen sollte die Bußgeldstelle mal besser aufbegehren, sprich die Verkehrsüberwachungsstunden sollten gedeckelt werden bzw. der aktuellen Bußgeldstellenkapazität angepasst werden. Oder die Schwellwerte können erhöht werden, sprich sich von kleinkarierten Massenabzocke zu verabschieden. Oder wieder Bußgeldbescheid erst ab +21 km/h. Und wenn es irgendeinen Quantensprung hinsichtlich Großabzocke/Fallzahlen gibt, siehe A2 Mautstation Bielefeld oder RLP mit Entdeckung der Stationärabzocke auf BAB, dann wurde dort schon immer massiv mit Stellen aufgerüstet. Auch klar, für den Nachwuchs ist Bußgeldstellenmitarbeitender kein Traumberuf: Schlechtes Image, kein Ausbildungsberuf, nur Hilfsarbeitertätigkeit, fehlende Aufstiegsperspektive, Fallzahlenperformance-Druck, Zeitverträge, geringe bis mäßige Bezahlung, usw.. Auch hohe Fluktuation, hoher Krankenstand und schwierige Nachwuchsgewinnung sind doch selbstgemachte Probleme der Schneckentempo-Bußgeldstelle und nicht ein Problem der Verkehrsteilnehmer! 1 Quote Link to post Share on other sites
Heintz 151 Posted December 31, 2025 Report Share Posted December 31, 2025 Wohl dringend nötig. Diesen Sommer im Kalkutta/Spree: Android Auto vorzeitig zwischen Imbiss und Hotel beendet und das einzige Foto (+6 bis +10) in diesem Jahr gemacht. Zum Beifahr (m/w/d) noch gesagt "Würde mich schwer wundern wenn die es schaffen bis September Firma (Halter) und mich rechtzeitig anzuschreiben" Tatsächlich hab ich nie was davon gehört 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 510 Posted January 16 Author Report Share Posted January 16 Nachher ab 11:20 wird darüber 35 Minuten im Bundestag debattiert. Es wird sicherlich wieder Redner geben, welche das Wort "Raser" unterbringen wollen. Vielleicht schlägt jemand die unsägliche Rede von der BaWü-Justizministerin Marion Gentges im Bundesrat am 19.12.25, welche es schon mit dem 10. Wort geschafft hatte. Zum Glück gab es nicht die angekündigte Rede von "Winne", welcher die Sitzung merklich "angestrengt" geleitet hatte, sondern nur einen Schriftsatz. Dem Bundesrat muß man hiermit leider beim Absegnen vom Bußgeldstellengejammere leider Inkompetenz attestieren. Ebenso inkompetent ist Forderung vom Bundesrat die Gefahrstellenwarner generell zu verbieten (S. 65). Offensichtlich gibt es aber noch Kompetenz in der Bundesregierung, welche einigermaßen kompetent zum Bundesrat-Geschwurbel Stellung genommen hat: Aus der Drucksache 21/3505, Hervorhebungen von mir: S.67 "Gegenäußerung Bundesregierung Zu Nummer 2 Für die Bundesregierung ist nicht ersichtlich, warum die vorgeschlagene Anhebung der Verjährungsfrist auf neun Monate erforderlich sein soll. In der Stellungnahme des Bundesrates werden zwar gestiegene Anforderungen an die Ermittlungsarbeit, erhöhter Auswertungs- und Dokumentationsaufwand, ein Anstieg der Fälle sowie eine an gespannte Personalsituation in vielen Bußgeldstellen als Gründe für gestiegene Bearbeitungszeiten genannt. Es wird aber nicht dargelegt, welcher übliche Zeitrahmen unter diesen geänderten Bedingungen deshalb nun für die durchschnittliche Bearbeitung benötigt wird, das heißt, es wird nicht dargelegt, dass die Behörden nunmehr im Durchschnitt weitere sechs Monate zur Bearbeitung benötigen (statt vielleicht nur ein, zwei oder drei Monate). Zudem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bei den mas senhaft vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten das summarische Verfahren gerade beschleunigen soll. Im Übrigen ist im OWiG oberhalb der Mindestverjährungsfrist von sechs Monaten (§ 31 Absatz 2 Nummer 4 OWiG) keine Verjährungsfrist von neun Monaten vorgesehen. Die Regelungen zur Verfolgungsverjährung in § 31 Absatz 2 OWiG sehen Abstufungen – abhängig von dem im jeweiligen Bußgeldtatbestand angedrohten Höchstmaß – von sechs Monaten beziehungsweise einem, zwei oder drei Jahren vor. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung ein Bedürfnis, die vorgeschlagene Verlängerung auf neun Monate besonders zu be gründen. Der Vorschlag wird daher im aktuellen Verfahren abgelehnt." S. 71 "Das vorgeschlagene gänzliche Verbot von sog. Blitzerwarn-Apps wird abgelehnt. Bereits nach geltendem Recht ist die Nutzung dieser Dienste während der Fahrt untersagt. Es bleibt schon aufgrund fehlender empirischer Un tersuchungen offen, ob bereits das Vorhalten entsprechender Applikationen zu mehr regelwidrigem Verhalten im Straßenverkehr führt." Es wird also spannend. Vielleicht stellt ja jemand aus der SPD den Arbeitsplatzverlust der Knöllchenschreiber (m/w/d) wegen den Scan-Autos in den Vordergrund: S. 28 ff. "...ca. 50 Prozent des Kontrollpersonals im Außendienst eingespart werden kann. Bei Zugrundelegung eines (Ziel-)Schlüssels von ca. 170 Kontrollkräften (VZÄ) pro 100.000 bewirtschafteten Parkständen bei konventioneller Kontrolle ... ...aufgrund von Arbeitskräftemangel und unattraktiven Arbeitsbedingungen vielerorts in erheblichem Umfang nicht besetzt werden können. Nimmt man an, dass von 170 Planstellen im Schnitt 120 tatsächlich besetzt sind, ergibt sich eine Reduktion des jährlichen Stellenbedarfs im Außendienst von (120 – 85) * 11 = 385 VZÄ." Quote Link to post Share on other sites
m3_ 510 Posted February 11 Author Report Share Posted February 11 Hoffentlich verjähren jetzt weg dem Streik für "attraktivere Arbeitsbedingungen" nicht so viel Fälle in Straubing und Viechtach: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-streiks-verdi-mvg-kliniken-hochschulen-kultur-polizei-li.3381451 Gut, Merz und Söder plärren ja, wir sollen mehr arbeiten, das gilt natürlich dann auch für Bußgeldstellen, die dann locker ihre Aufgaben innerhalb von drei Monaten schaffen können. Gut, vielleicht könnte Söder ja Straubing und Viechtach an den bayerischen Extra-Feiertagen schuften lassen, wenn in Hamburg und Berlin keine Feiertage sind (Heilige Drei Könige ff.). Aber gut, der Ursprung vom Jammertext in der o. g. Drucksache kommt m. E. eh eher von einer Bußgeldstelle im Norden. Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer / RLP kann es nicht gewesen. Dort liegt das Gegenteil seit Aufblähung bei Einführung der stationären BAB-Abzocke in RLP vor. Der Rechnungshof sieht sage und schreibe 63,5 Stellen für streichfähig! Rechnungshof Jahresbericht 2023: "Nr. 8 Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Bußgeldstelle - erheblicher Stellenabbau ohne Qualitätsverlust möglich -" Hieraus (Hervorhebungen von mir): "Insgesamt können bei der derzeitigen Organisation 63,5 besetzte Stellen eingespart und die Personalkosten um bis zu 5,8 Mio. € jährlich verringert werden. Die Veranschlagung von Stellen verstieß teilweise gegen Haushaltsgrundsätze. 41 unbesetzte und entbehrliche Stellen wurden nicht in Abgang gestellt. Auf 29 Stellen wurden Bedienstete geführt, die dauerhaft andere Aufgaben der Polizeipräsidien wahrnahmen. ... Zum 1. Mai 2022 waren in der Zentralen Bußgeldstelle insgesamt 289 Bedienstete (260 Vollzeitkräfte)6 beschäftigt. .... Er wird nach folgender Formel errechnet: Personalbedarf = Anzahl Verfahren x mittlere Bearbeitungszeit / Jahresarbeitszeit (in Minuten) ... Das Ergebnis ist im Folgenden dargestellt: Bei der Bearbeitung von allgemeinen Bußgeldverfahren, wie Geschwindigkeits-übertretungen oder Rotlicht-Verstößen, sind nach dem Ergebnis der Personal-bedarfsermittlung bei der derzeitigen Organisation mindestens 44 der 92 Vollzeitkräfte entbehrlich .... Die Bediensteten im Team „Zentrale Auswertung“ des Sachgebiets Zentrale Dienste waren mit dem Abruf, der Auswertung und dem Import von digitalen Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie dem Bereitstellen von Beweismitteln nicht ausgelastet. Legt man angemessene Leistungsanforderungen zugrunde, könne drei der dort eingesetzten 25,2 Vollzeitkräfte10 eingespart werden." Hoffentlich weiß Verkehrsminister Patrick Schnieder hierüber Bescheid. Ich schätze ihn so intelligent ein, daß er sich nicht von dem Jammertext als allgemein gültig für Deutschland linken läßt. Quote Link to post Share on other sites
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