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Auf der A2 gefilmt worden, gleich der Verstöße ins Haus bekommen 21-30 kmh


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Guten Morgen,

ich wurde vor ca. einem Monat auf der A2 Richtung Berlin von einem Videowagen aufgenommen und gestern kam der Bescheid. Ich wurde in drei verschiedenen Zonen mit überhöhter Geschwingdkeit gefilt, einmal 21, 28 und 30 zu schnell. In der Bemerkung steht: Aufgrund mehrerer Eintragungen im Fahreignugsregister (ich habe bereits 4p) wurde die Geldbuße "angemessen" erhöht gemäß xy Paragraphen. Ich soll 523€ zahlen und da steht auch 1 Punkt.

Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen (Überführungsfahrer). Ich weiß dass dieser Bescheid für sich noch kein Fahrverbot für einen Monat bedeutet, dafür hätte ich schneller sein müssen. Aber, und das ist meine Frage: Ich meine dass ich bereits in den letzten 12 Monaten bereits 2x mit mindestens 26kmh zu schnell geblitzt wurde. Ich bin mir allerdings nicht 100% sicher, aber 3 meiner aktuellen 4 Punkte (ich bekam einen Brief darüber nach Hause vor drei Monaten ca.) kamen in 2024 zustande. Wenn es aufgrund dieser vorherigen Verstöße einen Monat Fahrverbot gegeben hätte oder geben wird, hätte das bereits in diesem Bußgeldbescheid gestanden oder kann das noch nachträglich kommen? Offensichtlich wurde ja der Bußgeldbescheid auf Basis bereits bestehender Eintragungen im Fahreignungsregister erstellt, ergo würde/sollte ein eventuelles Fahrverbot bereits hier drin stehen? Da steht aber eben nur die Geldsummer und der Punkt. Damit wäre ich dann bei 5p, was bedeutet dass ich die jetzt nicht mehr "abarbeiten" kann, richtig? Würdet ihr iher empfehlen es einem Anwalt zu übergeben, hat hier jemand Erfahrung mit genau so einer Konstellation?

Lieben Dank für die Hilfe/Hinweise.

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Hallo,

das Fahrverbot für einen Monat wird kommen, Fahrer steht auch fest. Für die Behörden hattest Du in der Vergangenheit ausreichend Zeit Dein Verhalten zu überdenken, erst Recht, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. 

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du Dich zumindest mal beraten lassen, aber was will man hier noch rausholen? Alleine die aktuelle Aktion mit drei Überschreitungen wird die Behörde nicht gerade Milde stimmen, dazu die Voreintragungen. 

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Lieben Dank für deine Einschätzung. Gegen ein Fahrverbot wäre ich gar nicht abgeneigt täte mir evtl ganz gut. Das Ding ist eben, dass ich selbständig bin und damit reden wir von um die 4000€ Einnahmeeinbußen für den entsprechenden Monat plus die 500 Strafe. Was ich da "rausholen" möchte ist ja eigentlich klar. Ich möchte, dass dieser Bußgeldbescheid irgendwie fallen gelassen wird.

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Du bist in drei verschiedenen Geschwindigkeitsbereichen gemessen worden. Da hattest Du aber Glück, daß Du an wohl eher nette Kollegen geraten bist. Denn ich kenne das anders. Drei verschiedene Geschwindigkeitsbereiche bedeutet Tatmehrheit. Und das wiederum hätte bedeutet, daß jeder Deiner Verstöße zu 100 % (Bußgeld UND Punkt/e) hätte gewertet werden können. In Deinem Fall also + 3 Punkte!! Zuzüglich des entsprechenden Bußgeldes..... und entsprechender Erhöhung wegen Voreintragungen..... Das hätte auch locker Richtung 1.000 Eu gehen können.

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Also übersetzt bedeutet es dass ich quasi froh sein soll dass es nicht härter ausgefallen ist und deswegen nicht versuchen sollte mich da anwaltlich rauszuwinden sondern das ertragen sollte 'wie ein Mann oder eine Frau'? 

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Update: Ich habe das Schreiben gefunden was ich vor einiger Zeit bekommen habe wo meine 4 Punkte gelistet sind und wie ich die 'eingefahren' habe. Bei keinem davon war ich 26kmh zu schnell. Das bedeutet dass ein Fahrverbot nachträglich so oder so vom Tisch ist (also dieses von wegen 2x innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 26kmh zu schnell) und der aktuelle Verstoß ist für sich betrachtet auch ohne Fahrverbot weil dafür war ich nicht schnell genug. Das läßt die Sache obs mit dem Anwalt sein muss natürlich anders aussehen, denn die Hauptmotivation dazu wäre ja gewesen um ein eventuelles Fahrverbot herumzukommen, aber so wie es jetzt steht ist das eh kein Thema. Trotzdem würde es durchaus einen Unterschied machen ob ich dann jetzt bei 5P wäre oder 4, denn soweit ich weiß verfallen die Punkte ab 5 Punkten nicht mehr nach einem Jahr sondern erst nach drei. Richtig? Worst case mit Anwalt hätte ich quasi 'umsonst' ein paar h € noch in den Wind geschossen.

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und eventuell die Behörde "geweckt". Ein zusätzliches Fahrverbot käme dann immer noch in Betracht, 2 x größer 25 ist ein Regelfahrverbot, sowie die Strafen im Bußgeldkatalog von Fahrlässigkeit ausgehen. Bei Dir wäre es möglich, Vorsatz zu unterstellen. 

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Wie meinst du das mit 2x größer 25 = Regelfahrverbot @KlausK?

Im Bußgeldkatalog steht, dass wenn man zwischen 26-30 zu schnell war (was ich hier war), dann: "* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt."

Da ich aber in den letzten 12 Monaten vor diesem Bescheid keine 2x mindestens 26 zu schnell war, warum sollte dann jetzt trotzdem noch ein Fahrverbot kommen? Nimmt die Behörde dann quasi die zwei 26+ Überschreitungen aus diesem aktuellsten Bescheid und sagt dann dass das quasi diese 2x sind?? Oder wie soll ich das verstehen?

Würde ich jetzt quasi einfach die 520€ zahlen und den Punkt schlucken meinst du wäre alles 'ok' und es würde nichts weiter passieren, kein Fahrverbot etc? Aber wenn ich dann mit Anwalt ankomme und es schief läuft, da meinst du wäre die Behörde "geweckt" und würde versuchen Daumenschrauben anzuziehen und nur deswegen dann mit dem Fahrverbot ankommen?

Edit: Also wenn ich sicher wüsste dass wenn ich einfach den Bescheid zahle und sonst die Finger stillhalte dass dann kein Fahrverbot mehr kommt, dann würde ich das tun. Wenn die Chance auf ein Fahrverbot trotzdem immernoch irgendwie aufgrund von was weiß ich da ist, obwohl ich vor diesem Bescheid nie 26 zu schnell hatte, dann tendiere ich leicht zum Einspruch...

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vor 10 Stunden schrieb th3o:

Also übersetzt bedeutet es dass ich quasi froh sein soll dass es nicht härter ausgefallen ist

Jup. Ganz genau.

und deswegen nicht versuchen sollte mich da anwaltlich rauszuwinden sondern das ertragen sollte 'wie ein Mann oder eine Frau'?

Habe ich das irgendwo geschrieben? Ich denke nicht.

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vor 10 Stunden schrieb th3o:

Ich habe keine Begründung, deswegen ja auch die Überlegung mit dem Anwalt für Verkehrsrecht, das ist ja eigentlich deren Jobbeschreibung für mich eine Begründung zu finden.

Deren "Jobbeschreibung" ist es auch, mit Dir und Deinen Fehlverhalten Geld zu verdienen. Und genau das tun sie in jedem Fall, egal ob das Verfahren für Dich gut oder schlecht ausgeht. Im letzteren Fall haben sie garantiert auch immer eine passende Begründung parat.

Manchmal sollte man halt auch verlieren können.

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vor 8 Stunden schrieb th3o:

denn soweit ich weiß verfallen die Punkte ab 5 Punkten nicht mehr nach einem Jahr sondern erst nach drei. Richtig? 

Falsch! Punkte verfallen nicht nach einem Jahr. Eine kurze Suche bei Google hätte Dich schnell informiert:

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg verfallen nach unterschiedlichen Fristen, abhängig von der Art des Verstoßes. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit verfällt nach 2,5 Jahren. Zwei Punkte für eine Straftat oder schwere Ordnungswidrigkeit werden nach 5 Jahren gelöscht. Drei Punkte, die aufgrund einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis vergeben wurden, verfallen erst nach 10 Jahren.

Die Tilgungsfristen sind wie folgt:
  • 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt.
  • 5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten mit 2 Punkten.
  • 10 Jahre: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte)

Es ist wichtig zu beachten, dass die Punkte individuell verfallen und nicht durch neu hinzukommende Punkte beeinflusst werden. Das bedeutet, dass jeder Punkt nach Ablauf seiner jeweiligen Tilgungsfrist gelöscht wird, unabhängig davon, ob neue Punkte hinzugefügt wurden.

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@BlueyVielen Dank. Wie hoch schätzt du denn in diesem Fall die Wahrschenlichkeit ein, dass ich nachträglich ein Fahrverbot bekomme wenn, wie ich upgedated habe, bis zu dieser Ordnungswidrigkeit keine 2x mindestens 26kmh zu schnell gewesen bin bei den anderen Ordnungswidrigkeiten?

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vor 15 Stunden schrieb th3o:

Wie meinst du das mit 2x größer 25 = Regelfahrverbot @KlausK?

Im Bußgeldkatalog steht, dass wenn man zwischen 26-30 zu schnell war (was ich hier war), dann: "* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt."

Da ich aber in den letzten 12 Monaten vor diesem Bescheid keine 2x mindestens 26 zu schnell war, warum sollte dann jetzt trotzdem noch ein Fahrverbot kommen? Nimmt die Behörde dann quasi die zwei 26+ Überschreitungen aus diesem aktuellsten Bescheid und sagt dann dass das quasi diese 2x sind?? Oder wie soll ich das verstehen?

Würde ich jetzt quasi einfach die 520€ zahlen und den Punkt schlucken meinst du wäre alles 'ok' und es würde nichts weiter passieren, kein Fahrverbot etc? Aber wenn ich dann mit Anwalt ankomme und es schief läuft, da meinst du wäre die Behörde "geweckt" und würde versuchen Daumenschrauben anzuziehen und nur deswegen dann mit dem Fahrverbot ankommen?

Edit: Also wenn ich sicher wüsste dass wenn ich einfach den Bescheid zahle und sonst die Finger stillhalte dass dann kein Fahrverbot mehr kommt, dann würde ich das tun. Wenn die Chance auf ein Fahrverbot trotzdem immernoch irgendwie aufgrund von was weiß ich da ist, obwohl ich vor diesem Bescheid nie 26 zu schnell hatte, dann tendiere ich leicht zum Einspruch...

Du hast es doch schon selbst zitiert. Von einer Regel kann in beide Richtungen abgewichen werden, wenn sich eine gute Begründung findet. Im Tagesgeschäft handelt der Behördenmitarbeiter nach Schema F (das ist nicht abwertend gemeint). Sollte ein Vorgang besonders herausstechen, oder sonst wie die Aufmerksamkeit erregen, wird er sich vielleicht etwas genauer angesehen und beurteilt. 

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vor 23 Stunden schrieb th3o:

Ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen (Überführungsfahrer).

Jetzt hab ich gedacht da käme mal jemand mit einer neuen Ausrede ein (evtl.) Fahrverbot nicht antreten zu wollen/können. Aber nein - immer das Gleiche. Es sollte doch schon der erste Geschwindigkeitsverstoß als Anlass dienen Nachzudenken und sein Verhalten anzupassen. Gerade dann, wenn der Führerschein deine Familie ernährt.

 

vor 18 Stunden schrieb Bluey:

Drei verschiedene Geschwindigkeitsbereiche bedeutet Tatmehrheit.

Das sehe ich genauso. Das ist als Tatmehrheit im Bußgeldkatalog so beschrieben.  Das sind eigentlich drei einzelne "Taten" die dementsprechend auch einzeln zu ahnden gewesen wären.

 

vor 14 Stunden schrieb th3o:

Da ich aber in den letzten 12 Monaten vor diesem Bescheid keine 2x mindestens 26 zu schnell war, warum sollte dann jetzt trotzdem noch ein Fahrverbot kommen?

Da ist man im § 25 Abs. 1 StVG - da steht folgendes (ich hab das mal auf das hier wichtigste zusammengekürzt)

"Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit ... die sie unter beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen."

Die Beharrlichkeit ist ein unbestimmter Begriff, der nicht näher definiert ist und immer neu zu Begründen ist. Wann diese Beharrlichkeit aber in der Regel (also immer) vorliegt steht in § 4 Abs. 2 BKatV und das ist eben die zweimalige Überschreitung der Geschwindigkeit mit mindestens 26 km/h innerhalb eines 12 Monatszeitraumes.

Das heißt aber nicht, dass es nicht auch andere Fälle der Beharrlichkeit gibt. Wie bei dir zum Beispiel. Du bist offensichtlich den Regeln gegenüber recht ignorant, hast bisher nichts dazu gelernt und innerhalb überschaubarer Zeit fünf (inkl. Tatmehrheit in der aktuellen Sache) Geschwindigkeitsverstöße begangen.  Außerdem dürften noch andere Verstöße vorliegen, denn du hast ja schon 4 Altpunkte. Da stecken ja noch weitere Pflichtverletzungen drin.

Das ist für mich auch beharrlich nach StVG. Das könnte ein Sachbearbeiter auch so sehen.  

 

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Habt lieben Dank für die ausführlichen Darlegungen! Das hilft mir enorm <3 Es ist also davon auszugehen dass es sich nicht einfach damit 'hätte' wenn ich jetzt die 520€ zahle und den Punkt esse. Es liegt die Wahrscheinlichkeit vor dass im Nachgang nochmal was nachgeschoben wird in Form eines Fahrverbots für 1 bis 3 Monate.

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Dann muss ich jetzt sozusagen abwägen welcher Weg die bessere Chance bietet um ein Fahrverbot herumzukommen. Auf jeden Fall schwierig. Nichts tun und hoffen dass die schlafenden Hunde weiter schlafen. Oder Staub aufwirbeln und hoffen dass ein Anwalt irgendeine Unregelmäßigkeit im aktuellen Bescheid findet und das Ding komplett weggeht. Kommt mir fast vor wie ein coin toss, Scylla und Charybdis.

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vor 5 Stunden schrieb th3o:

@BlueyVielen Dank. Wie hoch schätzt du denn in diesem Fall die Wahrschenlichkeit ein, dass ich nachträglich ein Fahrverbot bekomme wenn, wie ich upgedated habe, bis zu dieser Ordnungswidrigkeit keine 2x mindestens 26kmh zu schnell gewesen bin bei den anderen Ordnungswidrigkeiten?

Wenn dem so ist, also daß Du in den vorherigen 12 Monaten nicht EINMAL schneller warst als 25 km/h, dann = Null. Dieses Mal ist oder wäre das zweite Mal und würde ggf. ein FV nach sich ziehen.

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vor 3 Stunden schrieb th3o:

Habt lieben Dank für die ausführlichen Darlegungen! Das hilft mir enorm <3 Es ist also davon auszugehen dass es sich nicht einfach damit 'hätte' wenn ich jetzt die 520€ zahle und den Punkt esse. Es liegt die Wahrscheinlichkeit vor dass im Nachgang nochmal was nachgeschoben wird in Form eines Fahrverbots für 1 bis 3 Monate.

Falsch !! Wenn Du jetzt zahlst, ist die Sache erledigt. Im Nachgang wird dann nichts mehr hinterfragt etc. Demzufolge käme nachträglich auch kein Fahrverbot. 

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Du bekommst einen Bußgeldbescheid. Auf den kannst Du unterschiedlich reagieren:
- zahlen, dann erledigt. Punkt.
- Einspruch einlegen, Anwalt bemühen, nachfragen, wer weiß was einfordern uvm. Dann wird sich mit dem Fall intensiv beschäftigt, weil es ja möglicherweise oder gar wahrscheinlich auf einen Gerichtstermin hinausläuft. In diesem Fall läufst Du tatsächlich Gefahr, daß letztlich mehr und für Dich halt ungünstig dabei herauskommt, als Dir lieb wäre.

Das gilt es halt abzuwägen. Aus eigener Erfahrung: die allermeisten Verfahren, die bei Gericht landen, gehen nicht zugunsten des Betroffenen aus. Und ich glaube auch nicht, daß die Bußgeldstellen sehr viele Verfahren in eigener Zuständigkeit einstellen. Meistens geht es wohl zum Gericht.

Die Sprüche und Ratschläge von manchen Leuten (@m3_ läßt da sehr häufig grüßen), man möge einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht bemühen, sind zwar schön und gut, führen aber eben doch in den meisten Fällen in die selbstgewählte Sackgasse. Ich denke, man sollte selbst abwägen, was man riskieren möchte und diese Entscheidung keinem Anwalt überlassen, der eh nicht verlieren kann. SEIN Geld bekommt er ja so oder so.

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@BlueyDanke für die klare Einschätzung. Wenn es sich so verhält dann denke ich dass ein Anwalt unnötig ist. Diesen würde bzw. hätte ich nur eingeschaltet wenn ein Fahrverbot zu 100% gedroht hätte (entweder weil beim aktuellen Bescheid schneller als 40kmh) oder die Chance darauf jedenfalls hoch wäre (2x schneller als 25 in den letzten 12 Monaten). Dann wäre es mir wert gewesen die 500€, oder was die haben wollen, für den Versuch das abzuwehren zu bezahlen.

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vor 20 Stunden schrieb th3o:

Wenn es sich so verhält dann denke ich dass ein Anwalt unnötig ist.

Den Anwalt kannst du immer noch einschalten, wenn überraschend sich die Behörde mit einem Fahrverbot meldet. Das wäre aber ein Verwaltungsrechtsfall und da braucht es einen anderen Fachanwalt. 

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Ich sehe hier auch kein Fahrverbot, da im BGB keins vermerkt ist und da müsste es mit drin stehen.

Ob es jetzt „nur“ Glück war oder der Sachbearbeiter eben nicht auf Tatmehrheit entschieden hat kann man nur spekulieren.

ich würde die Füße stillhalten, Rechtskraft abwarten, ganz leise bezahlen und endlich mal den rechten Fuß etwas mehr unter Kontrolle halten.

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  • 1 month later...
Am 22.6.2025 um 12:48 schrieb Bluey:

Die Sprüche und Ratschläge von manchen Leuten (@m3_ läßt da sehr häufig grüßen), man möge einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht bemühen, sind zwar schön und gut, führen aber eben doch in den meisten Fällen in die selbstgewählte Sackgasse.

@bluey: Es kommt doch immer auf den Fall drauf an. Hier in dieser Konstellation gilt wie auch andere schon erwähnt haben schnell zahlen und Ende. Punkte und Cash könne für einen Vielfahrer/Berufsfahrer/Selbstständigen ein geringeres Übel sein, als ein in der Luft hängendes FV wegen Beharrlichkeit. Wenn gerade ein Videowagenskandal präsent wäre (siehe Winterreifen-Skandal, CAN-BUS-Skandal, falscher Auswertevideorecorder,...), könnte man die Karte "Gutachterliche Durchleuchtung" durchaus spielen. Oder @th30 will eh mal länger in den Urlaub gehen, auswandern, wechselt seine Berufstätigkeit ins Home-Office, usw.

Am 23.6.2025 um 17:11 schrieb QTreiberin:

ich würde ....und endlich mal den rechten Fuß etwas mehr unter Kontrolle halten.

@th3o: Um im Abzock-Dschungel zu überleben, empfiehlt es sich ein umfassendes Überlebenspaket in alle Facetten zu schnüren.

Es kann also als Profi nicht sein, wenn Du nicht weißt, wann Punkte verfallen. Die normalen Punkte verfallen inzwischen mit Einführung vom Ramsauer-Drehzahlmesser nach 2,5 Jahren. Das ist korrekter als früher, wo man zwei Jahre "sauber" fahren mußte. 

Es kann als Profi nicht sein, von einem Videowagen mit drei Messungen in drei Tempolimitbereichen erlegt zu werden. Ein zeckenhaftes Verhalten muß durch Beobachtung des rückwärtiges Verkehrs auffallen!

:nolimit:

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