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27 km/h innerorts zu schnell


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Hallo,

vor ca. 1 Woche wurde ich gegen 7.30 Uhr innerorts geblitzt. Heute bekam ich den Brief "Anhörung des Betroffenen wg. einer ..... ).

Darin steht: 27 km/h zu schnell (abzügl. Toleranz)

 

Ich bin selber gefahren und das Auto ist auf mich angemeldet. Das Problem ist noch, dass ich noch in der Probezeit bin und ich vor ca. 1 1/2 Jahren schon mal eine Nachschulung hatte.

 

Könnt Ihr mir bitte helfen ? Was soll ich tun? Kann ich sagen, dass mein Vater oder .... gefahren ist und ich auf Arbeit war???

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Hallo Jay,

 

es gibt verschiedene Möglichkeiten, kannst ja hier mal rum lesen. :D

 

Falls es dich trotz allem erwischt, dann ist es DIESMAL noch nicht so schlimm: Du bekommst (außer Buße und Punkten):

 

1.) eine Verwarnung

2.) eine Einladung zu einer verkehrspsychologischen Beratung (ist aber ganz freiwillig)

 

Mehr passiert dir für diesmal nicht.

 

Wenn dann DANACH nochmal ein Blitzer mit 21 km/h oder mehr passiert, ist der Führerschein weg. Da du ja nun insgesamt 4 Jahre Probezeit hast, musst du dann ganz schön aufpassen.

 

Auf jeden Fall würde ich die Sache nicht einfach so zugeben, vielleicht ist das Foto schlecht, dann könnte man dir nichts beweisen. Als Betroffener musst du garnichts sagen, auch den Bogen musst du nicht beantworten.

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Ja, und eine Nachschulung muss ich die nicht nochmal machen?? Ich hatte ja schon mal vor 1 1/2 Jahren eine.

Warum muss ich den Bogen nicht ausfüllen?? Was passiert dann? Soll ich mir das Blitzfoto zuschicken lassen und anschauen?

Kann ich auch sagen, dass mein vater gefahren ist und fertig ist die Sache?

Wie genau soll ich jetzt vorgehen?

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@ Jay

 

Kann ich auch sagen, dass mein vater gefahren ist und fertig ist die Sache?
Du solltest gar nichts sagen.

 

Irgend einer in deiner Familie, kannst du auch selbst machen, füllt deinen AB in Normschrift aus, also gibt deine Halterdaten an, kreuzt Vestoß wird nicht zugegeben an, weil der und der gefahren ist. Vollständige Daten deines Vaters angeben. Die Unterschrift wird vergessen und der AB wird abgeschickt. Wenn dein Vater dann einen AB bekommt, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass er gefahren ist. Darauf bekommte er den BuGeBe und fertig ist die Sache.

 

Soll ich mir das Blitzfoto zuschicken lassen und anschauen?

Wenn du es so machst, wie ich vorgeschlagen habe, würde sich das Blitzfoto äußerst störend auswirken. Es sollte da bleiben, wo es ist.

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Die Unterschrift wird vergessen und der AB wird abgeschickt.

 

Du immer mit deinem "Die Unterschrift wird vergessen". Wozu?

Es gibt keinen wirklichen Grund dafür.

Ich kann durchaus zu meiner (versehentlichen!) Falschbeschuldigung stehen.

Bzw.: Habt ihr alle keine Freunde, die euch mal ihre Handschrift leihen?

Warum kompliziert und auffällig wirken, wenn es auch einfach geht?

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@ JosefStadler

 

Du immer mit deinem "Die Unterschrift wird vergessen". Wozu?

Es gibt keinen wirklichen Grund dafür.

Sicher hast du Recht.

 

Nur Alberto selbst rät dazu, nicht selbst zu unterschreiben.

 

Siehe hier:

 

Alberto Methode und kein Ende in Sicht

http://www.radarforum.de/messages/7/6985.html

 

 

By Alberto (62.158.218.93) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 09:17: 

 

@driver55

 

Ich predige immer....

 

1. Laßt den "Ersatzfahrer" selbst den Bogen "irrtümlich" ausfüllen!

2. Der Ersatzfahrer soll auf seinen erneuten AB reagieren - und zunächst "irrtümlich" alles zugeben!

Dann seid Ihr sicher vor solchen Anschuldigungen!!!!!!

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@Koral: Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber genau hier liegt mal wieder das Problem. Du weißt anscheinend selber nicht, wovon du sprichst sondern wiederholst hier nur immer wieder irgendwelche Beiträge von Alberto in der festen Überzeugung, dieser stünde in seiner Rechtssicherheit sogar noch vor dem BGH oder dem EuGH.

Dem ist aber nicht immer so. Wenn du hier Tipps und Ratschläge gibst, dann doch bitte mit entsprechenden Begründungen und nicht "weil Alberto das so gesagt hat".

 

Gruß

Goose

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@ Goose

 

Du weißt anscheinend selber nicht, wovon du sprichst sondern wiederholst hier nur immer wieder irgendwelche Beiträge von Alberto ...

Ich weiß im vorliegenden Fall sehr genau, wovon ich spreche und warum Alberto immer "predigt", dass der Ersatzfahrer den Bogen selbst unterschreiben soll. Und ich könnte das auch genau erklären. Nur erspare ich mir einfach die Arbeit, wenn ich auf eine Quelle verweise, wo das auch genau beschrieben ist.

 

Im Übrigen ist es für den Leser auch interessant, mehrere Meinungen zu hören. Das nennt man Dialektik = Wahrheit durch Kampf der Widersprüche.

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Ich weiß im vorliegenden Fall sehr genau, wovon ich spreche

OK, dann erklär mir doch bitte mal, warum man nicht unterschreiben soll (und warum man den AB in industrieller Normschrift und nicht mit Schreibmaschine ausfüllen sollte)

 

Gruß

Goose

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Guest rennfahrer²

bitte klärt sowas doch per PM.

 

Wenn du etwas überlegst wird dir @Goose auch auffallen, warum man niemals unterschreiben sollte.

 

@Koral

 

Bitte lass eins der letzten Geheimnisse noch bestehen, ansonsten könnten viele User denken die Methode komplett verstanden zu haben, obwohl sie sich ganz schön in die Scheiße reiten könnten...

-->bzw. zuviele diese Methode anwenden.

 

Ich spiele nur auf die neuen AB/ZB Befragungsbögen an mit kleinem ZB Kästchen rechts unten.

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Guest Michael
und warum man den AB in industrieller Normschrift und nicht mit Schreibmaschine ausfüllen sollte

Jaaa, und wichtig: Beim Ausfüllen Gummihandschuhe sowie Mundschutz und Kopfhaube tragen - Stichwort: DNA-Spuren... :lol::blink::D

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@ Goose

 

OK, dann erklär mir doch bitte mal, warum man nicht unterschreiben soll (und warum man den AB in industrieller Normschrift und nicht mit Schreibmaschine ausfüllen sollte)
Dir werde ich gar nichts erklären. Du bist doch derjenige, der sagt, dass die Methode nicht geht. Dann rück du doch mit der Sprache raus und beantworte die Frage: warum geht sie nicht?

 

@ Michael

 

Jaaa, und wichtig: Beim Ausfüllen Gummihandschuhe sowie Mundschutz und Kopfhaube tragen - Stichwort: DNA-Spuren...

Bei dir ist es ähnlich. Du kannst nur die Pferde scheu machen und gibst keine Infos.

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Guest Michael
Bei dir ist es ähnlich. Du kannst nur die  Pferde scheu machen und gibst keine Infos.

Selbstverständlich.

Weil ich es z.B. nicht einsehe, jemandem zu helfen, wie er/sie sich aus seiner Verantwortung mogeln kann.

 

PS: Ich hatte auch mal ne Probezeit und sie "schadlos" überstanden. War nicht schwierig und tut auch nicht weh :D

 

PPS: Pferde mache ich nicht scheu; bin nur für's Draufsitzen zuständig... http://www.click-smilies.de/sammlung0903/spezial/Fool/kngt.gif

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@Koral: Ich behaupte nicht, daß die Methode in keinem Fall geht. Was mich nur stört ist der Eindruck, daß du dich selber mit der Matherie kaum auskennst und dein ganzes Wissen ausschließlich hier im Forum gesammelt hast.

 

Z.B. der Hinweis, in keinem Fall selber zu unterschreiben. Warum nicht? Es wird doch immer darauf beharrt, daß der § 164 StGB Vorsatz erfordert (was auch richtig ist) und daß man den doch nie beweisen könnte (was ich mal dahingestellt lasse)

Weiterhin gibst du in einem anderen Thread den Tipp, keinesfalls Handschriftlich oder mit Schreibmaschine, sondern in industrieller Normschrift zu schreiben. Warum?

 

Du berufst dich immer wieder auf die Beiträge Albertos, hast aber neben ihm keine weiteren Quellenangaben. Du behauptest, Helveticus habe keine Erfahrungen in diesem Sachverhalt und streitest seine Einschätzung ab, du streitest ebenso meine sowie die Einschätzungen meiner Kollegen ab aber die Frage, auf welchen Erfahrungen sich deine Einschätzungen stützen bleibst du schuldig.

 

Wenn Beiträge anderer immer wieder von Leuten, die sich mit der Thematik nur rudimentär auskennen, wiederholt wird, schleichen sich Fehler ein, denn schon eine kleine Änderung im Gesamtsachverhalt kann zu erheblichen Änderungen im gesamten Verfahren führen. Diese kleinen Änderungen scheinst du aber oftmals nicht zu erkennen.

 

Du belegst deine Behauptungen nicht mit Urteilen, Rechtsnormen o.ä., so daß ein Außenstehender kaum einschätzen kann, wie rechtssicher deine Meinung ist.

 

Ich will dir keinesfalls zu nahe treten, ich hoffe, daß ich nicht falsch verstanden werde. Aber ich denke, es ist wichtig, daß die, die hier um Rat suchen einschätzen können, wie der Rat jedes einzelnen zu bewerten ist.

Und das, rennfahrer, ist auch der Grund, aus dem ich es nicht für sinnvoll halte, das Problem per PM auszudiskutieren.

 

Gruß

Goose

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Die Unterschrift wird vergessen und der AB wird abgeschickt.

 

Du immer mit deinem "Die Unterschrift wird vergessen". Wozu?

Es gibt keinen wirklichen Grund dafür.

Ich kann durchaus zu meiner (versehentlichen!) Falschbeschuldigung stehen.

Bzw.: Habt ihr alle keine Freunde, die euch mal ihre Handschrift leihen?

Warum kompliziert und auffällig wirken, wenn es auch einfach geht?

also Josef, da geht es schon los:

 

Falsche Unterschrift ???

 

Gibt's dazu nicht auch echte Straftatbestände ?

 

P.S. Mal ganz davon abgesehen, was es für ein Theater kosten kann, das Ding dann wieder loszuwerden, denn laut einschlägigen Erfahrungen wird das Gericht erst mal den unterschriebenen AB als Geständnis werten und ohne HV entscheiden wollen.

Edited by GM_
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@ Goose

 

@Koral: Ich behaupte nicht, daß die Methode in keinem Fall geht.
Sollst du aber früher behauptet haben, so wurde mir jedenfalls berichtet. Zumindest hast du vor kurzem behauptet, der Punktehandel sei strafbar. Woher nimmst du denn diese Weisheit? Das ist nämlich auch falsch. Der Punktehandel ist genauso wenig strafbar, wie die Albertomethode, wenn man keine Fehler macht.

 

Was mich nur stört ist der Eindruck, daß du dich selber mit der Matherie kaum auskennst und dein ganzes Wissen ausschließlich hier im Forum gesammelt hast.

Was dich stört, ist deine Sache. Und wenn es einen anderen stört, dass ich mich nicht oder zu wenig mit der Materie auskenne, oder dass ich mich irre (was auch schon vorgekommen ist), so braucht er ja auf mich nicht zu hören, bzw. kann mich auch korrigieren (was auch schon vorgekommen ist). Ich zwinge niemanden, das zu glauben, was ich sage. Dass ich von Beruf Ingenieur bin und gar nicht in Rechtsfragen ausgebildet, habe ich an mehreren Stellen im Forum schon bekannt gegeben.

 

Z.B. der Hinweis, in keinem Fall selber zu unterschreiben. Warum nicht? Es wird doch immer darauf beharrt, daß der § 164 StGB Vorsatz erfordert (was auch richtig ist) und daß man den doch nie beweisen könnte (was ich mal dahingestellt lasse)

Weiterhin gibst du in einem anderen Thread den Tipp, keinesfalls Handschriftlich oder mit Schreibmaschine, sondern in industrieller Normschrift zu schreiben. Warum?

Hier möchte ich dir jetzt im Moment nichts zu sagen.

 

Du berufst dich immer wieder auf die Beiträge Albertos, hast aber neben ihm keine weiteren Quellenangaben.

Ich berufe mich oft auch auf viel andere Quellen und gebe sie meist auch an (wenn ich es nicht gerade vergesse).

 

Du behauptest, Helveticus habe keine Erfahrungen in diesem Sachverhalt und streitest seine Einschätzung ab,
Ich behaupte im Gegenteil, dass helveticu große Erfahrungen hat. Das habe ich schon lobend hier im Forum erwähnt unter Angabe von seinen Texten, die das belegen.

 

du streitest ebenso meine sowie die Einschätzungen meiner Kollegen ab aber.

Ich streite dir deine Erfahrungen und die deiner Kollegen nicht ab, außer es handelt sich um eine ganz bestimmte Meinung, von der ich meine, dass sie falsch ist. Oft halten aber du und deine Kollegen (nicht alle) mit ihren Erfahrungen hinter dem Berg, was ich schade finde.

 

die Frage, auf welchen Erfahrungen sich deine Einschätzungen stützen bleibst du schuldig
Das sehe ich nicht so. Oft habe ich ungefragt von meinen persönlichen Erfahrungen berichtet, die ich dann natürlich auch verallgemeinert habe. Wie das zu bewerten ist , bleibt doch jedem selbst überlassen. Ich kann dir aber gern noch eine mail schicken, in der ich dir beschreibe, wo überall her ich ich meine Erfahrungen gesammelt habe. Eine Quelle ist natürlich das Forum. Ist doch klar, die vielen Hilfesuchenden geben doch auch ganz nebenbei reichlich Infos.

 

Wenn Beiträge anderer immer wieder von Leuten, die sich mit der Thematik nur rudimentär auskennen, wiederholt wird, schleichen sich Fehler ein, denn schon eine kleine Änderung im Gesamtsachverhalt kann zu erheblichen Änderungen im gesamten Verfahren führen. Diese kleinen Änderungen scheinst du aber oftmals nicht zu erkennen.

Würde ich nicht so sehen, dass ich kleine Änderungen oftmals nicht erkenne. Ich bin ein Freund der Details und gehe den Dingen gern möglichst genau auf den Grund.

 

Du belegst deine Behauptungen nicht mit Urteilen, Rechtsnormen o.ä., so daß ein Außenstehender kaum einschätzen kann, wie rechtssicher deine Meinung ist.
Das sehe ich anders. Ich belege vieles mit Urteilen und Rechtsnormen o. ä. Wie rechtssicher meine Meinung ist, kann jeder dann selbst bewerten.

 

Ich will dir keinesfalls zu nahe treten, ich hoffe, daß ich nicht falsch verstanden werde. Aber ich denke, es ist wichtig, daß die, die hier um Rat suchen einschätzen können, wie der Rat jedes einzelnen zu bewerten ist.

Das sollte so sein, dass die, die Rat suchen den Rat jedes einzelnen bewerten können. Es steht jedem frei, meinen Rat auch unterzubewerten oder gar nicht auf mich zu hören.

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Guest rennfahrer²
Bei dir ist es ähnlich. Du kannst nur die  Pferde scheu machen und gibst keine Infos.

Weil ich es z.B. nicht einsehe, jemandem zu helfen, wie er/sie sich aus seiner Verantwortung mogeln kann.[/img]

Und würdest du einem Probezeitler helfen, wenn er nachts um 2 Uhr vor einer Schule mit bspw. 51km/h netto geblitzt würde.

 

Oder wäre das auch ein sich "aus der Verantwortung ziehen", oder doch eher Schutz gegen die "kommunale Abzocke" ?

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Guest Michael

@rennfahrer²:

 

Bin ich der barmherzige Samariter?

Ich wiederhole mich vermutlich, wenn ich sage, daß die StVO an 365 (366) Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag gilt. Auch und insbesondere für Probezeitler.

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Nee hab ich nicht, insbesondere was die Einbeziehung von Sherriffs angeht. Parkverbote und Geschwindigkeitsregelungen gelten offenbar nur für die anderen. Fragt man dann einen von Deinen Kollegen, warum die immer vor dem gericht im absoluten halteverbot parken, kriegt man zur Antwort: "Ich habe besseres zu tun, als einen regulären Parkplatz zu suchen." Schön oder ?

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Nee hab ich nicht, insbesondere was die Einbeziehung von Sherriffs angeht. Parkverbote und Geschwindigkeitsregelungen gelten offenbar nur für die anderen. Fragt man dann einen von Deinen Kollegen, warum die immer vor dem gericht im absoluten halteverbot parken, kriegt man zur Antwort: "Ich habe besseres zu tun, als einen regulären Parkplatz zu suchen." Schön oder ?

Zeit ist Geld! :angry:

 

Nein, blöd schaut's schon aus. Ich würde es auch nur in dem Fall machen, wo der Termin drängt und kein freier Parkplatz in Sicht ist. Hab ich bislang aber noch nicht erlebt.

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@Bluey

Nein, blöd schaut's schon aus.
Das ist noch harmlos ausgedrückt. Es sieht (für mich) nach Selbstjustiz und "ihr Untertanen könnt mich doch am Arsch lecken" aus.
Ich würde es auch nur in dem Fall machen, wo der Termin drängt und kein freier Parkplatz in Sicht ist.
Welcher Termin ist denn so wichtig und unvorhersehbar, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen?
Hab ich bislang aber noch nicht erlebt.
Sehr gut! Du arbeitest offensichtlich in einem Gebiet, wo alle Sheriffs mit einem Heiligenschein rumsausen. Leider ist das nicht selbstverständlich, ich brauche nur zu gucken, wie die hiesigen Sheriffs ihre Privatfahrzeuge vor der Wache abstellen. :angry:

 

MfG

 

Thomas

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und daß man den doch nie beweisen könnte (was ich mal dahingestellt lasse)

 

Das stimmt, wenn man sich richtig verhält.

 

Es geht hier weniger um das Zitieren irgendwelcher Urteile, aus denen sich erkennen lässt, dass sich jemand nicht "hat erwischen lassen".

 

Sondern um die Erläuterung der ganz exakten, praktischen Vorgehensweise, um die an sich strafbaren Handlungen nicht bestrafen zu lassen.

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Das ist noch harmlos ausgedrückt. Es sieht (für mich) nach Selbstjustiz und "ihr Untertanen könnt mich doch am Arsch lecken" aus.

O.k. Ist halt Dein Eindruck, Deine Meinung. Ich weiß jedenfalls, daß das mit Selbstjustiz schon mal überhaupt nichts zu tun hat und auch nicht der Gedanke "Ihr Untertanen könnt mich doch mal am Ar...h lecken" dahinter steht. Du solltest Dich auch mal von der Vorstellung oder gar Einbildung lösen, daß Beamte die Bürger als Untertanen betrachten. Unsachlich und darüber hinaus auch völliger Blödsinn.

 

Welcher Termin ist denn so wichtig und unvorhersehbar, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen?
1. ein Gerichtstermin ist wichtig. Pünktliches Erscheinen versteht sich daher von selbst.

2. in den seltensten Fällen ist ein solcher Termin unvorhersehbar, bekommt man doch eigentlich IMMER zuvor eine Ladung.

3. wenn man vorher z.B. noch einen Einsatz fahren mußte - ja, sowas kommt tatsächlich häufiger vor und die Dauer kann man nicht immer abschätzen oder festlegen -, dann kann es zeitlich schon mal recht knapp werden. In solchen Fällen würde ich auch nicht lange nach einem regulären Parkplatz suchen. Wem das nicht paßt, der muß sich ggf. beschweren.

Ich würde auch nicht etliche 100Meter entfernt parken. Das Auto ist Einsatzmittel und muß im Falle eines Einsatzes auch rel. schnell erreichbar sein.

 

Sehr gut! Du arbeitest offensichtlich in einem Gebiet, wo alle Sheriffs mit einem Heiligenschein rumsausen. Leider ist das nicht selbstverständlich, ich brauche nur zu gucken, wie die hiesigen Sheriffs ihre Privatfahrzeuge vor der Wache abstellen.

Noch einmal zum Mitschreiben: bleib sachlich, sonst kannst Du von mir aus mit Dir selber diskutieren. Die Antworten scheinst Du Dir ja eh schon selbst zu geben. :lol:

Hier ist es so, daß entweder öffentlicher Parkraum ausreichend zur Verfügung steht oder das Gericht einen eigenen abgesperrten Parkplatz unterhält, auf den nur derjenige gelassen wird, der auch ein entspr. Anliegen hat. DAHER konnte ich das bislang HIER noch nicht erleben.

 

Zum Parken vor der Wache:

1. müßtest Du da schon etwas konkreter werden, damit man dazu etwas sagen kann

2. ist ein brisantes Thema. Ähnliche Probleme hatten wir in der Behörde, wo ich vorher war, auch. Plötzlich meinte man, der direkt neben der Wache gelegene Parkplatz müsse gebührenpflichtig werden. :angry:

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@Bluey

Du solltest Dich auch mal von der Vorstellung oder gar Einbildung lösen, daß Beamte die Bürger als Untertanen betrachten. Unsachlich und darüber hinaus auch völliger Blödsinn.
Keineswegs, aus eigener Erfahrung. Beispiele gefällig?

- Heirat im Ausland von der dortigen deutschen Botschaft ins Deutsche übersetzen und nach allen Regeln der Kunst beglaubigen lassen. Das Standesamt erkennt das aber nicht an und verlangt die Übersetzung durch einen inländischen (und natürlich vereidigten etc.) Übersetzer. Botschaft sei Außenministerium und das gehe das Standesamt (Innenministerium) überhaupt nichts an und sei nicht weisungsbefugt. Leider gibt es aber überhaupt keinen amtlichen vereidigten inländischen Übersetzer für diese Sprache.

- Bestätigung vom Vermieter über ausreichenden Wohnraum wird verlangt. Man wohnt aber nicht zur Miete, sondern im Eigentum. Notarieller Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundriß usw. ist der Behörde völlig wurscht, sie besteht auf einer Bestätigung des Vermieters. Das stünde so als einzige Alternative auf der Checkliste für die Genehmigung eines Visums zur Familienzusammenführung.

- Frau ist mit Touristenvisum eingereist und hat in D geheiratet. Ausländeramt kriegt das beim Antrag auf Visumsverlängerung natürlich mit und macht Ärger, weil Touristenvisum ausdrücklich nur für Besuche sei, nicht für Familiengründung. Die Heirat müßte rückgängig gemacht werden, Frau ausreisen und mit Visum zur FaGr. wieder einreisen. Dann wieder Heirat. Diesem erneuten Visum steht leider entgegen, daß sie sich mit dem "zweckentfremdeten Visum" strafbar gemacht hat.

- Sozialhilfe für eine alleinstehende Frau (wurde vergewaltigt, der Vergewaltiger sitzt im Knast) mit 2 Kindern. Die Behörde verlangt eine Unterschrift des Mannes, daß er nicht für den Unterhalt der Kinder aufkommt. Der Mann hat (aus Rachegründen?) keine rechte Lust das Formular zu unterzeichnen und stellt unzumutbare Bedingungen (Frau soll ihn regelmäßig im Knast besuchen etc). Nun "darf" die Frau ihren Vergewaltiger auch noch dafür bestechen/belohnen um die Unterschrift zu ergattern. :lol:

- AL-Geld für einen 56-jährigen dessen Firma Konkurs gegangen ist und der seit 4 Monaten kein Gehalt mehr bekommen hat (vorher immer brav Sozialabgaben abgeführt). AA: Für so einen alten Ausländer gibt es keinen Stellenmarkt, also auch kein AL- oder Konkursausfallgeld. :P

- Getrennte Wohnungen weil Mann von Firma versetzt, Frau ist nachweisbar schwanger. Behörde befürchtet trotzdem Scheinheirat. Bis zur Geburt (ab da Gentest ohne körperlichen Eingriff) will die Behörde aber nicht warten, den Gentest sowieso auch nicht bezahlen. Die Behörde "glaubt einfach nicht" an eine Ehe, will sich diese "beweisen" lassen. "Kind könnte ja auch von einem anderen Mann stammen" (was für eine unverschämte Unterstellung! :P). Soll man im Büro der Ausländerbehörde Geschlechtsverkehr haben?

- ...

 

Wenn ich da nicht immer wieder "dazwischenhauen" würde (Briefe für meine Bekannten schreiben), wäre die Behördenwillkür vollkommen ausgeufert. Siehe an, da wurde regelmäßig doch noch eine "Ausnahmevorschrift" gefunden, nach der die jetzige Situation doch ausreichend sei und anerkannt werden könnte. Manchmal erst von der übergeordneten Dienststelle, aber immerhin.

Ausländer (und sozial Schwache) werden tatsächlich oft nur als lästiges Gesindel empfunden. Man hofft darauf, daß sie sich nicht wehren und auf ihre Rechte verweisen können. Die Sterne auf Deiner Uniform werden Dich zumindest vor diesem persönlichen Schicksal zuverlässig bewahren. Sei froh drum.

 

Zum Parken vor der Wache:

1. müßtest Du da schon etwas konkreter werden, damit man dazu etwas sagen kann

"Wildes Parken". Gehsteig, Radweg, absolutes Halteverbot, nur die Strassenbahnschienen bleiben frei (warum eigentlich :angry:). Mir kann man nur schwer glaubhaft machen, daß das alles zivile Einsatzwagen sind, die bei einem dringenden Einsatz stundenlang vor der Wache parken.
Plötzlich meinte man, der direkt neben der Wache gelegene Parkplatz müsse gebührenpflichtig werden.
Kann schon sein. Aber was stört das die Polizei?

 

MfG

 

Thomas

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Sollst du aber früher behauptet haben, so wurde mir jedenfalls berichtet. Zumindest hast du vor kurzem behauptet, der Punktehandel sei strafbar. Woher nimmst du denn diese Weisheit? Das ist nämlich auch falsch. Der Punktehandel ist genauso wenig strafbar, wie die Albertomethode, wenn man keine Fehler macht.

So, wurde dir das berichtet? Ich habe diesem Forum zu Beginn oftmals gepredigt, daß die AM den Straftatbestand des § 164(2) StGB erfüllt, das war bis dahin wohl den wenigsten bekannt.

Zum Punktehandel: Hier bewegen wir uns z.Zt tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone, eine strafrechtliche Prüfung wird derzeit von Leuten vorgenommen, die das sicher besser können als wir.

 

Wie ich schon sagte, ich will mich nicht streiten, hich hoffe auch, nicht falsch verstanden zu werden, keinesfalls will ich dich irgendwie in eine Ecke drängen.

Leider bleibst du jedoch sehr oft Antworten schuldig.

 

Gruß

Goose

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Guest rennfahrer²

@Sheriff Eisenfaust

 

Warum hast du denn deine Stellungnahme gelöscht ?

 

Ist Sheriff Eisenfaust etwa ein Fähnchen im Wind, oder was hat seinen plötzlichen Sinneswandel von der "Kommunalen Abzocke" zum Kampf gegen Probezeitler und Raser bewirkt ?

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Guest Pferdestehler

@Micha

 

Das habe ich auch gelesen. Und jetzt wundere ich mich allerdings sehr. Serverfehler???

 

Habe mir in Folge erstmal das Video gezogen. Ich hoffe, daß ich das mit dem gelöschten Post nur träume, das kann ja wohl nicht sein, oder?

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Hallo ts1.

 

Sorry, aber so ganz kann ich in Deinen Beispielen - so bedauerlich das Ganze auch ist! Würde mich auch an :lol: - den Bezug zu "Beamte betrachten Bürger als Untertanen" nicht erkennen. Das ist eher stures bürokratisches Handeln!

 

Die Sterne auf Deiner Uniform werden Dich zumindest vor diesem persönlichen Schicksal zuverlässig bewahren.
Ich weiß auch nicht, was das mit meinen Sternen auf der Uniform zu tun haben soll.

 

Zum Parken: so, wie Du das schilderst, ist's schon ziemlich happig und sicherlich nicht zu tolerieren. Da frage ich mich doch tatsächlich, warum da die betr. Stadt nicht tätig wird. NEIN, denen ist es idR völlig wurscht, ob es sich bei den Parkenden um Polizisten handelt oder nicht. Steht normalerweise auch nicht an den Privat-Pkws dran! Da werden keine Unterschiede gemacht. Hab's vor längerer Zeit selbst schon erfahren müssen. :angry:

 

Kann schon sein. Aber was stört das die Polizei?

Das stört die, die der Polizei angehören, zum Dienst kommen, diesen Parkplatz mangels anderer Parkflächen nutzen MÜSSEN und nunmehr dafür zahlen sollen, nur weil die Stadt diesen Parkplatz als Einnahmequelle entdeckt hat.

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@Bluey

Das ist eher stures bürokratisches Handeln!
Aber wieso kann ich so manche Probleme mit einem einfachen Brief oder mit persönlicher Begleitung beseitigen? Weil die Leute merken, daß sich jemand nicht so leicht einschüchtern läßt bzw. Hilfe bekommt!
Ich weiß auch nicht, was das mit meinen Sternen auf der Uniform zu tun haben soll.
Du bist a) Deutscher und b) Beamter, also in einer gesicherten Position. Das Ausländeramt oder Sozialamt etc. wirst Du nie als "Bittsteller" betreten müssen.
Das stört die, die der Polizei angehören, zum Dienst kommen, diesen Parkplatz mangels anderer Parkflächen nutzen MÜSSEN und nunmehr dafür zahlen sollen, nur weil die Stadt diesen Parkplatz als Einnahmequelle entdeckt hat.
Lästig, zugegeben. In diesem Fall sollte es eine Art Abonnement geben, damit Ihr nicht alle halbe Stunde rauslaufen und nach Ablauf der Maximalparkzeit usw.

Aber die Gebührenpflichtigkeit gilt doch auch für normale Bürger. Und wieso müßt Ihr mit dem privaten Pkw zur Arbeit kommen? Dem normalen Bürger wird doch mit Hinweis auf die Parkplatznot auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen. Liegen die Inspektionen nicht relativ zentral und gut erreichbar?

 

MfG

 

Thomas

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Ich wollte Dir gerade raten, durch die Republik zu fahren, um Dir die Standorte der einzelnen Wachen anzuschauen. Längst nicht alle liegen so zentral wie Du vielleicht glauben magst.

 

Ich wollte eigentlich schon im vorherigen Beitrag darauf eingehen => Öffentliche Verkehrsmittel, dachte mir dann aber, daß es eigentlich jedem selbst einleuchten müßte, warum man die nicht nutzen kann.

1. meistens fahren die zu ganz anderen Zeiten, als unser Dienst beginnt. Entweder, man ist viel zu früh oder viel zu spät da.

2. zumind. in meiner Behörde und in den Nachbarkreisen fahren spät abends keine Busse mehr, so daß ich weder zum Dienst noch nach Dienstschluß wieder nach Hause kommen könnte. Und morgens, wenn ich Feierabend habe, lassen die allenfalls gerade die Motoren warm laufen. Geht also auch nicht.

3. bis vor einigen Jahren war ich in der Nachbarbehörde tätig. Andere Kollegen haben noch längere Anfahrtswege. Glaub mir, es geht zu 99,99 % einfach nicht. Wenn's schon im örtlichen Bereich nicht klappt, dann im überörtlichen schon gar nicht.

BTW: mein Nachtdienst fängt z.B. um 19:00 h an und endet um 04:00 h. Bus? Fehlanzeige. Der erste fährt frühestens in 2 bis 3 Std.!

4. fällt mir gerade noch ein: vielfach endet der Dienst nicht zu der Zeit, die man sich vorstellt => Stichwort Überstunden. Was, wenn ich rein theoretisch um 22.00 h den letzten Bus bekommen könnte, aus dienstlichen Gründen aber z.B. bis 22:30 h arbeiten muß? Der Bus wartet leider nicht auf mich. Und ich kann z.B. während einer Unfallaufnahme oder eines anderen Einsatzes nicht mal eben sagen: "Hey Leute, macht ohne mich weiter, ich muß Schluß machen, mein Bus fährt gleich." :lol:

 

Ich könnte sicherlich noch mehr Gründe aufzählen, wenn ich länger drüber nachgrübeln würde. Aber ich denke, die genannten dürften reichen. In großen Städten mag es gehen, auf dem Lande aber nicht.

 

Aber wieso kann ich so manche Probleme mit einem einfachen Brief oder mit persönlicher Begleitung beseitigen? Weil die Leute merken, daß sich jemand nicht so leicht einschüchtern läßt bzw. Hilfe bekommt!
Die Frage stellt sich allerdings. Trotzdem vermag ich den Bezug zum Untertanen immer noch nicht erkennen.

 

Du bist a) Deutscher und b) Beamter, also in einer gesicherten Position. Das Ausländeramt oder Sozialamt etc. wirst Du nie als "Bittsteller" betreten müssen.

Stimmt. Ist eher unwahrscheinlich. Aber was hat das mit dem Thema zu tun?

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@ Goose

 

Zum Punktehandel: Hier bewegen wir uns z.Zt tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone, eine strafrechtliche Prüfung wird derzeit von Leuten vorgenommen, die das sicher besser können als wir.
Zum Punktehandel: Wenn du einsiehst, dass andere Leute es besser verstehen als du, die rechtliche Grauzone (Punktehandel) einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen, so solltest du mit der Äußerung:

 

Goose Geschrieben am: 19.11.2003, 5:59 

Das ist nicht nur an der Grenze, das ist schon deutlich drüber. Im übrigen ist es genauso eine Straftat wie Alberto.

(zumindest z. Z. noch) zurückhaltend sein. Denn bei der jetzigen Gesetzeslage ist der Punktehandel genausowenig eine Straftat wie Alberto, da der der §164 (2) StGB zu umgehen ist und §271 StGB nicht in Anwendung kommen kann.

 

Ein neues Gestz gibt es (noch) nicht.

 

Siehes hier:

http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2003/05/.../03/print1.html

 

Rechtsanwalt Dr. Klaus Himmelreich dazu:

 

"Man könnte theoretisch daran denken, dass es eine Begünstigung wäre, da es aber nur eine Ordnungswidrigkeit ist, um die es geht, kann man keine Begünstigung, keine strafbare begehen, weil es keine Straftat ist.

 

Das Verfahren, was jetzt eingeleitet worden ist, wird einzustellen sein, und es ist eine Gesetzeslücke, damit müssen wir leben.

 

Vielleicht schafft der Gesetzgeber irgendwelche neuen Gesetze, die das auffangen."

 

Reiner Pirrung von der Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis erklärt: 

 

"Wenn ich ein schlechtes Foto habe oder ein nicht sehr deutliches Foto habe, muss ich halt im Notfall auch das Verfahren einstellen, weil die Beweise einfach nicht ausreichen." 

 

Eines ist klar: Für Punktehändler aus dem Internet wird es künftig schwieriger werden. Und dennoch:

 

Solange der Gesetzgeber nichts tut, haben sie - streng genommen - freie Bahn.

 

Ich hoffe, nicht falsch verstanden zu werden, keinesfalls will ich dich irgendwie in eine Ecke drängen.

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@Bluey

Ich wollte eigentlich schon im vorherigen Beitrag darauf eingehen => Öffentliche Verkehrsmittel, dachte mir dann aber, daß es eigentlich jedem selbst einleuchten müßte, warum man die nicht nutzen kann. ...
Alle diese "Argumente" treffen für einen normalen Bürger auch zu. Der Assistenz-Arzt hat auch Schichtdienst, sogar der Apotheker seinen Notdienst. Der Handwerker hat sogar noch ordentlich Gepäck dabei.

Und was hilft es ihm, wenn er keinen Parkplatz findet oder gar der Lappen abgenommen wurde? Du sagst nur "Pech gehabt" und "selbst schuld".

Dabei wird von Euch doch nur "verlangt", den bequemen Parkplatz vor der Wache wie jeder normale Bürger auch zu bezahlen oder halt mal ein paar Schritte zu Fuß zu gehen. Für Polizisten unzumutbar?

Doch warum sollten Polizisten "etwas besseres" sein, warum nicht die gleichen Unannehmlichkeiten haben wie der normale Bürger? Weißt Du, an was ich gerade schon wieder denke?

 

MfG

 

Thomas

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Warum widersprichst du dir dann?

Hi hi - *abrofl* jaja, die bösen kommunalen Abzocker, schlimmes Volk das. Aber es haben ja schon viele im Nachhinein zum "Feind" gewechselt *lolrofl*

Warum hast du denn deine Stellungnahme gelöscht ?

Ups! Stimmt, da war doch was, hab ich auch gelesen....

 

Hmm, ich denk mir meinen Teil dazu...... :lol::lol:

 

Ist nicht jedermanns Sache, sich unbequemen Fragen zu stellen und diese auch zu beantworten...

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Denn bei der jetzigen Gesetzeslage ist der Punktehandel genausowenig eine Straftat wie Alberto, da der der §164 (2) StGB zu umgehen ist und §271 StGB nicht in Anwendung kommen kann.

 

Und warum, wenn Alberto doch keine Straftat ist, soll man dann den Anhörungsbogen in industrieller Normschrift ausfüllen? (oder möchtest du auch heute auf diese Frage nicht antworten)

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
...

Ups! Stimmt, da war doch was, hab ich auch gelesen....

 

Hmm, ich denk mir meinen Teil dazu...... :lol:;)

 

Ist nicht jedermanns Sache, sich unbequemen Fragen zu stellen und diese auch zu beantworten...

Er äußert sich komischerweise seitdem überhaupt nicht mehr. Was soll man denn darüber denken? Ich glaube nicht, daß er verreist ist, aber kneifen glaube ich auch nicht... Komisch :lol:

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Alle diese "Argumente" treffen für einen normalen Bürger auch zu.

Ach ja? Wo denn? Wo hat denn der normale Bürger Schichtdienst? Hat nicht jede größere Fa. einen eigenen Parkplatz? Unentgeldlich?

 

Der Assistenz-Arzt hat auch Schichtdienst, sogar der Apotheker seinen Notdienst. Der Handwerker hat sogar noch ordentlich Gepäck dabei.
1. zeige mir bitte einen Arzt, dem kein Stellplatz zur Verfügung steht.

2. auch der Apotheker hat seinen Parkplatz

Wo also haben die ein Parkplatzproblem? Wo müssen sie zahlen? Mal abgehen von einzelnen Angestellten/Arbeitern in den Städten. Aber hier gibt es idR ein recht gut ausgebautes und funktionierendes ÖPNV-System. Auf dem Lande nicht.

3. gleiches gilt auch für den Handwerker.

 

Sorry, aber dieser Argumentation kann ich nicht folgen.

 

Und was hilft es ihm, wenn er keinen Parkplatz findet oder gar der Lappen abgenommen wurde?

1. dann fährt er womöglich etwas eher los und findet wahrscheinlich einen. Irre ich mich, oder ging es nicht viel mehr um die Nutzung des ÖPNV?

2. was hat denn jetzt das FV damit zu tun? Bin ich jetzt dafür verantwortlich, wenn jemand seinen Lappen abgeben darf? BTW: wenn er keinen mehr hat, hat er zumind. vorläufig auch kein Parkplatzproblem mehr. :lol:

 

Dabei wird von Euch doch nur "verlangt", den bequemen Parkplatz vor der Wache wie jeder normale Bürger auch zu bezahlen oder halt mal ein paar Schritte zu Fuß zu gehen.
1. jeder normale Bürger muß aber seinen Parkplatz, den er während der Arbeitszeit benötigt, nicht zwingend bezahlen (s.o.)

2. sorry, aber ich habe den Eindruck, daß Du überhaupt nicht weißt, worüber Du da sprichst. Als Beamter bin ich theoretisch und manchmal auch praktisch heute hier und morgen dort, heute habe ich 5 km Anfahrtsweg - das schafft man zu Fuß oder per Fahrrad - und morgen 45 km/h (oder mehr). Letzteres dürfte per pedes oder Fahrrad in einer annehmbaren Zeit kaum zurückzulegen sein.

Nach 9 Std. Nachtdienst (oder mehr) ist eine unnötig längere Rückfahrt auch nicht gerade erstrebenswert.

 

Für Polizisten unzumutbar?

Wenn Du mich so fragst: unter den im vorherigen Beitrag und den hier genannten Aspekten JA.

 

Doch warum sollten Polizisten "etwas besseres" sein, warum nicht die gleichen Unannehmlichkeiten haben wie der normale Bürger? Weißt Du, an was ich gerade schon wieder denke?

1. sind sie nicht. Sie haben aber auch nicht die gleichen Unannehmlichkeiten. Das eine sind Äpfel, das andere Birnen. Und bekanntermaßen kann man beides nicht vergleichen. ;)

2. ich kann's mir fast denken. Leider habe ich den starken Eindruck, daß Du nur EINE Seite kennst und beurteilen kannst. Von daher messe ich dieser gedachten Bemerkung nicht sehr viel Wahrheitsgehalt und zunächst einmal auch nicht sehr viel Beachtung bei.

 

Solltest Du aber wissen, wovon Du sprichst, dann darfst Du gerne Deinen Gedanken äußern. :lol:

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@Bluey

Ach ja? Wo denn? Wo hat denn der normale Bürger Schichtdienst? Hat nicht jede größere Fa. einen eigenen Parkplatz? Unentgeldlich?
Kannst Du Dir auch vorstellen, daß es Bürger gibt, die nicht bei einer größeren Firma arbeiten?

Und das z.B. BASF in LU über 38000 Mitarbeiter hat? Komm mal vorbei und schau Dir die Parkhäuser der BASF an! Stehen teilweise in mehreren km Entfernung zum Arbeitsplatz, einfach aus Platzmangel, weil man in einer Stadt nicht so einfach PP aus dem Boden stampfen kann (innen auch Platzmangel). Unentgeldlich? He, aufwachen! Die Privatwirtschaft hat nichts zu verschenken.

zeige mir bitte einen Arzt, dem kein Stellplatz zur Verfügung steht.
Hast Du eine Ahnung wieviel Leute im Krankenhaus arbeiten! :lol: Schau Dir mal das städt. Klinikum in LU an. Die paar Stück PP im Innenhof (für Chefärzte). Bei mehr als 2500 Mitarbeitern. Außen rum? Such mal schön!
auch der Apotheker hat seinen Parkplatz
Das war einmal bevor die Strasse Fußgängerzone wurde (vor der Apo einer meiner Großeltern).
Aber hier gibt es idR ein recht gut ausgebautes und funktionierendes ÖPNV-System. Auf dem Lande nicht.
Eben, also nutzt es! Und wo gibt es auf dem Lande ein Parkplatzproblem?
Sorry, aber dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Ich Deiner absolut auch nicht. Komm vorbei und schau Dir die PP-Situation an. Natürlich geht es irgendwie - aber das ginge auch für Polizisten. :lol:
Leider habe ich den starken Eindruck, daß Du nur EINE Seite kennst und beurteilen kannst.
Du ganz offensichtlich auch. Sonst würdest nicht so über den Personalbedarf eines Krankenhauses denken.
Als Beamter bin ich theoretisch und manchmal auch praktisch heute hier und morgen dort
Ging mir eine zeitlang auch so. Da konnte ich nach Dienstschluß (beim ext. Krankenhaus) mal eben noch teilweise über 600km nach Hause fahren. Wie war dem Chef egal, Hauptsache morgen wieder pünktlich da.
Solltest Du aber wissen, wovon Du sprichst, dann darfst Du gerne Deinen Gedanken äußern.
Von Dir lasse ich mir den Mund eh nicht verbieten, weißt Du doch. ;)

 

MfG

 

Thomas

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@ Goose

 

Und warum, wenn Alberto doch keine Straftat ist, soll man dann den Anhörungsbogen in industrieller Normschrift ausfüllen? (oder möchtest du auch heute auf diese Frage nicht antworten)

Meine Antwort lautet: Damit es nicht gelingt, aus Alberto eine Straftat zu machen.

 

Alberto ist eine Methode. §164 beschreibt eine Straftat.

 

Du bist geneigt, beides miteinander zu verbinden. Der Anwender der Methode ist geneigt, beides sorgfältig auseinander zu halten. Mein Rat zur industriellen Normschrift ist sicherlich von mir übertrieben. Aber schädlich ist er auch nicht.

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