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A656 Mannheim Ri. Heidelberg Zeugen gesucht


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Hallo Leute,

ich suche auf diesem Weg Zeugen/Betroffene welche auch schon festgestellt haben, dass die Ampel blitzt obwohl grün ist. 

Es handelt sich hierbei genau um die Kiste die am Planetarium steht. 

Ich wollte letztes Jahr im September von der Seckenheimer Straße kommend auf die A656 Richtung Heidelberg auffahren. Ich wartete an der roten Ampel bis diese umschaltete. Ich fuhr bei Grün los und die Überwachung blitze einmal. Meine Schwester und meine Mutter standen noch an der Ampel und können dies ebenfalls bestätigen. 

 

Im Januar diesen Jahres flatterte plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus.

Vergehen: Rotlichtverstoß mit einer Überschreitung von über zwei Sekunden.

Hier gegen habe ich natürlich Widerspruch eingelegt. 

Zum einen ist der Strafzettel bereits verjährt. Des Weiteren war die Ampel grün nicht rot!

Ahndung des Verstoßes 200 € Geldstrafe, vier Wochen Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Da ist sehr ländlich wohne, würden mich das Fahrverbot und die Geldstrafe am meisten treffen. Bisher habe ich keine Punkte in Flensburg obwohl ich schon 24 Jahre meinen Führerschein habe.

 

Da ich selbst lange in Mannheim in der Nähe dieser Ampel gewohnt habe, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass ich damit nicht alleine bin. Die Ampel blitzt schon seit Jahrzehnten bei Grün. Auf meinen Widerspruch hin hat man das Verfahren jetzt an die Staatsanwaltschaft Mannheim abgegeben. Hierzu kam nun eine Ladung des Gerichtes mit dem Hinweis ich solle meinen Widerspruch zurücknehmen, weil alles ordnungsgemäß sei. Gleichzeitig droht man mir Kosten von etwa 550 € an, falls ich meinen Widerspruch nicht zurücknehme. Das grenzt für mich schon an Erpressung. 

 

Wem ist es ähnlich mit dieser Ampel gegangen oder wer kann bestätigen, dass er auch schon bei Grün von dieser Ampel geblitzt wurde. Sicherlich habe ich bessere Karten bei Gericht, wenn ich Unbeteiligte also nicht Verwandte, vorweisen kann, welche die Fehlerhaftigkeit der Anlage bestätigen können. 

Ich freue mich über jede Meldung.

Gruß Sandra

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vor 10 Stunden schrieb sandra1980:

Zum einen ist der Strafzettel bereits verjährt.

Dem würde ich nicht unbedingt zustimmen.

Üblicherweise kommt zwischen Verstoß und Bußgeldbescheid noch eine Anhörung. Schon diese unterbricht die Verjährung und die Frist beginnt von neuem. Dabei ist es unwichtig ob diese Anhörung dich erreicht hat oder nicht. 

Der Bußgeldbescheid unterbricht dann erneut.  Allerdings beginnt ab dem BGB eine 6 monatige Frist (§ 26 Abs. 3 StVG)

 

 

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vor 11 Stunden schrieb sandra1980:

Die Ampel blitzt schon seit Jahrzehnten bei Grün.

Wenn so ein Gerät überhaupt mal fehlerhaft arbeitet, dann ganz sicher nicht über "Jahrzehnte" hinweg. Dies wäre ja ein Skandal und zumindest ein User hier würd sich darüber ebenso lange das Maul zerreißen. 

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Eventuell wurde auf die falsche Ampel geschaut? Am besten mal das Foto angucken, an der der Rückseite der Ampeln gibt es häufig eine Kontrollleuchte, die parallel zum roten Signal leuchtet und auf dem Foto zu sehen sein muss.

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@Heintz: Der ist echt fies versteckt... bzw. weit nach hinten versetzt....habe ich erst gar nicht gefunden...Aber der ist nicht auf der blitzer.de-Karte, nur die Rotlichtstarenkästen im Kreuzungsbereich einmal von der L637 kommend und einmal von der Augustaanlage kommend. Dort sieht man jeweils wie auch beim fiesen Rechtsabbiegerblitzter die Kontaktschleifen nach den Haltelinien. Ein Comment moniert ja, daß die App auch aus Fahrtrichtung Seckenheimer Str. warnen sollte.

@sandra1980: Ich vermute mal eine klassische "Mause-/Abzockfalle" durch unterschiedliche Ampelschaltzeiten mit Geradeauspfeil- und Abbiegepfeilampel (B37), wahrscheinlich hast Du wie schon @klausk erwähnt hat auf die "Geradeaus-Ampel" reagiert.

Diese trickreiche und komplexe Kreuzung wurde hier schonmal diskutiert, ist aber schon älter:

http://www.radarforum.de/forum/topic/46646-rotlichtblitzer-in-mannheim-richtung/

Gerichtskosten selbst gibt es keine wesentlichen. Die Androhung wird sein, daß der Richter die Strafe auch erhöhen könnte (verdoppeln), ´z. B. bei Vorsatz, wenn Du dich verplapperst....

Und beim Bußgeld ist es ein "Einspruch". "Widerspruch" wäre im Verwaltungsrecht.

Meine Empfehlung wäre also unbedingt die Einschaltung von RA mit Minimum Vorabprüfung, Du bist sonst "verloren" vor Gericht! Da wirst Du abgebügelt!

:nolimit:

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vor 3 Stunden schrieb m3_:

Und beim Bußgeld ist es ein "Einspruch". "Widerspruch" wäre im Verwaltungsrecht.

Das ist zwar prinzipiell richtig, aber die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels ist unschädlich (§ 300 StPO).

 

 

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