Michi577 0 Posted April 1 Report Share Posted April 1 Mal eine Frage in die Runde. :-) Sohn geblitzt mit 23 zu schnell. Keine Vorbelastungen, aber es gibt gute Gründe, Punkte zu vermeiden. (Fahrzeughalterin) Mutter verstorben. Zeugenfragebogen ging an die Mutter. Die Mutter würde das gerne „übernehmen“ auch den "Jenseitspunkt". Fahrtenbuch für das Fahrzeug wäre egal. Auf dem Bild ist nur das Gesicht zu sehen, nicht die Haare etc. Wie am besten reagieren oder nicht reagieren? Am liebsten wäre Punkt für die Mutter, bezahlen und gut ist. ;-) Quote Link to post Share on other sites
KlausK 195 Posted April 1 Report Share Posted April 1 Wenn es ein Zeugenfragebogen ist, wird es schwierig. Da käme zur Owi von 15€ für das nicht unverzügliche Ummelden des Kfz (außer die Mutter ist erst vor wenigen Tagen verstorben), die sicherlich schwerwiegenderen Tat den Fragebogen im Namen einer anderen Person ausgefüllt zu haben. Falls der Sachbearbeiter noch eine Blick ins Melderegister wirft, ist der Ofen aus. ICH würde jetzt gar nichts tun und warten, ob in ein wenigen Wochen ein Bußgeldbescheid an die verstorbene eintrifft, diesen fristgerecht bezahlen und fertig. Danach schleunigst den Papierkrieg auf Vordermann bringen. Falls der Sachbearbeiter doch noch einen genaueren Blick auf das Bild wirft, ändert sich die Lage eventuell. Quote Link to post Share on other sites
Michi577 0 Posted April 1 Author Report Share Posted April 1 Danke, so werde ich es machen. Ich berichte gerne weiter. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 717 Posted April 2 Report Share Posted April 2 Wenn die verstorbene Mutter doch den Zeugenbogen bekommen hat und keine Anhörung, sind dem SB doch schon Unstimmigkeiten aufgefallen....evtl. Geschlecht und/oder Alter. Wenn die Mutter schon tot war, bevor die Tat passierte ist das auch irgendwie dumm. Hat denn der Sohn die selbe Meldeadresse wie die Mutter zu Lebzeiten? Wann waren denn Todestag und Tattag? Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted April 2 Report Share Posted April 2 @KlausK hat nach meiner Einschätzung Recht. Füße stillhalten, nicht antworten. Sollte ein Bußgeldbescheid kommen kommentarlos zahlen. Ich denke aber @Sobbel behält Recht, der Bußgeldbescheid wird letztendlich den Sohn erreichen. Der Weg von Mutter zu Sohn ist nicht weit. Danach, wenn „Erbrechtlich“ alles geklärt ist, das Auto ummelden. Quote Link to post Share on other sites
Michi577 0 Posted April 2 Author Report Share Posted April 2 @Sobbel Leider die selbe Melde Adresse. Der Todestag lag weit vor dem Tattag. Wenn die auf den Sohn kommen, evtl. noch Anwalt nützlich, oder Geldverschwendung? Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted April 2 Report Share Posted April 2 Für den Anwalt leicht verdientes Geld, für dich Verschwendung 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 717 Posted April 2 Report Share Posted April 2 vor einer Stunde schrieb Michi577: @Sobbel Leider die selbe Melde Adresse. Der Todestag lag weit vor dem Tattag. Wenn die auf den Sohn kommen, evtl. noch Anwalt nützlich, oder Geldverschwendung? Ich würd mich rth anschließen und kein Geld mehr als nötig raushauen. Wenn die Behörde sich nicht weiter rührt, Ball flach halten und nichts tun. Sind alles ungünstige Umstände für dich. Quote Link to post Share on other sites
Michi577 0 Posted June 9 Author Report Share Posted June 9 Bisher ist nichts gekommen. Jetzt müsste die Verjährungsfrist gegen den wirklichen Fahrer eingetreten sein, oder täusche ich mich? -der Verstoß mit dem wirklichen Fahrer war am 5.3 -Post mit einem Zeugenfragebogen an den Halter am 22.03 verschickt Sollte was kommen (Bußgeldbescheid) würde ich natürlich dennoch bezahlen, um nicht unnötig Stau aufzuwirbeln. Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted June 10 Report Share Posted June 10 @Michi577 theoretisch könnte die Anhörung angeordnet worden sein, der Brief muss aber nicht bei dir angenommen sein. Praktisch: Du hast Glück gehabt. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 717 Posted June 11 Report Share Posted June 11 vor 21 Stunden schrieb rth: theoretisch könnte die Anhörung angeordnet worden sein, der Brief muss aber nicht bei dir angenommen sein. Auch bei nicht Erhalt der Anhörung wäre die Verjährung unterbrochen, so sie denn rechtzeitig angeordnet wäre. Aber bis jetzt sieht es ja gut aus. Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted June 11 Report Share Posted June 11 vor 2 Stunden schrieb Sobbel: Auch bei nicht Erhalt der Anhörung wäre die Verjährung unterbrochen, so sie denn rechtzeitig angeordnet wäre. @Sobbel danke, dass du meine Aussage bestätigst. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 717 Posted June 11 Report Share Posted June 11 vor 4 Stunden schrieb rth: @Sobbel danke, dass du meine Aussage bestätigst. Hab ich dich missverstanden? Hörte sich für mich an, als würdest du die mögliche Verjährungsunterbrechung verneinen. Ich wollte dir nicht in die Parade fahren. Quote Link to post Share on other sites
rth 556 Posted June 11 Report Share Posted June 11 vor 3 Stunden schrieb Sobbel: Hab ich dich missverstanden? Es gibt schlimmeres. Quote Link to post Share on other sites
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