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Starenkästen killen


Guest Schnauzevoll

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Die Idee vom Farbmarkierer ist prinzipiell nicht schlecht (wenn auch verboten) Statt der Farbe könnte man natürlich auch einen Müllsack über das Schild stülpen. Es kann nicht nachgewiesen werden, wann das Schild unleserlich wurde - somit dürfte die gesamte Messung ungültig sein.

 

Grobi

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@Grobi

 

Hmm und wenn der Messbeamte beim Entleeren des Starenkastens das Schild einfach wieder säubert oder vom Müllsack befreit und behauptet, da sei nie etwas verdeckt gewesen? Wie willst Du das Gegenteil beweisen? Mittels Foto + Datumssignatur? Zeugen? Oder wenn ein "pflichtbewusster Bürger" das Schild vor dem Entleeren des Starenkastens säubert? Wenn die Beweispflicht, dass das Schild nicht verdeckt war, immer beim O-Amt liegt, könnte man ja demzufolge ab sofort immer behaupten, das Schild sei zum Blitzzeitpunkt verdeckt gewesen und muss wohl (falls eine gegenteilige Aussage kommt) von jemandem wieder "gereinigt" worden sein ...

 

Also halt ich schon für ziemlich gewagt das Ganze und kann mir auch nicht vorstellen, dass das so durchgeht.

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Statt der Farbe könnte man natürlich auch einen Müllsack über das Schild stülpen. Es kann nicht nachgewiesen werden, wann das Schild unleserlich wurde - somit dürfte die gesamte Messung ungültig sein.

Du glaubst gar nicht, wie "pflichtbewußt" und daher schnell uns die Bürger mitteilen, wenn irgend jemand eine "Veränderung" (Müllsack/Schild "Achtung Radarfalle" u.a.) vornimmt. Oftmals sogar mit Fz.-Typ, Kennzeichen, Personenbeschreibung. :D

 

P.S.: wenn irgendetwas tatsächlich das Schild verdecken oder unkenntlich machen sollte, so kannst Du sicher sein, daß sich - idR sehr schnell - mind. EIN gemessener VT finden wird, der sich empört beklagt, daß das Schild aus den oder den Gründen nicht zu sehen gewesen sei. ;)

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@Bluey

 

Wie verhält es sich denn bei fest installierten Geräten, wo in der Regel nur alle paar Tage jemand vorbeikommt, um beispielsweise die gefüllte Filmrolle zu wechseln? Inwieweit ist da die Behauptung eines erfassten VT haltbar, das Schild sei zum Messzeitpunkt verdeckt gewesen? Dass bei einer mobilen Messung vorher und nachher das Schild kontrolliert wird, war mir eigentlich fast klar.

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Wie verhält es sich denn bei fest installierten Geräten, wo in der Regel nur alle paar Tage jemand vorbeikommt, um beispielsweise die gefüllte Filmrolle zu wechseln? Inwieweit ist da die Behauptung eines erfassten VT haltbar, das Schild sei zum Messzeitpunkt verdeckt gewesen?

Sorry, aber da muß ich passen. Mit den stationären Blitzern habe ich nichts zu tun. Wenn ich mir unsere hier so vor mein geistiges Auge führe, dann kann man jedenfalls bei den meisten die Geschw.-Schilder erkennen. D.h. man sieht, ob es verdeckt ist bzw. zur fraglichen Messung war. Die Beweislast liegt IMHO auf jeden Fall beim Betroffenen.

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Guest Michael

Nicht wenige stationäre Anlagen befinden sich zudem (wie hier auch von einigen Vertretern der Schnellfahrerfraktion bemängelt) an den Ortsein- und -ausgängen. In der Regel ist es für den Kraftfahrer auch ohne Z 310/311 erkennbar, wo die geschlossene Ortschaft beginnt bzw. endet.

Insofern sollte dies kein größeres Problem darstellen.

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@Bluey:

Du glaubst gar nicht, wie "pflichtbewußt" und daher schnell uns die Bürger mitteilen, wenn irgend jemand eine "Veränderung" (Müllsack/Schild "Achtung Radarfalle" u.a.)

 

Kann ich mir vorstellen: "Herr Wachtmeister, da hinten klebt ein 'Achtung Radarfalle' Schild..." :D ein "Sehr gut, daß sie uns rechtzeitig informiert haben" vom Uniformierten und der kleine Petzer hat abends schwielige Hände...

 

Wenn eine Veränderung am Schild aber erst nach dem Ende der mobilen Messung auffällt (Geblitzte VT konnten nicht anhalten und die Meßbeamten ansprechen), müsste doch die gesamte Messung annulliert werden?

 

Oder wartet man auf Einsprüche wg. nicht lesbarer Schilder und kassiert den folgsamen Rest ab?

 

Grobi

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Ich habe mal folgenden Fall gehabt:

 

Meßstelle mitten im Ort, die Strecke i.g.O. betrug ca. einen Kilometer. Das VZ 310 lag vor einer Kurve und konnte von der Meßstelle aus nicht gesehen werden.

 

Einer der gemessenen VT kam Wochen später daher und teilte (über seinen Anwalt) schriftlich nach Erhalt des BuGeBe mit, er habe das Ortseingangsschild nicht sehen können, weil unmittelbar davor ein Lkw gestanden habe. Als Zeuge gab er den VT an, der ca. 5 Min. vorher gemessen worden war.

 

1. LEIDER konnte dieser Zeuge die Angaben NICHT bestätigen

2. wir haben die betr. Örtlichkeit aufgesucht und die Angaben so weit möglich überprüft. Es war absolut unmöglich, daß jemand seinen Lkw dort abgestellt haben soll. Der wäre nämlich nie und nimmer dort so stehen geblieben geschweige denn ohne Hilfe wieder weg gekommen. Unbefestigter Grünstreifen mit anschließendem Graben. Man hätte nicht einmal eine Stoppuhr benötigt um zu messen, wie lange das Versacken dauert.

 

Wenn eine Veränderung am Schild aber erst nach dem Ende der mobilen Messung auffällt (Geblitzte VT konnten nicht anhalten und die Meßbeamten ansprechen), müsste doch die gesamte Messung annulliert werden?

Nein. Der Geschwindigkeitsverstoß wird sehr wahrscheinlich vorgeworfen. Der Betr. muß sich entspr. einlassen. So denke ich wird es bei den stationären Blitzern laufen.

Ich habe es bei uns auch schon erlebt, daß durch das O-Amt/Straßenverkehrsamt Veränderungen an der Beschilderung vorgenommen wurde, so daß Messungen dort nicht mehr möglich waren. War uns nicht aufgefallen. Der Film wurde vernichtet, Verfahren eingestellt und VGs soweit möglich wieder ausgezahlt. Man vergibt sich nichts dabei, Fehler einzugestehen.

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mal was spassiges am rande zum thema kontrolle und knoellchen

...vor ca. 5 wochen war ich mal wieder in prag....

radar am strassenrand und die stoppstelle der polizei genau auf hoehe eins mobilen wurstbraters

das nenn ich service - stoppen ;) - belehrung :D - und dann noch eine heissse bratwurst :100: fuer die weiterfahrt.

gruss wanges

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Guest Gast_ts1

@wanges

radar am strassenrand und die stoppstelle der polizei genau auf hoehe eins mobilen wurstbraters

das nenn ich service - stoppen  - belehrung  - und dann noch eine heissse bratwurst fuer die weiterfahrt.

Da waschen sich die Hände wenigstens noch gegenseitig. Ihr dürft auf meinem Privatgrund stehen, wenn...

 

MfG

 

Thomas

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  • 11 months later...
Statt der Farbe könnte man natürlich auch einen Müllsack über das Schild stülpen. Es kann nicht nachgewiesen werden, wann das Schild unleserlich wurde - somit dürfte die gesamte Messung ungültig sein.

Du glaubst gar nicht, wie "pflichtbewußt" und daher schnell uns die Bürger mitteilen, wenn irgend jemand eine "Veränderung" (Müllsack/Schild "Achtung Radarfalle" u.a.) vornimmt. Oftmals sogar mit Fz.-Typ, Kennzeichen, Personenbeschreibung. :B):

 

P.S.: wenn irgendetwas tatsächlich das Schild verdecken oder unkenntlich machen sollte, so kannst Du sicher sein, daß sich - idR sehr schnell - mind. EIN gemessener VT finden wird, der sich empört beklagt, daß das Schild aus den oder den Gründen nicht zu sehen gewesen sei. ;)

Was kostet eigentlich "Müllsack-über-Starenkasten" also im Sinne von:

"Geht-nicht-mehr-aber-nix-kaputt" in € + erwischen lassen ???

Nur so aus Neugier :P

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Bei einem Starenkasten (mag die Dinger selber nicht) könnte ich mir ein Grinsen nicht verkneifen und würde die Tüte entfernen. Der Banause bekäme ein paar Takte zu hören und würde des Weges verwiesen.

 

Anders würde es sich verhalten, würde er versuchen, "mein" nettes Multanova zuzutüten. Da gäb's gehörig was auf die Griffel. :P:B):

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Guest Mr_Biggun
Anders würde es sich verhalten, würde er versuchen, "mein" nettes Multanova zuzutüten. Da gäb's gehörig was auf die Griffel. ;):B):

Ei, warum denn das? Stell' Dir mal das Presseecho vor, wenn auf einmal Du der Banause bist, weil Du Christo verkloppt hast... :P;):P

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Bei einem Starenkasten (mag die Dinger selber nicht) könnte ich mir ein Grinsen nicht verkneifen und würde die Tüte entfernen. Der Banause bekäme ein paar Takte zu hören und würde des Weges verwiesen.

Wie denn, wo denn, was denn ...... KEIN verfolgungswürdiger Tatbestand ????

Ich glaub es nicht !! Keine Vorschrifft , nix im Bußgeldkatalog.

 

Na da könnte man ja zum "Hallali" blasen. :B):

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Guest Mr_Biggun
Man, was habt ihr bloß für verschrobene Vorstellungen?! :D;):kopfschuettel:

Alles reeeeeein theoretisch, versteht sich... :ph34s:

 

Interessant auch: ist es schon mal jemandem im Sommer gelungen, einem Meßbeamten während des gesunden Meßschlafes durch das offene Fenster die Bild-Zeitung zu mopsen (selbstverständlich nur in Form der Gebrauchsanmaßung)? :D;):geil:

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Tscha, c'est la vie. :D Dafür darf sich unsereiner ja auch zu Deiner Sicherheit, zu Deinem Vorteil viele viele Nächte um die Ohren schlagen usw. usf. Da darste uns ruhig auch mal ein paar Annehmlichkeiten gönnen. :D

 

Ich kenne die Zeiten ohne Klimanalage noch sehr gut. Keine 5 min. hat's gedauert und das Diensthemd war total durch. Rein in die Kiste, schwitzen, raus aus der Kiste, sich erkälten. Anschließend krank sein. Jetzt frage ich mich bzw. Dich: was ist wohl teurer? Ein paar Liter Sprit für die Klimaanlage zu verpulvern oder der Arbeitsausfall eines mit Sicherheit mind. eine Woche krank feiernden :kopfschuettel: ? ;)

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Ursprünglich mal VW (die ganz alten Kisten), anschließend Opel Vectra (so ab ca. Ende der 80iger), ab ca. 2002 wieder VW Passat (bis dato) und nun kommen wieder Opel Vectra.

 

Ford hatten wir mW nur als GruKWs, sind mittlerweile aber überwiegend VW. Waren ursprünglich mal Daimler.

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Guest Mr_Biggun

Hmmm. In Köln haben sie nach meiner Erinnerung auch ein paar Mondeos rumfahren (bin mir nicht ganz sicher). Muß wohl aus Lokalpatriotismus sein. :kopfschuettel:

 

EDIT: yup, scheint so, daß die auch in Mondeos rumgurken ( Clicky here..., im untersten Bild rechts kann man einen erahnen).

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Wer weiß, wie alt die einzelnen Bilder sind?! Aber durchaus möglich, daß die noch immer den ein oder anderen Ford haben. Da die Fze. jetzt aber wieder zentral beschafft werden, bekommen aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Kölner wieder Opelz. :kopfschuettel:

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Es ist in unserem Landkreis schon einmal einem gelungen, eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsalage, die aus dem dazugehörigen Kombi ausgebaut war zu entwenden und abzutransportieren, ohne daß der betroffene Beamte etwas gemerkt hätte... Stand damals in der Zeitung!

Vermutlich schlief er!

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